Datum des Eingangs: 09.03.2016 / Ausgegeben: 14.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3701 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1443 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/3462 Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1443 vom 09.02.2016: Die freiwilligen Feuerwehren sind im Land Brandenburg neben den wenigen Berufsund Werksfeuerwehren die Garanten für einen flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz . Gerade die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden brauchen nachhaltige und verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Landesregierung . Wir fragen die Landesregierung: 1. Die Stützpunktfeuerwehren werden als erfolgreiche Strukturen weiterhin gefördert . Mit welchen Fördersummen wurden seit 2010 welche Stützpunktfeuerwehren für welche Fahrzeuge gefördert, welche Förderungen sind für 2016 vorgesehen und welche Fördersummen sollen ab 2017 folgende zur Verfügung gestellt werden (bitte tabellarisch aufführen)? 2. Für die Sanierung/Modernisierung bzw. für den Neubau von Feuerwehrgerätehäuser gibt es den sogenannten „Goldenen Plan Gerätehäuser“, der mittels EU-Fördermittel verwirklicht wurde/werden soll. In welcher Höhe wurden bis 2015 welche Träger des Brandschutzes gefördert, welche Maßnahmen sollen 2016 gefördert werden und welche Fördersummen sind ab 2017 geplant? 3. Die „Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz “ (LSTE) soll nach dem Koalitionspapier von SPD und LINKE als erfolgreiche Struktur ungekürzt erhalten und weiterentwickelt werden. Wie haben sich seit 2010 die finanziellen Landeszuschüsse und der Stellenplan sowie die tatsächliche Stellenbesetzung für die LSTE entwickelt (die Finanz- und Personalentwicklung bitte aufgegliedert nach Landesfeuerwehrschule, Technische Einrichtung und Katastrophenschutzlager Beeskow darstellen)? 4. Kann die Technische Einrichtung (vorher Landesprüfstelle für Feuerwehrtechnik ) die gesetzlich geforderten Prüfungen an und für die Einsatztechnik der Brandenburger Feuerwehren in diesem Jahr gewährleisten oder gibt es klar definierte Leistungseinschränkungen als Dienstleister für die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes? 5. Wie hoch waren die Einnahmen des Landes Brandenburg aus der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015? 6. Wie erfolgte die konkrete Verwendung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 aufgeschlüsselt nach: • Träger des Brandschutzes, • Landesfeuerwehrschule Eisenhüttenstadt, • Landesfeuerwehrverband Brandenburg und • die jeweiligen sonstigen Landesaufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes ? 7. Wie viel Prozent der Mittelverwendung aus der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 kamen jeweils Freiwilligen Feuerwehren bzw. Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren oder deren Verbänden im Land Brandenburg zu Gute? 8. Notleidende Kommunen werden bei Investitionen für ihre Feuerwehren weiter aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) unterstützt, so der schriftlich fixierte Wille der Landesregierung im Koalitionsvertrag. Welche notleidenden Kommunen haben 2014 und 2015 und werden 2016 FAG-Mittel in welcher Höhe und für welche Feuerwehrinfrastrukturmaßnahme erhalten (bitte projektbezogen aufführen)? 9. Welche notleidenden Kommunen in Brandenburg haben nach Zuordnung von Bundesinvestitionsmitteln für notleidende Kommunen die zugesagten FAG- Mittel für die Feuerwehrinfrastruktur vom Land Brandenburg versagt bekommen , obwohl bekannt sein sollte, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsmittel nicht für die Feuerwehrinfrastruktur einsetzbar sind (bitte einzeln und projektkonkret aufführen)? 10. Welche Finanzierungsalternativen, auch für den Eigenmittelanteil, kann die Landesregierung den Kommunen geben, die bis Sommer 2015 sicher von einer Förderung für Feuerwehrinfrastruktur aus dem FAG ausgehen konnten, aber im Sommer 2015 den Kameradinnen und Kameraden bereits zugesagte Investitionen nunmehr absagen mussten (z.B. Cottbus für das Feuerwehrgerätehausprojekt im Ortsteil Gallinchen)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Stützpunktfeuerwehren werden als erfolgreiche Strukturen weiterhin gefördert. Mit welchen Fördersummen wurden seit 2010 welche Stützpunktfeuerwehren für welche Fahrzeuge gefördert, welche Förderungen sind für 2016 vorgesehen und welche Fördersummen sollen ab 2017 folgende zur Verfügung gestellt werden (bitte tabellarisch aufführen)? zu Frage 1: Die für die Jahre 2013 bis 2015 gewährten Zuwendungen sind der Anlage zu entnehmen . Für die Jahre 2010 bis 2012 wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 2328 (Landtagsdrucksache Nr. 5/5870) verwiesen. Eine genaue Bezifferung der Höhe der Zuwendungen für das Jahr 2017 kann erst nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 getroffen werden. Frage 2: Für die Sanierung/Modernisierung bzw. für den Neubau von Feuerwehrgerätehäuser gibt es den sogenannten „Goldenen Plan Gerätehäuser“, der mittels EU-Fördermittel verwirklicht wurde/werden soll. In welcher Höhe wurden bis 2015 welche Träger des Brandschutzes gefördert, welche Maßnahmen sollen 2016 gefördert werden und welche Fördersummen sind ab 2017 geplant? zu Frage 2: Im Zeitraum 2008 bis 2015 konnten im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER (Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale) auf Grundlage der o. g. Vereinbarungen 36 Vorhaben mit rund 3,8 Mio. €. unterstützt werden. Für den Zeitraum bis 2020 ist die Bereitstellung von weiteren 5 Mio. € im Rahmen der Richtlinie des MLUL zur Förderung von LEADER vorgesehen. Aktuell liegen der Bewilligungsbehörde vier Anträge mit einem beantragten Zuwendungsvolumen i. H. v. ca. 600.000 € vor. Frage 3: Die „Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz“ (LSTE) soll nach dem Koalitionspapier von SPD und LINKE als erfolgreiche Struktur ungekürzt erhalten und weiterentwickelt werden. Wie haben sich seit 2010 die finanziellen Landeszuschüsse und der Stellenplan sowie die tatsächliche Stellenbesetzung für die LSTE entwickelt (die Finanz- und Personalentwicklung bitte aufgegliedert nach Landesfeuerwehrschule, Technische Einrichtung und Katastrophenschutzlager Beeskow darstellen)? zu Frage 3: Die LSTE ist eine Einrichtung des Landes und wird im Einzelplan 03 als Kapitel 03 750 geführt. Sie wird nicht durch Landeszuschüsse finanziert, sondern hat seit dem Jahr 2010 folgende Ausgaben gehabt: Jahr Haushaltsrechnung in EUR 2010 8.527.976,58 2011 9.378.996,62 2012 10.255.580,44 2013 9.383.936,98 2014 8.745.960,79 2015 8.601.106,63 (vorläufiger Jahresabschluss 2015) Die personelle Ausstattung der LSTE stellt sich wie folgt dar: Stellensoll lt. HH-Plan Personalbestand zum 01.01. des Jahres Jahr gesamt * davon zugeordnet gesamt davon Landesschule Eisenhüttenstadt Technische Einrichtung Borkheide Landesschule Eisenhüttenstadt Technische Einrichtung Borkheide 2010 95 47 48 95 47 48 2016 89 42 47 85 39 46 *zzgl. 15 Stellen im Rahmen der Förderung des Spitzensports Frage 4: Kann die Technische Einrichtung (vorher Landesprüfstelle für Feuerwehrtechnik) die gesetzlich geforderten Prüfungen an und für die Einsatztechnik der Brandenburger Feuerwehren in diesem Jahr gewährleisten oder gibt es klar definierte Leistungseinschränkungen als Dienstleister für die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes? zu Frage 4: Die gesetzlich geforderten Prüfungen an und für die Einsatztechnik der Feuerwehren des Landes Brandenburg können durch die LSTE gewährleistet werden. Frage 5: Wie hoch waren die Einnahmen des Landes Brandenburg aus der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015? zu Frage 5: Die Einnahmen des Landes Brandenburg aus der Feuerschutzsteuer sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Einnahmen Land Brandenburg Feuerschutzsteuer Kapitel 20 010 Titel 059 10 (in EUR) 2011 7.412.436,50 2012 11.556.265,64 2013 10.521.665,03 2014 11.108.235,16 2015 11.362.173,48 Frage 6: Wie erfolgte die konkrete Verwendung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 aufgeschlüsselt nach: • Träger des Brandschutzes, • Landesfeuerwehrschule Eisenhüttenstadt, • Landesfeuerwehrverband Brandenburg und • die jeweiligen sonstigen Landesaufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes ? Frage 7: Wie viel Prozent der Mittelverwendung aus der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 kamen jeweils Freiwilligen Feuerwehren bzw. Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren oder deren Verbänden im Land Brandenburg zu Gute? zu den Fragen 6 und 7: Eine prozentuale Aufteilung der Feuerschutzsteuer für die benannten Jahre und Träger bzw. Institutionen ist nicht möglich. Die Finanzierung der o. g. Träger erfolgt im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Haushaltes aus dem Epl 03 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Aufgrund der verschiedenen Finanzierungswege wird nicht differenziert erfasst, in welcher Höhe Mittel den in der Frage bezeichneten Personen oder Einrichtungen zu Gute kommen. Die Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes und die Ausgaben für Einrichtungen des Landes auf diesem Gebiet übersteigen die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer bei Weitem. Frage 8: Notleidende Kommunen werden bei Investitionen für ihre Feuerwehren weiter aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) unterstützt, so der schriftlich fixierte Wille der Landesregierung im Koalitionsvertrag. Welche notleidenden Kommunen haben 2014 und 2015 und werden 2016 FAG-Mittel in welcher Höhe und für welche Feuerwehrinfrastrukturmaßnahme erhalten (bitte projektbezogen aufführen)? zu Frage 8: Bezüglich der Mittelverteilung für die Kommunen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1185 (Lts.-Dr. 6/3014) verwiesen. Frage 9: Welche notleidenden Kommunen in Brandenburg haben nach Zuordnung von Bundesinvestitionsmitteln für notleidende Kommunen die zugesagten FAG-Mittel für die Feuerwehrinfrastruktur vom Land Brandenburg versagt bekommen, obwohl bekannt sein sollte, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsmittel nicht für die Feuerwehrinfrastruktur einsetzbar sind (bitte einzeln und projektkonkret aufführen)? Frage 10: Welche Finanzierungsalternativen, auch für den Eigenmittelanteil, kann die Landesregierung den Kommunen geben, die bis Sommer 2015 sicher von einer Förderung für Feuerwehrinfrastruktur aus dem FAG ausgehen konnten, aber im Sommer 2015 den Kameradinnen und Kameraden bereits zugesagte Investitionen nunmehr absagen mussten (z. B. Cottbus für das Feuerwehrgerätehausprojekt im Ortsteil Gallinchen )? zu den Fragen 9 und 10: Bisher liegen keine Anträge der Gemeinden auf Mittel des Ausgleichsfonds für Maßnahmen des Brand- und Katastrophenschutzes im MIK vor. Dem MIK ist kein Antrag auf Finanzierung des Feuerwehrgerätehausprojekts im Cottbuser Ortsteil Gallinchen bekannt. Anlage zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 1443 Zuwendungen für die Ausstattung der Stützpunktfeuerwehren für die Jahre 2013 - 2016 Landkreis Barnim Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Gemeinde Schorfheide TLF 20/40 St. 113.859,14 412.553,35 Stadt Bernau bei Berlin HAB 18 t 298.694,21 2014 Gemeinde Panketal LF 20 122.429,76 384.182,16 Stadt Eberswalde DLA (K) 23/12 261.752,40 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Gemeinde Ahrensfelde TSF-W 65.297,02 264.891,06 Amt Britz-Chorin-Oderberg TSF-W 65.297,02 Amt Biesenthal-Barnim LF 10 134.297,02 2016 Stadt Eberswalde HLF 20 177.289,79 354.579,58 Gemeinde Wandltz HLF 20 177.289,79 Landkreis Dahme-Spreewald Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Königs Wusterhausen RW 207.400,34 384.142,11 Gemeinde Märkische Heide TLF 5000 176.741,77 2014 Amt Unterspreewald TSF-W 62.457,82 238.745,03 Amt Lieberose /Oberspreewald TSF-W 62.457,82 Amt Lieberose /Oberspreewald TLF 20/40 St. 113.829,39 2015 Stadt Königs Wusterhausen DLA (K) 23/12 270.470,34 270.470,34 2016 Amt Lieberose /Oberspreewald TLF 4000 St 117.540,46 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Stadt Lübben TSF-W 65.297,02 211.966,24 Stadt Mittenwalde LF 20 146.669,22 2016 Stadt Luckau LF 10 134.825,41 134.825,41 Seite 2 von 7 Landkreis Elbe-Elster Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Finsterwalde TLF 20/40 St. 117.221,82 300.159,99 Stadt Bad Liebenwerda TSF-W 62.056,19 Amt Schlieben LF 10 120.881,98 2014 Stadt Mühlberg/Elbe TLF 20/40 St. 113.829,39 227.658,78 Stadt Uebigau-Wahrenbrück TLF 20/40 St. 113.829,39 2015 Stadt Elsterwerda DLA (K) 270.470,34 270.470,34 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Stadt Sonnewalde LF 20 234.670,75 299.967,77 Stadt Bad Liebenwerda TSF-W 65.297,02 2016 Stadt Herzberg (Elster) LF 20 130.000,00 375.000,00 Amt Plessa TLF 5000 245.000,00 Landkreis Havelland Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Premnitz HAB 18 t 298.694,21 475.435,98 Stadt Falkensee TLF 5000 176.741,77 2014 Gemeinde Milower Land TLF 20/40 St. 113.829,39 297.169,19 Stadt Premnitz TSF-W 62.457,82 Gemeinde Dallgow-Döberitz LF 10 120.881,98 2016 Stadt Rathenow TLF 4000 St 188.064,74 188.064,74 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Amt Nennhausen LF 20 146.669,22 440.007,66 Stadt Nauen LF 20 146.669,22 Brieselang LF 20 146.669,22 2016 Amt Friesack HLF 20 177.289,79 177.289,79 Seite 3 von 7 Landkreis Märkisch-Oderland Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Amt Seelow-Land TSF-W 62.056,19 360.750,40 Stadt Müncheberg HAB 18 t 298.694,21 2014 Gemeinde Rüdersdorf TLF 20/40 St. 113.799,64 227.599,28 Gemeinde Letschin TLF 20/40 St. 113.799,64 2016 Amt Neuhardenberg TLF 4000 St 117.540,46 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Amt Falkenberg-Höhe HLF 20 176.760,24 418.817,50 Gemeinde Rüdersdorf HLF 20 176.760,24 Amt Barnim-Oderbruch TSF-W 65.297,02 2016 Stadt Bad Freienwalde HLF 20 177.289,79 177.289,79 Landkreis Oberhavel Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Velten DLA (K) 23/12 261.752,40 261.752,40 2014 Stadt Kremmen TLF 20/40 St. 113.799,64 265.220,93 Stadt Hennigsdorf HLF 20 151.421,29 2016 Stadt Zehdenick TLF 4000 St 117.540,46 235.080,92 Amt Gransee TLF 4000 St 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Stadt Kremmen HLF 20 176.760,24 176.760,24 Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Lübbenau/Spreewald TLF 20/40 St. 117.221,82 230.991,71 Stadt Vetschau/Spreewald TLF 20/40 St. 113.769,89 2014 Amt Ruhland LF 10 120.881,98 234.681,62 Stadt Senftenberg TLF 20/40 St. 113.799,64 2015 Stadt Großräschen TLF 4000 St 116.905,00 116.905,00 2016 Amt Altdöbern TLF 4000 St 117.540,46 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Amt Altdöbern TSF-W 65.297,02 65.297,02 2016 Stadt Calau LF 10 134.825,41 134.825,41 Seite 4 von 7 Landkreis Oder-Spree Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Fürstenwalde/Spree RW 207.400,34 269.456,53 Amt Odervorland TSF-W 62.056,19 2014 Stadt Storkow (Mark) TLF 20/40 St. 113.799,64 321.966,34 Stadt Eisenhüttenstadt RW 208.166,70 2016 Stadt Fürstenwalde/Spree TLF 4000 St 117.540,46 235.080,92 Amt Neuzelle TLF 4000 St 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen 2015 Stadt Eisenhüttenstadt LF 20 146.669,22 323.429,46 Amt Odervorland HLF 20 176760,24 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Gemeinde Fehrbellin HAB 18 t 298.694,21 360.750,40 Stadt Kyritz TSF-W 62.056,19 2014 Stadt Rheinsberg HLF 20 159.891,88 273.691,52 Stadt Wittstock TLF 20/40 St. 113.799,64 2015 Stadt Kyritz TLF 4000 St 116.905,00 116.905,00 2016 Stadt Rheinsberg TLF 4000 St 117.540,46 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 Amt Neustadt (Dosse) TSF-W 65.297,02 130.594,04 Stadt Wusterhausen (Dosse) TSF-W 65.297,02 2016 Fontanestadt Neuruppin TLF 5000 259.232,10 259.232,10 Landkreis Potsdam-Mittelmark Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Gemeinde Kleinmachnow HAB 18 t 298.694,21 414.713,76 Gemeinde Groß Kreutz TLF 20/40 St. 116.019,55 2014 Stadt Bad Belzig LF 20 123.163,85 274.585,14 Amt Ziesar HLF 20 151.421,29 2015 Amt Niemegk TLF 4000 St 116.905,00 116.905,00 2016 Amt Brück TLF 4000 St 117.540,46 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 Gemeinde Michendorf LF 20 146.669,22 146.669,22 2016 Gemeinde Schwielowsee TLF 5000 259.232,10 259.232,10 Seite 5 von 7 Landkreis Prignitz Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Amt Meyenburg LF 10 120.881,98 120.881,98 2014 Stadt Wittenberge HLF 20 151.421,29 213.879,11 Gemeinde Groß Pankow TSF-W 62.457,82 2015 Stadt Wittenberge DLA (K) 23/12 270.470,34 270.470,34 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 Stadt Pritzwalk LF 10 134.319,66 199.616,68 Amt Putlitz-Berge TSW-W 65.297,02 2016 Gemeinde Karstädt HLF 20 177.289,79 312.115,20 Gemeinde Groß Pankow LF 10 134.825,41 Landkreis Spree-Neiße Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Welzow TLF 20/40 St. 116.019,55 291.845,63 Gemeinde Neuhausen TLF 20/40 St. 113.769,89 Amt Burg (Spreewald) TSF-W 62.056,19 2014 Stadt Drebkau TLF 20/40 St. 170.654,84 284.424,73 Amt Peitz TLF 20/40 St. 113.769,89 2015 Stadt Spremberg DLA (K) 23/12 270.470,34 387.375,34 Amt Döbern-Land TLF 4000 St 116.905,00 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 Gemeinde Kolkwitz TSF-W 65.297,02 65.297,02 2016 Gemeinde Neuhausen/Spree TLF 5000 296.265,25 511.985,90 Stadt Drebkau LF 10 215.720,65 Landkreis Teltow-Fläming Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung €) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Gemeinde Blankenfelde- Mahlow LF 20 123.163,85 240.385,67 Stadt Baruth TLF 20/40 St. 117.221,82 2014 Stadt Ludwigsfelde DLA (K) 23/12 261.752,40 413.173,69 Stadt Trebbin HLF 20 151.421,29 2015 Stadt Luckenwalde TLF 4000 St 116.905,00 116.905,00 2016 Gemeinde Niedergörsdorf TLF 4000 St 117.540,46 117.540,46 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2016 Stadt Baruth/Mark DLA (K) 270.470,34 447.760,13 Gem. Nuthe-Urstromtal HLF 20 177.289,79 Seite 6 von 7 Landkreis Uckermark Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 Stadt Prenzlau TLF 20/40 St. 117.221,82 492.744,11 Stadt Templin TLF 20/40 St. 113.769,89 Stadt Angermünde DLA (K) 23/12 261.752,40 2014 Gemeinde Boitzenburger Land TSF-W 62.457,82 532.376,92 Amt Gartz(Oder) DLA (K) 23/12 261.752,40 Amt Gramzow RW 208.166,70 2015 Amt Gramzow TLF 4000 St 116.905,00 116.905,00 2016 Stadt Angermünde TLF 4000 St 117.540,46 305.605,20 Amt Oder-Welse TLF 4000 St 188.064,74 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 Stadt Prenzlau LF 10 134.319,66 134.319,66 Stadt Brandenburg an der Havel Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 0,00 0,00 2014 Stadt Brandenburg an der Havel RW 208.166,70 208.166,70 2015 - - 0,00 0,00 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2016 Stadt Brandenburg an der Havel HLF 20 177.289,79 177.289,79 Stadt Cottbus Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 - - 0,00 0,00 2014 Stadt Cottbus TLF 20/40 St. 177.481,03 177.481,03 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 Stadt Cottbus HLF 20 282.816,39 282.816,39 2016 Stadt Cottbus LF 10 215.720,65 215.720,65 Seite 7 von 7 Stadt Frankfurt (Oder) Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 - - 0,00 0,00 2014 Stadt Frankfurt (Oder) TLF 20/40 St. 177.481,03 177.481,03 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 Stadt Frankfurt (Oder) HLF 20 282.816,39 282.816,39 2016 - - - 0,00 Landeshauptstadt Potsdam Jahr Aufgabenträger Fahrzeug Zuwendung (€) Zuwendung gesamt pro Jahr (€) 2013 - - 0,00 0,00 2014 Landeshauptstadt Potsdam HLF 20 151.421,29 151.421,29 Geplante, noch nicht bewilligte Beschaffungen: 2015 - - 0,00 0,00 2016 Landeshauptstadt Potsdam DLA (K) 23/12 270.470,34 270.470,34