Datum des Eingangs: 18.03.2016 / Ausgegeben: 23.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3744 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1463 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig und Anja Heinrich CDU-Fraktion Drucksache 6/3494 Öffentliche Bibliotheken im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1463 vom 12.02.2016 Hunderte öffentliche Bibliotheken in Deutschland kämpfen ums Überleben, berichtete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Ausgabe vom 31. Januar 2016, Seite 1). Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V., Dr. Frank Simon -Reitz, wird mit der Aussage zitiert, öffentliche Bibliotheken hätten einen „sehr prekären Status“. Die Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland- Pfalz hätten in den vergangenen Jahren gesetzliche Regelungen getroffen, um die Schließung von Bibliotheken aufzuhalten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele öffentliche und privatfinanzierte Bibliotheken gibt es im Land Brandenburg ? (bitte aufschlüsseln nach kommunalen Bibliotheken, Universitätsbibliotheken usw. soweit diese öffentlich zugänglich sind) 2. Wie viele ehrenamtliche und/oder angestellte Mitarbeiter arbeiten in den öffentlichen und privatfinanzierten Bibliotheken im Land Brandenburg? (bitte Bibliotheksgenau aufschlüsseln) 3. Wie viele öffentliche und privatfinanzierte Bibliotheken sind in den vergangenen 10 Jahren geschlossen worden? (bitte nach Art der Bibliotheken aufschlüsseln, s.o.) 4. Welche Maßnahmen ergreift das Land Brandenburg, um die Schließung von Bibliotheken zu verhindern? 5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Bibliotheken? 6. Welche Möglichkeiten haben Bibliotheken mit privaten Anbietern zu kooperieren und so den Standort zu erhalten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele öffentliche und privatfinanzierte Bibliotheken gibt es im Land Brandenburg? (bitte aufschlüsseln nach kommunalen Bibliotheken, Universitätsbibliotheken usw. soweit diese öffentlich zugänglich sind) Zu Frage 1: Im Land Brandenburg gibt es 9 Hochschulbibliotheken und 196 Öffentliche Bibliotheken. Die Öffentlichen Bibliotheken haben kommunale Träger. Über privat finanzierte Bibliotheken liegen keine Erhebungen vor. Frage 2: Wie viele ehrenamtliche und/oder angestellte Mitarbeiter arbeiten in den öffentlichen und privatfinanzierten Bibliotheken im Land Brandenburg? (bitte Bibliotheksgenau aufschlüsseln) Zu Frage 2: In hauptamtlich geleiteten Öffentlichen Bibliotheken im Land Brandenburg sind ca. 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon arbeiten ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben- bzw. ehrenamtlich. Sie sind stundenweise oder projektgebunden tätig. In neben- bzw. ehrenamtlich geleiteten Bibliotheken im Land Brandenburg sind ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Erhebungen über die Hochschulbibliotheken oder privatfinanzierte Bibliotheken liegen hier nicht vor. Frage 3: Wie viele öffentliche und privatfinanzierte Bibliotheken sind in den vergangenen 10 Jahren geschlossen worden? (bitte nach Art der Bibliotheken aufschlüsseln , s.o.) Zu Frage 3: In den vergangenen 10 Jahren sind 4 hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken geschlossen worden. Dies waren die Bibliotheken in Döbern, Mühlberg und Müllrose sowie die Fahrbibliothek im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Von den neben - bzw. ehrenamtlich geleiteten Öffentlichen Bibliotheken sind 17 geschlossen worden. Hochschulbibliotheken sind nicht geschlossen worden. Über mögliche Schließungen privater Bibliotheken liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift das Land Brandenburg, um die Schließung von Bibliotheken zu verhindern? Frage 5: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Bibliotheken? Zu den Fragen 4 und 5: Das Land Brandenburg unterstützt die Öffentlichen Bibliotheken und deren Träger mit einer einrichtungsübergreifenden, bibliothekarischen Infrastruktur. Dies geschieht im Wesentlichen, indem es - die Landesfachstelle für Archive und Bibliotheken (LFS) unterhält. Die LFS fördert die Kooperation der Bibliotheken. Sie ist Anlaufstelle für grundsätzliche Fragen und bemüht sich um Lösungsvarianten. Sie nimmt dabei die demographischen Veränderungen ebenso in den Blick wie die zunehmende Digitalisierung. - den kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) finanziert. Im KOBV sind alle Öffentlichen Bibliotheken, alle Hochschulbibliotheken und zahlreiche Forschungs- und Behördenbibliotheken vereinigt. Er bietet Informationen und Dienstleistungen an. - Landesbibliothekarische Aufgaben auf die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (SLB) übertragen hat und die Aufgabenerfüllung durch die SLB durch eine Finanzzuwendung ausgleicht. - die Finanzierung von Vergütungsverträgen nach dem Urheberrechtsgesetz übernimmt . Zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für die Nutzung von Literatur und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken in Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken leistet das Land aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften erhebliche Zahlungen. - Über die Förderrichtlinie Kulturelle Bildung können Projekte in Öffentlichen Bibliotheken gefördert werden, sofern es sich um Maßnahmen zur kulturellen Bildung handelt . Frage 6: Welche Möglichkeiten haben Bibliotheken mit privaten Anbietern zu kooperieren und so den Standort zu erhalten? Zu Frage 6: Die Träger der Öffentlichen Bibliotheken sind Kommunen. Sie haben im Rahmen der allgemein für kommunales Handeln gültigen Vorschriften das Recht Kooperationen einzugehen. Hochschulbibliotheken müssen sich an den für sie allgemein gültigen Vorschriften orientieren.