Datum des Eingangs: 17.03.2016 / Ausgegeben: 22.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3740 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1472 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 6/3508 Perspektiven im Luftschiffhafen Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1472 vom 16.02.2016: Die Landesregierung hat mit der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 1. Juli 2015 (DS (DS 6/2216) mitgeteilt, dass der Ersatzneubau der Geräteturnhalle im Luftschiffhafen Potsdam realisiert werde. Das Interesse der Landeshauptstadt Potsdam und der Potsdamer Sportlerinnen und Sportler an der Frage der (anteiligen) Nutzung ist groß, da der Neubau als Ersatz für die städtische Halle dienen soll. Eine Bauvorbereitung für die neue Geräteturnhalle gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Neubau der Geräteturnhalle im Potsdamer Luftschiffhafen (bitte den Zeitplan mit den einzelnen Bauphasen und den Fertigstellungstermin benennen)? 2. Inwiefern haben sich hinsichtlich der Finanzierungsstruktur (siehe DS 6/2216) Veränderungen ergeben? 3. Welche Fördergelder in welcher Höhe sind für den Neubau eingeplant? 4. Gibt es inzwischen eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Universität Potsdam bezüglich der späteren Nutzung freier Hallenkapazitäten für den Breiten- und Leistungssport? 5. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, ob der Bundesnachwuchsstützpunkt Rudern in Potsdam erhalten bleibt? 6. Welche Auswirkungen hätte der Wegfall des Bundesnachwuchsstützpunkts Rudern auf die finanzielle Unterstützung des Landes für den Potsdamer Luftschiffhafen ? 7. Inwiefern sieht die Landesregierung Potenziale des Potsdamer Luftschiffhafens, die derzeit durch den Betreiber nicht optimal genutzt werden? 8. Welche Mittel in welcher Höhe hat die Landesregierung für den Potsdamer Luftschiffhafen aufgewendet (Zeitraum 2006-2016)? 9. Welche Mittel in welcher Höhe wird die Landesregierung in den kommenden vier Jahren in den Potsdamer Luftschiffhafen investieren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Neubau der Geräteturnhalle im Potsdamer Luftschiffhafen (bitte den Zeitplan mit den einzelnen Bauphasen und den Fertigstellungstermin benennen)? Zu Frage 1: Derzeit steht die Haushaltsunterlage – Bau kurz vor der abschließenden haushaltsmäßigen Anerkennung. Die Landesregierung geht davon aus, dass im Herbst 2016 die bauordnungsrechtliche Zustimmung gemäß § 72 BbgBO vorliegen wird. Anschließend wird das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen vorbereitet . In diesem Zusammenhang wird u. a. auch der konkrete Terminplan für den Bauablauf aufgestellt. Es ist von einer Bauzeit von 24 Monaten auszugehen. Frage 2: Inwiefern haben sich hinsichtlich der Finanzierungsstruktur (siehe DS 6/2216) Veränderungen ergeben? Zu Frage 2: Die Finanzierungsstruktur ist unverändert. Frage 3: Welche Fördergelder in welcher Höhe sind für den Neubau eingeplant? Zu Frage 3: Für den Neubau sind keine Fördergelder eingeplant. Frage 4: Gibt es inzwischen eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Universität Potsdam bezüglich der späteren Nutzung freier Hallenkapazitäten für den Breiten- und Leistungssport? Zu Frage 4: Es ist seitens der Universität beabsichtigt, eine Nutzungsvereinbarung ein Jahr vor der Fertigstellung der Baumaßnahme auf der Basis der aktuellen Bedarfe abzuschließen. Frage 5: Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, ob der Bundesnachwuchsstützpunkt Rudern in Potsdam erhalten bleibt? Zu Frage 5: Die Anerkennung und Förderung eines Bundesnachwuchsstützpunktes (BSP) Rudern in Potsdam erfolgen auf Antrag des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und nach sportfachlicher Zustimmung des DOSB auf der Grundlage der Entscheidung durch das Bundesministerium des Innern (BMI). Vor dem Hintergrund der durch DOSB und BMI beabsichtigten Reform der Leistungssportförderung ist das Anerkennungsverfahren für alle Bundesstützpunkte für den neuen Olympiazyklus 2017 bis 2020 ausgesetzt worden. Die Zeitschiene ist unklar; die gegenwärtige BSP- Anerkennung läuft Ende 2016 aus. Frage 6: Welche Auswirkungen hätte der Wegfall des Bundesnachwuchsstützpunkts Rudern auf die finanzielle Unterstützung des Landes für den Potsdamer Luftschiffhafen ? Zu Frage 6: Der Wegfall des Bundesnachwuchsstützpunktes Rudern hätte auf die finanzielle Unterstützung des Landes die Auswirkung, dass die zur Kofinanzierung der Bundesförderung benötigten Landesmittel nicht mehr erforderlich würden. Frage 7: Inwiefern sieht die Landesregierung Potenziale des Potsdamer Luftschiffhafens , die derzeit durch den Betreiber nicht optimal genutzt werden? Zu Frage 7: Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH als Betreiber des Sportareals am Westufer des Templiner Sees ist eine Tochtergesellschaft im Unternehmensverbund der Pro Potsdam GmbH. Das Betreiberkonzept der Luftschiffhafen Potsdam GmbH und daraus resultierende mögliche Potenziale, die derzeit durch den Betreiber nicht optimal genutzt werden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 8: Welche Mittel in welcher Höhe hat die Landesregierung für den Potsdamer Luftschiffhafen aufgewendet (Zeitraum 2006-2016)? Zu Frage 8: Die Landesregierung hat für den Potsdamer Luftschiffhafen im Zeitraum von 2006 bis 2016 für die investive Förderung von Sportstätten mit Nutzung durch Kader des Olympiastützpunktes Brandenburg Mittel in Höhe von insgesamt 11.499.100 € aufgewendet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 5.973.706 € Kap/Tit. 05 810/883 60 Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Sportstätten 182.700 € Kap/Tit. 05 300/883 10 Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Schulen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft, Bildung und Betreuung 3.054.450 € Kap/Tit. 05 300/883 20 Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.288.244 € Landesanteil zum Zukunftsinvestitionsgesetz/Schulinfrastruktur. Im konsumtiven Bereich hat die Landesregierung für den Potsdamer Luftschiffhafen im Zeitraum von 2006 bis 2016 für die Trainingsstättenförderung und das Haus der Athleten mit Nutzung durch Kader des Olympiastützpunktes Brandenburg Mittel in Höhe von insgesamt 2,94 Mio. € (Kap./Tit. 05 810/684 60 ) aufgewendet. Frage 9: Welche Mittel in welcher Höhe wird die Landesregierung in den kommenden vier Jahren in den Potsdamer Luftschiffhafen investieren? Zu Frage 9: Die Landesregierung hat für die Sanierung der äußeren Dachtragwerke (Pylone, Riegel, Spannseile) an der Schwimmhalle und der Leichtathletikhalle im Sportpark Luftschiffhafen mit Bescheid vom 02.12.2015 für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 576.190 € (2017: 393.960 €/2018: 182.230 €) gebunden (Kap/Tit. 05 810/883 60 – Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Sportstätten). Geplant ist der Bau einer Beachvolleyballanlage. Die Landesregierung beabsichtigt, dieses Bauvorhaben mit 78.000 € (Kap/Tit. 05 810/883 60 – Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Sportstätten) zu fördern. Für die Geräteturnhalle wird das Land 8.500.000 € (Kap./Tit. 12 020/891 61) in das Landesbauvorhaben investieren. Darüber hinausgehende Investitionsplanungen sind nicht bekannt. Abstimmungen mit der Stadt und dem Bund für die Kofinanzierung von Bauvorhaben an Bundesstützpunkten am Standort Luftschiffhafen sind noch nicht erfolgt.