Datum des Eingangs: 18.03.2016 / Ausgegeben: 23.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3746 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1491 der Abgeordneten Kerstin Kircheis und Wolfgang Roick SPD-Fraktion Drucksache 6/3566 4. Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes/DS 58126 - Beschluss des Landtages vom 26. Februar 2014: Barrierefreiheit Wortlaut der Kleinen Anfrage 1491 vom 24.02.2016: Im o. a. Beschluss zum ÖPNV-Gesetz hat der Landtag die Landesregierung gebeten , 1. bei der Umsetzung des ÖPNV-Gesetzes gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken , dass die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes zur Gewährleistung von Barrierefreiheit im ÖPNV zeitnah konkretisiert werden. 2. Die Kommunen sind bei dieser Aufgabe auch durch Landesförderung zu unterstützen . Dazu ist gemeinsam mit den Aufgabenträgern eine Kostenschätzung für die bis 2022 zu erreichende Barrierefreiheit vorzunehmen. In einer Pressemitteilung des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2016 heißt es: Bis zum 1.1.2022 müssen alle öffentlichen Verkehrsmittel - auch in Brandenburg - vollständig barrierefrei nutzbar sein. Dazu müssen Haltestellen umgerüstet und Fahrzeuge neu angeschafft werden. Konkret würden in den sieben Straßenbahnbetriebe im Land Brandenburg: in Brandenburg (Havel), Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, in Schöneiche-Rüdersdorf, Strausberg und Woltersdorf fast überall Straßenbahnen fahren, die weit über 25 Jahre alt und nicht behindertengerecht seien. Einzige Ausnahme bildet Potsdam. Die Straßenbahnen umzubauen oder gar durch neue Fahrzeuge zu ersetzen, erfordere einen zusätzlichen Millionenaufwand , den die klammen Kommunen nicht leisten könnten. Bei der notwendigen Umrüstung sei weder vom Bund noch vom Land Brandenburg zusätzliches Geld vorgesehen . Die Kommunen seien daher bei der Umsetzung auf sich selber gestellt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Behauptungen des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg im Hinblick auf das 4. Gesetz zur Änderung des ÖPNV- Gesetzes? 2. Wie hat die Landesregierung gegenüber dem Bund darauf hingewirkt, dass die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im ÖPNV zeitnah konkretisiert werden? 3. Gibt es eine Landesförderung, welche die Kommunen beim Umbau unterstützt – so wie im ÖPNV-Gesetz vorgesehen? Wenn ja, wie hoch ist diese Landesförderung ? Wenn nein, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Kommunen beim notwendigen Umbau wirkungsvoll zu unterstützen? 4. Ist mit den Aufgabenträgern eine Kostenschätzung für die bis 2022 zu erreichende Barrierefreiheit vorgenommen worden? Wenn ja, auf welche Summe beträgt sich die Kostenschätzung? Wenn nein, wann wird diese erfolgen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Behauptungen des DBV- Landesverbandes Berlin-Brandenburg im Hinblick auf das 4. Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes? zu Frage 1: Das Land Brandenburg hat zum 1. Januar 2014 die Mittel für den übrigen ÖPNV auf jährlich 85 Millionen Euro aufgestockt. Diese Mittel sind für verkehrliche Zwecke bestimmt und können für den Umbau und auch die Neuanschaffung von behindertengerechten Straßenbahnfahrzeugen eingesetzt werden. Darüber hinaus werden pro Jahr zusätzlich 5 Millionen Euro für die Straßenbahn- und O-Bus- Infrastruktur an die betreffenden Aufgabenträger pauschal zugewiesen. Diese Mittel können die Aufgabenträger für die barrierefreie Umgestaltung dieser Infrastrukturen einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 577 verwiesen. Frage 2: Wie hat die Landesregierung gegenüber dem Bund darauf hingewirkt, dass die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im ÖPNV zeitnah konkretisiert werden? zu Frage 2: Die Landesregierung hat in den Gremien der Verkehrsministerkonferenz und dem Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr wiederholt gegenüber dem Bund eine Konkretisierung des politischen Ziels angemahnt. Die Bundesländer haben den seit 2014 in Nordrhein-Westfalen laufenden Prozess zur Erstellung einer Studie im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit allen Betroffenen zur Definition der vollständigen Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 3 PBefG aufmerksam beobachtet, um diese Studie als Grundlage für eine Handlungsempfehlung zu nutzen. Nach dem Sachstandsbericht Nordrhein-Westfalens auf der kommenden gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder wird das weitere Vorgehen festgelegt. Frage 3: Gibt es eine Landesförderung, welche die Kommunen beim Umbau unterstützt – so wie im ÖPNV-Gesetz vorgesehen? Wenn ja, wie hoch ist diese Landesförderung ? Wenn nein, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Kommunen beim notwendigen Umbau wirkungsvoll zu unterstützen? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Ist mit den Aufgabenträgern eine Kostenschätzung für die bis 2022 zu erreichende Barrierefreiheit vorgenommen worden? Wenn ja, auf welche Summe beträgt sich die Kostenschätzung? Wenn nein, wann wird diese erfolgen? zu Frage 4: Für eine Kostenschätzung bedarf es einer Konkretisierung der Anforderungen an die vollständige Barrierefreiheit, die jedoch noch nicht vorliegt. Auf die Beantwortung zu Frage 2 wird verwiesen.