Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3721 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1470 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / Freie Wähler Gruppe Drucksache 6/3506 Nachfrage Bahngleise/Bahnübergänge an der B 87 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1470 vom 15.01.2016: In der KA 1317 wurde nach den eingeleiteten Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Sicherstellung des fließenden Verkehrs auf der B87 gefragt. Diese Frage wurde nicht beantwortet. In der Ortslage der Stadt Herzberg befindet sich auf der B 101 ein weiterer Bahnübergang der gleichen Eisenbahnlinie Herzberg-Schlieben- Wüstermarke-Langengrassau-Luckau. Dem Bürgermeister der Gemeinde Heideblick liegt ein Schreiben des Geschäftsführers der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH (DRE) vom März 2014 vor, in dem dieser feststellt, dass ein Rückbau des Bahnübergangs Wüstermarke B87 von der DER nicht vorgesehen ist. Ein Einzugsbegehren gem. § 14 EKrG seitens des Landesstraßenverwaltung würde nicht vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bemühungen gibt es jeweils, die Bahnübergänge dieser Bahnlinie endlich in einen technisch ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen um einen reibungslosen und flüssigen Verkehr sicherzustellen? (Bitte auflisten!) 2. Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? 3. Worin liegen die Ursachen, dass ein derartiger Zustand eintreten konnte und wer ist dafür verantwortlich? 4. Die Bahnübergänge in den Ortslagen in Herzberg/E, Schlieben und Wüstermarke befinden sich in einem verwahrlosten unübersichtlichen, teilweise zugewachsenen Zustand, der erheblich den Straßenverkehr beeinträchtigt und unübersichtlich gestaltet. Den Kommunen und Anwohnern können die Zuständigkeiten nicht vermittelt werden, da die Verantwortlichkeiten immer abgewälzt und dem Nächsten zugeschoben werden. Welche Aktivitäten gibt es von den zuständigen Aufsichtsbehörden , dieses Problem zu lösen? (Bitte auflisten!) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Einführende Erläuterungen: Die Eisenbahnstrecke verfügt in dem betroffenen Streckenabschnitt zu den im Vorspann der Fragen genannten Orten Herzberg – Schlieben – Wüstermarke – Langengrassau - Luckau über die Genehmigung der dauernden Einstellung des Betriebes einer Strecke nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Das heißt, dass der gesamte Abschnitt stillgelegt ist und Eisenbahnverkehr nicht mehr stattfindet. Frage 1: Welche Bemühungen gibt es jeweils, die Bahnübergänge dieser Bahnlinie endlich in einen technisch ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen um einen reibungslosen und flüssigen Verkehr sicherzustellen? (Bitte auflisten!) Frage 2: Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Frage 3: Worin liegen die Ursachen, dass ein derartiger Zustand eintreten konnte und wer ist dafür verantwortlich? Wegen des Zusammenhangs werden Fragen 1, 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Zu Fragen 1, 2 und 3: Die drei Bahnübergänge (BÜ) in Herzberg (B 101, innerorts), Schlieben (B 87, außerorts) und Wüstermarke (B 87, innerorts) befinden sich alle drei in schlechtem Zustand, was das von der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH (DRE) zu unterhaltende Kreuzungsstück und die sonstigen Eisenbahnanlagen (Andreaskreuze etc.) betrifft. Zu einer Verschlechterung des Zustands kam es insbesondere durch die Herausnahme der Gleise in den an die BÜ angrenzenden Bereichen der stillgelegten Bahnstrecke durch die DRE. Der ohnehin schon schlechte Fahrbahnbelag (BÜ-Platten) ist hierdurch noch weniger belastbar und es kommt zu Lärmbelästigung durch die wackelnden Platten und Schienenreste. Da an den BÜ kein Eisenbahnverkehr mehr stattfindet, ist ein Freischnitt von Sichtdreiecken zur Sicherung der BÜ ohne technische Sicherung nicht notwendig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an den Bahnübergängen wurde die Geschwindigkeit entsprechend dem baulichen Zustandes des BÜ durch Beschilderung herabgesetzt. Hinsichtlich des BÜ B 87 Wüstermarke ist durch den Landesbetrieb Straßenwesen für September 2016 eine Deckensanierung vorgesehen, in deren Zuge auch die Restgleise und BÜ-Platten herausgenommen werden sollen. Bei den übrigen Bahnübergängen wird durch die Straßenbauverwaltung gegenwärtig geprüft, welche weiteren baulichen bzw. ggf. vorgelagerter rechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. In Betracht kommt insbesondere ein Rückbau der Bahnübergänge. Frage 4: Die Bahnübergänge in den Ortslagen in Herzberg/E, Schlieben und Wüstermarke befinden sich in einem verwahrlosten unübersichtlichen, teilweise zugewachsenen Zustand, der erheblich den Straßenverkehr beeinträchtigt und unübersichtlich gestaltet. Den Kommunen und Anwohnern können die Zuständigkeiten nicht vermittelt werden, da die Verantwortlichkeiten immer abgewälzt und dem Nächsten zugeschoben werden. Welche Aktivitäten gibt es von den zuständigen Aufsichtsbehörden , dieses Problem zu lösen? (Bitte auflisten!) Zu Frage 4: Grundsätzlich zuständig für den Erhalt der Kreuzungsanlagen, bezogen auf das Kreuzungsstück, begrenzt durch einen Abstand von 2,25 m jeweils von der äußeren Schiene und parallel zu ihr verlaufend, ist das Bahnunternehmen, in diesem Fall die DRE. Sie ist auch verpflichtet die BÜ in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Sofern der Landeseisenbahnaufsicht (LEA) bis zum Stilllegungszeitpunkt Mängel an BÜ bekannt wurden, ist die DRE durch die LEA aufgefordert worden, diese zu beseitigen, was die DRE in der Regel auch getan hat. Die Auflistung der Aktivitäten gegenüber der DRE, ihrer Verkehrssicherungspflicht bei den BÜ nachzukommen , ist der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1317 (LT-Ds. 6/3287, Frage 3) zu entnehmen. Da der betroffene Streckenabschnitt stillgelegt ist und kein Eisenbahnverkehr mehr stattfindet, greift § 14 a Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Darüber hinaus werden die betroffenen BÜ in den genannten Orten auf ihre Sicherheit bezüglich des Straßenverkehrs überprüft. Vom Ergebnis dieser Prüfungen werden die weiteren Maßnahmen abhängig gemacht. Auf die Antwort zu den Fragen 1 – 3 wird verwiesen.