Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3658 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1411 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Frtaktion Drucksache 6/3415 Klärschlammverwertung und -entsorgung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1411 vom 01.02.2016: Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, dass die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beendet werden und Phosphor und andere Nährstoffe zurück gewonnen werden sollen. Dazu gibt es aktuell intensive Diskussionen zu neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. einen Referentenentwurf des Bundes, die die zukünftige Klärschlammverwertung und -entsorgung stark verändern werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen Vorschläge und den Referentenentwurf zur neuen Klärschlammverordnung? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit zur bodenbezogenen Verwertung ? 3. Wie bringt sich die Landesregierung in die zentrale Lösung der Aufgaben einer zukünftigen Klärschlammentsorgung ein. 4. Welche Verbrennungsanlagen gibt es im Land Brandenburg? 5. Sind weitere Verbrennungsanlagen im Land Brandenburg geplant? (Bitte nach Standorten aufschlüsseln) 6. Gibt es eine spezielle Verbrennungsanlage für Klärschlamm? 7. Wie beurteilt die Landesregierung, dass künftig die Verbände auch noch als Düngemittelerzeuger fungieren sollen? 8. Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen für die Bürger ist durch die neue Klärschlammverordnung zu rechnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 28. August 2015 wurde den für Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für eine Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung übergeben. Der Referentenentwurf und die Begründung sind noch nicht mit den anderen Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Inhalte des Papiers sind aktuell einem breiten Diskussionsprozess unterworfen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Regelungen eine Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) künftig verbindlich beinhalten wird. Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen Vorschläge und den Referentenentwurf zur neuen Klärschlammverordnung? Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit zur bodenbezogenen Verwertung? Frage 3: Wie bringt sich die Landesregierung in die zentrale Lösung der Aufgaben einer zukünftigen Klär-schlammentsorgung ein? Zu Fragen 1 bis 3: Die im Referentenentwurf des BMUB vorgesehen Änderungen der Klärschlammentsorgung dienen sowohl einem erhöhten Boden- und Gewässerschutz als auch einer verstärkten Rückgewinnung der Ressource Phosphor. Allerdings können auf Grund des aktuellen Standes des Gesetzgebungsvorhabens zu den zukünftigen Auswirkungen auf die Klärschlammentsorgung im Land Brandenburg derzeit nur sehr eingeschränkt Aussagen getroffen werden. Insbesondere ist noch nicht geklärt, bis zu welcher Größenklasse Abwasserbehandlungsanlagen weiterhin Klärschlamm bodenbezogen verwerten dürfen und wie lang die Übergangsfristen sein sollen. Dies ist für das Land Brandenburg von besonderer Bedeutung, da im ländlichen Bereich die Struktur der Abwasserwirtschaft durch eine hohe Zahl kleiner kommunaler Kläranlagen gegenüber einer geringeren Anzahl großer Abwasserbehandlungsanlagen gekennzeichnet ist. Von den insgesamt 244 kommunalen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße ab 100 Einwohnerwerten (EW) weisen 116 Klärwerke eine Ausbaugröße kleiner 2.000 EW auf, acht Abwasserbehandlungsanlagen sind für mehr als 100.000 EW dimensioniert. Die regionale landwirtschaftliche Klärschlammverwertung stellt vor diesem Hintergrund auch mittelfristig in Brandenburg einen wesentlichen Entsorgungsweg dar. Frage 4: Welche Verbrennungsanlagen gibt es im Land Brandenburg? Zu Frage 4: Im Land Brandenburg besitzen folgende Verbrennungsanlagen die Genehmigung, neben anderen Brennstoffen und Abfällen auch Klärschlamm zu verbrennen: - Ersatzbrennstoff-Kraftwerk Großräschen - Ersatzbrennstoff-Kraftwerk Premnitz (Rostfeuerung) - Ersatzbrennstoff-Kraftwerk Premnitz (Wirbelschicht) - Ersatzbrennstoff-Kraftwerk Spremberg - Zementwerk Rüdersdorf - Sonderabfallverbrennungsanlage Schöneiche - Sonderabfallverbrennungsanlage Schwedt. Frage 5: Sind weitere Verbrennungsanlagen im Land Brandenburg geplant? (Bitte nach Standorten auf-schlüsseln) Zu Frage 5: In dem laufenden Genehmigungsverfahren des Industriekraftwerkes Rüdersdorf ist auch die Zulassung der Verbrennung von kommunalen Klärschlämmen beantragt. Frage 6: Gibt es eine spezielle Verbrennungsanlage für Klärschlamm? Zu Frage 6: Im Land Brandenburg gibt es keine speziellen Verbrennungsanlagen, in denen überwiegend oder ausschließlich Klärschlamm verbrannt wird. Frage 7: Wie beurteilt die Landesregierung, dass künftig die Verbände auch noch als Düngemittelerzeuger fungieren sollen? Zu Frage 7: Bereits die jetzige Rechtslage verlangt, dass die Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbände bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm sowohl die Anforderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) als auch die des Düngerechts einschließlich der Düngemittelverordnung einhalten. Insofern ist keine grundlegende Änderung beabsichtigt. Düngemittelrechtlich gelten die Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbände als Düngemittelerzeuger. Frage 8: Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen für die Bürger ist durch die neue Klärschlammverordnung zu rechnen? Zu Frage 8: Sollten im Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in größerem Umfang Maßnahmen wie die Schlammmengenreduzierung (z.B. Trocknung) und die Phosphorrückgewinnung notwendig werden und sich in diesem Zusammenhang auch die Wegstrecken des Klärschlammtransports zu geeigneten Verwertungseinrichtungen vergrößern , dann sind finanzielle Mehrbelastungen möglich. Allerdings können auf Grund des aktuellen Standes des Gesetzgebungsvorhabens zu zukünftigen finanziel- len Auswirkungen auf die Klärschlammentsorgung im Land Brandenburg zurzeit noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden.