Datum des Eingangs: 22.03.2016 / Ausgegeben: 29.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3752 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1493 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3573 Waldwegenetz im Landschaftsschutzgebiet Briesensee Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1493 vom 25.02.2016: Das Waldgebiet südöstlich des Briesener Sees im Landschaftsschutzgebiet Briesensee ist von einem dichten Netz ausgebauter Waldwege mit Schotter gekennzeichnet. Die mit Schotter ausgebauten Waldwege weisen einen geringen Abstand auf und erlauben eine Autobefahrung mit hoher Geschwindigkeit. Zur Veranschaulichung der Situation vor Ort dienen die Bilder im Anhang. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Eigentümerstruktur (Land, Kommunal, Kirche, Privatwald) und Bewirtschaftungsstruktur liegt für das Waldgebiet im LSG Briesener See? 2. Wie viele Kilometer Weg wurden in den letzten 10 Jahren im Waldgebiet des Landschaftsschutzgebietes Briesensee neu angelegt bzw. wie im Anhang dargestellt ausgebaut? 3. In welchem Abstand sind die mit Schotter ausgebauten Waldwege zueinander angelegt (Falls eine Karte des Waldwegenetzes Mitte 2000 und Mitte 2010 vorhanden ist, diese bitte zur Verfügung stellen)? 4. Wer beauftragte den Bau bzw. Ausbau der Waldwege im vorliegenden Fall? 5. Wie sind diese Art der Waldwege in Struktur und Material aufgebaut? 6. Wie viel kostet ein Kilometer Waldweg dieser Art beim Bau bzw. Ausbau (Gesamtkosten )? 7. Welche Gesamtkosten sind für den Waldwegebau im LSG Briesensee in den vergangenen 10 Jahren entstanden (bitte jährlich aufschlüsseln)? Wer hat die Kosten getragen? 8. In welcher Höhe sind Fördermittel für die Waldwegebau im LSG Briesensee in den vergangenen 10 Jahren beansprucht wurden? Bitte pro Jahr die Höhe, Quelle und die geförderte Maßnahme benennen. 9. Welche fachlichen und rechtlichen Grundlagen begründen den Ausbau des Waldwegenetzes mit Schotter mit fast drei Metern Breite und einem dichten Abstand wie im vorliegenden Fall des Landschaftsschutzgebietes Briesensee? 10. Welche naturschutz-verfahrensmäßigen und materiell-rechtlichen Anforderungen sind bei der Genehmigung des Waldwegebaus bzw. -ausbaus zu berücksichtigen und im vorliegenden Fall angewandt worden? 11. Welche Naturschutzbehörde/n war/en mit der Genehmigung befasst und wie lauten die jeweiligen Stellungnahmen der Naturschutzbehörde/n? 12. Welche Naturschutzverbände wurden im Genehmigungsverfahren eingebunden und wie lauten die Stellungnahmen von Naturschutzverbänden zur Genehmigung des Waldwegbaus im LSG Briesensee? 13. Wie bewertet die Landesregierung den Waldwegeausbau im Landschaftsschutzgebiet Briesensee in Bezug auf die Darlegungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer in der rechtsgutachterlichen Stellungnahme „Rechtliche Rahmenbedingungen des Waldwegeneu- und –ausbaus nach der Betriebsanweisung des Landesbetriebs Forst Brandenburg vom 07.02.2012“, Kapitel 4 Schutzgebiete2? 14. Wie beurteilt die Landesregierung aus Perspektive des Waldschutzes den Waldwegebau im vorliegenden Fall im LSG Briesensee? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Briesensee nordöstlich der Stadt Lübben ist ein beliebtes Erholungsgebiet . Es gibt eine geordnete und moderne touristische Infrastruktur (bewachter Badestand, Zeltplatz, Wanderwege etc.). Im Sommer werden der See und das unmittelbar angrenzende Waldgebiet von zahlreichen Erholungssuchenden aufgesucht . Das den Briesensee umgebende Waldgebiet wird forstlich bewirtschaftet. Der dabei stattfindende forstliche Wegebau wird in jedem Fall mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Grundlage hierfür ist der Erlass der obersten Naturschutzbehörde vom 20.04.2014, der das Verhältnis des forstlichen Wegebaus zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung beschreibt. Frage 1: Welche Eigentümerstruktur (Land, Kommunal, Kirche, Privatwald) und Bewirtschaftungsstruktur liegt für das Waldgebiet im LSG Briesener See? Zu Frage 1: Der Wald im LSG Briesener See steht nahezu ausschließlich, ausgenommen wenige Hektar, im Eigentum des Landes Brandenburg (Landesforstverwaltung ) und wird durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg bewirtschaftet. Frage 2: Wie viele Kilometer Weg wurden in den letzten 10 Jahren im Waldgebiet des Landschaftsschutzgebietes Briesensee neu angelegt bzw. wie im Anhang dargestellt ausgebaut? Zu Frage 2: In den letzten 10 Jahren wurden im Waldgebiet des LSG Briesensee keine Wege neu angelegt. Eine Instandsetzung vorhandener Wege erfolgte im LSG auf einer Länge von 1,96 km und am Rande des LSG auf einer Länge von 2,20 km (vgl. hierzu Karte in der Anlage). Frage 3: In welchem Abstand sind die mit Schotter ausgebauten Waldwege zueinander angelegt (Falls eine Karte des Waldwegenetzes Mitte 2000 und Mitte 2010 vorhanden ist, diese bitte zur Verfügung stellen)? Zu Frage 3: Siehe hier auch Karte in der Anlage. Der Abstand der mit Materialeinbau instand gesetzten Waldwege entspricht den Vorgaben der BA. Das Hauptwegenetz mit Anschluss an das öffentliche Straßennetz soll demnach einen Abstand von 1.000 m x 1.000 m nicht unterschreiten. Dabei ist auf das vorhandene Wegenetz Rücksicht zu nehmen. Diese Vorgaben wurden eingehalten. Frage 4: Wer beauftragte den Bau bzw. Ausbau der Waldwege im vorliegenden Fall? Zu Frage 4: Der Auftrag zur Instandsetzung der vorhandenen Waldwege erging durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg. Frage 5: Wie sind diese Art der Waldwege in Struktur und Material aufgebaut? Zu Frage 5: Der Materialeinbau erfolgte gemäß den Vorgaben der BA. Die technischen Standards folgen den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 19/2005). Die Wege sind für eine Tragfähigkeit von max. 44 t je Fahrzeugkombination ausgelegt (Verformungsmodul Ev2 ≥ 80 MN/m 2). Dies wird erreicht durch den Einbau einer ca. 25 bis 30 cm starken Tragschicht aus Natursteinschotter praxisüblicher Körnung 0/32, 0/45 oder 0/56 sowie darüber liegend einer ca. 6 cm starken Deckschicht aus Natursteinschotter Körnung 0/06 bis 0/22. Die Wegebreite beträgt 3,50 m zzgl. beidseitig jeweils 0,50 m Bankett. Alle Wege wurden mit Naturstein (Lausitzer Grauwacke ) gebaut. Frage 6: Wie viel kostet ein Kilometer Waldweg dieser Art beim Bau bzw. Ausbau (Gesamtkosten)? Zu Frage 6: Die Gesamtkosten für die Wege mit eingebauter Trag- und Deckschicht betragen ca. 25 EUR/lfdm und für Wege mit lediglich Deckschicht rd. 8 EUR/lfdm (Preisbasis 2015). Frage 7: Welche Gesamtkosten sind für den Waldwegebau im LSG Briesensee in den vergangenen 10 Jahren entstanden (bitte jährlich aufschlüsseln)? Wer hat die Kosten getragen? Zu Frage 7: Die Gesamtkosten der in der Antwort zu Frage 2 genannten Wegebaumaßnahmen betragen ca. 66.600 Euro. Sie gliedern sich wie folgt auf: 2011: 40.000 Euro 2014: 17.600 Euro 2015: 9.000 Euro Diese Kosten wurden vom LFB getragen. Frage 8: In welcher Höhe sind Fördermittel für die Waldwegebau im LSG Briesensee in den vergangenen 10 Jahren beansprucht wurden? Bitte pro Jahr die Höhe, Quelle und die geförderte Maßnahme benennen. Zu Frage 8: Für die o.g. Wegebaumaßnahmen wurden keine Fördermittel beansprucht . Frage 9: Welche fachlichen und rechtlichen Grundlagen begründen den Ausbau des Waldwegenetzes mit Schotter mit fast drei Metern Breite und einem dichten Abstand wie im vorliegenden Fall des Landschaftsschutzgebietes Briesensee? Zu Frage 9: Die Wegeinstandhaltungsmaßnahmen am Hauptwegenetz sind Bestandteil und zugleich Voraussetzung für den Waldschutz und eine ordnungsgemäße und naturnahe Waldwirtschaft. Sie bieten die Gewähr dafür, dass zur Haupteinschlagssaison im Herbst/Winter bei dann vorherrschenden Witterungsbedingungen eine Holzabfuhr möglich ist. Sie dienen zugleich der Risikovorsorge. Das Waldgebiet um den Briesensee ist stark waldbrandgefährdet. Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungskräfte müssen das Hauptwegenetz gemäß BA jederzeit nutzen können. Frage 10: Welche naturschutz-verfahrensmäßigen und materiell-rechtlichen Anforderungen sind bei der Genehmigung des Waldwegebaus bzw. -ausbaus zu berücksichtigen und im vorliegenden Fall angewandt worden? Frage 11: Welche Naturschutzbehörde/n war/en mit der Genehmigung befasst und wie lauten die jeweiligen Stellungnahmen der Naturschutzbehörde/n? Zu Fragen 10 und 11: Beim Bau bzw. Ausbau von Waldwegen können grundsätzlich alle naturschutzrechtlichen Vorschriften zum Flächen-, Objekt- oder Artenschutz betroffen sein. Die Maßnahmen der Wegeinstandhaltung wurden 2015 gemäß BA der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die untere Naturschutzbehörde hat in ihrem Schreiben vom 31.03.2015 die Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis genommen und Hinweise gegeben. Im Jahr 2014 war gemäß BA keine Anzeige gegenüber der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, da lediglich eine Deckschicht aufgetragen wurde. Frage 12: Welche Naturschutzverbände wurden im Genehmigungsverfahren eingebunden und wie lauten die Stellungnahmen von Naturschutzverbänden zur Genehmigung des Waldwegbaus im LSG Briesensee? Zu Frage 12: Eine Verbandsbeteiligung ist bei dieser Art der Maßnahmendurchführung gesetzlich nicht vorgesehen. Frage 13: Wie bewertet die Landesregierung den Waldwegeausbau im Landschaftsschutzgebiet Briesensee in Bezug auf die Darlegungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer in der rechtsgutachterlichen Stellungnahme „Rechtliche Rahmenbedingungen des Waldwegeneu- und -ausbaus nach der Betriebsanweisung des Landesbetriebs Forst Brandenburg vom 07.02.2012“, Kapitel 4 Schutzgebiete2? Zu Frage 13: Die Landesregierung vertritt eine andere Rechtsauffassung. Diese findet ihren Niederschlag im Erlass des MLUV vom 20.5.2014 zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung beim Waldwegebau. Frage 14: Wie beurteilt die Landesregierung aus Perspektive des Waldschutzes den Waldwegebau im vorliegenden Fall im LSG Briesensee? Zu Frage 14: Siehe auch Antwort zu Frage 9. Waldschutz ist gem. § 19 Landeswaldgesetz der Schutz des Waldes vor biotischen und abiotischen Schäden. Zum Waldschutz gehört daher auch der Waldbrandschutz. Um diesen vollumfänglich zu gewährleisten , ist ein ganzjährig befahrbares Hauptwegenetz erforderlich, so dass zu jeder Zeit Rettungskräfte, insbesondere die Feuerwehren, zum Brandherd eines Waldbrandes gelangen können. Wegebau im LSG Briesensee Legende sde.lugv jsg.shape VVegebau_Briesensee Jahr 2011 2014 2015 — • scle.fuek_abt.shape 1391 Page 1