Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3647 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1434 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz der CDU-Fraktion, Drucksache 6/3447 Leistungsprämien und -zulagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1434 vom 05.02.2016: Am 07.08.2014 trat die Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen im Land Brandenburg (BbgLPZV) in Kraft. Diese Verordnung regelt die Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes. Wir fragen die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Leistungsprämie und -zulage gewährt ? 2. Wer hat Anspruch auf die Leistungsprämie oder -zulage für Beamte bei der Polizei , beim Verfassungsschutz, im Justizvollzug sowie im Schuldienst und unter welchen Voraussetzungen werden sie dort in welcher Höhe gewährt? 3. Wird die Zulage auch für die Zeit der durch Krankheit bedingten Dienstunfähigkeit gewährt? 4. Welche Beschränkungen gibt es nach der BbgLPZV im Hinblick auf die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger? 5. Wie wird ermittelt, welche Summe entsprechend der BbgLPZV für Leistungsprämien und -zulagen bereitzustellen ist? 6. Nach welchem Schlüssel wird die ermittelte Summe auf die Ministerien verteilt? 7. Wie hoch ist der kumulative Gesamtbetrag der gewährten Zulagen und Prämien für die Bediensteten des Landes Brandenburg (Beamte und Beschäftigte) jeweils in den Jahren 2014 und 2015? 8. Sind Mittel verfallen oder nicht abgerufen worden? 9. Wie verteilten sich die Mittel Prämien und Leistungszulagen auf die einzelnen Landesministerien/Staatskanzlei und wie hoch waren diese jeweils? (Angabe in Summe pro Landesministerium) 10. Wie verteilten sich die Prämien/Zulagen jeweils auf die einzelnen Besoldungsstufen (A und B), Tarifbeschäftigte der einzelnen Ministerien? (Anzahl der jeweils Begünstigten) 11. Wie hoch ist der bereitgestellte kumulative Gesamtbetrag für Beförderungen und Höhergruppierungen für die Bediensteten des Landes Brandenburg (Beamte und Beschäftigte) in den Jahren 2014 und 2015? 12. Wie verteilten sich die Mittel für Beförderungen und Höhergruppierungen auf die einzelnen Landesministerien/Staatskanzlei und wie hoch waren diese jeweils? (Angabe in Summe pro Landesministerium) 13. Wie viele Bedienstete wurden in den Jahren 2014 und 2015 befördert oder höhergruppiert , aufgeschlüsselt nach Landesministerien/Staatskanzlei und Besoldungsstufen (A und B), sowie Tarifstufe? 14. Wurden in einzelnen Ministerialbereichen Beförderungsmittel zu Gunsten von Leistungsprämien und Zulagen gekürzt oder Mittel für Beförderungsmittel in Leistungsprämien umgeleitet? 15. Wie wird ermittelt, welche Summe entsprechend landesweit für Beförderungen und Höhergruppierungen bereitzustellen ist? 16. Nach welchem Schlüssel wird die ermittelte Summe auf die Ministerien verteilt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter welchen Voraussetzungen wird eine Leistungsprämie und -zulage gewährt? zu Frage 1: Eine Leistungsprämie oder Leistungszulage kann für herausragende besondere Leistungen im Rahmen besonderer haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden (§ 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 der Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen im Land Brandenburg [BbgLPZV]). Frage 2: Wer hat Anspruch auf die Leistungsprämie oder -zulage für Beamte bei der Polizei, beim Verfassungsschutz, im Justizvollzug sowie im Schuldienst und unter welchen Voraussetzungen werden sie dort in welcher Höhe gewährt? zu Frage 2: Beamtinnen und Beamte bei der Polizei, beim Verfassungsschutz, im Justizvollzug sowie im Schuldienst gehören zum Kreis der Berechtigten (§ 1 BbgLPZV). Gleich- wohl erwächst aus einer herausragenden besonderen Leistung allein kein Anspruch auf eine Leistungsprämie oder -zulage (§ 2 Absatz 3 Satz 2 BbgLPZV). Für den Geschäftsbereich des MdJEV - und damit auch für die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs - wurden zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung ergänzende Regelungen zur Brandenburgischen Leistungsprämien- und - zulagenverordnung getroffen, die die allgemeinen Festlegungen für die Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen konkretisieren. Danach kommt die Gewährung einer Leistungsprämie unter folgenden Voraussetzungen in Betracht: Herausragende Arbeitsleistungen/-ergebnisse Erledigung besonders (zeit-)intensiver Sonderaufträge Maßgebliche Mitarbeit in besonderen Projekten Besonders wirtschaftlicher Umgang mit den Ressourcen der Behörde Herausragende Leistungen, die mit besonderen persönlichen Belastungen verbunden sind, wie etwa zusätzlicher, über den regelmäßigen Dienst hinausgehender Einsatz Bereitschaft zur Übernahme neuer Aufgabengebiete in anderen Dienststellen, aber auch innerhalb der eigenen Dienststelle Im Geschäftsbereich des MdJEV dürfen Einzelprämien für herausragende besondere Leistungen eine Höhe von 1.000,00 € und Gruppenprämien eine Höhe von 1.500,00 € nicht überschreiten. Entscheidend ist aber immer der Grad der besonderen Leistung im Einzelfall. Der Betrag soll 300,00 € je Einzelprämie und 150,00 € je Gruppenmitglied nicht unterschreiten. Für die Beamtinnen und Beamten bei der Polizei, beim Verfassungsschutz sowie im Schuldienst wurden keine ergänzenden Regelungen getroffen. Für diesen Personenkreis gelten die allgemeinen Regelungen der Brandenburgischen Leistungsprämienund -zulagenverordnung i. V. m. den dazu erlassenen Durchführungshinweisen. Frage 3: Wird die Zulage auch für die Zeit der durch Krankheit bedingten Dienstunfähigkeit gewährt? zu Frage 3: Bei zusammenhängender, mehr als sechs Wochen andauernden Abwesenheit vom Dienst (u. a. auch Dienstunfähigkeit) endet die Zahlung der Leistungszulage rückwirkend zum ersten Tag der Abwesenheit (§ 4 Absatz 4 Satz 3 BbgLPZV). Frage 4: Welche Beschränkungen gibt es nach der BbgLPZV im Hinblick auf die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger? zu Frage 4: Leistungsprämien und Leistungszulagen dürfen in einem Kalenderjahr an insgesamt höchstens 15 Prozent der Beamtinnen und Beamten in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A und B im Bereich eines Dienstherrn gewährt werden (§ 43 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 BbgLPZV). Eine Überschreitung des Prozentsatzes ist in dem Umfang zulässig, in dem von der Möglichkeit der Vergabe von Leistungsstufen nach § 25 Absatz 5 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes i. V. m. § 5 Absatz 1 der Brandenburgischen Leistungsstufenverordnung kein Gebrauch gemacht wird. Frage 5: Wie wird ermittelt, welche Summe entsprechend der BbgLPZV für Leistungsprämien und -zulagen bereitzustellen ist? zu Frage 5: Die Ressorts führen personalwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere Beförderungen , die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und Stellenbesetzungen, in eigener Verantwortung durch (§ 12 Absatz 7 des Haushaltsgesetzes 2015/2016 [HG 2015/2016] i. V. m. Tz. 12 des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2016). Sie sind grundsätzlich nur zulässig, wenn das Personalbudget nicht überschritten wird und sich ein Überschreiten auch nicht mittelfristig abzeichnet. Ein spezifischer Betrag für Leistungsprämien, -zulagen sowie Beförderungen und Höhergruppierungen wird nicht bereitgestellt. Die für die Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente anfallenden Ausgaben sind gemäß § 15 Absatz 2 HG 2015/2016 aus Einsparungen bei anderen Ausgaben des Personalbudgets im jeweiligen Einzelplan oder durch Entnahmen aus der Rücklage Personalbudget zu decken. In den Vorjahren galten entsprechende Regelungen . Frage 6: Nach welchem Schlüssel wird die ermittelte Summe auf die Ministerien verteilt? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 7: Wie hoch ist der kumulative Gesamtbetrag der gewährten Zulagen und Prämien für die Bediensteten des Landes Brandenburg (Beamte und Beschäftigte) jeweils in den Jahren 2014 und 2015? zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 9. Frage 8: Sind Mittel verfallen oder nicht abgerufen worden? zu Frage 8: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 9: Wie verteilten sich die Mittel Prämien und Leistungszulagen auf die einzelnen Landesministerien /Staatskanzlei und wie hoch waren diese jeweils? (Angabe in Summe pro Landesministerium) zu Frage 9: Die nachfolgenden Übersichten zu den Beträgen der in den Jahren 2014 und 2015 gezahlten Leistungsprämien und Leistungszulagen basieren auf den Angaben der ZBB (Stand: 12/2015). 2014 Ressort Leistungsprämien in Euro Leistungszulagen in Euro Gesamtbetrag in Euro Stk - - - MIK - - - MdJEV 19.800,00 - 19.800,00 MBJS 138.554,60 - 138.554,60 MWFK 72.000,00 3.300,00 75.300,00 MASGF 28.800,00 - 28.800,00 MWE 44.993,36 - 44.993,36 MUGV (jetzt MLUL) 190.166,20 17.720,00 207.886,20 MIL 30.550,00 - 30.550,00 MdF 196.773,70 - 196.773,70 Gesamt: 721.637,86 21.020,00 742.657,86 2015 Ressort Leistungsprämien in Euro Leistungszulagen in Euro Gesamtbetrag in Euro Stk 20.000,00 - 20.000,00 MIK 39.250,00 - 39.250,00 MdJEV - - - MBJS 129.056,24 - 129.056,24 MWFK 67.620,00 2.833,60 70.453,60 MASGF 47.671,67 - 47.671,67 MWE 61.900,00 - 61.900,00 MLUL 30.500,00 4.480,00 34.980,00 MIL 23.550,00 - 23.550,00 MdF 156.508,84 - 156.508,84 Gesamt: 576.056,75 7.313,60 583.370,35 Frage 10: Wie verteilten sich die Prämien/Zulagen jeweils auf die einzelnen Besoldungsstufen (A und B), Tarifbeschäftigte der einzelnen Ministerien? (Anzahl der jeweils Begünstigten ) zu Frage 10: Die Anzahl der Begünstigten, die in den Jahren 2014 und 2015 eine Leistungsprämie oder Leistungszulage erhalten haben bzw. erhalten, sind den beigefügten Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die Übersichten zu den gewährten Leistungsprämien und Leistungszulagen für den Beamtenbereich basieren auf den Angaben der Ressorts. Die Übersichten zu den gewährten Leistungsprämien und Leistungszulagen für den Beschäftigtenbereich basieren auf den Angaben der ZBB. Die Zahlbarmachung der in den betreffenden Jahren gewährten Leistungsprämien und -zulagen kann in einzelnen Fällen aus bezügetechnischen Gründen erst im Folgejahr erfolgt sein. In den Gesamtzahlen sind auch die Begünstigten enthalten, die als Gruppe eine Leistungsprämie oder Leistungszulage erhalten haben bzw. erhalten. Frage 11: Wie hoch ist der bereitgestellte kumulative Gesamtbetrag für Beförderungen und Höhergruppierungen für die Bediensteten des Landes Brandenburg (Beamte und Beschäftigte ) in den Jahren 2014 und 2015? Frage 12: Wie verteilten sich die Mittel für Beförderungen und Höhergruppierungen auf die einzelnen Landesministerien/Staatskanzlei und wie hoch waren diese jeweils? (Angabe in Summe pro Landesministerium) zu den Fragen 11 und 12: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 13: Wie viele Bedienstete wurden in den Jahren 2014 und 2015 befördert oder höhergruppiert , aufgeschlüsselt nach Landesministerien/Staatskanzlei und Besoldungsstufen (A und B), sowie Tarifstufe? zu Frage 13: Die Anzahl der Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten, die in den Jahren 2014 und 2015 befördert bzw. höhergruppiert wurden, sind den beigefügten Anlagen 3 und 4 zu entnehmen. Die Übersichten zu den Beförderungen und Höhergruppierungen basieren auf den Angaben der Ressorts. Für den Bereich der Lehrkräfte sind nach Auskunft des MBJS Angaben zu Beförderungen und Höhergruppierungen nur teilweise möglich, weil für diesen Personenkreis keine statistischen Erfassungen vorliegen. Die Anlage 3 enthält deshalb für diesen Bereich nur Angaben zu Beförderungen von Funktionsstelleninhabern (Schulleitungsmitglieder ), die das besoldungsrechtlich ausgebrachte Amt noch nicht erreicht haben, in das jeweilige Endamt. Frage 14: Wurden in einzelnen Ministerialbereichen Beförderungsmittel zu Gunsten von Leistungsprämien und Zulagen gekürzt oder Mittel für Beförderungsmittel in Leistungsprämien umgeleitet? Frage 15: Wie wird ermittelt, welche Summe entsprechend landesweit für Beförderungen und Höhergruppierungen bereitzustellen ist? Frage 16: Nach welchem Schlüssel wird die ermittelte Summe auf die Ministerien verteilt? zu den Fragen 14 bis 16: Siehe Antwort zu Frage 5. Kleine Anfrage 1434 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz, Fraktion der CDU Anlage 1 zur Beantwortung der Frage 10 - Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beamtinnen und Beamte 2014 Besoldungs - gruppe Anzahl der Beamtinnen und Beamten, an die eine Leistungsprämie vergeben wurde Anzahl der Beamtinnen und Beamten , an die eine Leistungszulage vergeben wurde Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MUGV (jetzt MLUL) MIL MdF MUGV (jetzt MLUL) A 6 1 A 7 18 21 A 8 8 1 59 A 9 10 3 1 3 1 31 A 10 2 2 6 63 A 11 1 5 1 16 1 51 A 12 3 1 9 2 15 A 13 1 11 2 2 12 8 3 A 14 3 3 4 11 4 3 A 15 8 2 3 9 2 A 16 1 2 B 2 1 Gesamt: - - 40 35 7 2 12 68 9 252 5 2 2015 Besoldungs - gruppe Anzahl der Beamtinnen und Beamten, an die eine Leistungsprämie vergeben wurde Anzahl der Beamtinnen und Beamten , an die eine Leistungszulage vergeben wurde Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MLUL MIL MdF MWFK A 6 1 6 A 7 4 16 A 8 48 A 9 1 1 1 1 1 30 A 9 Z 2 A 10 1 1 1 35 1 A 11 3 1 1 3 32 A 12 1 2 3 2 2 1 22 A 13 1 9 4 1 4 2 17 A 14 1 10 1 1 1 1 4 A 15 3 12 3 3 1 5 4 A 16 1 1 B 2 1 B 5 Gesamt: 7 4 6 40 8 5 12 5 10 217 1 Kleine Anfrage 1434 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz, Fraktion der CDU Anlage 2 zur Beantwortung der Frage 10 - Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beschäftigte 2014 Entgeltgruppe Anzahl der Beschäftigten, an die eine Leistungsprämie vergeben wurde Anzahl der Beschäftigten , an die eine Leistungszulage vergeben wurde Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MUGV (jetzt MLUL) MIL MdF MWFK E 2 4 E 2Ü 1 E 3 7 E 4 1 4 E 5 1 1 6 11 E 6 10 5 1 1 34 6 20 E 7 3 1 E 8 1 2 1 24 10 E 9 2 45 4 11 2 37 10 42 E 10 1 1 40 5 6 1 E 11 10 1 7 2 72 6 19 E 12 4 6 4 31 2 14 E 13 1 3 2 1 21 3 2 E 13Ü 2 7 2 1 E 14 3 1 3 3 33 1 1 E 15 3 1 3 7 1 E 15Ü 1 1 AT B 5 1 Gesamt: - - 15 74 20 31 12 316 36 143 1 2 2015 Entgeltgruppe Anzahl der Beschäftigten, an die eine Leistungsprämie vergeben wurde Anzahl der Beschäftigten , an die eine Leistungszulage vergeben wurde Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MLUL MIL MdF MWFK E 3 1 2 E 4 1 1 1 2 E 5 1 1 6 2 4 E 6 10 1 2 4 1 2 2 24 E 8 2 4 1 1 1 3 2 26 E 9 4 4 13 3 23 2 15 4 34 E 10 1 1 2 2 4 2 4 1 E 11 2 9 2 19 1 7 1 25 E 11Ü E 12 3 6 2 3 2 2 4 7 E 13 3 2 1 4 3 E 13Ü 1 4 1 1 E 14 2 2 4 2 2 2 1 E 15 1 4 2 5 1 1 2 1 E 15Ü 1 2 1 AT 2 1 Gesamt: 13 17 - 44 29 69 18 37 19 132 1 Kleine Anfrage 1434 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz, Fraktion der CDU Anlage 3 zur Beantwortung der Frage 13 - Beförderungen von Beamtinnen und Beamten 2014 Nach Besoldungs - gruppe Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die befördert wurden Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MUGV (jetzt MLUL) MIL MdF A 4 6 A 5 1 A 6 2 A 7 4 1 A 8 52 26 2 1 17 A 9 74 25 1 3 13 A 9 Z 67 8 7 A 10 170 14 2 1 3 2 95 A 11 131 25 1 5 2 74 A 12 65 9 1 2 3 17 A 12 Z 9 A 13 25 4 25 1 4 3 23 A 13 Z 7 A 14 12 1 13 1 2 1 4 3 A 14 Z 5 A 15 15 12 4 1 1 1 1 5 A 15 Z 7 A 16 6 5 2 2 1 1 2 A 16 Z 2 1 B 2 6 1 2 3 1 B 5 1 1 Gesamt: - 623 125 91 17 13 12 2 17 259 2 2015 Nach Besoldungs - gruppe Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die befördert wurden Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MLUL MIL MdF A 5 3 A 7 1 5 A 8 73 45 1 1 2 26 A 9 93 9 34 A 9 Z 31 7 1 6 A 10 1 171 10 1 2 1 1 40 A 11 125 16 1 2 79 A 12 2 70 6 1 2 6 1 31 A 12 Z 16 A 13 36 17 1 8 A 13 Z 10 A 14 1 9 2 19 4 1 1 7 A 14 Z 6 A 15 1 6 2 15 1 1 4 5 A 15 Z 6 A 16 9 2 1 1 1 3 B 2 3 1 B 5 1 1 1 Gesamt: 5 617 101 100 10 4 9 11 8 245 Kleine Anfrage 1434 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz, Fraktion der CDU Anlage 4 zur Beantwortung der Frage 13 - Höhergruppierungen von Beschäftigten 2014 Nach Entgeltgruppe Anzahl der Beschäftigten, die höhergruppiert wurden Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MUGV (jetzt MLUL) MIL MdF E 3 2 1 E 4 1 1 E 5 1 2 1 3 E 6 4 2 5 4 5 1 13 3 E 7 1 1 1 E 8 5 2 9 25 3 E 9 25 5 9 5 2 1 7 9 E 10 10 2 4 1 1 9 3 E 11 19 1 3 1 1 1 21 5 E 12 1 4 5 5 2 13 1 E 13 1 30 1 3 4 E 14 1 1 8 1 9 E 15 2 4 2 1 1 8 2 E 15Ü 1 3 AT 2 1 Gesamt: - 68 8 26 75 18 12 7 115 27 2 2015 Nach Entgeltgruppe Anzahl der Beschäftigten, die höhergruppiert wurden Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MLUL MIL MdF E 3 2 3 E 4 2 4 E 5 1 6 E 6 6 2 3 10 5 3 2 E 7 4 1 7 E 8 6 2 3 3 2 4 10 2 E 9 2 4 8 1 1 3 6 E 10 1 7 1 5 1 1 3 E 11 12 2 6 1 1 8 2 E 12 3 1 2 6 1 9 4 E 13 4 3 28 1 2 2 1 6 E 14 2 2 7 1 2 1 1 E 15 1 1 2 1 1 1 2 Gesamt: 2 47 7 22 77 6 4 18 46 38