Datum des Eingangs: 18.03.2016 / Ausgegeben: 23.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3742 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1477 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Sven Petke CDU-Fraktion Drucksache 6/3516 Landlehrer-Prämie Wortlaut der Kleinen Anfrage 1477 vom 17.02.2016: In der 7. Sitzung des Bildungsausschusses am 25. Juni 2015 hat der Bildungsminister eine zeitweilige finanzielle Zulage für Lehrerstellen erwogen, die nach mehreren Ausschreibungen nicht zu besetzen sind. Wir fragen die Landesregierung: Bei wie vielen Lehrerstellen hat die Landesregierung bislang von der Zulage nach § 48 BbgBesG Gebrauch gemacht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Bei wie vielen Lehrerstellen hat die Landesregierung bislang von der Zulage nach § 48 BbgBesG Gebrauch gemacht? Zu der Frage: Bislang hat die Landesregierung von der Möglichkeit eines Zuschlags nach § 48 BbgBesG für Lehrkräfte noch keinen Gebrauch gemacht. Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen zur Gewährung von Sonderzuschlägen wurde hergestellt; das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren mit dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte nach § 66 Nummer 5 PersVG (Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle) wird durchgeführt. Da die Einstellungen der Lehrkräfte für das Schuljahr 2016/2017 gerade erst angelaufen sind, bedurfte es noch keiner zuschlagsbehafteten Einstellungsangebote.