Datum des Eingangs: 22.03.2016 / Ausgegeben: 29.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3751 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1492 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3572 Gemeinschaftssteganlage am Moderfitzsee Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1492 vom 25.02.2016: Vor rund zehn Jahren wurde am landeseigenen Moderfitzsee in Himmelpfort der Abriss aller Bootsstege verfügt. Im Gegenzug errichtete die örtliche Landesforstbehörde am Westufer des Sees eine Gemeinschaftssteganlage. Nach wie vor bestehen am Ostufer des Sees in einer Entfernung von ca. 800 Metern vom landeseigenen Gemeinschaftssteg und in einem geschlossenen großflächigen Röhrichtbestand sechs private Steganlagen, die von der Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel 2007 genehmigt worden sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann genau wurde die Gemeinschaftssteganlage des Landes gebaut? 2. Wie hoch waren die Kosten für die Errichtung der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage ? 3. Musste für die Errichtung der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage Röhricht entfernt werden? Wenn ja, wie viel Quadratmeter? 4. Welche Kapazität hat die Gemeinschaftssteganlage? (Wie viele Ruderboote können theoretisch anlegen?) 5. Welche Gründe gab es aus Sicht der Landesverwaltung, diesen Bootsanleger auf Kosten des Landes zu bauen? 6. Wie wurde die landeseigene Gemeinschaftssteganlage seit der Inbetriebnahme ausgelastet? 7. Wie viele Eigner von Booten pachteten einen Jahresliegeplatz für 120,00€ pro Jahr? (Bitte für jedes Jahr die verpachteten und bezahlten Liegeplätze und die freien Plätze angeben.) 8. Wird durch den Betrieb der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage der Lebensraum des geschützten Drosselrohrsängers gestört? 9. Wie groß ist Verlust des Röhrichts am Ostufer des Moderfitzsees durch den Bau und den Betrieb der sechs privaten Bootsstege und der vielen im Uferbereich angelegten Bootsliegestellen? 10. Welche Auswirkungen hat der Betrieb der sechs privaten Bootsstege am Ostufer des Moderfitzsees auf den Lebensraum des geschützten Drosselrohrsängers ? 11. Wie begründet der Eigentümer des Moderfitzsees in Himmelpfort, dass den Sommerhausbesitzern am Ostufer des Sees nicht zuzumuten ist, zum Anlegen der Ruderboote die achthundert Meter entfernte landeseigene Gemeinschaftssteganlage zu nutzen? (Stellungnahme der Landesbehörde an den Landkreis Oberhavel.) 12. Erhebt die zuständige Landesverwaltung für diese am Ostufer liegenden Boote die Jahresgebühr von 120,00€ wie an der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage ? 13. In einem Schreiben wandte sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel an den zuständigen Minister und schilderte die Zerstörungen des Röhrichts am Ostufer des Landschaftsschutzgebiets Moderfitzsee. Was hat die Landesverwaltung, seitdem sie von der großflächigen Zerstörung des Röhrichts am Ostufer des Moderfitzsees Kenntnis erlangte, veranlasst? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Damit am Moderfitzsee die private Nutzung von nicht genehmigten Steganlagen beendet wird und gleichzeitig den Anwohnern und Touristen eine Alternative geboten werden kann, hat der Landesbetrieb Forst Brandenburg zunächst den Bau einer Sammelsteganlage beantragt und ausgeführt. Nachdem diese Alternative zur Verfügung stand, ergingen Anfang 2007 die Abrissverfügungen an die ungenehmigten Stege. Diese wurden dann Ende 2007 endgültig abgerissen. Des Weiteren existieren am Moderfitzsee noch sechs genehmigte Steganlagen. Siehe auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1177 (Drs. 6/2967) „Motorbootverkehr auf dem Moderfitzsee (Fürstenberg/Havel)“. Frage 1: Wann genau wurde die Gemeinschaftssteganlage des Landes gebaut? Zu Frage 1: Die Gemeinschaftssteganlage wurde im Jahr 2006 gebaut. Frage 2: Wie hoch waren die Kosten für die Errichtung der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage ? Zu Frage 2: Für die Ramm- und Sägearbeiten wurden ca. 25.000 € ausgegeben. Die restlichen Arbeiten wurden seinerzeit von der Landesforstverwaltung in Eigenleistung erbracht, deren Höhe sich nicht beziffern lässt. Frage 3: Musste für die Errichtung der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage Röhricht entfernt werden? Wenn ja, wie viel Quadratmeter? Zu Frage 3: Nein. Frage 4: Welche Kapazität hat die Gemeinschaftssteganlage? (Wie viele Ruderboote können theoretisch anlegen?) Zu Frage 4: Es sind 44 Liegeplätze vorhanden. Frage 5: Welche Gründe gab es aus Sicht der Landesverwaltung, diesen Bootsanleger auf Kosten des Landes zu bauen? Zu Frage 5: Den Einwohnern und Gästen des staatlich anerkannten Erholungsortes Himmelpfort sollte die Möglichkeit gegeben werden, Bootsliegeplätze in Ortsnähe zu nutzen. Der Erholungsdruck durch den Wassertourismus bewirkt bei fehlenden Angeboten , dass immer wieder illegal das Ufer zum Anlegen genutzt wird. Dem konnte durch diese für jedermann nutzbare Sammelsteganlage entgegengewirkt werden. Frage 6: Wie wurde die landeseigene Gemeinschaftssteganlage seit der Inbetriebnahme ausgelastet? Zu Frage 6: Zu durchschnittlich 40 %. Frage 7: Wie viele Eigner von Booten pachteten einen Jahresliegeplatz für 120,00€ pro Jahr? (Bitte für jedes Jahr die verpachteten und bezahlten Liegeplätze und die freien Plätze angeben.) Zu Frage 7: Jahr Verpachtung Freie Liegeplätze 2007 17 27 2008 17 27 2009 19 25 2010 19 25 2011 20 24 2012 20 24 2013 16 28 2014 16 28 2015 16 28 2016 15 29 Frage 8: Wird durch den Betrieb der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage der Lebensraum des geschützten Drosselrohrsängers gestört? Frage 10: Welche Auswirkungen hat der Betrieb der sechs privaten Bootsstege am Ostufer des Moderfitzsees auf den Lebensraum des geschützten Drosselrohrsängers? Zu Frage 8 und 10: Der Landesregierung liegen keine Hinweise auf Störungen des Lebensraums des Drosselrohrsängers vor. Frage 9: Wie groß ist Verlust des Röhrichts am Ostufer des Moderfitzsees durch den Bau und den Betrieb der sechs privaten Bootsstege und der vielen im Uferbereich angelegten Bootsliegestellen? Zu Frage 9: Bei den angesprochenen Stegen handelt es sich um langjährig bestehende Anlagen. Aus heutiger Sicht können zu gegebenenfalls eingetretenen baubedingten Röhrichtverlusten keine Aussagen getroffen werden. Röhrichtverluste im Uferbereich aufgrund von Bootsliegestellen sind nicht bekannt. Frage 11: Wie begründet der Eigentümer des Moderfitzsees in Himmelpfort, dass den Sommerhausbesitzern am Ostufer des Sees nicht zuzumuten ist, zum Anlegen der Ruderboote die achthundert Meter entfernte landeseigene Gemeinschaftssteganlage zu nutzen? (Stellungnahme der Landesbehörde an den Landkreis Oberhavel.) Zu Frage 11: Der Landesregierung ist nicht bekannt, um welche Stellungnahme es sich handelt. Frage 12: Erhebt die zuständige Landesverwaltung für diese am Ostufer liegenden Boote die Jahresgebühr von 120,00€ wie an der landeseigenen Gemeinschaftssteganlage ? Zu Frage 12: Für die im privaten Besitz befindlichen Stege am Ostufer wird keine Gebühr, sondern eine jährliche Pacht bezahlt. Frage 13: In einem Schreiben wandte sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel an den zuständigen Minister und schilderte die Zerstörungen des Röhrichts am Ostufer des Landschaftsschutzgebiets Moderfitzsee. Was hat die Landesverwaltung, seitdem sie von der großflächigen Zerstörung des Röhrichts am Ostufer des Moderfitzsees Kenntnis erlangte, veranlasst? Zu Frage 13: Nach Auskunft der zuständigen Behörden beim Landkreis sind keine großflächigen Zerstörungen des Röhrichts bekannt.