Datum des Eingangs: 23.03.2016 / Ausgegeben: 29.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3775 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1489 der Abgeordneten Kerstin Kircheis SPD-Fraktion Drucksache 6/3564 Deutsch als Fremdsprache Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1489 vom 24.02.2016: Bezugnehmend auf die Kleine Anfrage und die daraufhin erfolgte Antwort auf Drucksache 6/3323 der Landesregierung ergeben sich noch weitere Nachfragen. 1. Beabsichtigt die Landesregierung über die Staatlichen Schulämter Grundschulen, in deren Einzugsbereichen die Asylbewerberunterkünfte/betreutes Wohnen liegen , entsprechend der erhobenen Prognosen mit ausgebildeten, ausbildungsbereiten /-fähigen Lehrern auszustatten? 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich befähigtes Lehrpersonal vorbereitend besser finden lässt, als wenn unter Zeitdruck gearbeitet werden muss, wenn der prognostizierte Zustand eintritt? 3. Die Integration der Kinder von Flüchtlingen an den Schulen bringen vielfältige soziale und emotionale Probleme mit sich. Trägt sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang mit dem Gedanken, die Kommunen bei der Schaffung zusätzlicher Stellen für Schulsozialarbeiter zu unterstützen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt die Landesregierung über die Staatlichen Schulämter Grundschulen , in deren Einzugsbereichen die Asylbewerberunterkünfte/betreutes Wohnen liegen, entsprechend der erhobenen Prognosen mit ausgebildeten, ausbildungsbereiten /-fähigen Lehrern auszustatten? Zu Frage 1: Zur Absicherung des Unterrichts für die schulpflichtigen Kinder von Asylbewerbern werden, wie auch bereits in meiner Antwort zu den Fragen 4 und 7 in der Kleinen Anfrage 1368 „Unterrichtsversorgung von Flüchtlingen“ der Abgeordneten Tina Fischer (Landtagsdrucksache 6/3474) ausgeführt, vorrangig Lehrkräfte mit einer entsprechenden Qualifikation für Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch eingestellt. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, werden Nichtlaufbahnbewerber möglichst mit einer weitgehend passenden Qualifikation oder entsprechenden beruflichen Erfahrungen ausgewählt. Frage 2: Geht die Landesregierung davon aus, dass sich befähigtes Lehrpersonal vorbereitend besser finden lässt, als wenn unter Zeitdruck gearbeitet werden muss, wenn der prognostizierte Zustand eintritt? Zu Frage 2: Zur Gewinnung von Lehrkräften wurde beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Online- Bewerberdatenbank (erreichbar unter http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.204461.de) eingerichtet. Über dieses Portal können sich sowohl ausgebildete Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung als auch Nichtlaufbahnbewerber registrieren. Die Eintragung in dieses Portal ist ohne Begrenzung durch eine Bewerbungsfrist möglich, sodass ganzjährig Bewerber aufgenommen werden. Insoweit wird befähigtem Lehrpersonal, das im Land Brandenburg arbeiten möchte, jederzeit die Gelegenheit gegeben sich zu bewerben . Bei entsprechendem Bedarf greifen die staatlichen Schulämter dann auf diese Datenbank zurück und nehmen Einstellungen nach den voraussichtlich im Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung gestellten weiteren Stellen vor. Daher sind Einstellungen erst möglich, wenn der entsprechende Bedarf besteht. Unabhängig davon erfolgt auch die Qualifizierung von vorhandenen Lehrkräften im Bereich DaZ, um den besonderen Anforderungen im Unterricht mit schulpflichtigen Flüchtlingskindern besser gerecht werden zu können (vgl. Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage 1368). Frage 3: Die Integration der Kinder von Flüchtlingen an den Schulen bringen vielfältige soziale und emotionale Probleme mit sich. Trägt sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang mit dem Gedanken, die Kommunen bei der Schaffung zusätzlicher Stellen für Schulsozialarbeiter zu unterstützen? Zu Frage 3: Die von der Landesregierung im Rahmen der Koalitionsvereinbarung beschlossene Erhöhung der Anzahl von Personen in der Schulsozialarbeit wird derzeit realisiert. Erst nachdem die neu geschaffenen Stellen alle besetzt sind, kann versucht werden abzuschätzen, wie groß der weitere Bedarf ist. Bei einem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit im Land Brandenburg müsste dann auch auf Seiten der Kreise und kreisfreien Städte sondiert werden, ob die Bereitschaft vorhanden ist, die dann neu zu schaffenden Stellen mit einer Kofinanzierung mit zu verantworten.