Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3686 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1444 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3463 „Erweiterung Kiessandtagebau Mühlberg Werk II“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 1444 vom 09.02.2016: Am 26. Januar 2016 fand ein nichtöffentlicher Erörterungstermin zur Vorbereitung der Planfeststellung zur Süderweiterung des Kiessandtagebaues Mühlberg Werk II statt. Eingeladen war auch der Personenkreis, der bisher Einwände angemeldet hat. Die geladenen Personen beklagen, dass die gegebenen Erörterungen von der Seite des Unternehmens Elbekies Mühlberg GmbH- Eurovia und des Landesbergamtes sehr unbefriedigend waren und die gestellten Fragen zum großen Teil unbeantwortet geblieben sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch die Gemeinsame Landesplanung BB wurde eine neue Raumbelastungsstudie für den Raum Mühlberg in Auftrag gegeben. Wird diese Studie bereits im Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung finden? 2. Wann ist mit den Ergebnissen der Raumbelastungsstudie und mit der Planfeststellung zu rech nen? 3. Wie erfolgt die Kontrolle entsprechend des Bodenschutzgesetzes, besonders hinsichtlich der DIN gerechten Lagerung und welche Kontrollergebnisse liegen vor? Die Fläche der Süderweiterung soll vollständig wieder für die landwirtschaftliche Nutzung hergestellt werden. Der in der Fläche befindliche Aueboden ist selten und schützenswert. Wann wird die ursprüngliche Nutzung wieder möglich sein? Wann erreicht der Boden sein ehemaliges Ertragspotential? 4. Durch die bisher äußerst mangelhaften Rekultivierungen im Mühlberger Umfeld , fordern die Betroffenen ein neues Raumordnungsverfahren, um auch die Defizite aus dem Teilregionalplan II aufzuarbeiten. Welche Gründe sprechen gegen ein Raumordnungsverfahren? (Bitte ausführlich erläutern!). 5. Welche Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beim Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen, sind die Hochwasserschutzanlagen, die den Be- reich der südlichen Tagebauflächen schützen, fertiggestellt und welche Wirkungen sind für den Kiestagebau Süderweiterung besonders zu berücksichtigen ? 6. Sind die Auswirkungen des Kiesabbaus auf das Trinkwasser in der Region umfassend untersucht, sind schädliche Auswirkungen möglich und wird ausreichend Vorsorge zum Schutz des Trinkwasserleiters getroffen? (Bitte die einzelnen Ergebnisse und Maßnahmen erläutern!) 7. Mit den anwachsenden Kiesabbauflächen bemerken die Mühlberger einen Anstieg der Eisen- und Manganwerte im Grundwasser, in Hofbrunnen und bei Tiertränken. Woher kommen diese erhöhten Eisen- und Manganbelastungen, welche Untersuchungen liegen dafür vor und welche Maßnahmen wurden eingeleitet um die Eisen- und Manganbelastungen einzugrenzen? (Bitte die Messergebnisse und Maßnahmen ab 1990 auflisten!) 8. Nach Einsicht in den Hauptbetriebsplan für das Werk II wurde festgestellt, dass die Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes nicht fortgeschrieben sind, sowie im Rahmenbetriebsplan vorgesehen, es wurden erhebliche Abweichungen festgestellt. Welche Erklärungen gibt es dafür, wann wurden die entsprechenden Kontrollen (Bitte auflisten ab 2005!) zur Einhaltung der Planvorgaben durchgeführt und welche Konsequenzen wurden gezogen . Wer übernimmt für die Schäden die Haftung? 9. Wie wird das „überwiegend öffentliche Interesse am Kiesabbau“ in dieser Region begründet und welche öffentlichen Interessen werden für die Kommune und ihre Einwohner sichergestellt? In der Region wird großflächig Kies, auch in den Nachbargemeinden, abgebaut. Die Bewohner von Mühlberg haben den Eindruck, dass in und um ihre Heimatstadt besonders günstig Unternehmen Kies abbauen können und die Einwohner die Folgelasten allein tragen müssen . 10. Die beantragte Süderweiterung des Werkes II erstreckt sich um weitere 19 ha in das Landschaftsschutzgebiet Elbaue Mühlberg, außerhalb des Bergwerks. Der Kiesabbau verändert den Charakter des Landschaftsschutzgebietes erheblich und widerläuft dem besonderen Schutzzweck. Die Mühlberger Einwohner befürchten den Verlust des Landschaftsschutzgebietes, obwohl es aufgrund der vielen Abbaugebiete in der Region keinen Mangel an Kies oder einen volkswirtschaftlichen Notstand an Kies gibt, der die Abbaggerung eines LSG begründen würde. Wie werden die Stadtverordneten der Stadt Mühlberg maßgeblich in die Entscheidung der Zukunft des betroffenen LSG einbezogen und welche Stellungnahmen liegen bisher von naturschutzrelevanten Behörden mit welchen Ergebnissen vor? 11. Die Mühlberger Elbaue und Umgebung verfügt über ertragreiche und klimarobuste Flächen, die Nahrungsmittelproduktion nachhaltig und langfristig sicherstellen. Mit Blick auf den Klimawandel sind eine Reihe von kostenintensiven Konzepten (z.B. INKA BB) für diese Region erstellt worden. Welche fachlichen Studien, Gutachten oder Konzepte finden bei der Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem betroffenen Boden in Mühlberg und der Umgebung Anwendung und in welcher Form? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch die Gemeinsame Landesplanung BB wurde eine neue Raumbelastungsstudie für den Raum Mühlberg in Auftrag gegeben. Wird diese Studie bereits im Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung finden? Frage 2: Wann ist mit den Ergebnissen der Raumbelastungsstudie und mit der Planfeststellung zu rechnen? Zu den Fragen 1 und 2: Die Raumbelastungsstudie wird den Gesamtraum des Mühlberger Lagerstättengebietes umfassen und damit nur bedingt konkrete Aussagen zum Vorhaben der Süderweiterung Mühlberg Werk II treffen können. Nach Auskunft des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin- Brandenburg) soll die Studie bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein. Insofern geht das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) davon aus, dass Ergebnisse der Studie erforderlichenfalls noch im laufenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden können. Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist nicht vor Ende 2016 zu rechnen. Frage 3: Wie erfolgt die Kontrolle entsprechend des Bodenschutzgesetzes, besonders hinsichtlich der DIN gerechten Lagerung und welche Kontrollergebnisse liegen vor? Die Fläche der Süderweiterung soll vollständig wieder für die landwirtschaftliche Nutzung hergestellt werden. Der in der Fläche befindliche Aueboden ist selten und schützenswert . Wann wird die ursprüngliche Nutzung wieder möglich sein? Wann erreicht der Boden sein ehemaliges Ertragspotential? Zu Frage 3: Das notwendige Kontrollregime hinsichtlich des Bodenschutzgesetzes für die Zwischenlagerung des Mutterbodens wird durch das LBGR im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Entsprechend den vorliegenden Planungsabsichten wird die Verfüllung des durch die Kiesgewinnung entstandenen Tagebausees einen Zeitraum bis etwa 2030 in Anspruch nehmen. Es ist zu erwarten, dass danach die Ertragsfähigkeit des Bodens wieder hergestellt werden kann. Frage 4: Durch die bisher äußerst mangelhaften Rekultivierungen im Mühlberger Umfeld, fordern die Betroffenen ein neues Raumordnungsverfahren, um auch die Defizite aus dem Teilregionalplan II aufzuarbeiten. Welche Gründe sprechen gegen ein Raumordnungsverfahren ? (Bitte ausführlich erläutern!). Zu Frage 4: Im Rahmen der zum jetzigen Zeitpunkt genehmigten Vorhaben erfolgten bereits Wiedernutzbarmachungsarbeiten, die u. a. auch umfangreiche Rekultivierungsmaßnahmen beinhalten. Diese sind durch das Bergbauunternehmen fortzuführen. Grund- lage dafür sind bergrechtliche Abschlussbetriebspläne, welche Detailfragen regeln. Ein Raumordnungsverfahren vermag es nicht, eine über die Abschlussbetriebspläne hinausgehende Detailfestlegung festzuschreiben und wäre damit obsolet. Frage 5: Welche Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beim Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen, sind die Hochwasserschutzanlagen, die den Bereich der südlichen Tagebauflächen schützen, fertiggestellt und welche Wirkungen sind für den Kiestagebau Süderweiterung besonders zu berücksichtigen? Zu Frage 5: Im Bereich der Süderweiterung des Tagebaus Mühlberg Werk II sind keine vorhandenen oder geplanten Hochwasserschutzanlagen betroffen. Die Deichtrasse verläuft entlang der „Alten Elbe“ südlich von Mühlberg in ausreichendem Abstand zur Grenze der Süderweiterung. Im Rahmen der Elbdeichsanierung wird der Hochwasserschutz bei Mühlberg verbessert . Gegenwärtig befindet sich ein Deichabschnitt nordwestlich von Mühlberg im Bau. Der für 2016 vorgesehene Abschluss dieses Abschnitts führt zur Fertigstellung eines Flutpolders. Südwestlich von Mühlberg befinden sich weitere Abschnitte im Planungsverfahren. Diese Maßnahmen werden zur weiteren Verbesserung des Schutzes der Stadt Mühlberg und auch des Tagebaubereiches Werk II beitragen. Frage 6: Sind die Auswirkungen des Kiesabbaus auf das Trinkwasser in der Region umfassend untersucht, sind schädliche Auswirkungen möglich und wird ausreichend Vorsorge zum Schutz des Trinkwasserleiters getroffen? (Bitte die einzelnen Ergebnisse und Maßnahmen erläutern!) Zu Frage 6: Das Trinkwasser in der Region Mühlberg wird im Wasserwerk Fichtenberg gefördert. Mit dem vorliegenden hydrogeologischen Gutachten wurde nachgewiesen, dass der Kiesabbau keinen negativen Einfluss auf die Wasserfassung des Wasserwerks haben wird. Um schädliche Einwirkungen auf das Grundwasser zu vermeiden, werden mit dem Planfeststellungsbeschluss Nebenbestimmungen erlassen, die die Einhaltung der Forderungen, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz ergeben, sicherstellen. Zur Überwachung der Grundwasserverhältnisse wurde bereits im laufenden Tagebau ein Grundwassermonitoring festgesetzt, das mit der geplanten Tagebauerweiterung fortgeführt und erweitert wird. Frage 7: Mit den anwachsenden Kiesabbauflächen bemerken die Mühlberger einen Anstieg der Eisen- und Manganwerte im Grundwasser, in Hofbrunnen und bei Tiertränken. Woher kommen diese erhöhten Eisen- und Manganbelastungen, welche Untersuchungen liegen dafür vor und welche Maßnahmen wurden eingeleitet um die Eisenund Manganbelastungen einzugrenzen? (Bitte die Messergebnisse und Maßnahmen ab 1990 auflisten!) Zu Frage 7: Durch den Unternehmer wurde im Erörterungstermin am 26. Januar 2016 zugesagt, die Ursachen möglicher erhöhter Eisen- und Manganwerte zu untersuchen. Frage 8: Nach Einsicht in den Hauptbetriebsplan für das Werk II wurde festgestellt, dass die Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes nicht fortgeschrieben sind, so wie im Rahmenbetriebsplan vorgesehen, es wurden erhebliche Abweichungen festgestellt. Welche Erklärungen gibt es dafür, wann wurden die entsprechenden Kontrollen (Bitte auflisten ab 2005!) zur Einhaltung der Planvorgaben durchgeführt und welche Konsequenzen wurden gezogen. Wer übernimmt für die Schäden die Haftung? Zu Frage 8: Die der Gewinnung nachfolgenden Wiedernutzbarmachungsarbeiten, die u. a. auch Rekultivierungen beinhalten, können nur entsprechend dem Tagebaufortschritt und unter Beachtung technologischer und sicherheitstechnischer Belange umgesetzt werden. Grundlage dafür sind bergrechtliche Abschlussbetriebspläne. Eine Fortschreibung des landschaftspflegerischen Begleitplanes war weder verlangt, noch kann dies die Funktion des Abschlussbetriebsplanes ersetzen. Die vor 20 Jahren konzipierten Ausgleichsmaßnahmen können zum Teil nach dem heutigen Erkenntnisstand nicht mehr so umgesetzt werden (Steilböschungen kontra Sicherheit) oder müssen angepasst werden (z.B. durch vergrößerte Spülflächen). Einen entsprechenden Abschlussbetriebsplan hat das LBGR vom Bergbauunternehmen gefordert. Gemäß den Abstimmungen in der 2015 vom LBGR initiierten und gebildeten Arbeitsgruppe „Werk Mühlberg“ wird der Entwurf des Abschlussbetriebsplanes durch das Unternehmen vor dem Zulassungsverfahren der Arbeitsgruppe vorgelegt, um rechtzeitig Anregungen der Bürgerinitiative und der Stadt einfließen lassen zu können. Für etwaige Schäden, die aus einer mangelhaften Umsetzung der Abschlussbetriebspläne resultieren könnten, wäre der Unternehmer haftbar zu machen. Das LBGR geht aber davon aus, dass durch die oben beschriebene Vorgehensweise Schäden im Vorfeld vermieden werden. Frage 9: Wie wird das „überwiegend öffentliche Interesse am Kiesabbau“ in dieser Region begründet und welche öffentlichen Interessen werden für die Kommune und ihre Einwohner sichergestellt? In der Region wird großflächig Kies, auch in den Nachbargemeinden , abgebaut. Die Bewohner von Mühlberg haben den Eindruck, dass in und um ihre Heimatstadt besonders günstig Unternehmen Kies abbauen können und die Einwohner die Folgelasten allein tragen müssen. Zu Frage 9: Das überwiegende öffentliche Interesse am Kiesabbau in der Region begründet sich in der besonderen Qualität der hier vorkommenden Kiese und Kiessande. Die im Mühlberger Raum vorkommenden Kiessandlagerstätten sind einmalig im Land Brandenburg und daher von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Land. Darin begründet sich auch die hohe Konzentration an Abbauvorhaben in der Region. Anlässlich der 17. Plenarsitzung des Landtages am 25. September 2015 wurde im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 25 „Stopp dem Flächenraubbau in Mühlberg“ die Bedeutung der Kiessandlagerstätten im Raum Mühlberg durch den Minister für Wirtschaft und Energie eingehend dargestellt. Weitere Gespräche hierzu u. a. auf Staatssekretärs- und Abteilungsleiterebene sind seither erfolgt. Frage 10: Die beantragte Süderweiterung des Werkes II erstreckt sich um weitere 19 ha in das Landschaftsschutzgebiet Elbaue Mühlberg, außerhalb des Bergwerks. Der Kiesabbau verändert den Charakter des Landschaftsschutzgebietes erheblich und widerläuft dem besonderen Schutzzweck. Die Mühl-berger Einwohner befürchten den Verlust des Landschaftsschutzgebietes, obwohl es aufgrund der vielen Abbaugebiete in der Region keinen Mangel an Kies oder einen volkswirtschaftlichen Notstand an Kies gibt, der die Abbaggerung eines LSG begründen würde. Wie werden die Stadtverordneten der Stadt Mühlberg maßgeblich in die Entscheidung der Zukunft des betroffenen LSG einbezogen und welche Stellungnahmen liegen bisher von naturschutzrelevanten Behörden mit welchen Ergebnissen vor? Zu Frage 10: Die Einbeziehung der Stadt Mühlberg und somit auch ihrer Stadtverordneten erfolgte im Zuge des gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführten Anhörungsverfahrens . Von der zuständigen Fachbehörde, dem Landesamt für Umwelt (LfU), wurde eingeschätzt, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Abweichung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Frage 11: Die Mühlberger Elbaue und Umgebung verfügt über ertragreiche und klimarobuste Flächen, die Nahrungsmittelproduktion nachhaltig und langfristig sicherstellen. Mit Blick auf den Klimawandel sind eine Reihe von kostenintensiven Konzepten (z.B. INKA BB) für diese Region erstellt worden. Welche fachlichen Studien, Gutachten oder Konzepte finden bei der Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem betroffenen Boden in Mühlberg und der Umgebung Anwendung und in welcher Form? Zu Frage 11: Die Entscheidungen über weitere Abbauvorhaben im Mühlberger Raum wird auf Grundlage der in der Erarbeitung befindlichen Raumbelastungsstudie erfolgen. Die Raumbelastungsstudie wird die Verträglichkeit weiterer Abbaue u. a. mit den Belangen der Landwirtschaft und somit auch mit dem betroffenen Boden untersuchen.