Datum des Eingangs: 23.03.2016 / Ausgegeben: 29.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3773 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1440 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Drucksache 6/3459 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1440 vom 8. Februar 2016: Aufgrund von Personalmangel konnte der Vollzug des Jugendarrestes in der JAA Königs Wusterhausen seit dem Sommer des Jahres 2015 nicht mehr in der JAA Königs -Wusterhausen gewährleistet werden. Seit diesem Zeitpunkt wird der Jugendarrest für Brandenburg in Berlin vollzogen. Rechtsgrundlagen für den Brandenburgischen Jugendarrestvollzug bilden ein Staatsvertrag und eine Verwaltungsvereinbarung der beiden Bundesländer Brandenburg und Berlin sowie die in Berlin geltenden Regelungen zum Jugendarrestvollzug. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Jugendarrestvollzug für die Brandenburger Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Berlin? 2. Welche Unterschiede gibt es zum Jugendarrestvollzug der Berliner Arrestanten? 3. Welche Einzel- und Gruppenmaßnahmen sowie Programme zur Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Brandenburger Arrestanten im Hinblick auf ein künftiges Leben ohne Straftaten werden in Berlin angeboten? Welche wurden im Vergleich in der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen angeboten? 4. Wie sind die jeweiligen Maßnahmen in Berlin ausgestaltet? 5. Richten sie sich insbesondere auf die Auseinandersetzung der Arrestanten mit den Straftaten, deren Ursachen und Folgen, die Unterstützung der schulischen und beruflichen Qualifizierung, die verantwortliche Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens und der freien Zeit sowie die Vermittlung unterstützender Außenkontakte ? 6. Werden diese Maßnahmen für die Brandenburger Arrestanten angeboten? 7. Erhalten die Brandenburger Arrestanten einen Tagesplan, der alle für sie vorgesehenen Maßnahmen beinhaltet? 8. Werden die Personensorgeberechtigten und die Eltern von volljährigen Arrestanten mit deren Einverständnis in die Planung und Gestaltung des Arrestes einbezogen , soweit dies möglich ist und dem Arrestziel nicht zuwiderläuft? 9. Werden die Maßnahmen des Arrestes für Brandenburger Arrestanten in landesweit bestehende Hilfesysteme eingebunden? Wie ist dies konkret ausgestaltet? 10. Arbeitet die Jugendarrestanstalt Berlin eng mit externen Einrichtungen und Organisationen sowie Personen und Vereinen in Brandenburg insbesondere mit den Jugendämtern, den Sozialen Diensten der Justiz und freien regionalen Trägern zusammen, um das Ziel des Arrestes zu erreichen und eine Weiterführung der für erforderlich erachteten Maßnahmen nach der Entlassung sicherzustellen? Wie ist dies konkret ausgestaltet? 11. Werden die Brandenburger Arrestanten in der Berliner Jugendarrestanstalt darin unterstützt, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Wie ist dies konkret ausgestaltet ? 12. Hält der zuständige Jugendgerichtshelfer auch während des Dauerarrestes Kontakt zu den Brandenburger Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Berlin und beteiligt sich an der Vermittlung von weiterführenden Hilfen? Wie ist dies konkret ausgestaltet? 13. Werden den Brandenburger Arrestanten durch die Jugendarrestanstalt Berlin auch Kontakte zu Stellen und Einrichtungen außerhalb der Anstalt vermittelt, die die Arrestanten am Wohnort begleiten und fördern können? 14. Wird mit den Brandenburger Arrestanten unverzüglich nach der Aufnahme in die Jugendarrestanstalt Berlin ein Zugangsgespräch geführt, in dem der aktuelle Hilfebedarf festgestellt wird und sie insbesondere über ihre Rechte und Pflichten im Arrest in einer für sie verständlichen Form unterrichtet werden? Wie ist dies konkret ausgestaltet? 15. Werden die Personensorgeberechtigten, das Jugendamt und im Falle einer Bewährungsunterstellung die Bewährungshilfe von der Aufnahme der Brandenburger Arrestanten durch die Justizvollzugsanstalt Berlin unverzüglich benachrichtigt ? 16. Werden die Arrestanten nach der Aufnahme in der Jugendarrestanstalt Berlin alsbald ärztlich untersucht? 17. Wurden in der Jugendarrestanstalt Berlin individuelle Konzeptionen für die Durchführung der verschiedenen Arrestarten erstellt und wird der Arrest entsprechend ausgestaltet? Wie ist dies konkret ausgestaltet und werden Brandenburger Besonderheiten berücksichtigt? 18. Führt der Berliner Arrestleiter nach der Aufnahme mit den Arrestanten alsbald ein ausführliches Gespräch, in dem deren aktuelle Lebenssituation erörtert und weiterer Hilfebedarf festgestellt wird? 19. Wird auf Grundlage dieses Gesprächs sowie der Erkenntnisse aus der Vollstreckungsakte und der Jugendgerichtshilfe unter Einbeziehung des Arrestanten für diesen ein Förderplan erstellt? 20. Wird dieser Förderplan wöchentlich fortgeschrieben und führt hierzu der Arrestleiter eine Konferenz mit den in der Anstalt an der Förderung maßgeblich Beteiligten durch? 21. Welche Angaben, Maßnahmen, Hilfsangebote und Empfehlungen können in dem Förderplan bzw. seiner Fortschreibung Berücksichtigung finden? 22. Gibt es für die Brandenburger Arrestanten in der Berliner Jugendarrestanstalt Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz, Maßnahmen zur beruflichen und schulischen Förderung, Sportangebote und Maßnahmen zur strukturierten Gestaltung der Freizeit, Förderung von Außenkontakten, Aufenthalte außerhalb der Anstalt, die Vermittlung in nachsorgende und weiterführende Maßnahmen und Hilfen sowie nachgehender Betreuung und die Vermittlung einer intensiven fachlichen Einzelbetreuung? Wie ist dies konkret ausgestaltet? 23. Sind die Brandenburger Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Berlin zur unentgeltlichen Arbeit verpflichtet? Welche Arbeiten verrichten die Arrestanten? 24. Wenn ja, wie wird die Arbeitspflicht mit den weiteren sozialpädagogischen Fördermaßnahmen koordiniert? 25. Werden die Brandenburger Arrestanten in den Arresträumen der Jugendarrestanstalt einzeln untergebracht? 26. Sind die Brandenburger Arrestanten getrennt von den Berliner Arrestanten untergebracht ? Wie ist dies konkret ausgestaltet? 27. Werden die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arrestanten, insbesondere im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung und sexuelle Identität bei der Arrestgestaltung berücksichtigt? 28. Wie sind für die Brandenburger Arrestanten auf den jeweiligen Stationen in der Jugendarrestanstalt Berlin die Aufschlusszeiten geregelt? Wie waren sie in der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen geregelt? 29. Wie sieht die konkrete Hausordnung für die Brandenburger Arrestanten im Vergleich zur Hausordnung der Berliner Arrestanten aus? 30. Unterstützt und berät die Jugendarrestanstalt Berlin die Arrestanten in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie freien Trägern bei der Einleitung von nachsorgenden Maßnahmen? 31. Wird am Ende des Arrestes in der Jugendarrestanstalt Berlin ein Schlussbericht angefertigt? Welche Angaben kann dieser Bericht enthalten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vom 17. August 2015 bis zum 29. Februar 2016 waren die brandenburgischen Arrestierten nach § 44 Absatz 4 des Brandenburgischen Jugendarrestvollzugsgesetzes (BbgJAVollzG), der den Vollzug des Jugendarrestes im Rahmen von Vollzugsgemeinschaften auch in selbstständigen Jugendarrestanstalten anderer Länder vorsieht , auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Berlin in der Jugendarrestanstalt Berlin untergebracht. Die Kleine Anfrage betrifft diesen Zeitraum und wird insoweit auch auf diesen Zeitraum bezogen beantwortet. Am 1. März 2016 ist der Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt in Kraft getreten. Die wesentlichen Inhalte des Brandenburgischen Jugendarrestvollzugsgesetzes sind nunmehr in dem Staatsvertrag verankert, mit dessen Inkrafttreten die „Verwaltungsvereinbarung über den Vollzug des Jugendarrestes an Arrestierten des Landes Brandenburg in der Jugendarrestanstalt Berlin“ gegenstandslos geworden ist. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Jugendarrestvollzug für die Brandenburger Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Berlin? zu Frage 1: Die für den Vollzug des Jugendarrestes in der Jugendarrestanstalt Berlin maßgeblich gewesene Konzeption und deren Umsetzung entsprachen in wesentlichen Teilen den Kernforderungen des Brandenburgischen Jugendarrestvollzugsgesetzes . Ebenfalls entsprach die bauliche und räumliche Gestaltung der Berliner Arrestanstalt den nach § 39 Absatz 2 BbgJAVollzG geforderten sozialpädagogischen Erfordernissen, insbesondere soziale Gruppenmaßnahmen zu ermöglichen. Die Berliner Jugendarrestanstalt verfügte über eine Vielzahl von Räumen, die auch für sozialpädagogische Gruppenmaßnahmen genutzt werden konnten. Gemeinschafträume waren auf allen Stationen eingerichtet. Entsprechend der Vollzugskonzeption waren ein Computerkabinett für das Bewerbungstraining, ein Trainingsraum für den Erste- Hilfe-Kurs, eine beschäftigungstherapeutische Werkstatt und weitere Schulungsräume installiert. Die Außenanlagen wurden vorwiegend gärtnerisch gestaltet und für Sportmöglichkeiten, wie Fußball, Volleyball, Basketball und Tischtennis genutzt. Zu- sammenfassend ist festzustellen, dass die Berliner Jugendarrestanstalt den Arrestierten bedeutend mehr Platz und Möglichkeiten, insbesondere für sozialpädagogische Maßnahmen, sportliche Betätigungen sowie Freizeitmaßnahmen bieten konnte als die kleine Containeranlage in Königs Wusterhausen. Frage 2: Welche Unterschiede gibt es zum Jugendarrestvollzug der Berliner Arrestanten ? zu Frage 2: Unterschiede existierten lediglich bei der Gewährung von Ausgängen, da den brandenburgischen Arrestierten aufgrund der oft sehr langen Fahrtwege Ausgänge zu den Schul- und Ausbildungsorten in Brandenburg nur dann gewährt werden konnten, wenn sie von der Jugendarrestanstalt Berlin gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen waren und die Arrestierten über genügend Fahrgeld verfügten . Frage 3: Welche Einzel- und Gruppenmaßnahmen sowie Programme zur Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Brandenburger Arrestanten im Hinblick auf ein künftiges Leben ohne Straftaten werden in Berlin angeboten? Welche wurden im Vergleich in der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen angeboten ? zu Frage 3: In der Jugendarrestanstalt Berlin wurden den Arrestierten folgende Maßnahmen angeboten: - Einzelgespräche durch die Mitarbeiter des Sozialdienstes (orientiert am Förderbedarf im Einzelfall). - Richtergespräche beim Vollzugsleiter: Diese dienten der individuellen Straftataufarbeitung . - Soziales Kompetenztraining: Es dient dem Ziel, mit den Arrestierten über ein breit gefächertes Spektrum jugendspezifischer Themen ins Gespräch zu kommen. Der Einstieg mithilfe dieser Themen führt über die Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat hin zur Vermittlung von Verhaltensstrategien für ein verantwortungsbewusstes straffreies Leben. Das große Spektrum an Themen ermöglicht es, differenziert auf die unterschiedlichen Persönlichkeiten, Entwicklungsstände und Lebenslagen der Arrestierten einzugehen und ihnen vielfältige Denkanstöße für Einstellungsund Verhaltensänderungen zu geben. Bereits vorhandene Ressourcen werden gestärkt , sozial erwünschte Kompetenzen entwickelt und gefördert. Das Training bedient sich der verschiedenen Methoden der sozialen Gruppenarbeit, um alle Arrestierten zu erreichen, Abwechslung zu schaffen und die Motivation der Arrestierten aufrecht zu erhalten. Das Training mit maximal zehn Teilnehmern fand wöchentlich statt und wurde sowohl von internen (Mitarbeiter des Sozialdienstes, Vollzugsleiter) als auch externen Trainern (Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Mitarbeiter anderer Institutionen und freien Trägern) angeboten. Der wöchentliche Trainingsplan war variabel . Das Training gliederte sich in folgende Module: - „Das Gewaltbarometer“ (zwei Module wöchentlich) In diesem Modul werden Fragen rund um den Gewaltbegriff (Arten, Wahrnehmung und Auswirkungen der Gewalt) diskutiert. - „Schuldenprävention und Umgang mit Geld“ (zwei Module wöchentlich) Das Modul thematisiert jugendspezifische Schuldenproblematiken wie Handyverträge , Schwarzfahren, Internetbestellungen etc. - „Erstellen von Bewerbungsunterlagen“ (drei Module 14-tägig) Im Schulungsraum, der mit acht PC-Arbeitsplätzen ausgestattet ist, wurde mit den Teilnehmern eine vollständige Bewerbungsmappe erarbeitet. Nach Beendigung der Maßnahme sollen die Teilnehmer eine aussagekräftige Bewerbung in den Händen halten, die sie nach dem Arrest für die (Wieder-) Eingliederung in den Ausbildungs- /Arbeitsmarkt nutzen konnten. - „Berufsberatung in Einzelgesprächen“ (einmal wöchentlich von 8:00 bis 15:30 Uhr vor Ort, mindestens acht Gespräche mit Arrestierten) Eine Resozialisierungsberaterin der Agentur für Arbeit, die für die Jugendstrafanstalt Berlin tätig ist, beriet die Arrestierten im Rahmen von Einzelgesprächen zu den Themen berufliche Orientierung und Möglichkeiten der beruflichen Integration. Zur Vorbereitung auf die Beratung wurden der Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit die Daten der einzelnen Teilnehmer übermittelt, so dass diese die Gespräche individuell mit möglichen Angeboten für Bildungsmaßnahmen etc. vorbereiten konnte. - „Präventionsarbeit der Berliner AIDS-Hilfe und Profamilia“ (zwei Module monatlich) - „Präventionsarbeit der Berliner Polizei“ zu den Themen „Messer machen Mörder“ und „Alkohol im Straßenverkehr“ (zwei Module 14 tägig im Wechsel) - „Fragen an einen Richter“ (zwei Module 14 tägig) In einem ersten Schritt erarbeitete der Sozialdienst mit den Arrestierten einen Fragenkatalog , der dann in einem zweiten Schritt mit dem Vollzugsleiter erörtert wurde. - „Alles rund um Strafe“ (ein Modul wöchentlich) Dieses Modul thematisierte Fragen rund um den Alltag im (Arrest-) Vollzug (Wie ist es in der Jugendstrafanstalt? Welche Strafen können bei weiteren Straftaten auf mich zukommen? etc) und wurde von einer Honorarkraft durchgeführt. - Beschäftigungsmaßnahmen 15 Arrestierte arbeiteten entweder im Rahmen der Arbeitspflicht oder zur Ableistung unerledigter Sozialstunden montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr in einem direkt der Anstalt angegliederten, von der Universalstiftung Ziegner betriebenen Garten - und Landschaftsbaubetrieb. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, einzelne Arrestierte als Hausarbeiter innerhalb der Einrichtung einzusetzen. - Sportangebote Zur Förderung des Freizeitverhaltens wurden unter fachlicher Anleitung verschiedene Sportgruppen angeboten. Regelmäßig fanden Fußballtraining, Fitness- und Krafttraining sowie Ausdauertraining statt. In unregelmäßigen Abständen boten entsprechend ausgebildete Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes weitere Sportmaßnahmen (Fitness- und Ausdauertraining) an. - Freizeitangebote Neben den pädagogischen Beschäftigungsmöglichkeiten boten die Bediensteten der Jugendarrestanstalt weitere Gruppenaktivitäten, wie Backen, künstlerisches Gestalten , Basteln, Filmabende mit anschließenden Diskussionsrunden an. Etwa drei- bis fünfmal jährlich fanden Lesungen und weitere Filmabende (im Beisein der Schauspieler ) zu jugendrelevanten Themen statt. In der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen wurden den Arrestierten insbesondere folgende Maßnahmen angeboten: - Präventionsveranstaltung der Polizei zum Thema Raserei 14-tägig - Präventionsveranstaltung der Polizei zum Thema Straftaten 14-tägig - HIV Prävention monatlich - Kompass Bildung wöchentlich - Bewerbungstraining monatlich - Verkehrserziehung 14- tägig - Suchtberatung monatlich auch bei Bedarf vor Ort - Mathekurs 14-tägig - Soziale Gruppenarbeit 14-tägig - Schuldnerberatung 14-tägig auch bei Bedarf vor Ort - Hartz IV bei Bedarf - JobCenter bei Bedarf - Holzwerksatt 4 Tage in der Woche (Mo-Do) - Keramikwerkstatt 14-tägig (Do-Fr) - Weißer Ring 14-tägig Frage 4: Wie sind die jeweiligen Maßnahmen in Berlin ausgestaltet? zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5: Richten sie sich insbesondere auf die Auseinandersetzung der Arrestanten mit den Straftaten, deren Ursachen und Folgen, die Unterstützung der schulischen und beruflichen Qualifizierung, die verantwortliche Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens und der freien Zeit sowie die Vermittlung unter-stützender Außenkontakte ? zu Frage 5: Ja. Frage 6: Werden diese Maßnahmen für die Brandenburger Arrestanten angeboten? zu Frage 6: Ja. Frage 7: Erhalten die Brandenburger Arrestanten einen Tagesplan, der alle für sie vorgesehenen Maßnahmen beinhaltet? zu Frage 7: Zu Beginn einer Woche legte der Sozialdienst der Jugendarrestanstalt für die Arrestierten die Teilnahme an Behandlungs- und Beschäftigungsmaßnahmen individuell fest. Ausschlaggebend hierfür waren die im Zugangsgespräch jeweils ermittelten Probleme und Bedürfnisse der Arrestierten. Änderten sich die Bedarfe während des Arrestes, wurde die Planung entsprechend modifiziert. Die Arrestierten kannten zu Wochenbeginn den Ablauf ihrer Arrestwoche und waren aufgefordert, diese Planung eigenverantwortlich umzusetzen. Frage 8: Werden die Personensorgeberechtigten und die Eltern von volljährigen Arrestanten mit deren Einverständnis in die Planung und Gestaltung des Arrestes einbezogen , soweit dies möglich ist und dem Arrestziel nicht zuwiderläuft? zu Frage 8: Ja. Frage 9: Werden die Maßnahmen des Arrestes für Brandenburger Arrestanten in landesweit bestehende Hilfesysteme eingebunden? Wie ist dies konkret ausgestaltet ? zu Frage 9: Befanden sich brandenburgische Arrestierte bereits in einem Hilfesystem des Landes Brandenburg, so nahm die Jugendarrestanstalt Berlin Kontakt mit der entsprechenden Stelle auf, um den Arrest und die dortigen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen. Die mit der Betreuung der brandenburgischen Arrestierten befassten Mitarbeiter konnten ihre Klienten jederzeit in der Jugendarrestanstalt Berlin aufsuchen. Frage 10: Arbeitet die Jugendarrestanstalt Berlin eng mit externen Einrichtungen und Organisationen sowie Personen und Vereinen in Brandenburg insbesondere mit den Jugendämtern, den Sozialen Diensten der Justiz und freien regionalen Trägern zusammen , um das Ziel des Arrestes zu erreichen und eine Weiterführung der für erforderlich erachteten Maßnahmen nach der Entlassung sicherzustellen? Wie ist dies konkret ausgestaltet? zu Frage 10: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Der Sozialdienst der Jugendarrestanstalt Berlin hielt kontinuierlich Kontakt zu den Jugendgerichts- und Bewährungshilfestellen des Landes Brandenburg, zu Mitarbeitern der verschiedenen sozialen Träger und zu den jeweils zuständigen Mitarbeitern der Jobcenter und Agenturen für Arbeit. Erforderlichenfalls vereinbarte die Jugendarrestanstalt Berlin unter Einbeziehung der Arrestierten mit diesen brandenburgischen Einrichtungen und Organisationen Beratungstermine zur Klärung weiterführender Angebote, nachgehender Betreuung und einer Eingliederung in wohnortnahe Hilfesysteme. Frage 11: Werden die Brandenburger Arrestanten in der Berliner Jugendarrestanstalt darin unterstützt, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Wie ist dies konkret ausgestaltet ? zu Frage 11: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Der intensive Einzelkontakt zwischen den Arrestierten und dem Behandlungsteam aus Vollzugsleiter, Sozialdienst und Allgemeinem Vollzugsdienst ermöglichte ein konkretes Eingehen auf individuelle Ressourcen und Problemlagen. Dieser intensive Gesprächskontakt förderte die Erarbeitung von auf die jeweiligen Probleme zugeschnittenen Lösungen gemeinsam mit den Arrestierten. Bestandteil dieser behandlerischen Arbeit war auch die Befähigung der Arrestierten, den Kontakt zu externen freien Trägern in Wohnortnähe möglichst selbstständig herzustellen. Auch wurde die Zeit des Arrestes von bereits vor Arrestantritt zuständigen Betreuerinnen und Betreuern, Jugendgerichtshilfen sowie Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern genutzt, um den Kontakt zu ihren Klientinnen und Klienten zu festigen und Absprachen für die Zeit nach der Entlassung zu treffen. Hierbei unterstützte die Jugendarrestanstalt Berlin sowohl die externen Ansprechpartner als auch die Arrestierten aktiv. Frage 12: Hält der zuständige Jugendgerichtshelfer auch während des Dauerarrestes Kontakt zu den Brandenburger Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Berlin und beteiligt sich an der Vermittlung von weiterführenden Hilfen? Wie ist dies konkret ausgestaltet? zu Frage 12: Die Jugendarrestanstalt Berlin unterrichtete die zuständige Jugendgerichtshilfe per Telefax von dem Arrestantritt. Der Sozialdienst der Anstalt stellte nach Möglichkeit unmittelbar nach dem jeweiligen Zugangsgespräch telefonischen Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe her, um gemeinsam weiterführende Hilfen zu organisieren. Besuche von Mitarbeitern brandenburgischer Jugendgerichtshilfestellen in der Jugendarrestanstalt Berlin waren selten. Frage 13: Werden den Brandenburger Arrestanten durch die Jugendarrestanstalt Berlin auch Kontakte zu Stellen und Einrichtungen außerhalb der Anstalt vermittelt, die die Arrestanten am Wohnort begleiten und fördern können? zu Frage 13: Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. Frage 14: Wird mit den Brandenburger Arrestanten unverzüglich nach der Aufnahme in die Jugendarrestanstalt Berlin ein Zugangsgespräch geführt, in dem der aktuelle Hilfebedarf festgestellt wird und sie insbesondere über ihre Rechte und Pflichten im Arrest in einer für sie verständlichen Form unterrichtet werden? Wie ist dies konkret ausgestaltet? zu Frage 14: Mit den Arrestierten wurde zeitnah nach der Aufnahme in die Jugendarrestanstalt ein Zugangsgespräch geführt. Im Rahmen dieses Gesprächs wurden die wesentlichen Informationen zur Persönlichkeit der oder des Arrestierten (persönliche Situation, Schulbildung, Suchtverhalten, Freizeitverhalten u.a.) erhoben und der aktuelle Förder- und Hilfebedarf ermittelt. Auch wurden die Hausordnung, das Stufenkonzept sowie der Tagesablaufplan der Jugendarrestanstalt Berlin mit den Arrestierten erörtert. Hierzu befand sich auf jeder Station eine entsprechende Zugangsmappe , die mit den Arrestierten besprochen wurde. Ihnen wurden ein Exemplar der Hausordnung und ein Tagesablaufplan ausgehändigt. Die Bediensteten erklärten den neu aufgenommenen Arrestierten die Notrufanlage und alle weiteren für den Aufenthalt notwendigen Abläufe, so dass sich die Arrestierten binnen kürzester Zeit in der Arrestanstalt orientieren konnten. Frage 15: Werden die Personensorgeberechtigten, das Jugendamt und im Falle einer Bewährungsunterstellung die Bewährungshilfe von der Aufnahme der Brandenburger Arrestanten durch die Justizvollzugsanstalt Berlin unverzüglich benachrichtigt ? zu Frage 15: Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 12 verwiesen. Die Personensorgeberechtigten wurden telefonisch von dem Arrestantritt unterrichtet und erhielten die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters des Sozialdienstes. Auch die zuständige Bewährungshilfe wurde bereits bei Arrestantritt von der Jugendarrestanstalt Berlin über den Aufenthaltsort ihrer Probanden unterrichtet. Frage 16: Werden die Arrestanten nach der Aufnahme in der Jugendarrestanstalt Berlin alsbald ärztlich untersucht? zu Frage 16: Ja. Frage 17: Wurden in der Jugendarrestanstalt Berlin individuelle Konzeptionen für die Durchführung der verschiedenen Arrestarten erstellt und wird der Arrest entsprechend ausgestaltet? Wie ist dies konkret ausgestaltet und werden Brandenburger Besonderheiten berücksichtigt? zu Frage 17: Einzelkonzeptionen für die verschiedenen Arrestarten lagen nicht vor. Die Ausgestaltung des Arrestes erfolgte individuell und auf den jeweiligen im Zugangsgespräch festgestellten Hilfebedarf abgestimmt. Die Arrestplanung berücksichtigte auch die Verweildauer in der Jugendarrestanstalt und die mit der Arrestart jeweils verfolgten Ziele. Zur Berücksichtigung der Brandenburgischen Besonderheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3, 6, 9, 10, 11, 12 und 15 verwiesen. Frage 18: Führt der Berliner Arrestleiter nach der Aufnahme mit den Arrestanten alsbald ein ausführliches Gespräch, in dem deren aktuelle Lebenssituation erörtert und weiterer Hilfebedarf festgestellt wird? zu Frage 18: Die Zugangsgespräche wurden in der Jugendarrestanstalt Berlin von der Leiterin der sozialpädagogischen Abteilung, einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes der Jugendarrestanstalt Berlin oder von der zuvor in der JAA Königs Wusterhausen mit den Aufgaben der Arrestleiterin betrauten Brandenburgischen Bediensteten durchgeführt. Frage 19: Wird auf Grundlage dieses Gesprächs sowie der Erkenntnisse aus der Vollstreckungsakte und der Jugendgerichtshilfe unter Einbeziehung des Arrestanten für diesen ein Förderplan erstellt? zu Frage 19: Im Aufnahmebogen wurden unter der Überschrift „dringender Handlungsbedarf “ für die Arrestierten alle Maßnahmen schriftlich festgehalten, die während des Arrestes umgesetzt werden sollten (z.B. Einzel-oder Gruppenmaßnahmen, Arbeit und Beschäftigung, Aufenthalte außerhalb der Anstalt, Einleitung nachsorgender Maßnahmen wie Termine bei externen Einrichtungen und Organisationen, Kontaktaufnahme mit der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe, Erfüllung von Weisungen oder Auflagen). Frage 20: Wird dieser Förderplan wöchentlich fortgeschrieben und führt hierzu der Arrestleiter eine Konferenz mit den in der Anstalt an der Förderung maßgeblich Beteiligten durch? zu Frage 20: Der Vollzugsleiter führte dreimal wöchentlich Konferenzen unter Einbeziehung der Bediensteten des Sozialdienstes und des Allgemeinen Vollzugsdienstes durch, in denen die Vollzugsverläufe der Arrestierten besprochen wurden. Im Rahmen dieser Konferenzen wurden die festgelegten Maßnahmen erforderlichenfalls geändert. Frage 21: Welche Angaben, Maßnahmen, Hilfsangebote und Empfehlungen können in dem Förderplan bzw. seiner Fortschreibung Berücksichtigung finden? zu Frage 21: Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Frage 22: Gibt es für die Brandenburger Arrestanten in der Berliner Jugendarrestanstalt Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz, Maßnahmen zur beruflichen und schulischen Förderung, Sportangebote und Maßnahmen zur strukturierten Gestaltung der Freizeit, Förderung von Außenkontakten, Aufenthalte außerhalb der Anstalt, die Vermittlung in nachsorgende und weiterführende Maßnahmen und Hilfen sowie nachgehender Betreuung und die Vermittlung einer intensiven fachlichen Einzelbetreuung? Wie ist dies konkret ausgestaltet? zu Frage 22: Auf die Antworten zu den Fragen 3, 9 und 10 wird verwiesen. Frage 23: Sind die Brandenburger Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Berlin zur unentgeltlichen Arbeit verpflichtet? Welche Arbeiten verrichten die Arrestanten? zu Frage 23: Arrestierte, die sich nicht im Rahmen von Ausgängen in einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Arbeit befanden, unterlagen in der Berliner Jugendarrestanstalt der Arbeitspflicht. Die Arrestierten wurden auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt im Umfang von täglich bis zu sechs Stunden für unterschiedliche Gartenbauarbeiten eingesetzt. Darüber hinaus wurden Arrestierte innerhalb des Anstaltsgebäudes als sog. Hausarbeiter beschäftigt. Frage 24: Wenn ja, wie wird die Arbeitspflicht mit den weiteren sozialpädagogischen Fördermaßnahmen koordiniert? zu Frage 24: Die Koordinierung der sozialpädagogischen Fördermaßnahmen mit dem Arbeitseinsatz hing vom individuellen Förderbedarf ab. Bestand ein Förderbedarf im Ausbau der sozialen Kompetenzen, so erfolgte vorrangig eine Teilnahme am sozialen Kompetenztraining, das an fünf Tagen pro Woche angeboten wurde. War es aus pädagogischer Sicht sinnvoll, dass Arrestierte im Einzelfall sowohl die im Urteil auferlegten Arbeitsstunden nachträglich ableisteten als auch ihre sozialen Kompetenzen verbesserten, so bestand die Möglichkeit, an bestimmten Modulen des sozialen Kompetenztrainings neben der Ableistung von Arbeit teilzunehmen. Frage 25: Werden die Brandenburger Arrestanten in den Arresträumen der Jugendarrestanstalt einzeln untergebracht? zu Frage 25: Die Arrestierten wurden grundsätzlich einzeln untergebracht. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. psychisch auffällige Arrestierte) konnte eine gemeinschaftliche Unterbringung in einem Doppelarrestraum erfolgen. Frage 26: Sind die Brandenburger Arrestanten getrennt von den Berliner Arrestanten untergebracht? Wie ist dies konkret ausgestaltet? zu Frage 26: Eine Trennung der Arrestierten beider Länder erfolgte nicht. Frage 27: Werden die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arrestanten, insbesondere im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung und sexuelle Identität bei der Arrestgestaltung berücksichtigt? zu Frage 27: Ja. Diese Bedürfnisse der Arrestierten wurden im Rahmen der Vollzugsgestaltung soweit wie möglich berücksichtigt. Frage 28: Wie sind für die Brandenburger Arrestanten auf den jeweiligen Stationen in der Jugendarrestanstalt Berlin die Aufschlusszeiten geregelt? Wie waren sie in der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen geregelt? zu Frage 28: Der Aufschluss war in der Jugendarrestanstalt Berlin wie folgt geregelt: a) Montag bis Freitag: - Wecken um 07:00 Uhr - Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr - Mittagspause von 12:00 bis 13:00 Uhr - Fortsetzung der Arbeit bis 15:00 Uhr - 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr Freistunde auf dem Anstaltsgelände - im Anschluss daran je nach Stufe im Konzept der Anstalt Aufschlussregelung Nachtverschluss: Stufe III 18:00 Uhr; Stufe II 19:00 Uhr, Stufe I 20:00 Uhr. b) Samstag, Sonn- und Feiertage: - Wecken um 08:00 Uhr, danach Morgentoilette und Frühstück - Einschluss von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dann - bis 13:00 Uhr Aufschluss zum Mittagessen - 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Einschluss - dann Freistunde auf dem Anstaltsgelände - danach Freizeitaufschluss bis zum Nachtverschluss je nach Stufe (siehe oben). Der Aufschluss war in der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen wie folgt geregelt : a) montags bis freitags - ab Stufe II: - 6:45 Uhr Bestandsüberprüfung und Wecken / Morgentoilette - 7:15 Uhr gemeinsames Frühstück mit anschließender „Stationsversammlung“ - ab 7:45 Uhr Einzelreinigung / Reinigung lt. Reinigungsplan - 8:30 Uhr Aufenthalt im Freien - 9:30 Uhr Beschäftigung / Unterricht / Maßnahmen lt. akt. Wochenplan - 12:00 Uhr gemeinsames Mittagessen / Reinigung des Speiseraumes - 12:30 Uhr Aufenthalt im Freien - 13:30 Uhr Mittagseinschluss bis 15.00 Uhr - 15:00 Uhr Beschäftigung / Unterricht / Maßnahmen lt. akt. Wochenplan - Restzeit Einschluss - 17:00 Uhr Aufenthalt im Freien - 18:00 Uhr gemeinsames Abendessen / Reinigung des Speiseraumes - 18:30 Uhr Freizeit mit Beschäftigung durch Bedienstete, ggf. Aufenthalt im Freien bei Bedarf - 19:30 Uhr gemeinsame Teilhabe am tagesaktuellen politischen Geschehen - ab 20:15 Uhr Abgabe von Anträgen/Briefen, Büchertausch - 20:30 Uhr Abendtoilette - 21:00 Uhr Nachteinschluss b) Samstag, Sonn- und Feiertage - ab Stufe II: - 8:00 Uhr Bestandsüberprüfung und Wecken/ Morgentoilette - 8:15 Uhr gemeinsames Frühstück anschließend: Reinigung des Speiseraumes, der Arresträume bzw. der gesamten Station anschließend: 1. eine Stunde Beschäftigung und 2. eine Stunde Aufenthalt im Freien (Den genauen Zeitpunkt der Beschäftigung und der Freistunde legen die Bediensteten fest) Restzeit: Einschluss - 12:00 Uhr gemeinsames Mittagessen / Reinigung des Speiseraumes - 12:30 Uhr Aufenthalt im Freien - 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittagseinschluss anschließend: 1. eine Stunde Beschäftigung und 2. eine Stunde Aufenthalt im Freien (Den genauen Zeitpunkt der Beschäftigung und der Freistunde legen die Bediensteten fest) Restzeit: Einschluss - 18:00 Uhr gemeinsames Abendessen/ Reinigung des Speiseraumes - 18:30 Uhr Freizeit (im Unterbringungscontainer) ggf. Aufenthalt im Freien bei Bedarf - 19:30 Uhr gemeinsame Teilhabe am tagesaktuellen politischen Geschehen - ab 20:15 Uhr Abgabe von Anträgen/Briefen, Büchertausch - 20:30 Uhr Abendtoilette - 21:00 Uhr Bestandsüberprüfung und Nachteinschluss Frage 29: Wie sieht die konkrete Hausordnung für die Brandenburger Arrestanten im Vergleich zur Hausordnung der Berliner Arrestanten aus? zu Frage 29: Die Hausordnung der Jugendarrestanstalt Berlin galt für alle Arrestierten . Sie ist dieser Antwort als Anlage beigefügt. Frage 30: Unterstützt und berät die Jugendarrestanstalt Berlin die Arrestanten in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie freien Trägern bei der Einleitung von nachsorgenden Maßnahmen? zu Frage 30: Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen. Frage 31: Wird am Ende des Arrestes in der Jugendarrestanstalt Berlin ein Schlussbericht angefertigt? Welche Angaben kann dieser Bericht enthalten? zu Frage 31: Der Sozialdienst der Jugendarrestanstalt Berlin erstellte für die Arrestierten einen Schlussbericht, der sodann dem erkennenden Gericht sowie den Jugendgerichts- und Bewährungshilfestellen übersandt wurde. Er beschrieb den Arrestverlauf , enthielt Angaben zur Einstellung der Arrestierten zu dem von ihnen begangenem Unrecht und zu dem von der Jugendarrestanstalt festgestellten Hilfebedarfen . Er enthielt die im Arrest eingeleiteten Hilfsmaßnahmen mit. Der Schlussbericht beinhaltete zudem eine Stellungnahme der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes zum Verhalten der Arrestierten im Arrestalltag sowie die Eindrücke des Vollzugsleiters von den Arrestierten aus dem sogenannten Richtergespräch. Anlage Hausordnung Diese Hausordnung enthält die wichtigsten Regeln und den Zeitplan, an denen sich das Leben in der Anstalt ausrichtet. Jeder Arrestant hat diese Vorschriften und Zeiten einzuhalten. Folgende Grundsätze sind zu beachten: • Den Anordnungen der Vollzugsbediensteten ist Folge zu leisten, • Es darf kein anderer Arrestraum als der eigene betreten werden! • Das Rauchen ist ausschließlich in den Arresträumen sowie auf dem Freigelände gestattet. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist das Rauchen untersagt. • Einbringen, Besitz und Gebrauch von Drogen und Alkohol sind verboten. • Der Besitz von Informationsträgern (CD, MC, Druckerzeugnisse) mit menschenverachtendem, gewaltverherrlichendem oder rassistischem Inhalt ist ebenso wie der Besitz von Kennzeichen oder Aufnähern extremistischer Vereinigungen verboten. • Alle Arrestanten sind zur unentgeltlichen Arbeit verpflichtet. • Jeder Arrestant ist für die Sauberkeit seines Arrestraumes und der Gemeinschaftsräume zuständig. • Es ist verboten, Wände oder Einrichtungsgegenstände der Anstalt zu bemalen oder zu beschädigen. • Es ist verboten, aus dem Fenster zu rufen oder Gegenstände hinauszuwerfen oder unerlaubten Kontakt zu Personen außerhalb der Anstalt aufzunehmen. Verstöße gegen diese Regeln führen zu Hausstrafen (Abstufungen, Einschluss etc.) Der Tagesablauf für die Arrestantinnen und Arrestanten strukturiert sich wie folgt: Wecken, Aufstehen, Morgentoilette, Arrestraumreinigung Montag bis Freitag 6:45 Uhr Wochenende, Feiertage 8:00 Uhr Frühstück Montag bis Freitag ab 7:00 Uhr Wochenende, Feiertage ab 8:00 Uhr Geldwechsel, Automatenzug, Hausarbeiter beginnen Hausreinigung, Einschluss Täglich ab 8:00 Uhr Gartenbau, MKT Montag bis Freitag 8:00- 15:00 Uhr Einschluss Wochenende, Feiertage 9:00- 12:00 Uhr Mittagessen, danach Einschluss Täglich ca. 12:00 Uhr Hausarbeiter: Küchenreinigung Täglich bis 13:30 Uhr Freistunde Täglich 15:30- 16:30 Uhr Freizeitaufschluss (täglich) Stufe 3 bis 18:00 Uhr Stufe 2 bis 19:00 Uhr Stufe 1 bis 20:00 Uhr Abgabezeiten für Sachen: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Page 1