Datum des Eingangs: 08.01.2015 / Ausgegeben: 13.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/377 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 95 der Abgeordneten Dr. Ulrike Liedtke der SPD-Fraktion Drucksache 6/196 Freihandelsabkommen TiSA Wortlaut der Kleinen Anfrage 95 vom 02.12.2014 Derzeit finden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TiSA, (Trade in Services Agreement/ Ab- kommen zum Handel mit Dienstleistungen) statt. Nach Presseberichten hätte ein Abschluss dieses Freihandelsabkommens zur Folge, dass in Deutsch- land Kommunen, Ländern als auch dem Bund das Recht genommen wird, öffentliche Dienste zu erwei- tern, neue Dienste anzubieten oder bereits privatisierte Dienste wieder zu kommunalisieren. Die Kulturschaffenden sehen deshalb in dem Abkommen eine Gefahr für die öffentlich finanzierte pro- fessionelle Musikszene als auch für den Bereich der Laienmusikszene. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in die Diskussion zum Freihandelsabkommen eingebracht? Zu Frage 1: Die Bundesregierung, vertreten durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), hat die Entwürfe der Verpflichtungslisten zu TiSA den zuständigen Ressorts der Länder (in Brandenburg das Ministerium für Wirtschaft und Energie, MWE) zur Prüfung mit der Bitte übermittelt, entsprechende Stellungsnahmen abzugeben. Die Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde zusammen mit den Stellungnahmen der anderen Ressorts der Landesre- gierung an das BMWi zur Berücksichtigung im weiteren Verfahren zugeleitet. Frage 2: Welche Position vertritt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Bereichsausnah- me von Kultur und Medien? Zu Frage 2: Die Landesregierung ist sich mit der Europäischen Kommission und dem BMWi der besonderen Sensi- bilitäten des kulturellen Bereichs bewusst. Für besonders sensible Bereiche hat die EU für sich und ihre Mitgliedstaaten breite Ausnahmen formuliert. Es besteht insoweit Einigkeit, dass das Verpflichtungsni- veau für Deutschland nicht über das hinausgehen soll, was bereits 1994 im General Agreement of Tra- de in Services (GATS) völkerrechtlich verbindlich geregelt wurde.