Datum des Eingangs: 18.03.2016 / Ausgegeben: 23.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3745 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1483 des Abgeordneten Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/3545 Neue Strategie des Stadtumbaus – Rückbau und zielgerichtete Entwicklung von Wohnraum Wortlaut der Kleinen Anfrage 1483 vom 22.2.2016: Laut Presseinformationen wird beim Rückbau von Wohnraum zukünftig das Land Brandenburg nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip fördern, sondern anhand einer Betrachtung des Wohnungsbedarfes vor Ort, von den Stadträndern beginnend zum Stadtkern. Die bisherige Praxis hat es ermöglicht, die Last des Wohnungsabrisses zu gleichen Teilen auf Großvermieter umzusetzen. Die zukünftige ungleiche Verteilung des Wohnungsabrisses wird folglich Großvermieter in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Ansätze zur Lösung könnten Unternehmenszusammenschlüsse auf Seiten der Großvermieter sein. Ohne Lösung dieser Probleme wird der geordnete Rückbau bzw. der Stadtumbau in den betroffenen Städten nicht gelingen. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie viele Städte bzw. Kommunen sind von den Folgen der einzelfallbetrachtenden Förderung des Wohnungsrückbaus betroffen, wie beispielsweise die Stadt Lauchhammer? 2.) Wann hat das Land Brandenburg die Förderung des Wohnungsrückbaus von der Fläche (Gießkannenprinzip) auf eine Fallbetrachtung vor Ort umgestellt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Städte bzw. Kommunen sind von den Folgen der einzelfallbetrachtenden Förderung des Wohnungsrückbaus betroffen, wie beispielsweise die Stadt Lauchhammer? Frage 2: Wann hat das Land Brandenburg die Förderung des Wohnungsrückbaus von der Fläche (Gießkannenprinzip) auf eine Fallbetrachtung vor Ort umgestellt? Zu Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derzeit werden im Programm Stadtumbau Ost 26 Städte gefördert. Seit Auflage des Programms Stadtumbau Ost basiert die Rückbau- Förderung auf kommunalen Stadtumbaukonzepten, die zwischen der Stadt und den großen Wohnungsunternehmen abgestimmt sind. Diese Konzepte entsprechen der Leitlinie „Rückbau von außen nach innen“ und berücksichtigen gleichzeitig die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Eine Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“ erfolgt nicht.