Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3696 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1446 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3465 Kosten für das bedeutendste Reformvorhaben des Jahrzehnts, haushaltsmäßige Absicherung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1446 vom 09.02.2016 : Kosten für das bedeutendste Reformvorhaben des Jahrzehnts, haushaltsmäßige Absicherung Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woitke, hat auf einem Kongress zur Verwaltungsstrukturreform am 16.1.2016 in Cottbus die Notwendigkeit der von der Landesregierung seit Beginn der 6. Wahlperiode formulierten Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform unterstrichen. Zitat: „Die Verwaltungsstrukturreform ist das bedeutendste Reformvorhaben dieses Jahrzehnts in unserem Land. Der Neuzuschnitt der Landkreise zu größeren und angeblich leistungsfähigeren Gebietskörperschaften ist dabei wichtig für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.“ In diesem Zusammenhang wurde in der Presse durch Vertreter der Koalitionsfraktionen postuliert, dass dafür 400 Mio. Euro im Landeshaushalt eingestellt worden sind oder eingestellt werden sollen. Des Weiteren wurde postuliert, dass ca. 200 Mio. Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen genommen werden sollen. (siehe MAZ vom 28.1.2016.) In diesem Zusammenhang bleibt also festzustellen, dass die Landregierung Willens und bereit ist, 600 Mio. Euro für die Durchsetzung ihres Reformvorhabens als finanzielle Anreize einzusetzen. Die Frage, die sich für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber stellt, ist, wo ist dieses Geld im Landeshaushalt etatisiert, aus welchen Quellen soll es kommen? Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wo in der mittelfristigen Finanzplanung sind diese 400 Mio. Euro etaisiert? 2. Gibt es bereits einen Haushaltstitel für diese Finanzmittel, wenn ja, in welchem Haushalt ist der Titel etatisiert und mit welcher Summe untersetzt oder gibt es dort einen entsprechenden Haushaltsvermerk? 3. Wenn es einen Titel im Haushaltsplan noch nicht gibt, wann gedenkt die Landesregierung einen Haushaltstitel in den Haushalt oder einen Nachtragshaushalt einzubringen, in welchem Haushaltsplan, unter welcher Haushaltkennziffer , in welcher Höhe konkret? 4. Aus welchen Finanzmitteln soll dieser Haushaltstitel gespeist werden? 5. Wie hoch war das Steueraufkommen des Landes Brandenburg im Jahr 2014/2015? Wie viel Finanzzuweisungen hat das Land Brandenburg vom Bund im Jahr 2014/2015 im Rahmen von Bundeszuweisungen, Solidarpakt, Gemeinschaftsaufgabe etc. bekommen? 6. Wie viel Mittel sind dem Land Brandenburg im Jahr 2014/2015 aus EU- Fördermitteln zugeflossen? 7. Wie hoch war der Haushalt des Landes Brandenburg 2014/2015 unter Beachtung Landeseinnahmen, Bundeszuweisung, EU-Mittel insgesamt? 8. Das Land Brandenburg verfügt ja über Steuereinnahmen, die entsprechend der Regelung mit den Kommunen geteilt werden müssen. Wie hoch sind diese und wie hoch ist der Anteil in Prozent, den das Land Brandenburg im Rahmen der Kommunalfinanzierung aus den gemeinsamen Steuern an die Kommunen im Rahmen des FAG abgeben muss für das Jahr 2014/2015? 9. Wie hoch war der Gesamtbetrag der Kommunalfinanzierung 2014/2015? 10. Trifft es zu, dass die Landesregierung gedenkt, 200 Mio. Euro für die Finanzierung der Kreisgebietsreform aus der gemeinsamen Verbundmasse der Kommunalfinanzierung zu entnehmen? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Entnahme aus den den Kommunen zustehenden Mitteln für landeseigene Zwecke und Vorhaben? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo in der mittelfristigen Finanzplanung sind diese 400 Mio. Euro etaisiert? zu Frage 1: In der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung 2014-2018 sind bislang keine Mittel zur Finanzierung der Verwaltungsstrukturreform berücksichtigt. Frage 2: Gibt es bereits einen Haushaltstitel für diese Finanzmittel, wenn ja, in welchem Haushalt ist der Titel etatisiert und mit welcher Summe untersetzt oder gibt es dort einen entsprechenden Haushaltsvermerk? zu Frage 2: Der beschlossene Haushaltsplan für das Jahr 2016 enthält keinen Titel zur Finanzierung der Verwaltungsstrukturreform. Frage 3: Wenn es einen Titel im Haushaltsplan noch nicht gibt, wann gedenkt die Landesregierung einen Haushaltstitel in den Haushalt oder einen Nachtragshaushalt einzubringen , in welchem Haushaltsplan, unter welcher Haushaltkennziffer, in welcher Höhe konkret? zu Frage 3: Erste direkte Mittelabflüsse im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform sind nach jetzigem Kenntnisstand frühestens im Jahr 2019 zu erwarten. Wo und in welcher Höhe die Mittel etatisiert werden, hängt von der Ausgestaltung der finanziellen Begleitmaßnahmen ab. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Frage 4: Aus welchen Finanzmitteln soll dieser Haushaltstitel gespeist werden? zu Frage 4: Für die Finanzierung der Verwaltungsstrukturreform gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 8 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Demnach dienen grundsätzlich alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Frage 5: Wie hoch war das Steueraufkommen des Landes Brandenburg im Jahr 2014/2015? Wie viel Finanz-zuweisungen hat das Land Brandenburg vom Bund im Jahr 2014/2015 im Rahmen von Bundeszuwei-sungen, Solidarpakt, Gemeinschaftsaufgabe etc. bekommen? zu Frage 5: Die Steuereinnahmen und steuerähnlichen Abgaben für die Jahre 2014 und 2015 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Für 2015 ist das vorläufige Ist angegeben . (Angaben entsprechend dem Grup-pierungsplan der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg)). Gruppierung Bezeichnung Ist 2014 vorl. Ist 2015 in Mio. Euro in Mio. Euro 01, 05, 06 Steuern 6.142,5 6.681,4 09 Steuerähnliche Abgaben 17,2 15,7 Summe: 6.159,7 6.697,1 Die Einnahmen für die Jahre 2014 und 2015 für Zuweisungen vom Bund ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Für 2015 ist das vorläufige Ist angegeben. Gruppierung Bezeichnung Ist 2014 vorl. Ist 2015 in Mio. Euro in Mio. Euro 211 10 BEZ Ausgleich Fehlbeträge 222,4 214,8 211 11 BEZ politische Führung 55,2 55,2 211 12 Sonderbedarfs-BEZ 827,8 725,2 211 40 Sonderbedarfs-BEZ Hartz IV 147,6 147,6 211 54 Allgemeine Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der KFZ-Steuer 268,5 268,5 231, 211 69 Sonstige Zuweisungen vom Bund 906,0 949,3 331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund 297,8 264,8 Summe: 2.725,3 2.625,5 Frage 6: Wie viel Mittel sind dem Land Brandenburg im Jahr 2014/2015 aus EU-Fördermitteln zugeflossen? zu Frage 6: Die Einnahmen für die Jahre 2014 und 2015 aus EU-Mitteln ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Für 2015 ist das vorläufige Ist angegeben. Gruppierung Bezeichnung Ist 2014 vorl. Ist 2015 in Mio. Euro in Mio. Euro 271 Erstattungen von der EU 62,4 19,7 272 Sonstige Zuschüsse von der EU 97,5 120,5 346 Zuschüsse für Investitionen von der EU 291,5 231,6 Summe: 451,5 371,8 Frage 7: Wie hoch war der Haushalt des Landes Brandenburg 2014/2015 unter Beachtung Landeseinnahmen, Bundeszuweisung, EU-Mittel insgesamt? zu Frage 7: Das Haushaltsvolumen einschließlich der Landeseinnahmen, Bundeszuweisungen sowie EU-Mittel betrug im Jahr 2014 10.653,8 Millionen Euro. Für 2015 kann aufgrund des noch nicht vorliegenden Jahresabschlusses nur auf den Haushaltsplan zurückgegriffen werden. Das Soll nach Haushaltsplan beträgt 10.788,7 Millionen Euro . Frage 8: Das Land Brandenburg verfügt ja über Steuereinnahmen, die entsprechend der Regelung mit den Kommunen geteilt werden müssen. Wie hoch sind diese und wie hoch ist der Anteil in Prozent, den das Land Brandenburg im Rahmen der Kommu- nalfinanzierung aus den gemeinsamen Steuern an die Kommunen im Rahmen des FAG abgeben muss für das Jahr 2014/2015? zu Frage 8: Die Kommunen werden im Rahmen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) mit 20 vom Hundert an dem Land verbleibenden Einnahmen an der Einkommensteuer, der Körperschaft-steuer, der Umsatzsteuer ohne den auf § 17 (BbgFAG) entfallenden Anteil (Familienleistungsausgleich), den Landessteuern und dem Landesanteil an der Gewerbesteuerumlage beteiligt. Der Anteil wird nach den Ansätzen des Haushaltsplans des Landes für die jeweilige Einnahmeart vorläufig berechnet. Die endgültige Feststellung erfolgt nach den Ergebnissen des Haushaltsjahres . Der Ansatz an Steuern (ohne Familienleistungsausgleich) für das Jahr 2014 im Nachtragshaushalt betrug 6,136 Milliarden Euro, die Abrechnung erfolgte im Jahr 2015 nach Feststellung der Ergebnisse für die Steuern (ohne Familienleistungsausgleich ) in Höhe von 6,039 Milliarden Euro. Für das Jahr 2015 beträgt der Ansatz an Steuern (ohne Familienleistungsausgleich) 6,465 Milliarden Euro. Die endgültige Abrechnung liegt noch nicht vor. Im Ausgleichsjahr 2015 verringerte sich der Anteil der Kommunen an den Steuern aufgrund der gesonderten Verteilung der dem Land über die Umsatzsteuer zufließenden Bundesmittel zur Entlastung von Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen um 3 Millionen Euro. Frage 9: Wie hoch war der Gesamtbetrag der Kommunalfinanzierung 2014/2015? zu Frage 9: Die gesamten Zuweisungen des Landes an die Kommunen betrugen 2014 3,62 Milliarden Euro und 2015 nach vorläufigem Jahresabschluss 3,79 Milliarden Euro. Frage 10: Trifft es zu, dass die Landesregierung gedenkt, 200 Mio. Euro für die Finanzierung der Kreisgebiets-reform aus der gemeinsamen Verbundmasse der Kommunalfinanzierung zu entnehmen? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Entnahme aus den den Kommunen zustehenden Mitteln für landeseigene Zwecke und Vorhaben ? zu Frage 10: Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 4, 8 und 9 der Kleinen Anfrage Nr. 1350 - Landtagsdrucksache 6/3405 – wird verwiesen.