Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3636 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1409 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/ FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3412 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1409 vom 29.01.2016: Tag und Nacht Licht im BER-Terminal und allen Parkhäusern Wie allseits bekannt, sollte der BER im Juni 2012 eröffnet werden und in Betrieb gehen. Wie auch bekannt ist, wurde daraus leider nichts. Es gab fortlaufend weitere Verschiebungen. Nach den Worten des Abgeordneten Holzschuher ist der Flughafen ja eigentlich fertig; und man muss nur ständig Staub wischen. Fakt ist, dass der Stillstand des Flughafens monatlich zwischen 15 bis 30 Mio. € Stillstandskosten verursacht. Diese Stillstandskosten werden fortwährend aus den Geldern, die der Bund, Berlin und vor allem auch das Land Brandenburg in das große schwarze Loch BER kippen, bezahlt – also irgendwas zwischen 200 und 350 Mio. € pro Jahr nur für Stillstand und Nichtstun. Diese Gelder fehlen natürlich an allen anderen Ecken und Enden und die Bürger fragen sich natürlich schon, ob von den Geldern, die da für den Stillstand aufgewendet werden, nicht irgendetwas eingespart werden könnte. Angesichts dieser Tatsache fällt es auf, dass das BER-Terminal, die Parkhäuser und die Nebengebäude Tag und Nacht hell erleuchtet sind - insbesondere in den Parkhäusern, in denen kein Auto parkt, wo es keinen Besucherverkehr gibt etc., stellt sich schon die Frage, wozu dort eine ständige Dauerbeleuchtung sein muss. Man fragt sich auch, welche Stromkosten dafür anfallen und auch sonstige Wartungs- und Reparaturarbeiten. Denn auch Leuchtmittel halten nicht ewig. Süffisant haben Journalisten mal kolportiert, dass man vergessen hätte, den Lichtschalter einzubauen, was aber von der Landesregierung dementiert wurde. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass das Terminal, die Parkhäuser u. a. Nebengebäude 24 h am Tag erleuchtet bzw. beleuchtet werden? 2. Wenn 1. nicht zutrifft, dann bitte Mitteilung, an wie viel Stunden am Tag im BER-Terminal, den Parkhäusern und Nebengebäuden das Licht brennt. 3. Die Landesregierung wird gebeten, als Mitgesellschafter des BER und einer der Hauptfinanciers, zu erklären, warum denn das Licht in den Parkhäusern und dem BER-Terminal ständig brennen muss. 4. Welche Stromkosten fallen pro Tag, Monat und Jahr für die Beleuchtung der Parkhäuser und des BER-Terminals an? 5. Welche Wartungs- und Reparaturkosten fallen für die Beleuchtung der Parkhäuser und des BER-Terminals pro Monat und Jahr an? 6. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dieser Form von Geldverschwendung endlich einen Riegel vorzuschieben? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Der Landesregierung liegen zu den einzelnen Fragen keine eigenen Erkenntnisse vor. Sie bezieht sich daher in ihrer Beantwortung auf Auskünfte der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB): Frage 1: Trifft es zu, dass das Terminal, die Parkhäuser u. a. Nebengebäude 24 h am Tag erleuchtet bzw. beleuchtet werden? Frage 2: Wenn 1. nicht zutrifft, dann bitte Mitteilung, an wie viel Stunden am Tag im BER- Terminal, den Parkhäusern und Nebengebäuden das Licht brennt. Frage 3: Die Landesregierung wird gebeten, als Mitgesellschafter des BER und einer der Hauptfinanciers, zu erklären, warum denn das Licht in den Parkhäusern und dem BER-Terminal ständig brennen muss. Zu Fragen 1 bis 3: Nach Angaben der FBB ist die Beleuchtung in Terminal, Parkhäuser u.a. Nebengebäuden tageslichtabhängig, eine entsprechende Notbeleuchtung zur Sicherung der Bestreifung ist jederzeit gewährleistet. Das Terminal betreffend ist grundsätzlich die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) zu beachten , nach welcher auf Baustellen eine Mindestbeleuchtung von 20 Lux für Verkehrswege gefordert wird. Da das Fluggastterminal jedoch nicht mit einer Rohbaustelle vergleichbar ist, müssen die Wege im Gebäude den Anforderungen an Verkehrswege in regulären Arbeitsstätten entsprechen, somit ist eine Mindestbeleuchtung von 100 Lux jedenfalls im Bereich von Absätzen und Stufen gefordert. Zur Sicherstellung der gemäß bauzeitlichem Brandschutzkonzept geforderten 30 minütigen Bestreifung aller Gebäudeteile sowie zur Auswertung von Kamerabildern ist auch im Rest des Terminals eine Beleuchtung von 100 Lux erforderlich. Die Parkhäuser sind behördlich abgenommen und teilweise in Betrieb und in Nutzung . Die Beleuchtung ist notwendig, um der Verkehrssicherungspflicht Genüge zu tun, Personen (Wachpersonal) im Gebäude zu schützen und Kontrollmaßnahmen zu ermöglichen. Des Weiteren dient die Beleuchtung dem Schutz vor Vandalismus, kriminellen Zugriffen und soll präventiv gegen Einbruch und Diebstahl wirken. Bei den Nebengebäuden ist zu differenzieren: Die Bürogebäude sind mit Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern ausgestattet (Flure , Druckerräume, Teeküchen etc.). Die nach Arbeitsstättenrichtlinie vorgeschriebene Beleuchtung der Arbeitsplätze ist mit Stehlampen mit Bewegungsmeldern gesichert, die sich nach einem festgelegten Intervall ausschalten bzw. auch per Hand ausgeschaltet werden können. Die übrigen Nebengebäuden, dies betrifft u.a. die Feuerwachen, Zugangskontrollstellen , Werkstattgebäude, Sicherheitsdienstgebäude etc., werden im 24h-Schichtbetrieb betrieben, sind aber ebenfalls mit Bewegungsmeldern ausgestattet, so dass keine unnötigen Beleuchtungen stattfinden. Frage 4: Welche Stromkosten fallen pro Tag, Monat und Jahr für die Beleuchtung der Parkhäuser und des BER-Terminals an? Zu Frage 4: Der gemessene Stromverbrauch in den Parkhäusern schließt nach Angaben der FBB alle Verbraucher ein und kann nicht separat auf die Beleuchtung herunter gebrochen werden. Eine dezidierte Verbrauchsmessung ist nicht vorgesehen. Im Terminal fällt momentan noch ausschließlich Baustrom an. Hierzu gehört allerdings nicht nur die Beleuchtung, sondern auch der Stromverbrauch aller sonstigen Verbraucher auf der Baustelle. Eine Ausweisung nur für die Beleuchtung ist nicht möglich. Frage 5: Welche Wartungs- und Reparaturkosten fallen für die Beleuchtung der Parkhäuser und des BER-Terminals pro Monat und Jahr an? Zu Frage 5: Da die VOB-Abnahmen im BER-Terminal (Fluggastterminal) und dessen Übergabe an den Betrieb noch nicht vollständig stattgefunden haben, fallen nach Angaben der FBB hier keine Wartungs- und Reparaturkosten an. Diese werden momentan noch von den ausführenden Firmen getragen. Für die bereits teilweise statt gefundenen VOB-Abnahmen und die Übergabe an den Betrieb im BER-Terminal trägt die FBB die Wartungs- und Reparaturkosten (Stillstandskosten). Eine gesonderte Ausweisung für die Beleuchtung ist nicht möglich. Die Beleuchtung der Parkhäuser befindet sich noch im Zustand der Gewährleistung durch die Errichter. Somit fallen zurzeit keine Kosten für Wartung- und Reparatur an. Frage 6: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dieser Form von Geldverschwendung endlich einen Riegel vorzuschieben? Zu Frage 6: Die Beleuchtung stellt eine Notwendigkeit dar, die sich aus der aktuellen Nutzung und dem Sachschutz der Objekte ableitet.