Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3623 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1424 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3437 Finanzielle Ausgestaltung der Verwaltungsstrukturreform Wortlaut der Kleinen Anfrage 1424 vom 04.02.2016: Nach dem Reformkongress in Cottbus am 16.01.2016 sind viele neue Fragen aufgetaucht , die sich allerdings für die Kommunen als bisher nicht beantwortet, wiederholen . Viele der Eingeladenen hatten erwartet, dass es eine Auswertung der 19 Leitbildkonferenzen und konkrete Schlussfolgerungen gibt, diese wurden vermisst, ebenso wie die Reform umgesetzt werden soll. Es wurde erklärt, dass die Landesregierung eine kostendeckende Finanzierung sicherstellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten werden für die Reform notwendig und welche Summen sollen aus dem allgemeinen Finanzausgleich dafür verwendet werden? (Bitte für die nächsten 5 Jahre darstellen) 2. Welche Summen werden für die Ablösung von Kassenkrediten in Städten, Gemeinden und Landkreisen eingeplant, sind diese Finanzmittel auch als Kosten für die Reform eingeplant? (Bitte einzeln auflisten!) 3. Strukturschwache Gemeinden werden einerseits auf Hilfen durch den Ausgleichsfonds verwiesen, andererseits berichten die Gemeinden, dass ihre Anträge (so ein Schreiben aus dem MIK) aus den Jahren 2014 und 2015 zurückgezogen werden sollen, weil eine neue Richtlinie in Erarbeitung ist. Welche Gemeinden haben seit 2014 finanzielle Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds erhalten und wofür? (Bitte auflisten! — Die Antworten aus der KA 1170 wurden bei der Aufstellung dieser KA berücksichtigt.) 4. Von welchen Gemeinden liegen seit 2014 Anträge für den Ausgleichsfonds vor, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen, insbesondere für Pflichtaufgaben wie technische Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schulgebäude, Kindereinrichtungen usw.), deren Anträge bisher nicht bewilligt oder abgelehnt wurden? (Bitte auflisten !) 5. Wie viele Anträge wurden entsprechend der Aufforderung durch das MIK zurückgezogen und wann können die Gemeinden mit der neuen angekündigten Richtlinie rechnen? (Hier ist nicht die finanzielle Verwendung durch das Kommunalinvestitionsgesetz mit Bundesmitteln gemeint, auch nicht das Kommunalinvestitionsprogramm des Landes, diese Mittel haben die Gemeinden nach ihren Aussagen in anderen/weiteren pflichtigen Vorhaben vorgesehen.) 6. Welche Kosten werden für die Zusammenführung von Landkreisen und Gemeinden eingeplant, werden Pauschalsummen je Zusammenschluss geplant und wie werden die Zuschusskriterien ausgestaltet sein? (Bitte im Detail erläutern!) 7. Während des Reformkongresses gab es in den Gesprächsrunden Diskussionen mit den Impulsreferenten, so auch mit Frau Prof. Dr. F. Fragen zur zukünftigen Kosteneinsparung und wo diese zu erwarten seien, erläuterte sie mit Rückbau von Kläranlagen, Rückbau von Straßen und Gehwegen usw. (besonders im ländlichen Raum), mit diesen Einsparungen könnten dann die Kostensteigerungen der Ausgaben eingedämmt werden. Welche Maßnahmen des Rückbaus plant die Landesregierung, welche Gespräche werden dazu in den betroffenen Kommunen und den Spitzenverbänden geführt und welche Standardänderungen sind für Neuinvestitionen in Vorbereitung, um diese Kosten überhaupt und zukünftig zu vermeiden? (Bitte auflisten!) 8. Im Rahmen der sich ständig weiterentwickelnden Bürokratie ist im Bereich der Pflichtaufgaben nicht mit Einsparungen von Personal zu rechnen, eingeschätzt wird, dass die Personalkosten durch Tarifsteigerungen und höhere Qualifikationsanforderungen weiter rasant steigen. Welche Berechnungen und Schätzungen liegen hierfür vor und wie hoch werden die geschätzten Einsparungen im Ergebnis der 7. Frage sein? 9. Bei den Leitbildkonferenzen wurde dargestellt, dass einwohnerstärkere Landkreise weniger Personal je Einwohner vorweisen? Die Kommunen verweisen jedoch auf unterschiedlich hohe Transferleistungen an verschiedene Träger, die verschiedenste Aufgaben übernommen haben. Wie hoch sind die Transferleistungen an andere Träger in den einzelnen Landkreisen für kommunale Aufgaben und welche Aufgaben umfassen diese? 10. In der KA 1254 informieren Sie, dass die Hauptansatzstaffel für einzukreisende Städte, die auch Oberzentrum bleiben, finanzwissenschaftlich zu untersuchen sein wird, wenn die zukünftigen Gebietsstrukturen feststehen. Wenn es für die zu erwartenden Kosten bisher keine Prognose gibt, wie ist es dann möglich, Kosteneinsparungen durch eine Einkreisung in Aussicht zu stellen? (Bitte ausführlich erläutern , wie die Kosteneinsparungen in den Oberzentren erwirtschaftet werden sollen!) 11. In der KA 1254 sind 3 Anlagen mit insgesamt 20 Seiten der verschiedensten Zuwendungen für die Stadt Cottbus zusammengefasst. Ich gehe davon aus, dass dieses Fördersystem für alle Kommunen gleichförmig gilt. Dazu ist ein sehr aufwändiger Personal- und Verwaltungsaufwand erforderlich. In Baden-Württemberg wird der Aufwand für das Fördersystem mit ca. 35% im Durchschnitt der zu fördernden Kosten auf der Seite des Landes eingeschätzt. Wie hoch wird der personelle Aufwand in den Kommunen in Brandenburg eingeschätzt, diese sind neben der Antragstellung und Begründung auch für die ordnungsgemäße Umsetzung bzw. Bauausführung und Verwendungsnachweisführung zuständig? 12. Welche Initiativen und Vorhaben gibt es, diesen personellen und verwaltungstechnischen Aufwand zu reduzieren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten werden für die Reform notwendig und welche Summen sollen aus dem allgemeinen Finanzausgleich dafür verwendet werden? (Bitte für die nächsten 5 Jahre darstellen) Frage 2: Welche Summen werden für die Ablösung von Kassenkrediten in Städten, Gemeinden und Landkreisen eingeplant, sind diese Finanzmittel auch als Kosten für die Reform eingeplant? (Bitte einzeln auflisten!) zu den Fragen 1 und 2: Auf die Antwort der Landesregierung zu Fragen 4, 8 und 9 der Kleinen Anfrage 1350 - Landtagsdrucksache 6/3405 – wird verwiesen. Frage 3: Strukturschwache Gemeinden werden einerseits auf Hilfen durch den Ausgleichsfonds verwiesen, andererseits berichten die Gemeinden, dass ihre Anträge (so ein Schreiben aus dem MIK) aus den Jahren 2014 und 2015 zurückgezogen werden sollen, weil eine neue Richtlinie in Erarbeitung ist. Welche Gemeinden haben seit 2014 finanzielle Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds erhalten und wofür? (Bitte auflisten! — Die Antworten aus der KA 1170 wurden bei der Aufstellung dieser KA berücksichtigt.) zu Frage 3: Welche Gemeinden und Landkreise finanzielle Mittel aus dem Ausgleichsfonds erhalten haben, ist der Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 1185 – Landtagsdrucksache 6/2787 – zu entnehmen. Welche Gemeinden darüber hinaus nach dem 30.09.2015 Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 BbgFAG erhalten haben, ist in der Übersicht gemäß Anlage 3 a) dargestellt. Frage 4: Von welchen Gemeinden liegen seit 2014 Anträge für den Ausgleichsfonds vor, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen, insbesondere für Pflichtaufgaben wie technische Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schulgebäude, Kindereinrichtungen usw.), deren Anträge bisher nicht bewilligt oder abgelehnt wurden? (Bitte auflisten!) zu Frage 4: Gemeinden und Landkreise, die Investitionshilfen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 3 BbgFAG seit dem Jahr 2014 beantragt haben, sind der Anlage 7c) zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 1185 – Landtagsdrucksache 6/2787 zu entnehmen . Die Anträge auf sonstige Bedarfszuweisungen seit dem Jahr 2014 sind in der beigefügten Anlage 4 a) zusammengestellt. Frage 5: Wie viele Anträge wurden entsprechend der Aufforderung durch das MIK zurückgezogen und wann können die Gemeinden mit der neuen angekündigten Richtlinie rechnen? (Hier ist nicht die finanzielle Verwendung durch das Kommunalinvestitionsgesetz mit Bundesmitteln gemeint, auch nicht das Kommunalinvestitionsprogramm des Landes, diese Mittel haben die Gemeinden nach ihren Aussagen in anderen /weiteren pflichtigen Vorhaben vorgesehen.) zu Frage 5: Bisher wurden ein Antrag vollständig und ein weiterer Antrag teilweise von den jeweiligen kommunalen Antragstellern zurückgenommen. Frage 6: Welche Kosten werden für die Zusammenführung von Landkreisen und Gemeinden eingeplant, werden Pauschalsummen je Zusammenschluss geplant und wie werden die Zuschusskriterien ausgestaltet sein? (Bitte im Detail erläutern!) zu Frage 6: Auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 7: Während des Reformkongresses gab es in den Gesprächsrunden Diskussionen mit den Impulsreferenten, so auch mit Frau Prof. Dr. F. Fragen zur zukünftigen Kosteneinsparung und wo diese zu erwarten seien, erläuterte sie mit Rückbau von Kläranlagen , Rückbau von Straßen und Gehwegen usw. (besonders im ländlichen Raum), mit diesen Einsparungen könnten dann die Kostensteigerungen der Ausgaben eingedämmt werden. Welche Maßnahmen des Rückbaus plant die Landesregierung, welche Gespräche werden dazu in den betroffenen Kommunen und den Spitzenverbänden geführt und welche Standardänderungen sind für Neuinvestitionen in Vorbereitung , um diese Kosten überhaupt und zukünftig zu vermeiden? (Bitte auflisten!) zu Frage 7: Die Landesregierung plant derzeit keine Maßnahmen zum Rückbau der kommunalen Infrastruktur aus Anlass der Verwaltungsstrukturreform. Frage 8: Im Rahmen der sich ständig weiterentwickelnden Bürokratie ist im Bereich der Pflichtaufgaben nicht mit Einsparungen von Personal zu rechnen, eingeschätzt wird, dass die Personalkosten durch Tarifsteigerungen und höhere Qualifikationsanforderungen weiter rasant steigen. Welche Berechnungen und Schätzungen liegen hierfür vor und wie hoch werden die geschätzten Einsparungen im Ergebnis der 7. Frage sein? zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 9: Bei den Leitbildkonferenzen wurde dargestellt, dass einwohnerstärkere Landkreise weniger Personal je Einwohner vorweisen? Die Kommunen verweisen jedoch auf unterschiedlich hohe Transferleistungen an verschiedene Träger, die verschiedenste Aufgaben übernommen haben. Wie hoch sind die Transferleistungen an andere Träger in den einzelnen Landkreisen für kommunale Aufgaben und welche Aufgaben umfassen diese? zu Frage 9: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche kommunalen Transferleistungen an welche Träger und für welche Aufgaben und in welcher Höhe geleistet werden. Frage 10: In der KA 1254 informieren Sie, dass die Hauptansatzstaffel für einzukreisende Städte , die auch Oberzentrum bleiben, finanzwissenschaftlich zu untersuchen sein wird, wenn die zukünftigen Gebietsstrukturen feststehen. Wenn es für die zu erwartenden Kosten bisher keine Prognose gibt, wie ist es dann möglich, Kosteneinsparungen durch eine Einkreisung in Aussicht zu stellen? (Bitte ausführlich erläutern, wie die Kosteneinsparungen in den Oberzentren erwirtschaftet werden sollen!) zu Frage 10: Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) sollen insbesondere auch durch Übergang von pflichtigen Kreisaufgaben auf die Landkreise entlastet werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass Landkreise mit einer größeren Einwohnerzahl leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen haben. Gleichzeitig sollen die überregionalen Funktionen der Oberzentren auch im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gestärkt werden. Die Entscheidungen in der Sache wird der Gesetzgeber bei der Novellierung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes treffen. Zur Vorbereitung dieses Verfahrens wird die Landesregierung nach der Grundentscheidung über die neue Kommunalstruktur ein finanzwissenschaftliches Gutachten zur Symmetrieüberprüfung 2019 und zur Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs vergeben. Aus heutiger Sicht soll das Gutachten unter anderem auch geeignete Instrumente zur wirksamen Stärkung der Oberzentrenfunktion im horizontalen Finanzausgleich (beispielsweise Hauptansatzstaffel und Mehrbelastungsausgleich ) ermitteln und bewerten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 12 bis 14 der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1350 (Landtags-Drucksache 6/3405) verwiesen. Frage 11: In der KA 1254 sind 3 Anlagen mit insgesamt 20 Seiten der verschiedensten Zuwendungen für die Stadt Cottbus zusammengefasst. Ich gehe davon aus, dass dieses Fördersystem für alle Kommunen gleichförmig gilt. Dazu ist ein sehr aufwändiger Personal- und Verwaltungsaufwand erforderlich. In Baden-Württemberg wird der Aufwand für das Fördersystem mit ca. 35% im Durchschnitt der zu fördernden Kosten auf der Seite des Landes eingeschätzt. Wie hoch wird der personelle Aufwand in den Kommunen in Brandenburg eingeschätzt, diese sind neben der Antragstellung und Begründung auch für die ordnungsgemäße Umsetzung bzw. Bauausführung und Verwendungsnachweisführung zuständig? zu Frage 11: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Verwaltungsaufwand in den Kommunen für die Beantragung, Verwendung, Bewirtschaftung und Abrechnung von Fördermitteln ist. Frage 12: Welche Initiativen und Vorhaben gibt es, diesen personellen und verwaltungstechnischen Aufwand zu reduzieren? zu Frage 12: Keine. Anlage 3a) zur Beantwortung der KA 1424 bewilligte Zuweisungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 aus dem Ausgleichsfonds (§ 16 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1, 2 , 4, (Stand: 31.12.2015) Gemeinde bewilligte Zuweisung Joachimsthal 336.388,26 Hochverschuldung Gartz (Oder) 254.871,68 Hochverschuldung Forst 4.976.904,45 unüberwindbare strukturelle Defizite LK OSL 12.935.601,00 unüberwindbare strukturelle Defizite Storkow 1.900.000,00 Ausgleich besonderer Bedarf, unüberwindbare strukturelle Defizite Lauchhammer 3.651.159,88 Ausgleich besonderer Härten Prötzel 443.534,50 Ausgleich besonderer Bedarf Felixsee 105.183,59 Ausgleich besonderer Bedarf Amt Temnitz 7.616,00 E-Goverment Amt Brück 4.554,13 E-Goverment Gesamtsumme 24.615.813,49 Anlage 4a) zur Beantwortung der KA 1424 Anträge von Kommunen auf Bedarfszuweisungen seit 2014, die noch nicht bewilligt wurden (Stand: 10.02.2016) Gemeinde Amt Kreis Antragstellung LK OSL OSL 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite LK Prignitz PR 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite LK Ostprignitz-Ruppin OPR 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Cottbus CB 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Tschernitz Döbern-Land SPN 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Drebkau SPN 2015 Ausgleich besonderer Bedarf - Gewerbesteuerrückzahlungen Döbern Döbern-Land SPN 2014 / 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Felixsee Döbern-Land SPN 2014 / 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Wiesengrund Döbern-Land SPN 2014 / 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Groß Schacksdorf- Simmersdorf Däbern-Land SPN 2014 / 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Neuhardenberg MOL 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Lindendorf MOL 2015 Vierlinden MOL 2015 Forst SPN 2015 unüberwindbare strukturelle Defizite Welzow SPN 2015 Ausgleich besonderer Bedarf - Gewerbesteuerrückzahlungen Alt Tucheband MOL 2015 Hochverschuldung Schönewalde EE 2015 Hochverschuldung Heckelberg-Brunow Falkenberg-Höhe MOL 2015 Ausgleich besonderer Bedarf Page 1 Page 1