Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3653 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1435 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3451 Erkenntnisse und Maßnahmen der Landesregierung zu illegale Wildtötungen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1435 vom 08.02.2016: Nach mehreren bekannt gewordenen Fällen illegaler Tötungen von Wildtieren, insbesondere von Wölfen, wurde seitens der Naturschutzverbände in Brandenburg mehrfach die Forderung aufgestellt, die Zuständigkeit für alle Straftaten mit Verstößen gegen das Naturschutz-, Fischerei- und Jagdrecht von den örtlichen Polizeidienststellen in das Landeskriminalamt (LKA) - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität " zu verlagern. Illegale Tötungen von Wildtieren sind kompliziert hinsichtlich biologischer und rechtlicher Fragen und bedürfen umfangreicher Ermittlungen. Eine zusammenhängende Betrachtung der über ganz Brandenburg gestreuten Fälle wird von Seiten der Naturschutzverbände befürwortet. Das erforderliche Spezialwissen ist beim LKA im Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität“ vorhanden, kann jedoch nicht immer bei allen örtlichen Polizeidienststellen vorgehalten werden. Der Präsident des Landeskriminalamtes hatte dem Innenminister die Zuständigkeitsverlagerung bereits vor ca. 1 ½ Jahren angeboten. Die diversen ungeklärten Fälle illegaler Wildtiertötungen lassen eine grundsätzliche Verlagerung als sinnvoll erscheinen. Ich frage daher die Landesregierung: I. Entwicklung der Delikte 1. Wie viele Delikte aus dem Bereich Umweltkriminalität wurden in Brandenburg insgesamt seit dem 01.01.2010 statistisch erfasst? Welche Bereiche waren wie stark betroffen und welchen Anteil hatten Fälle illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren (inklusive Greifvögeln)? 2. Welche Fälle illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren (inklusive Greifvögeln) gab es im Einzelnen in Brandenburg seit dem 01.01.2010 (Bitte auflisten nach Jahr, Landkreis und Methode (Falle, Köder, Abschuss, Sonstige ))? 3. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme oder Tötung von geschützten Wildtieren/Greifvögeln wurden aus welchen Gründen erteilt? 4. Wie hoch war die Aufklärungsrate seit dem 01.01.2010 bei Fällen illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren im Land Brandenburg? Wie wird die Dunkelziffer eingeschätzt? 5. Wie erfolgte die Ahndung aufgeklärter Fälle und welche Konsequenzen haben sich für die Täter Innen ergeben? II. Ausbildung 6. In welchem Maße ist Umweltkriminalität - insbesondere die Ahndung illegaler Verfolgung / Tötung von Wildtieren - Teil der bisherigen Ausbildung für Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg? 7. Ist geplant, eine eigene Fachausbildung zur Umweltkriminalität für Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg einzuführen? III. Zuständigkeiten und Ausstattung 8. Wie ist die formale Zuständigkeitsverteilung für die Bearbeitung von Fällen illegaler Verfolgung/Tötung von Wildtieren in Brandenburg? 9. Wann wird das LKA - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität" eingeschaltet ? In den Fällen, wo das LKA - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität " nicht eingeschaltet wurde: warum ist dies nicht erfolgt? 10. Welche Polizeidienststellen in Brandenburg verfügen über speziell in Umweltkriminalität (insbesondere illegale Verfolgungen/Tötungen von Wildtieren) geschultes Fachpersonal? Welchen Anteil am Arbeitsaufkommen macht die Bearbeitung von Fällen im Bereich Umweltkriminalität (insbesondere Wildtierverfolgungen ) aus? Haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hohe Überstundenanteile ? 11. Gibt es geschulte Einheiten oder Koordinationsstellen gegen Wildtierverfolgungen ? 12. Wie ist die Personalausstattung im LKA - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität “ für den Bereich Umweltkriminalität und wie hat sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 13. Nordrhein-Westfalen hat seit 2004 eine Stabsstelle am Umweltministerium für Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität. Ihre Aufgabe besteht in der Beobachtung , Koordination und Prävention auf dem Gebiet der Umweltkriminalität . Sie bietet den nachgeordneten Behörden ausdrücklich ihre Beratung und sonstige Unterstützung bei der Bearbeitung strafrechtlich relevanter Fallgestaltungen an, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden . Ist die Einrichtung einer vergleichbaren Stabsstelle beim MLUL geplant ? Falls ja, für welchen Zeitraum, falls nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das illegale Verfolgen und Töten von Wildtieren kann gemäß §§ 292 und 293 Strafgesetzbuch (StGB) oder aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gemäß §§ 71, 71a und Fischwilderei gemäß §§ 38, 38a Bundesjagdgesetz strafbar sein. Sämtliche Straftatbestände stellen jedoch nicht nur das illegale Verfolgen und Töten von Wildtieren unter Strafe, sondern auch andere Verhaltensweisen. Dies erklärt sich daraus, dass es sich bei den Straftaten gemäß §§ 292 und 293 StGB um Vermögensdelikte handelt, deren Schutzgut das Aneignungsrecht des Jagdberechtigten bzw. das Fischerei(ausübungs-)recht ist. Zu den geschützten Rechtsgütern der Straftatbestände des BNatSchG zählen neben dem Schutz von Wildtieren auch besonders geschützte Pflanzen und Naturschutzgebiete. Die illegale Verfolgung und / oder Tötung von Wildtieren (inklusive Greifvögeln) wird in der Form in der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht explizit erfasst. Eine Erfassung kann je nach vorhandenem Sachverhalt in einem der zuvor genannten Bereiche (z. B. Jagdwilderei gem. § 292 StGB) erfolgen. Eine Unterscheidung nach der betroffenen Tierart wird in der bundeseinheitlichen PKS ebenfalls nicht vorgenommen. Im Mehrländer - Staatsanwaltschafts - Automation (MES- TA), dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, können nur die Anzahl der wegen der vorgenannten Delikte erfassten Verfahren und deren Abschluss insgesamt ermittelt werden. Eine gezielte Abfrage nach Verfahren, deren Gegenstand das Verfolgen und Töten von Wildtieren ist, ist hingegen nicht möglich. Im Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1079 der Abgeordneten Thomas Jung und Sven Schröder, Fraktion der AfD, Landtagsdrucksache 6/2500, „Wilderei in Brandenburg nimmt zu“ hingewiesen. Frage 1: Wie viele Delikte aus dem Bereich Umweltkriminalität wurden in Brandenburg insgesamt seit dem 01.01.2010 statistisch erfasst? Welche Bereiche waren wie stark betroffen und welchen Anteil hatten Fälle illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren (inklusive Greifvögeln)? zu Frage 1: Delikte der sogenannten Umweltkriminalität werden in der PKS unter einem sogenannten Summenschlüssel (898000 „Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor“) zusammengeführt. Dazu gehören: Wilderei (§§ 292, 293 StGB), Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen (§§ 307-312 StGB), Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324, 324a, 325-330a StGB), gemeingefährliche Vergiftung (§ 314 StGB), weitere Straftaten mit Umweltrelevanz gemäß StGB, Straftaten im Zusammenhang mit Lebens- und Arzneimitteln sowie Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umweltsektor. In den Anlagen werden die Straftaten der Umweltkriminalität sowie die Aufklärungsquote (AQ) statistisch für die Jahre 2010 bis 2014 dargestellt. Die Zahlen für 2015 stehen im Rahmen der Pressekonferenz zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 zur Verfügung. Für den Bereich der Umweltkriminalität lässt sich folgende Entwicklung der Fallzahlen konstatieren: 2010 - 1.393; 2011 - 1.370; 2012 - 1.356; 2013 - 1.189 und 2014 - 1.446 Fälle. Für das Jahr 2015 wird gegenwärtig ungefähr die Fallzahl des Jahres 2012 erwartet. Frage 2: Welche Fälle illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren (inklusive Greifvögeln ) gab es im Einzelnen in Brandenburg seit dem 01.01.2010 (Bitte auflisten nach Jahr, Landkreis und Methode (Falle, Köder, Abschuss, Sonstige))? zu Frage 2: Im Landesamt für Umwelt (LfU) wurden seit dem Jahr 2010 folgende Fälle illegaler Nachstellung von geschützten, im Land Brandenburg wildlebenden Vogel- und Säugetierarten erfasst (Angaben in Zahl der Individuen/Nistplätze/Kolonien). Informationen darüber, ob es darüber hinaus weitere Fälle illegaler Verfolgung gibt, die von den seit 2013 insoweit zuständigen Landkreisen und Kreisfreien Städten erfasst wurden, liegen der Landesregierung nicht vor: Aufstellung nach Jahr: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Keine Angaben Gesamt Anzahl 14 6 4 10 10 39 3 2 88 Aufstellung nach Landkreis: Landkreis P BB C UM BAR OPR PR HVL OHV MOL LOS LDS TF PM BBG SPN OSL EE Gesamt Anzahl 1 0 0 5 8 3 8 7 1 1 4 3 6 7 1 30 3 0 88 Aufstellung nach Methode: Methode Fang / Tötung / Verletzung / Nistplatzzerstörung Inbesitznahme Fallen Beschuss/ Abschuss Verstümmelung Zerstörung Nistplatz Eientnahme/ Kükenentnahme Anzahl 60 19 1 7 1 Frage 3: Wie viele Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme oder Tötung von geschützten Wildtieren/Greifvögeln wurden aus welchen Gründen erteilt? zu Frage 3: Seit dem 1. Januar 2010 wurden von der Landesregierung durch Rechtsverordnung zwei allgemeine Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes zur Entnahme oder Tötung von geschützten Wildtieren / Greifvögeln erteilt (Brandenburgische Kormoranverordnung vom 27. September 2013 und Brandenburgische Biberverordnung vom 7. Mai 2015). Die Anzahl der durch das LfU im Rahmen seiner Zuständigkeit erteilten artenschutzrechtlichen Einzelausnahmegenehmigungen gem. § 45 (7) BNatSchG ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen 77 56 64 74 47 87 Eine vollständige Aufschlüsselung nach Ausnahmegründen sowie Angaben zu den in Zuständigkeit der Landkreise erteilten Einzelausnahmen liegen nicht vor. Das LfU war für die meisten Arten bis zum 31. Mai 2013 für die Entscheidung über die Erteilung solcher Ausnahmen zuständig. Seit dem 1. Juni 2013 ist das LfU nur noch für die Entscheidung über die Erteilung von Einzelfallausnahmen nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes zuständig. In allen anderen Fällen sind seither die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Frage 4: Wie hoch war die Aufklärungsrate seit dem 01.01.2010 bei Fällen illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren im Land Brandenburg? Wie wird die Dunkelziffer eingeschätzt? zu Frage 4: Bei der PKS handelt es sich um eine Hellfeldstatistik, eine Aussage zum Dunkelfeld kann daher nicht getroffen werden. Bezüglich der Aufklärungsquote wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Frage 5: Wie erfolgte die Ahndung aufgeklärter Fälle und welche Konsequenzen haben sich für die TäterInnen ergeben? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Ahndung derartiger Straftaten und zu den Konsequenzen für die Täter vor, weil keine gesonderte statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren, die das Verfolgen und Töten von Wildtieren zum Gegenstand haben, erfolgt. Frage 6: In welchem Maße ist Umweltkriminalität - insbesondere die Ahndung illegaler Verfolgung /Tötung von Wildtieren - Teil der bisherigen Ausbildung für Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg? zu Frage 6: Im Rahmen der Ausbildung/des Studiums von Polizeibediensteten an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (FH Pol) werden Umweltstraftaten in den Lehrveranstaltungen behandelt. In diesem Zusammenhang wird auch die in Rede stehende illegale Verfolgung/Tötung von Wildtieren thematisiert. Im Studienfach „Strafrecht“ werden Wildtiere u. a. auch im Zusammenhang mit der Thematik „Fremdheit von Sachen“ erörtert. Eine darüber hinausgehende vertiefende Behandlung dieser Thematik erfolgt im Studium nicht. Frage 7: Ist geplant, eine eigene Fachausbildung zur Umweltkriminalität für Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg einzuführen? zu Frage 7: Die Einführung einer eigenen Fachausbildung für den Themenbereich der Umweltkriminalität ist für Polizeibedienstete im Land Brandenburg derzeit nicht geplant. Frage 8: Wie ist die formale Zuständigkeitsverteilung für die Bearbeitung von Fällen illegaler Verfolgung/Tötung von Wildtieren in Brandenburg? zu Frage 8: Mit Bezug auf die unter Beantwortung der Frage 1 aufgeführten Straftatbestände die illegale Verfolgung/Tötung von Wildtieren betreffend, erfolgt die Bearbeitung dieser in den Kriminalkommissariaten der Polizeiinspektionen im Land Brandenburg. Die Regelung der Zuständigkeiten der Bearbeitung von Straftatbeständen erfolgt über den Geschäftsverteilungsplan des Polizeipräsidiums im Land Brandenburg. Frage 9: Wann wird das LKA - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität" eingeschaltet? In den Fällen, wo das LKA - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität" nicht eingeschaltet wurde: warum ist dies nicht erfolgt? zu Frage 9: Verfahren gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz gehören nicht in die Zuständigkeit des Landeskriminalamtes. Lediglich im Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernimmt das Landeskriminalamt (Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität“, Kriminalkommissariat „Schwere Umweltkriminalität“) die Bearbeitung von Straftaten außerhalb der Zuständigkeiten. Frage 10: Welche Polizeidienststellen in Brandenburg verfügen über speziell in Umweltkriminalität (insbesondere illegale Verfolgungen/Tötungen von Wildtieren) geschultes Fachpersonal ? Welchen Anteil am Arbeitsaufkommen macht die Bearbeitung von Fällen im Bereich Umweltkriminalität (insbesondere Wildtierverfolgungen) aus? Haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hohe Überstundenanteile? zu Frage 10: Die Kriminalbeamten des zuvor erwähnten Kriminalkommissariats „Schwere Umweltkriminalität “ (LKA) nehmen im Rahmen der Fortbildung am Spezialmodul „Artenschutzkriminalität “ des Bundeskriminalamtes (BKA) teil. Die Fortbildungsangebote des BKA stehen allen der Zielgruppe entsprechenden und mit der Thematik befassten Beamten zur Verfügung. Zum Ausbildungsstand des einzelnen Kriminalbeamten sowohl im Landeskriminalamt als auch in den Kriminalkommissariaten in den Polizeiinspektionen werden keine Statistiken geführt. Dies trifft auch auf die Frage zum anteiligen Arbeitsaufkommen von Fällen im Bereich Umweltkriminalität und dem Überstundenanteil zu. Frage 11: Gibt es geschulte Einheiten oder Koordinationsstellen gegen Wildtierverfolgungen? zu Frage 11: Durch das LfU wurde im Rahmen des Wolfsmanagement eine landesweite Koordinationsstelle für FFH-Monitoring (FFH - Fauna-Flora-Habitat) und Datendokumentation eingerichtet. Frage 12: Wie ist die Personalausstattung im LKA - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität “ für den Bereich Umweltkriminalität und wie hat sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? zu Frage 12: Die Entwicklung des Personalbestandes im Kommissariat „Schwere Umweltkriminalität “ seit dem Jahr 2012 (jeweils zum 01.01.) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Für die Jahre vor 2012 liegen entsprechende Angaben nicht mehr vor, da der Bereich Umweltkriminalität bis dahin organisatorisch nicht gesondert abgebildet wurde. Jahr Personalbestand 2012 10 2013 10 2014 10 2015 9 2016 9 Frage 13: Nordrhein-Westfalen hat seit 2004 eine Stabstelle am Umweltministerium für Umwelt - und Verbraucherschutzkriminalität. Ihre Aufgabe besteht in der Beobachtung, Koordination und Prävention auf dem Gebiet der Umweltkriminalität. Sie bietet den nachgeordneten Behörden ausdrücklich ihre Beratung und sonstige Unterstützung bei der Bearbeitung strafrechtlich relevanter Fallgestaltungen an, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden. Ist die Einrichtung einer vergleichbaren Stabsstelle beim MLUL geplant? Falls ja, für welchen Zeitraum, falls nein, warum nicht? zu Frage 13: Im MLUL existiert keine Stabsstelle für “Umweltkriminalität“, und es ist auch keine geplant. Bei Verstößen gegen das Umweltrecht gibt es stets eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen den jeweils zuständigen Behörden des MLUL, den zuständigen Polizeidienststellen / dem Landeskriminalamt sowie den Mitarbeitern aus dem Bereich der Überwachung des LfU. Diese seit Jahren praktizierte Zusammenarbeit wird als sachgerecht und zweckdienlich bewertet. Anlage zur KA 1435 Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Schlüssel KurzbezeichnungSchlüssel 1 2 3 4 5 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 1.393 998 71,6 600000 Sonstige Straftatbestände (StGB) 797 550 69,0 660000 Strafbarer Eigennutz 399 310 77,7 662000 Wilderei 399 310 77,7 662001 Fischwilderei 288 271 94,1 662100 Jagdwilderei 111 39 35,1 670000 Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte 398 240 60,3 675000 Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen 73 38 52,1 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 71 36 50,7 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens 2 2 100,0 676000 Straftaten gegen die Umwelt 323 200 61,9 676010 Bodenverunreinigung 87 62 71,3 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 87 62 71,3 676012 Bodenverunreinigung § 324a StGB - besonders schwerer Fall 0 676100 Gewässerverunreinigung 54 22 40,7 676101 Gewässerverunreinigung § 324 StGB 52 21 40,4 676102 Gewässerverunreinigung § 324 StGB - besonders schwerer Fall 2 1 50,0 676200 Luftverunreinigung 5 5 100,0 676201 Luftverunreinigung § 325 StGB 5 5 100,0 676300 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 0 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325a StGB 0 676400 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen 154 90 58,4 676410 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 147 85 57,8 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB 143 83 58,0 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB - besonders schwerer Fall 4 2 50,0 676420 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 7 5 71,4 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB 7 5 71,4 676500 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 15 13 86,7 676510 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (kerntechnische Anlagen und Kernbrennstoffe) 11 9 81,8 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (kerntechnische Anlagen und Kernbrennstoffe) 11 9 81,8 676520 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 4 4 100,0 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB 3 3 100,0 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB - besonders schwerer Fall 1 1 100,0 676700 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete 0 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 0 676800 Abfallein- / -aus- und -durchfuhr gemäß § 326 Abs. 2 StGB 5 5 100,0 676810 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 1 1 100,0 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen 1 1 100,0 676820 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 4 4 100,0 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen 4 4 100,0 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 3 3 100,0 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 1 1 100,0 679000 Weitere Straftaten mit Umweltrelevanz 1 1 100,0 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung 1 1 100,0 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen 0 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 596 448 75,2 710000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor 180 173 96,1 716000 Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) 180 173 96,1 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln - soweit nicht unter anderen Schlüsselzahlen zu erfassen 5 5 100,0 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz 58 56 96,6 716200 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 117 112 95,7 716210 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 105 99 94,3 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln 4 2 50,0 716212 Inverkehrbringen Verschreibung bei Dritten von Arzneimitteln zu Doping im Sport 3 3 100,0 716213 Unerlaubter Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 37 35 94,6 716214 Unerlaubter Umgang mit Tierarzneimitteln 2 2 100,0 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz 2 2 100,0 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 57 55 96,5 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 12 13 108,3 740000 Verbraucherschutzsektor 416 275 66,1 740002 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz 3 2 66,7 740003 Verstoß gg. das Heilpraktikergesetz 3 3 100,0 740079 Sonstige strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 8 3 37,5 741000 Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 10 10 100,0 741001 Straftaten nach § 27 Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung 6 6 100,0 741079 Sonstige Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 4 4 100,0 742000 Straftaten nach dem Infektionsschutz- und Tiergesundheitsgesetz 2 1 50,0 742010 Infektionsschutzgesetz 1 0,0 742020 Tiergesundheitsgesetz 1 1 100,0 743000 Pflanzenschutzgesetz 390 256 65,6 743010 Bundesnaturschutzgesetz 18 13 72,2 743020 Tierschutzgesetz 363 236 65,0 743030 Bundesjagdgesetz 8 6 75,0 743040 Pflanzenschutzgesetz 1 1 100,0 898100 Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB 323 200 61,9 898200 Sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz 474 350 73,8 898300 Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor gemäß strafrechtlicher Nebengesetze 596 448 75,2 2010 aufgeklärte Fälle AQ in % zu Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor Berichtszeitraum: 2010 erfasste Fälle insgesamt Quelle PKS Seite 1 Anlage zur KA 1435 Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Schlüssel KurzbezeichnungSchlüssel 1 2 3 4 5 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 1.370 966 70,5 600000 Sonstige Straftatbestände (StGB) 825 561 68,0 660000 Strafbarer Eigennutz 418 341 81,6 662000 Wilderei 418 341 81,6 662001 Fischwilderei 336 315 93,8 662100 Jagdwilderei 82 26 31,7 670000 Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte 407 220 54,1 675000 Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen 92 32 34,8 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 91 32 35,2 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens 1 0,0 676000 Straftaten gegen die Umwelt 305 188 61,6 676010 Bodenverunreinigung 86 45 52,3 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 84 44 52,4 676012 Bodenverunreinigung § 324a StGB - besonders schwerer Fall 2 1 50,0 676100 Gewässerverunreinigung 34 17 50,0 676101 Gewässerverunreinigung § 324 StGB 34 16 47,1 676102 Gewässerverunreinigung § 324 StGB - besonders schwerer Fall 1 676200 Luftverunreinigung 6 3 50,0 676201 Luftverunreinigung § 325 StGB 6 3 50,0 676300 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 1 0,0 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325a StGB 1 0,0 676400 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen 154 103 66,9 676410 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 149 100 67,1 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB 148 99 66,9 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB - besonders schwerer Fall 1 1 100,0 676420 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 5 3 60,0 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB 5 3 60,0 676500 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 20 19 95,0 676510 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (kerntechnische Anlagen und Kernbrennstoffe) 1 1 100,0 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (kerntechnische Anlagen und Kernbrennstoffe) 1 1 100,0 676520 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 19 18 94,7 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB 18 17 94,4 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB - besonders schwerer Fall 1 1 100,0 676700 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete 1 0,0 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 1 0,0 676800 Abfallein- / -aus- und -durchfuhr gemäß § 326 Abs. 2 StGB 1 1 100,0 676810 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 0 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen 0 676820 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 1 1 100,0 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen 1 1 100,0 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 2 0,0 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 0 679000 Weitere Straftaten mit Umweltrelevanz 10 0,0 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung 8 0,0 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen 2 0,0 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 545 405 74,3 710000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor 156 152 97,4 716000 Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) 156 152 97,4 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln - soweit nicht unter anderen Schlüsselzahlen zu erfassen 9 9 100,0 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz 52 52 100,0 716200 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 95 91 95,8 716210 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 88 84 95,5 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln 1 1 100,0 716212 Inverkehrbringen, Verschreibung bei Dritten von Arzneimitteln zu Doping im Sport 2 2 100,0 716213 Unerlaubter Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 41 39 95,1 716214 Unerlaubter Umgang mit Tierarzneimitteln 1 1 100,0 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz 2 2 100,0 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 41 39 95,1 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 7 7 100,0 740000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 389 253 65,0 740002 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz 0 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 0 740079 Sonstige strafrechtliche Nebengesetz auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor. (ohne Lebensmittel) 6 3 50,0 741000 Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 5 5 100,0 741001 Straftaten nach § 27 Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung 1 1 100,0 741079 Sonstige Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 4 4 100,0 742000 Straftaten nach dem Infektionsschutz- und Tiergesundheitsgesetz 2 1 50,0 742010 Infektionsschutzgesetz 1 1 100,0 742020 Tiergesundheitsgesetz 1 0,0 743000 Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- und Pflanzenschutzgesetz 376 244 64,9 743010 Bundesnaturschutzgesetz 9 5 55,6 743020 Tierschutzgesetz 356 229 64,3 743030 Bundesjagdgesetz 11 10 90,9 743040 Pflanzenschutzgesetz 898100 Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB 305 188 61,6 898200 Sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz 520 373 71,7 898300 Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor gemäß strafrechtlicher Nebengesetze 545 405 74,3 Berichtszeitraum: 2011 zu Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor erfasste Fälle insgesamt aufgeklärte Fälle AQ in % 2011 Quelle PKS Seite 2 Anlage zur KA 1435 Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Schlüssel KurzbezeichnungSchlüssel 1 2 3 4 5 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 1.356 966 71,2 600000 Sonstige Straftatbestände (StGB) 850 616 72,5 660000 Strafbarer Eigennutz 443 377 85,1 662000 Wilderei 443 377 85,1 662001 Fischwilderei 368 353 95,9 662100 Jagdwilderei 75 24 32,0 670000 Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte 407 239 58,7 675000 Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen 92 39 42,4 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 92 39 42,4 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens 0 676000 Straftaten gegen die Umwelt 312 199 63,8 676010 Bodenverunreinigung 88 47 53,4 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 86 47 54,7 676012 Bodenverunreinigung § 324a StGB - besonders schwerer Fall 2 0,0 676100 Gewässerverunreinigung 41 22 53,7 676101 Gewässerverunreinigung § 324 StGB 41 22 53,7 676200 Luftverunreinigung 6 7 116,7 676201 Luftverunreinigung § 325 StGB 6 7 116,7 676300 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 3 3 100,0 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325a StGB 3 3 100,0 676400 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen 135 89 65,9 676410 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 135 89 65,9 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB 128 85 66,4 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB - besonders schwerer Fall 7 4 57,1 676420 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 0 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB 0 676500 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 13 13 100,0 676520 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 13 13 100,0 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB 13 13 100,0 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB - besonders schwerer Fall 0 676600 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern 1 0,0 676610 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen 1 0,0 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 1 0,0 676620 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern 0 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 0 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB - besonders schwerer Fall 0 676700 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete 5 2 40,0 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 4 1 25,0 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB - besonders schwerer Fall 1 1 100,0 676800 Abfallein- / -aus- und -durchfuhr gemäß § 326 Abs. 2 StGB 15 13 86,7 676810 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 4 4 100,0 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen 4 4 100,0 676820 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 7 5 71,4 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen 7 5 71,4 676830 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 4 4 100,0 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen 4 4 100,0 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 5 3 60,0 679000 Weitere Straftaten mit Umweltrelevanz 3 1 33,3 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung 3 1 33,3 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 506 350 69,2 710000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor 153 137 89,5 716000 Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) 153 137 89,5 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln - soweit nicht unter anderen Schlüsselzahlen zu erfassen 1 1 100,0 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz 27 25 92,6 716200 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 125 111 88,8 716210 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 118 104 88,1 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln 716212 Inverkehrbringen, Verschreibung bei Dritten von Arzneimitteln zu Doping im Sport 3 3 100,0 716213 Unerlaubter Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 29 27 93,1 716214 Unerlaubter Umgang mit Tierarzneimitteln 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln 1 1 100,0 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz 17 18 105,9 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (Dopingzwecke im Sport) 1 1 100,0 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 67 54 80,6 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 7 7 100,0 740000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 353 213 60,3 740002 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz 2 2 100,0 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 0 740079 Sonstige strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor. (ohne Lebensmittel) 10 4 40,0 741000 Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 2 2 100,0 741001 Straftaten nach § 27 Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung 2 2 100,0 742000 Straftaten nach dem Infektionsschutz- und Tiergesundheitsgesetz 1 1 100,0 742010 Infektionsschutzgesetz 742020 Tiergesundheitsgesetz 1 1 100,0 743000 Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- und Pflanzenschutzgesetz 338 204 60,4 743010 Bundesnaturschutzgesetz 11 7 63,6 743020 Tierschutzgesetz 321 194 60,4 743030 Bundesjagdgesetz 6 3 50,0 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 1.356 966 71,2 898100 Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB 312 199 63,8 898200 Sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz 538 417 77,5 898300 Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor gemäß strafrechtlicher Nebengesetze 506 350 69,2 zu Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 2012 Berichtszeitraum: 2012 erfasste Fälle insgesamt aufgeklärte Fälle AQ in % Quelle PKS Seite 3 Anlage zu KA 1435 Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Schlüssel KurzbezeichnungSchlüssel 1 2 3 4 5 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 1.189 909 76,5 600000 Sonstige Straftatbestände (StGB) 671 512 76,3 660000 Strafbarer Eigennutz 333 278 83,5 662000 Wilderei 333 278 83,5 662001 Fischwilderei 261 249 95,4 662100 Jagdwilderei 72 29 40,3 670000 Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte 338 234 69,2 675000 Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen 53 29 54,7 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 52 28 53,8 675400 Vorbereit. eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens 1 1 100,0 676000 Straftaten gegen die Umwelt 284 205 72,2 676010 Bodenverunreinigung 66 33 50,0 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 62 32 51,6 676012 Bodenverunreinigung § 324 a StGB - besonders schwerer Fall 4 1 25,0 676100 Gewässerverunreinigung 42 32 76,2 676101 Gewässerverunreinigung § 324 StGB 42 32 76,2 676200 Luftverunreinigung 14 12 85,7 676201 Luftverunreinigung § 325 StGB 14 12 85,7 676300 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 3 3 100,0 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325a StGB 3 3 100,0 676400 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen 112 81 72,3 676410 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 110 79 71,8 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB 110 79 71,8 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB - besonders schwerer Fall 0 676420 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 2 2 100,0 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB 2 2 100,0 676500 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 26 27 103,8 676520 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 26 27 103,8 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB 24 25 104,2 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB - besonders schwerer Fall 2 2 100,0 676600 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern 3 2 66,7 676610 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen 0 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 0 676620 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern 3 2 66,7 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 2 2 100,0 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. StGB - besonders schwerer Fall 1 0,0 676700 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete 4 3 75,0 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 4 3 75,0 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB - besonders schwerer Fall 676800 Abfallein- / -aus- und -durchfuhr gemäß § 326 Abs. 2 StGB 11 10 90,9 676810 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 1 1 100,0 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen 1 1 100,0 676820 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 6 6 100,0 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen 6 6 100,0 676830 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 4 3 75,0 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen 4 3 75,0 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 3 2 66,7 679000 Weitere Straftaten mit Umweltrelevanz 1 0,0 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung 1 0,0 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 518 397 76,6 710000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor 151 157 104,0 716000 Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) 151 157 104,0 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln - soweit nicht unter anderen Schlüsselzahlen zu erfassen 5 4 80,0 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz 32 30 93,8 716200 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 114 123 107,9 716210 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 96 105 109,4 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln 5 5 100,0 716212 Inverkehrbringen, Verschreibung bei Dritten von Arzneimitteln zu Doping im Sport 3 3 100,0 716213 Unerlaubter Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 36 32 88,9 716214 Unerlaubter Umgang mit Tierarzneimitteln 1 1 100,0 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz 4 4 100,0 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (Dopingzwecke im Sport) 0 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 47 60 127,7 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 18 18 100,0 740000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 367 240 65,4 740002 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz 1 1 100,0 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 1 2 200,0 740079 Sonstige strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 9 2 22,2 741000 Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 4 3 75,0 741001 Straftaten nach § 27 Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung 4 3 75,0 742000 Straftaten nach dem Infektionsschutz- und Tiergesundheitsgesetz 2 1 50,0 742010 Infektionsschutzgesetz 1 0,0 742020 Tiergesundheitsgesetz 1 1 100,0 743000 Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- und Pflanzenschutzgesetz 350 231 66,0 743010 Bundesnaturschutzgesetz 17 8 47,1 743020 Tierschutzgesetz 323 215 66,6 743030 Bundesjagdgesetz 10 8 80,0 898100 Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB 284 205 72,2 898200 Sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz 387 307 79,3 898300 Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor gemäß strafrechtlicher Nebengesetze 518 397 76,6 Berichtszeitraum: 2013 zu Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor erfasste Fälle insgesamt aufgeklärte Fälle AQ in % 2013 Quelle PKS Seite 4 Anlage zur KA 1435 Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Schlüssel KurzbezeichnungSchlüssel 1 2 3 4 5 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 1.446 973 67,3 600000 Sonstige Straftatbestände (StGB) 926 604 65,2 660000 Strafbarer Eigennutz 465 385 82,8 662000 Wilderei 465 385 82,8 662001 Fischwilderei 379 359 94,7 662100 Jagdwilderei 86 26 30,2 670000 Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte 461 219 47,5 675000 Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen 138 34 24,6 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 138 34 24,6 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens 0 676000 Straftaten gegen die Umwelt 320 185 57,8 676010 Bodenverunreinigung 74 40 54,1 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 72 38 52,8 676012 Bodenverunreinigung § 324a StGB - besonders schwerer Fall 2 2 100,0 676100 Gewässerverunreinigung 51 26 51,0 676101 Gewässerverunreinigung § 324 StGB 51 26 51,0 676200 Luftverunreinigung 17 12 70,6 676201 Luftverunreinigung § 325 StGB 17 12 70,6 676300 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 1 1 100,0 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325a StGB 1 1 100,0 676400 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen 116 55 47,4 676410 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 114 53 46,5 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB 110 51 46,4 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 StGB - besonders schwerer Fall 4 2 50,0 676420 Unerlaubter Umgang mit Abfällen 2 2 100,0 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB 2 2 100,0 676500 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 39 37 94,9 676520 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 39 37 94,9 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB 38 36 94,7 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 StGB - besonders schwerer Fall 1 1 100,0 676600 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern 2 1 50,0 676610 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen 0 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 0 676620 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern 2 1 50,0 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlicher Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 2 1 50,0 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB - besonders schwerer Fall 0 676700 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete 4 3 75,0 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 4 3 75,0 676800 Abfallein- / -aus- und -durchfuhr gemäß § 326 Abs. 2 StGB 16 10 62,5 676810 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 10 5 50,0 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen 10 5 50,0 676820 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 4 4 100,0 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen 4 4 100,0 676830 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 2 1 50,0 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen 2 1 50,0 679000 Weitere Straftaten mit Umweltrelevanz 3 0,0 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung 3 0,0 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 520 369 71,0 710000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor 148 137 92,6 716000 Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) 148 137 92,6 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz 33 33 100,0 716200 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 115 104 90,4 716210 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 93 84 90,3 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln 3 1 33,3 716212 Inverkehrbringen, Verschreibung bei Dritten von Arzneimitteln zu Doping im Sport 6 6 100,0 716213 Unerlaubter Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 24 22 91,7 716214 Unerlaubter Umgang mit Tierarzneimitteln 1 1 100,0 716215 Fälschen von Arzneimitteln 1 0,0 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz 5 5 100,0 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (Dopingzwecke im Sport) 0 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 53 49 92,5 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 22 20 90,9 740000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 372 232 62,4 740002 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz 0 740003 Verstoß gg. das Heilpraktikergesetz 1 1 100,0 740079 Sonstige strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 10 2 20,0 741000 Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 5 4 80,0 741001 Straftaten nach § 27 Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung 3 2 66,7 741079 Sonstige Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 2 2 100,0 742000 Straftaten nach dem Infektionsschutz- und Tiergesundheitsgesetz 1 0,0 742010 Infektionsschutzgesetz 1 0,0 743000 Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- und Pflanzenschutzgesetz 355 225 63,4 743010 Bundesnaturschutzgesetz 19 11 57,9 743020 Tierschutzgesetz 326 209 64,1 743030 Bundesjagdgesetz 10 5 50,0 898100 Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB 320 185 57,8 898200 Sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz 606 419 69,1 898300 Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor gemäß strafrechtlicher Nebengesetze 520 369 71,0 zu Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 2014 Berichtszeitraum: 2014 erfasste Fälle insgesamt aufgeklärte Fälle AQ in % Quelle PKS Seite 5