Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3655 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1448 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/3472 Ladendiebstahl ohne Strafe Wortlaut der Kleinen Anfrage 1448 vom 10.02.2016: Laut eines Berichts der Kieler Nachrichten vom 28.01.2016 haben sich die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei einfachen und niedrigschwelligen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Grund dafür seien Probleme in der polizeilichen Praxis bei den straffälligen Flüchtlingen, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert wurden. Es sei regelmäßig problematisch zu beurteilen, ob strafprozessuale Maßnahmen bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Ein Personenfeststellungsverfahren oder eine erkennungsdienstliche Behandlung scheiden in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig aus, weil die Identität nicht zeitgerecht festgestellt werden könne. Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings. Bei höherwertigen Straftaten wie Körperverletzung oder eines besonders schwerer Falles des Diebstahls sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung eine solche Verfahrensweise? 2. Gibt es bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg eine vergleichbare Absprache bzw. Verfahrensweise? 3. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde so verfahren? In wie viel Fällen wurde ein Personenfeststellungsverfahren oder eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt? 4. Welche Maßnahmen werden im Land Brandenburg ergriffen, um die Personenfeststellung straffällig gewordener Flüchtlinge und Asylbewerber zu gewährleisten ? 5. Welchen Arbeits- und Personalaufwand hatte die Polizei Brandenburg im Jahr 2015 bei der Personenfeststellung straffällig gewordener Flüchtlinge und Asylbewerber zu verzeichnen? 6. Wird die Landesregierung diesen Arbeits- und Personalmehraufwand bei der Anpassung der Personalzielzahl bei der Polizei Brandenburg berücksichtigen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung eine solche Verfahrensweise? zu Frage 1: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, eine Bewertung zu Regelungen anderer Bundesländer vorzunehmen. Frage 2: Gibt es bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg eine vergleichbare Absprache bzw. Verfahrensweise? zu Frage 2: Gemäß dem Legalitätsprinzip ist bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wobei durch die Polizei auch die erforderlichen Feststellungen zur Person des Täters zu treffen sind. Über den Abschluss des Verfahrens entscheidet in jedem Einzelfall die Staatsanwaltschaft. Eine vergleichbare Absprache bzw. Verfahrensweise zwischen der Polizei und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg gibt es nicht. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleine Anfrage Nr. 1431 des Abgeordneten Thomas Jung, Fraktion der AfD, "Geringfügige Straftaten" verwiesen. Frage 3: Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde so verfahren? In wie viel Fällen wurde ein Personenfeststellungsverfahren oder eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt ? zu Frage 3: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Maßnahmen werden im Land Brandenburg ergriffen, um die Personenfeststellung straffällig gewordener Flüchtlinge und Asylbewerber zu gewährleisten? zu Frage 4: Bei der Personenfeststellung straffällig gewordener Flüchtlinge und Asylbewerber werden - wie bei deutschen Straftätern - die rechtlich bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Frage 5: Welchen Arbeits- und Personalaufwand hatte die Polizei Brandenburg im Jahr 2015 bei der Personenfeststellung straffällig gewordener Flüchtlinge und Asylbewerber zu verzeichnen? zu Frage 5: Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Frage 6: Wird die Landesregierung diesen Arbeits- und Personalmehraufwand bei der Anpassung der Personalzielzahl bei der Polizei Brandenburg berücksichtigen? zu Frage 6: Die Landesregierung trägt dafür Sorge, die Stellenausstattung der Brandenburger Polizei so zu gestalten, dass diese alle ihr übertragenen Aufgaben - auch im Zusammenhang mit den aktuellen Auswirkungen der internationalen Flüchtlingssituation - angemessen erfüllen kann.