Datum des Eingangs: 21.03.2016 / Ausgegeben: 29.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3747 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1480 der Abgeordneten Kerstin Kircheis SPD-Fraktion Drucksache 6/3525 Förderung der niedersorbischen Sprache in den Digitalen Medien und in der elektronischen Datenverarbeitung Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1480 vom 18. 02. 2016: Mit dem Beschluss des Entschließungsantrages (DS 5/8420) am 22. Januar 2014 hat der Landtag Brandenburg die Landesregierung aufgefordert, sich im Rahmen der turnusmäßigen Erneuerung der Software für die elektronische Datenverarbeitung dafür einzusetzen, dass die niedersorbische Sprache in der Kommunikation und elektronischen Datenverarbeitung bei Gerichten und Behörden, insbesondere bei Personennamen und Anschriften, korrekt und vollständig verwendet werden kann. Anlässlich der Unterzeichnung des Dritten Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk teilte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten mit, dass der Deutsche Bundestag im Haushalt 2016 zusätzlich 765.000 Euro zur Förderung der Anwendung der sorbischen Sprache in den digitalen Medien zur Verfügung stellt. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Kann die niedersorbische Sprache in der Kommunikation und elektronischen Datenverarbeitung bei Gerichten und Behörden korrekt und vollständig verwendet werden? 2. Welche Erfahrung gibt es bisher mit entsprechender Software? 3. In welchem Umfang wird mit den 765.000 Euro auch die niedersorbische Sprache in den Digitalen Medien gefördert? 4. Welche Projekte zur Förderung der sorbischen Sprachen in den Digitalen Medien sind bereits geplant? Wann sollen sie umgesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kann die niedersorbische Sprache in der Kommunikation und elektronischen Datenverarbeitung bei Gerichten und Behörden korrekt und vollständig verwendet werden? Frage 2: Welche Erfahrung gibt es bisher mit entsprechender Software? Zu Frage 1 und 2: Der Gebrauch der niedersorbischen Sprache in Wort und Schrift im öffentlichen Leben wird geschützt und gefördert. In den Heimatkreisen der Sorben /Wenden haben diese das Recht, bei Behörden und vor Gericht Sorbisch /Wendisch zu sprechen. Die Verwendung des niedersorbischen Alphabets in E- Mail- und Textverarbeitungsprogrammen ist bei entsprechenden Computer- Einstellungen möglich. MWFK verwendet die niedersorbische Sprache entsprechend und soweit bekannt auch andere Teile der Landesverwaltung wie z.B. das Staatliche Schulamt Cottbus/Chóśebuz im Bereich der Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung Cottbus (ABC). Probleme ergeben sich bei Datenbanken und Fachverfahren, welche Unicode nicht unterstützen. Mit Maßnahmen zur Erfassung wurde bereits begonnen. So wurde diese Frage bereits in der interministeriellen RIO- Runde thematisiert. Die kommunale Ebene wurde in die ersten Abfragen ebenfalls einbezogen. Punktuell liegen von Gemeindeseite Informationen vor, dass es zu Schwierigkeiten bei der Verwendung von sorbischen/wendischen Schriftzeichen in verschiedenen Programmen und Fachverfahren (z.B. adkomm Bau, AKS, AIDA, AMIFIRE, CAIGOS, GESO, IP-Friedhof, MESO, proDoppik) kommt. Inwiefern dies an den Fachverfahren oder an den jeweils eingesetzten Versionen bzw. den individuellen technischen Einstellungen in den jeweiligen Verwaltungen liegt, ist noch ungeklärt . 2014 aus Cottbus/Chóśebuz gemeldete Probleme im Bereich der Online- Beantragung von Wahlunterlagen wurden nach vorliegenden Informationen behoben. Von sorbischer/wendischer Seite liegen keine weiteren konkreten Hinweise vor. Im Bereich der Gerichte bestehen weiterhin Schwierigkeiten bei der Eintragung sorbischer /wendischer Namen in das Handels- und vergleichbare Register, insbesondere das Vereinsregister. Diese Schwierigkeiten beruhen auf einer alten Version des für die Registereintragung eingesetzten Fachverfahrens AUREG. Dieses ist bislang nicht in ausreichendem Maße in der Lage, diakritische Zeichen zu verarbeiten, wie sie die niedersorbische oder auch die polnische Sprache vielfach nutzen. Der Entwicklungspartner des Fachverfahrens wurde gebeten, eine Umstellung des Programms auf die so genannte UTF-8-Kodierung zu prüfen, die die Verwendung diakritischer Zeichen umfassend ermöglicht. Eine erste Abschätzung ging von Kosten von etwa 300.000 € und einem Umsetzungszeitraum von zumindest einem halben Jahr aus. Angesichts des deutlich gewordenen erheblichen Aufwandes wurde damals davon abgesehen, ein konkretes Konzept für die Weiterentwicklung eines Fachverfahrens mit einer nur noch sehr begrenzten Laufzeit erstellen zu lassen. Das Programm stand vor der Ablösung durch ein neues Fachverfahren, das die beiden im Bundesgebiet vorhandenen Lösungen AUREG und RegisSTAR vereinigen soll. Die Entwicklung des „AuRegis“ genannten neuen Verfahrens hat sich nun allerdings derart verzögert , dass der Länderverbund AUREG die Weiterentwicklung des Programms auch mit Blick auf die so genannte UTF-8-Kodierung beschlossen hat. Der Entwicklungspartner ist um Vorlage eines konkreten Angebotes gebeten worden, das den finanziellen ebenso wie den zeitlichen Aufwand deutlich macht. Es ist anzunehmen, dass beides die oben genannten Zahlen deutlich überschreitet. Von den Kosten trägt Brandenburg im Entwicklungsverbund etwa ein Viertel. Eine Umsetzung bis Ende 2017/ Anfang 2018 erscheint möglich. Frage 3: In welchem Umfang wird mit den 765.000 Euro auch die niedersorbische Sprache in den Digitalen Medien gefördert? Frage 4: Welche Projekte zur Förderung der sorbischen Sprachen in den Digitalen Medien sind bereits geplant? Wann sollen sie umgesetzt werden? Zu Frage 3 und 4: Der Bund stellt insgesamt 765 Tsd. Euro zur Verfügung. Jährlich werden bis 2018 entsprechende Anteile in Gesamthöhe der jeweils vom Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg der Stiftung für das sorbische Volk zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel bereitgestellt. Welcher Anteil der Bundesmittel zur Zeit für niedersorbische Projektanteile eingeplant ist, ist der Landesregierung nicht bekannt. In Zusammenarbeit mit der Stiftung für das sorbische Volk erarbeitete das Sorbische Institut eine Übersicht von möglichen Projekten im Zeitraum bis 2018, darunter befinden sich nach gegenwärtigem Stand sechs Projekte für die obersorbische Sprache, acht Projekte für die niedersorbische Sprache und vier übergreifende Projekte. Die Landesregierung wertet die vorgeschlagenen Projekte als zielführend und wünschenswert und prüft die Möglichkeiten zur Unterstützung im Rahmen ihrer haushaltlichen Möglichkeiten. Diese Prüfung ist als Maßnahme auch Bestandteil des in Vorbereitung befindlichen Landesplanes zur Stärkung der niedersorbischen Sprache in Umsetzung des Landtags-Beschlusses 6/1902-B. Vorgeschlagen sind demnach vom Sorbischen Institut bis einschließlich 2018 für Niedersorbisch folgende Projekte: 1. übergreifende Projekte 1.1 Sorbisches Internetportal 1.2 Sorbische Digitale Bibliothek 1.3 Erstellung einer nieder- und obersorbischen Wörterbuchkomponente zur Verbesserung von OCR-Software 1.4 Gemeinsame technische Weiterentwicklung der obersorbischen und niedersorbischen Rechtschreibprüfung 2. niedersorbische Projekte 2.1 Externe Digitalisierung niedersorbischen Schrifttums (Schwerpunkt: zeitgenössisches Schrift tum) 2.2 Ausbau der normativen Datenbasis für die niedersorbische Rechtschreibkontrolle I 2.3 Erstellung eines qualitätsgesicherten Referenzkorpus des zeitgenössischen Niedersorbischen als Grundlage für die Entwicklung von Sprachressourcen – Testphase mit Zielgröße 100.000 Wortformen 2.4 Erstellung eines qualitätsgesicherten Referenzkorpus des zeitgenössischen Niedersorbischen als Grundlage für die Entwicklung von Sprachressourcen - Phase II mit Zielgröße 1.000.000 Wortformen und unter Anwendung der in Phase I etablierten Verfahren 2.5 Ausbau der Datenbasis für die niedersorbische Rechtschreibkontrolle II 2.6 Integration terminologischer Listen unterschiedlichen Umfangs (Quelle: ABC u.a.) in das Online-DNW (Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch). Diese Maßnahme dient zugleich der Vorbereitung einer Integration dieser Sprachdaten in die Datenbasis für die niedersorbische Rechtschreibkontrolle. 2.7 Einbindung des Datenbestandes des Deutsch-niedersorbischen Schulwörterbuchs in die Online-Version des Deutsch-niedersorbischen Wörterbuchs. 2.8 Inventarisierung Niederlausitz für zukünftige Digitalisierungsmaßnahmen 2.9 Erarbeitung eines zusätzlichen Moduls zur Silbentrennung für die niedersorbische Orthographieprüfung 2.10 Fortsetzung des Drittmittelprojekts “Zeugnisse der Lebens- und Baukultur der Niederlausitzer Sorben/Wenden” 2.11 Digitalisierung, technische und redaktionelle Aufbereitung der 2008 bis 2016 im Drittmittelprojekt “Zeugnisse der Lebens- und Baukultur der Niederlausitzer Sorben /Wenden” erzielten Arbeitsergebnisse für eine Präsentation auf einem zentralen sorbischen Internetportal zu sorbischer Kultur und sorbischem kulturellem Erbe 2.12 Fortsetzung des Drittmittelprojekts “DNWAudio” (Audiodateien für das Deutschniedersorbische Wörterbuch) Eine Umsetzung der Projekte kann nur bei Bereitstellung der entsprechenden Mittel erfolgen, insofern kann derzeit über den konkreten Zeitplan keine Aussage getroffen werden.