Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1469 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/3505 Sprachkurse für Flüchtlinge zur Erlernung der deutschen Sprache Wortlaut der Kleinen Anfrage 1469 vom 16.02.206: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Sprachkurse für Flüchtlinge gibt es derzeit im Land Brandenburg und durch welche Anbieter werden diese durchgeführt? Bitte die Anbieter einzeln benennen und nach Teilnehmerzahl, Ausbildungsstätte, Wochenstundenzahl der Anbieter und Muttersprache der Teilnehmer aufschlüsseln. 2. Welche Entwicklung ist bei Sprachkursen dieser Art in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen gewesen? 3. Welchen Abschluss erhalten Teilnehmer, die erfolgreich an einem Sprachkurs teilgenommen haben? Welcher Wissensstand wird für diesen Abschluss vorausgesetzt ? 4. Wie viele Personen, die einen Sprachkurs besucht haben, haben diesen auch bis zum Ende besucht, wie viele haben vorzeitig abgebrochen? Bitte die Entwicklung der letzten 10 Jahre aufzeigen. 5. Wie viele Lehrkräfte werden für die verschiedenen Sprachkurse benötigt, wie viele wurden insgesamt für diesen Bereich in den letzten 10 Jahren eingesetzt ? 6. Welche Qualifikation müssen Lehrkräfte vorweisen, die einen Sprachkurs der aufgeführten Art leiten? Bitte geben Sie die niedrigst mögliche Qualifikation an die gefordert wird. 7. Wie wird die Anwesenheit der angemeldeten Personen kontrolliert, dieses vor allem vor dem Hintergrund eines diesbezüglichen Focus Artikels vom 04.02.2016? 8. Welche Sanktionen wurden in letzten 10 Jahren verhängt, wenn der Sprachkurs nicht zu Ende geführt wurde? 9. Wie viele Personen, die einen Sprachkurs nicht bis zum Ende besucht haben, erhielten eine Teilnahmebestätigung? 10. Wie viele Personen, die einen Sprachkurs nicht bis zum Ende besucht hatten, besuchten einen zweiten Sprachkurs? 11. Gibt es Flüchtige, die Sprachkurse weiterer Sprachen besuchen? 12. Wie stellt sich für alle in den letzten 10 Jahren durchgeführten Sprachkurse die Kostenentwicklung dar? Hier bitte aufschlüsseln nach dem Berechnungsmodus , (Abrechnung pro Stunde, oder pro Person) den Kosten eines einzelnen Kurses und aller durchgeführten Kurse. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sprachkurse für Flüchtlinge gibt es derzeit im Land Brandenburg und durch welche Anbieter werden diese durchgeführt? Bitte die Anbieter einzeln benennen und nach Teilnehmerzahl, Ausbildungsstätte, Wochenstundenzahl der Anbieter und Muttersprache der Teilnehmer aufschlüsseln. zu Frage 1: Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde der § 421 SGB III neu eingeführt , welcher es der Bundesagentur für Arbeit befristet bis zum 31.12.2015 (Maßnahmeneintritt der teilnehmenden Personen) ermöglicht hat, reine Sprachkurse zu finanzieren. Diese Sprachkurse umfassen 320 Stunden und konnten u.a. von allen AZAV-zertifizierten Trägern (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ) durchgeführt werden. In Brandenburg standen rd. 3.000 Plätze für diese Einstiegskurse zur Verfügung. Die Kurse laufen im März bzw. April aus. Weitere statistische Angaben hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Die Integrationskurse gemäß § 44 Aufenthaltsgesetz stellen das Grundangebot an qualifizierten Deutschkursen dar. Ein Integrationskurs besteht grundsätzlich aus sechs Modulen à 100 Stunden. Verantwortlich für die Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Alle Integrationskurse können nur durch beim BAMF zertifizierte Kursträger durchgeführt werden. Anerkannte Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Teilnahme. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurden die Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Für Flüchtlinge, die noch keinen Zugang zu den Integrationskursen haben, wurde im September 2015 das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ erneut aufgelegt. Im Zeitraum September 2015 bis Ende August 2016 können über dieses Programm flächendeckend rd. 1.000 Flüchtlinge zusätzlich an qualifizierten Sprachkursen teilnehmen . Die letzte Integrationskursstatistik des BAMF bezieht sich auf das erste Halbjahr 2015. In diesem Zeitraum wurden 57 neue Kurse gestartet mit 809 Teilnehmenden . Neuere Daten, insbesondere nach der Öffnung der Integrationskurse für Flücht- linge aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea liegen auch aufgrund der erst kurzen Zeitspanne noch nicht vor. Die Muttersprache der teilnehmenden Flüchtlinge dürfte mit den Amtssprachen der Herkunftsländer übereinstimmen. Die Hauptherkunftsländer sind der Asylgeschäftsstatistik auf den Internetseiten des BAMF zu entnehmen: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/asylzahlen-node.html Weiterbildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft bieten darüber hinaus qualifizierte Kurse zur sprachlichen Erstorientierung an. Die Volkshochschulen sind die größten Sprachanbieter im Land Brandenburg. Frage 2: Welche Entwicklung ist bei Sprachkursen dieser Art in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen gewesen? zu Frage 2: Da die Einstiegskurse, wie unter Frage 1 dargestellt, nur zeitlich begrenzt angeboten wurden, dürfte sich die Frage auf die Integrationskurse beziehen. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre bei den Integrationskursen zeigt die folgende Abbildung aus der Integrationskursstatistik des BAMF: Frage 3: Welchen Abschluss erhalten Teilnehmer, die erfolgreich an einem Sprachkurs teilgenommen haben? Welcher Wissensstand wird für diesen Abschluss vorausgesetzt ? zu Frage 3: Bei Einstiegskursen sind keine formalen Abschlüsse vorgesehen. Bei Integrationskursen kann das Sprachniveau A2 bzw. B1 erworben werden. Die Anforderungen richten sich nach dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen GER“ und werden dort wie folgt beschrieben: A2 – Grundlegende Kenntnisse Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. Frage 4: Wie viele Personen, die einen Sprachkurs besucht haben, haben diesen auch bis zum Ende besucht, wie viele haben vorzeitig abgebrochen? Bitte die Entwicklung der letzten 10 Jahre aufzeigen. Frage 5: Wie viele Lehrkräfte werden für die verschiedenen Sprachkurse benötigt, wie viele wurden insgesamt für diesen Bereich in den letzten 10 Jahren eingesetzt? zu den Fragen 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Bei den Integrationskursen in den letzten 10 Jahren handelt es sich um ein Bundesprogramm. Der Landesregierung liegen zu den Fragen 4 und 5 keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Welche Qualifikation müssen Lehrkräfte vorweisen, die einen Sprachkurs der aufgeführten Art leiten? Bitte geben Sie die niedrigst mögliche Qualifikation an die gefordert wird. zu Frage 6: Lehrkräfte in Integrationskursen müssen mindestens einen Hochschulabschluss oder einen sprachlichen Berufsabschluss vorweisen und die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau C1 beherrschen. Des Weiteren sollten sie über Sprachlehrerfahrung in der Erwachsenenbildung verfügen und einen Nachweis über Zusatzqualifikationen in DaF/DaZ (Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache) verfügen . Die Zulassung erfolgt in jedem Einzelfall durch das BAMF. Frage 7: Wie wird die Anwesenheit der angemeldeten Personen kontrolliert, dieses vor allem vor dem Hintergrund eines diesbezüglichen Focus Artikels vom 04.02.2016? zu Frage 7: Der Focus-Artikel bezieht sich auf die Einstiegskurse. Dabei handelt es sich um Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Details der Anwesenheitskontrolle sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 8: Welche Sanktionen wurden in letzten 10 Jahren verhängt, wenn der Sprachkurs nicht zu Ende geführt wurde? zu Frage 8: Kursabbrüche können mannigfache Gründe haben, z.B. Schwangerschaft, Krankheit, Umzug. Grundsätzlich können nur Teilnehmende sanktioniert werden, die auch zur Teilnahme verpflichtet werden können. Mögliche Sanktionen richten sich nach § 44 a Absatz 3 Aufenthaltsgesetz. Frage 9: Wie viele Personen, die einen Sprachkurs nicht bis zum Ende besucht haben , erhielten eine Teilnahmebestätigung? zu Frage 9: Grundsätzlich erhalten alle Teilnehmenden eine Bestätigung über die erfolgte Teilnahme , ein Zertifikat A2/B1 jedoch nur nach einer externen Prüfung durch eine gemäß § 20 a Integrationskursverordnung zugelassene Prüfungsstelle. Frage 10: Wie viele Personen, die einen Sprachkurs nicht bis zum Ende besucht hatten , besuchten einen zweiten Sprachkurs? Frage 11: Gibt es Flüchtige, die Sprachkurse weiterer Sprachen besuchen? zu den Fragen 10 und 11: Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 12: Wie stellt sich für alle in den letzten 10 Jahren durchgeführten Sprachkurse die Kostenentwicklung dar? Hier bitte aufschlüsseln nach dem Berechnungsmodus , (Abrechnung pro Stunde, oder pro Person) den Kosten eines einzelnen Kurses und aller durchgeführten Kurse. zu Frage 12: Die Kostenerstattung für Integrationskurse richtet sich nach den Abrechnungsrichtlinien für Integrationskurse (AbrRL) in der jeweils gültigen Fassung.