Datum des Eingangs: 17.03.2016 / Ausgegeben: 22.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3741 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1473 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3509 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Wortlaut der Kleinen Anfrage 1473 vom 16.02.2016: Nach offiziellen Zahlen hatten im Schuljahr 2014/15 rund 16.000 Schülerinnen und Schüler in Brandenburg einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Zugleich gibt es aber in Deutschland nach dem SGB IX den Grad der Behinderung als Einstufung für eine Beeinträchtigung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Brandenburg haben im Schuljahr 2015/16 einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf? 2. Wie schlüsseln sich diese Schülerinnen und Schüler jeweils auf die verschiedenen Formen des sonderpädagogischen Förderbedarfes auf? 3. Wie hoch ist in den verschiedenen Formen des sonderpädagogischen Förderbedarfes jeweils der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf eine Förderschule gehen bzw. in einer Regelschule beschult sind? 4. Wie hoch ist in den verschiedenen Formen des sonderpädagogischen Förderbedarfes der jeweilige Anteil der Kinder, die gleichzeitig einen festgestellten Grad der Behinderung haben? Wie gestaltet sich dieser Anteil jeweils nach Förder- und Regelschulen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Datengrundlage für die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 ist die Schuldatenerhebung 2015/2016 mit den Stichtagen 28.09.2015 für allgemeinbildende und 02.11.2015 für berufliche Schulen. Einbezogen wurden allgemeinbildende Schulen (ohne ZBW) und berufliche Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft . Die Schülerinnen und Schüler in Förderklassen an Regelschulen wurden den Förderschulen zugeordnet. Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler in Brandenburg haben im Schuljahr 2015/16 einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf? Zu Frage 1: 16.376 Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2015/2016 einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Frage 2: Wie schlüsseln sich diese Schülerinnen und Schüler jeweils auf die verschiedenen Formen des sonderpädagogischen Förderbedarfes auf? Zu Frage 2: Diese Schülerinnen und Schüler schlüsseln sich wie folgt auf die verschiedenen Formen des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf: Lernen 7.126 Emotionale und soziale Entwicklung 2.918 Sprache 996 Körperliche und motorische Entwicklung 1.029 Hören 620 Sehen 280 Geistige Entwicklung 3.404. Frage 3: Wie hoch ist in den verschiedenen Formen des sonderpädagogischen Förderbedarfes jeweils der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf eine Förderschule gehen bzw. in einer Regelschule beschult sind? Zu Frage 3: Tabelle 1: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen bzw. Regelschulen Sonderpädagogischer Schülerinnen davon an Förderbedarf und Schüler Förderschulen Regelschulen insgesamt absolut in % absolut in % Lernen 7.129 4.330 60,74 2.799 39,26 Emotionale und soziale Entwicklung 2.918 405 13,88 2.513 86,12 Sprache 996 217 21,79 779 78,21 Körperliche und motorische Entwicklung 1.029 235 22,84 794 77,16 Hören 620 217 35,00 403 65,00 Sehen 280 85 30,36 195 69,64 Geistige Entwicklung 3.404 3.105 91,22 299 8,78 Summe 16.376 8.594 52,48 7.782 47,52 Datenquelle: Schuldatenerhebung 2015/2016 Frage 4: Wie hoch ist in den verschiedenen Formen des sonderpädagogischen Förderbedarfes der jeweilige Anteil der Kinder, die gleichzeitig einen festgestellten Grad der Behinderung haben? Wie gestaltet sich dieser Anteil jeweils nach Förderund Regelschulen? Zu Frage 4: Der festgestellte Grad der Behinderung wird in der Schuldatenerhebung nicht abgefragt.