Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3723 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1451 des Abgeordneten Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/3477 Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der FBB Wortlaut der Kleinen Anfrage 1451 vom 11.02.2016: Das Land Brandenburg hält eine 37%ige Beteiligung an der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Neben dem Aufsichtsrat besteht die Gesellschafterversammlung als höchstes Willensbildungsorgan der FBB. In ihr sind allein die Anteilseigner vertreten. Bei der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte und -pflichten wird das Land Brandenburg vom Ministerium der Finanzen vertreten. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Tagen haben in den Jahren 2010 bis 2015 Gesellschafterversammlungen stattgefunden? 2. Wie lange haben die einzelnen Gesellschafterversammlungen jeweils gedauert? 3. An welchen Gesellschafterversammlungen haben jeweils welche Personen als Vertreter des Landes Brandenburg teilgenommen? 4. An welchen Tagen haben in den Jahren 2010 bis 2015 Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden? 5. Wie lange haben die einzelnen Aufsichtsratssitzungen jeweils gedauert? 6. An welchen Aufsichtsratssitzungen haben welche Vertreter der Landesregierung teilgenommen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 3: An der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sind die Länder Brandenburg und Berlin mit je 37 v. H. und die Bundesrepublik Deutschland mit 26 v. H. als Gesellschafter beteiligt. In der Gesellschafterversammlung bedürfen Beschlüsse in satzungsmäßig bestimmten besonders bedeutsamen Angelegenheiten einer Mehrheit von 75 v. H. der Stimmen und im Übrigen der Stimmenmehrheit . Die Anteilsverhältnisse und Mehrheitserfordernisse im Gesellschafterkreis stellen besondere Anforderungen an die Vorbereitung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, die regelmäßig weit im Vorfeld der Versammlungen beginnt . Die Gegenstände der Beschlussfassung werden regelmäßig zunächst bei jedem der drei Gesellschafter innerhalb der Verwaltung umfassend geprüft; die Ergebnisse werden im Gesellschafterkreis abgestimmt. Darüber hinaus bestimmt der Gesellschaftsvertrag , dass zu Vorlagen der Geschäftsführung an die Gesellschafterver- sammlung zunächst der Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung abgibt. Deshalb geht der Befassung der Gesellschafterversammlung eine Beratung im Aufsichtsrat voraus, die wiederum auf der Grundlage eingehender Vorberatungen durch die Ausschüsse des Aufsichtsrats erfolgt. Die Vorbereitung der förmlichen Abstimmung in der Gesellschafterversammlung erfolgt jeweils durch eine fundierte Vorlage des zuständigen Referats des Ministeriums der Finanzen unter Einbeziehung der Ergebnisse der vorausgegangenen Prüfungen und Abstimmungen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Minister der Finanzen über das Abstimmungsverhalten für den Gesellschafter Land Brandenburg; bei den beiden Mitgesellschaftern erfolgt die Vorbereitung in entsprechend gestalteten Verfahren. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung fundiert und umfassend vorbereitet sind. Nach der umfassenden Vorbereitung bildet die förmliche Beschlussfassung regelmäßig lediglich den Schlussakt, der keine erneute inhaltliche Beratung in der Gesellschafterversammlung erfordert. Frage 1: An welchen Tagen haben in den Jahren 2010 bis 2015 Gesellschafterversammlungen stattgefunden? zu Frage 1: Die Gesellschafterversammlung der FBB ist in dem in der Frage angegebenen Zeitraum zusammengetreten am: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 26.03. 06.05. 25.06. 25.10. 22.06. 17.11. 09.12. 22.08. 01.11. 18.12. 21.05. 29.08. 23.10. 07.04. 07.05. 21.07. 29.09. 09.12. 17.04. 03.07. 23.07. 16.10. 18.12. Frage 2: Wie lange haben die einzelnen Gesellschafterversammlungen jeweils gedauert ? zu Frage 2: Die Gesellschafterversammlungen haben vor dem Hintergrund der fundierten und umfassenden Vorbereitung grundsätzlich in konzentrierter Form stattgefunden ; sie haben im Einzelfall eine Dauer von bis zu 45 Minuten erreicht. Frage 3: An welchen Gesellschafterversammlungen haben jeweils welche Personen als Vertreter des Landes Brandenburg teilgenommen? zu Frage 3: In den Gesellschafterversammlungen am 07.04. und 07.05.2014 – die auf Veranlassung des Gesellschafters Land Brandenburg Beschlussvorschläge zur Ausweitung der Nachtruhezeiten auf dem BER zum Gegenstand hatten – hat Frau Staatssekretärin Trochowski die Vertretung des Landes Brandenburg wahrgenommen . Im Übrigen ist die Vertretung des Landes auf der Grundlage vorausgegangener Entscheidungen der Leitung des Hauses durch einen Bevollmächtigten aus dem zuständigen Beteiligungsreferat des Ministeriums der Finanzen – hier regelmäßig durch die Referatsleitung – erfolgt. Diese Praxis entspricht der bei den beiden Mitgesellschaftern . Frage 4: An welchen Tagen haben in den Jahren 2010 bis 2015 Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden? zu Frage 4: Der Aufsichtsrat der FBB ist in dem in der Frage angegebenen Zeitraum zusammengetreten am: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 26.03. 25.06. 17.09. 08.12. 08.04. 24.06. 21.10. 09.12. 20.04. 16./17.05. 22.06. 16.08. 07.09. 01.11. 07.12. 16.01. 13.02. 08.03. 12.04. 16.08. 27.09. 23.10. 13./14.12. 11.04. 02.06. 30.06. 19.09. 12.12. 20.02. 13.03. 03.07. 25.09. 18.12. Frage 5: Wie lange haben die einzelnen Aufsichtsratssitzungen jeweils gedauert? zu Frage 5: Die Sitzungen des Aufsichtsrats haben regelmäßig mehrere Stunden – bis hin zu rd. 15 Stunden – in Anspruch genommen. Frage 6: An welchen Aufsichtsratssitzungen haben welche Vertreter der Landesregierung teilgenommen? zu Frage 6: An den Sitzungen des Aufsichtsrats haben regelmäßig alle auf Veranlassung des Landes bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats – im Rahmen ihrer höchstpersönlichen Mandate - teilgenommen. Als Gast hat an den Sitzungen des Aufsichtsrats darüber hinaus grundsätzlich ein Bediensteter des Ministeriums der Finanzen – regelmäßig die Referatsleitung des Beteiligungsreferats – als Bevollmächtigter für den Gesellschafter Land Brandenburg teilgenommen.