Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3652 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1442 der Abgeordneten Steeven Bretz, Sven Petke und Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/3461 Finanzielle Absicherung der geplanten Verlängerung des Masterplans und des Vertrages für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) im Umfang von 400 Mio. Euro Wortlaut der Kleinen Anfrage 1442 vom 08.02.2016 Bereits in den Jahren 2009-2017 werden insg. 155 Mio. Euro als Sonderinvestitionsprogramm (Masterplan I) für die SPSG aufgewendet. Der Bund übernahm die Hälfte (77,5 Mio. Euro). Die andere Hälfte wurde zu 2/3 (53 Mio. Euro) von Brandenburg und zu 1/3 (25 Mio. Euro) von Berlin getragen. Im November 2015 hat der Bundestag ein Folgeprogramm über 400 Mio. Euro für den Zeitraum 2018 - 2025 beschlossen. Der Bund trägt davon 200 Mio. Euro. Nach dem bisherigen Schlüssel betrüge der Anteil Brandenburgs 132 Mio. Euro. Bisher hat die Landesregierung allerdings erklärt, dass noch nicht entschieden sei, ob diese Quote beibehalten wird und ab wann die Mittel bereitstehen sollen. Unabhängig vom Sonderinvestitionsprogramm erklärte die SPSG, dass im Jahr 2016 sechs Welterbestätten in Potsdam (u.a. der Damenflügel des Schlosses Sanssouci, das Dampfmaschinenhaus („Moschee“) und das Belvedere auf dem Klausberg) aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln zunächst vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der Sachstand hinsichtlich des Bundestagsbeschlusses über 400 Mio. Euro (Masterplan II) dar? 2. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages, S. 34, ist festgelegt: „Die Koalition wird das Sonderinvestitionsprogramm für die Preußischen Schlösser und Gärten fortsetzen.“ Wird die Landesregierung demnach die Finanzmittel nach der bisherigen Quote (2/3 der 50%) ab 2018 bereitstellen, also insgesamt 132 Mio. Euro? 3. Welche Pläne für die anteilige Finanzierung Brandenburgs hat die Landesregierung , um die Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms sicher zu stellen? 4. Wann könnten welche Mittel in welcher Höhe für das Sonderinvestitionsprogramm zur Verfügung stehen? 5. Welche Abstimmungsgespräche mit welchem Inhalt und Ziel gab es seitens der Landesregierung mit dem Land Berlin zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms ? 6. Wie ist die Zeitschiene für die Verhandlungen über den Masterplan II festgelegt? 7. Die SPSG hat nach eigener Auskunft eine Projektliste mit den dringlichsten Sanierungsvorhaben erstellt, die aus dem Sonderinvestitionsprogramm (Masterplan II) finanziert werden sollen (PNN v. 16.11.16, Potsdams marodes Erbe). Liegt diese Liste der Landesregierung vor? Wenn ja, welche Sanierungsvorhaben werden aufgeführt und in welcher Höhe belaufen sich die jeweiligen Kosten der Sanierung? 8. Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss der SPSG, sechs Einrichtungen des Weltkulturerbes in Potsdam im Jahr 2016 zu schließen? 9. Welche Gespräche mit welchem Ziel sind hierzu seitens der Landesregierung mit der SPSG geführt worden? 10. Wie viele Mittel fehlen im Budget der SPSG, um eine öffentliche Zugänglichkeit zu den sechs Einrichtungen in 2016 zu gewährleisten? 11. Inwieweit wurde der Landesdenkmalbeirat in die gesamte Thematik einbezogen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der Sachstand hinsichtlich des Bundestagsbeschlusses über 400 Mio. Euro (Masterplan II) dar? Zu Frage 1: Nach dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vom 18.08.2009 haben sich die Vertragsparteien - der Bund, das Land Berlin und das Land Brandenburg - verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Auslaufen des Abkommens , also ab Anfang 2016, über eine Fortführung des Programms zu verhandeln. Ende letzten Jahres hat der Bundestag beschlossen, der SPSG für den Zeitraum 2016 bis 2025 insgesamt 200 Mio. € Bundesmittel bei einer adäquaten Kofinanzierung durch die Länder Berlin und Brandenburg zur Verfügung zu stellen. Erst danach war es den Ländern möglich, darauf zu reagieren. Derzeit finden Gespräche sowohl innerhalb der Landesregierung als auch zwischen Berlin und Brandenburg zur Absicherung des zweiten Sonderinvestitionsprogramms statt. Vor der Entscheidung des Bundestages hatten beide Länder jeweils ihre Anteile des ersten Sonderinvestitionsprogramms ab 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben. Die Länder haben aufgrund ihrer bereits beschlossenen Haushalte 2016 bzw. 2017 gegenüber dem Bund erklärt, dass sie erst ab 2017 bzw. 2018 eine Kofinanzierung sicherstellen können. Sie haben den Bund daher gebeten, für 2016 und ggf. auch 2017 in Vorleistung zu gehen, zumal die Bundeszuschüsse 100% der Bedarfsplanungen der SPSG für die Jahre 2016 und 2017 entsprechen. Frage 2: Im Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages, S. 34, ist festgelegt: „Die Koalition wird das Sonderinvestitionsprogramm für die Preußischen Schlösser und Gärten fortsetzen.“ Wird die Landesregierung demnach die Finanzmittel nach der bisherigen Quote (2/3 der 50%) ab 2018 bereitstellen, also insgesamt 132 Mio. Euro? Zu Frage 2: Siehe Antwort auf Frage 1. Darüber hinaus ist zur Quote auszuführen, dass diese beim ersten Sonderinvestitionsprogramm anhand der ursprünglichen Planungen und der anteiligen Verteilung der Investitionsprojekte auf die jeweiligen Länder zwischen diesen ermittelt wurde. Entsprechend soll die Quote zwischen Berlin und Brandenburg auch dieses Mal erst nach weiterer Erörterung der Projekte für das zweite Sonderinvestitionsprogramm abschließend verhandelt werden. Frage 3: Welche Pläne für die anteilige Finanzierung Brandenburgs hat die Landesregierung, um die Um-setzung des Sonderinvestitionsprogramms sicher zu stellen? Zu Frage 3: Siehe Antworten auf Fragen 1 und 2. Frage 4: Wann könnten welche Mittel in welcher Höhe für das Sonderinvestitionsprogramm zur Verfügung stehen? Zu Frage 4: Siehe Antwort auf Frage 1. Frage 5: Welche Abstimmungsgespräche mit welchem Inhalt und Ziel gab es seitens der Landesregierung mit dem Land Berlin zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms ? Zu Frage 5: Siehe Antwort auf Frage 1 und 2. Frage 6: Wie ist die Zeitschiene für die Verhandlungen über den Masterplan II festgelegt? Zu Frage 6: Siehe Antwort auf Frage 1 und 2. Ziel aller Beteiligten ist es, die bereits begonnenen Verhandlungen noch in 2016 zu Ende zu führen, um möglichst frühzeitig zum Abschluss eines neuen Abkommens zu gelangen. Frage 7: Die SPSG hat nach eigener Auskunft eine Projektliste mit den dringlichsten Sanierungsvorhaben erstellt, die aus dem Sonderinvestitionsprogramm (Masterplan II) finanziert werden sollen (PNN v. 16.11.16, Potsdams marodes Erbe). Liegt diese Liste der Landesregierung vor? Wenn ja, welche Sanierungsvorhaben werden aufgeführt und in welcher Höhe belaufen sich die jeweiligen Kosten der Sanierung? Zu Frage 7: Die Liste der Projekte liegt der Landesregierung vor. Sie ist Gegenstand der aktuellen Abstimmungen und Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern, aber noch nicht abschließend. Grundsätzlich folgt die Liste der Vorhaben vergleichbaren Maßgaben wie die Liste des ersten Sonderinvestitionsprogramms. Wichtige Stiftungsziele wie Sicherung der Substanz und Sammlungen, Erfüllung öffentlich-rechtlicher Auflagen (z. B. Brandschutz), Verbesserung der Museumsangebote, Betriebskostensenkung , die Verbesserung des Besucherservice und Einnahmesteigerungen sind bestimmend für die Aufnahme der Projekte. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss der SPSG, sechs Einrichtungen des Weltkulturerbes in Potsdam im Jahr 2016 zu schließen? Zu Frage 8: Während es sich beim Sonderinvestitionsprogramm ausschließlich um Investitionen handelt, müssen in 2016 die genannten sechs Häuser temporär für den täglichen Besucherverkehr geschlossen werden. Angesichts steigender Kosten, in 2016 prognostizierter geringerer Eigeneinnahmen (insbesondere durch Schließungen aufgrund von laufenden Investitionsmaßnahmen und den damit verbundenen Bauaktivitäten) und begrenzter Möglichkeiten, weiterer Zuschusserhöhungen der Zuwendungsgeber der Stiftung war es notwendig, in 2016 sechs kleinere, von wenigen Besuchern frequentierte und nicht täglich geöffnete Einrichtungen bzw. Bereiche zu schließen (Gesamteinnahmen unter 20.000 €). Fünf dieser Einrichtungen liegen in Potsdam und eine Einrichtung in Berlin. Die Schließung ist bedauerlich, gleichwohl ist die temporäre Schließung wenig frequentierter Einrichtungen aus wirtschaftlichen Aspekten und nach Prüfung verschiedenster Alternativen betreffs eines in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Stiftungshaushalts sachgerecht. Die Stiftung wird im laufenden Jahr Sonderöffnungen bei Gruppenanfragen und beim Tag des offenen Denkmals in den geschlossenen Einrichtungen/Bereichen anbieten. Frage 9: Welche Gespräche mit welchem Ziel sind hierzu seitens der Landesregierung mit der SPSG geführt worden? Zu Frage 9 Siehe Antwort auf Frage 8. Gespräche hierzu gab es im Rahmen der Haushaltsverhandlungen und des Stiftungsrates. Frage 10: Wie viele Mittel fehlen im Budget der SPSG, um eine öffentliche Zugänglichkeit zu den sechs Einrichtungen in 2016 zu gewährleisten? Zu Frage 10: Der Stiftungshaushalt ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, so dass von fehlenden Haushaltsmitteln nicht gesprochen werden kann. So könnten durch Umschichtungen i.H.v. 285.000 Euro zu Lasten anderer Ausgabepositionen im Stiftungshaushalt die Mittel bereitgestellt werden, die die öffentliche Zugänglichkeit der angesprochenen Einrichtungen wie bisher sichern. Frage 11: Inwieweit wurde der Landesdenkmalbeirat in die gesamte Thematik einbezogen? Zu Frage 11: Der Landesdenkmalbeirat wurde in die gesamte Thematik nicht einbezogen.