Datum des Eingangs: 23.03.2016 / Ausgegeben: 29.03.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3779 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1500 des Abgeordneten Benjamin Raschke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3594 „Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg“ Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1500 vom 29. Februar 2016: Einem Pressebericht von agrarheute.com vom 19.01.2016 mit dem Titel „Tierärzte: ‚Justizbehörden ahnden Tierschutzverstöße zu lax‘“ zufolge kritisieren Amtstierärzte immer wieder, dass Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes gar nicht oder zu lax geahndet werden. Oft würden Staatsanwaltschaften und Gerichte die Verstöße als solche gar nicht erkennen, Verfahren würden eingestellt oder zu lange dauern. Gründe hierfür seien zum Beispiel eine schlechte personelle Ausstattung von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Veterinärämtern oder geringe Fachkenntnisse hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze oder dem Schmerzempfinden von Tieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes wurden in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren registriert? (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) 2. Welche Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes waren in den vergangenen fünf Jahren besonders häufig einschlägig? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren waren in den vergangenen fünf Jahren im Land Brandenburg wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts anhängig und wie endeten diese Ermittlungsverfahren – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Jahren und Ergebnisart: Anklage oder Einstellung? 4. Was ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts im Land Brandenburg? (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln) 5. Zu wie vielen Verurteilungen ist es in Verfahren wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes gekommen und in wie vielen dieser Fälle wurde eine Geld-, in wie vielen eine Haftstrafe verhängt? (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln) 6. Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren die durchschnittlich verhängten Geld- oder Haftstrafen wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts? 7. Wie sind die Staatsanwaltschaften und Veterinärämter im Bereich der Verhütung und Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg aktuell personell ausgestattet? 8. Wie häufig, wo und durch wen erfolgen Kontrollen zur Einhaltung von Bestimmungen des Tierschutzrechtes? 9. Inwiefern erfolgt ein Informationsaustausch zwischen Veterinärämtern und Strafverfolgungsbehörden im Land Brandenburg? 10. Werden StaatsanwältInnen und RichterInnen, die für die Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes zuständig sind, in Brandenburg hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze, einschlägiger EU Verordnungen sowie hinsichtlich der Bedürfnisse/dem Schmerzempfinden von Tieren speziell geschult? Wenn ja, welche Schulungen finden statt? 11. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, damit Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg effektiv verfolgt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes wurden in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren registriert? (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 1: Gemäß Artikel 8 der Entscheidung 2006/778/EG der Kommission ist das Land Brandenburg gehalten, jährlich zur Anzahl kontrollierter Betriebe und zur Art der Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu berichten. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert . Die Daten aus den Landkreisen und kreisfreien Städten werden durch das Landesamt (LAVG) zu einem Gesamtbericht zusammengeführt. Übersichtshalber ist die Tabelle für das Land Brandenburg für die Jahre 2010 bis 2014 auf der Grundlage der Berichtspflicht nach Artikel 8 der Entscheidung 2006/ 778/EG angefügt (Anlage 1). Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Delikte sind der Anlage 2 „Straftaten gegen das Tierschutzrecht 2011 - 2015“ zu entnehmen. Die dargestellten Fallzahlen wurden auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt und beinhaltet die Delikte der Fischwilderei, Jagdwilderei, Straftaten gegen das Tierschutzgesetz sowie Straftaten gegen das Bundesjagdgesetz. In den Jahren 2011 bis 2016 sind Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 17 TierSchG und § 38 BJagdG wie folgt bei den Staatsanwaltschaften des Landes anhängig gewesen bzw. anhängig: 2011: 310 Verfahren 2012: 281 Verfahren 2013: 321 Verfahren 2014: 283 Verfahren 2015: 293 Verfahren 2016: 33 Verfahren. Die durchgeführte Datenbankabfrage ist auf die vorgenannten Straftatbestände beschränkt worden, weil die Straftatbestände der Jagd- und Fischwilderei (§§ 292 und 293 StGB) gesondert zu betrachten sind. Zudem stellen die Tatbestände der §§ 71 und 71 a BNatSchG sowohl Handlungen an Tieren als auch an Pflanzen unter Strafe . Eine differenzierte Erfassung in der Mehrländer-Staatsanwalts-Automation (MES- TA) nach der entsprechenden Tatbestandalternative erfolgt nicht. Frage 2: Welche Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes waren in den vergangenen fünf Jahren besonders häufig einschlägig? Zu Frage 2: In den vergangenen Jahren wurden häufig Verstöße der Kategorien Gebäude und Unterbringung, Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe, Kontrollen, Aufzeichnungen und Mindestbeleuchtung festgestellt. Die polizeilich erfassten Fallzahlen sind der Anlage 3 - Anteile der einzelnen Deliktgruppen an den Straftaten gegen das Tierschutzrecht 2011-2015 - zu entnehmen. Den größten Anteil an den Straftaten gegen das Tierschutzrecht machten Fischwilderei und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aus. Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren waren in den vergangenen fünf Jahren im Land Brandenburg wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts anhängig und wie endeten diese Ermittlungsverfahren – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Jahren und Ergebnisart: Anklage oder Einstellung? Zu Frage 3: Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anklagen 64 56 67 53 46 0 Einstellungen 246 225 252 221 212 16 EV offen 2 9 35 17 Summe 310 281 321 283 293 33 Die Zahlen beziehen sich aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen auf die Straftatbestände gemäß § 17 TierSchG und § 38 BJagdG. Frage 4: Was ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts im Land Brandenburg? (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln) Zu Frage 4: Die Antwort ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Durchschnitt insgesamt Durchschnittliche Dauer EV bei der StA in Tagen 68 115 131 84 52 13 90 2011 2012 2013 2014 2015 Durchschnitt insgesamt Durchschnittliche Dauer Strafverfahren bei StA und Gericht in Tagen 197 380 238 168 105 229 Die Angaben beziehen sich auf die Straftatbestände gemäß § 17 TierSchG und § 38 BJagdG. Frage 5: Zu wie vielen Verurteilungen ist es in Verfahren wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes gekommen und in wie vielen dieser Fälle wurde eine Geld-, in wie vielen eine Haftstrafe verhängt? (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln) Zu Frage 5: Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Freiheitsstrafe mit Bewährung 1 3 1 5 Freiheitsstrafe ohne Bewährung 1 1 2 1 5 Jugendstrafe mit Bewährung 1 1 Erlass - Jugendstrafe mit Bewährung 1 1 Geldstrafe 47 30 37 30 24 168 Strafvorbehalt (§ 59 StGB) 1 1 2 Die Angaben beziehen sich auf Verurteilungen wegen Verstoßes gegen § 17 TierSchG bzw. § 38 BJagdG. Sie enthalten auch die nicht rechtskräftigen Verurteilungen . Frage 6: Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren die durchschnittlich verhängten Geld- oder Haftstrafen wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts ? Zu Frage 6: Die Antwort ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Geldstrafen: 2011 2012 2013 2014 2015 Durchschnitt insgesamt TS Durchschnitt 40 38 34 39 39 38 Haftstrafen: Eingang Jahre Monate Bewährung 2011 1 3 1 6 ja 2012 1 ja 1 ja 3 ja 2013 6 ja 9 2014 9 Die Zahlen beziehen sich auf die Straftatbestände wegen § 17 TierSchG und § 38 BJagdG. Sie enthalten nur die rechtskräftigen Verurteilungen. Die im Jahr 2011 verhängte Jugendstrafe (vgl. Übersicht zu Frage 5) ist ebenfalls rechtskräftig, sie ist aber in der obigen Tabelle nicht aufgeführt, da die Fragestellung sich ausdrücklich auf Haftstrafen bezieht. Inwieweit sich die Verurteilungen ausschließlich auf Verurteilungen wegen dieser Straftatbestände oder auch auf Verurteilungen wegen anderer Straftaten beziehen, kann im Rahmen einer Datenbankabfrage nicht festgestellt werden . Frage 7: Wie sind die Staatsanwaltschaften und Veterinärämter im Bereich der Verhütung und Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg aktuell personell ausgestattet? Zu Frage 7: Bei den Staatsanwaltschaften des Landes werden Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht jeweils durch Sonderdezernenten bearbeitet, wobei bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zwei Dezernenten und bei den Staatsanwaltschaft Neuruppin und Potsdam jeweils ein Dezernent mit der Bearbeitung derartiger Verfahren befasst sind. Im aktuellen Geschäftsverteilungsplan der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sind insgesamt fünf Dezernenten mit einem Teil ihrer Arbeitskraft für die Bearbeitung derartiger Verfahren eingesetzt. Auch die Sonderdezernenten der übrigen Staatsanwaltschaften haben - in unterschiedlichem Umfang - noch weitere Aufgabengebiete zu bearbeiten. In jedem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte ist ein amtlicher Tierarzt als Leiter des Sachgebiets Tierschutz benannt. Je nach Größe des Landkreises und der Personalausstattung des Amtes sind mehrere amtliche Tierärzte mit dem Bereich Tierschutz befasst bzw. werden durch den Sachgebietsleiter auch Überwachungsaufgaben aus anderen Rechtsbereichen übernommen. Die Entscheidung über die Aufgabenzuteilung und evtl. Schwerpunktsetzung treffen die Landkreise und kreisfreien Städte selbstständig und eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände im Zuständigkeitsbereich. Frage 8: Wie häufig, wo und durch wen erfolgen Kontrollen zur Einhaltung von Bestimmungen des Tierschutzrechtes? Zu Frage 8: Die Kontrollen zur Einhaltung des Tierschutzrechts erfolgen grundsätzlich risikoorientiert nach Vorgaben der VO (EG) 882/2004. Zuständigkeitshalber erfüllen diese Aufgabe Amtstierärzte und amtliche Tierärzte. Frage 9: Inwiefern erfolgt ein Informationsaustausch zwischen Veterinärämtern und Strafverfolgungsbehörden im Land Brandenburg? Zu Frage 9: In der Vergangenheit wurden jährlich zweimal Beratungen mit Staatsanwaltschaften und Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (VLÜÄ) durchgeführt, bei denen praktische Fälle, Vorgehensweisen und Probleme bei der Beweisermittlung beraten wurden. Diese Erörterungen betrafen Vorgänge der Lebens- und Futtermittelüberwachung, aber auch Tierschutz-und Tierarzneimittelvorgänge, und dienten. einem intensiven Erfahrungsaustausch und der Verbesserung der Zusammenarbeit. Zwischen den Veterinärämtern und dem Dezernat Wirtschafts- und Umweltkriminalität des Landeskriminalamte des Landes Brandenburg finden ebenfalls im Rahmen jährlicher Zusammenkünfte entsprechende Informationsaustausche statt. Die unmittelbare Zusammenarbeit bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht erfolgt anlassbezogen und einzelfallabhängig zwischen den Veterinärämtern und den originär für die Bearbeitung von Verstößen gegen das Tierschutzrecht zuständigen Kriminalkommissariaten in den Inspektionen. Frage 10: Werden StaatsanwältInnen und RichterInnen, die für die Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes zuständig sind, in Brandenburg hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze, einschlägiger EU Verordnungen sowie hinsichtlich der Bedürfnisse/dem Schmerzempfinden von Tieren speziell geschult? Wenn ja, welche Schulungen finden statt? Zu Frage 10: Auf die Antwort zu Frage 9 wird Bezug genommen. Durch den intensiven Erfahrungsaustausch ist gewährleistet, dass die entsprechenden Themen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Normsetzung an die beteiligten Akteure unterschiedlicher Professionen herangetragen werden. Soweit im Einzelfall beispielsweise Kenntnisse spezifischer Vorschriften seitens der Polizei erforderlich sind, werden diese Bedarfe durch Konsultationen beispielsweise mit dem Landeskriminalamt bzw. anderen in Betracht kommenden Fachinstitutionen abgedeckt. Darüber hinaus ist seitens der Deutschen Richterakademie in Wustrau im Jahr 2015 eine Fortbildung zum Thema „Welche Rechte hat das Rechtsobjekt Tier“ durchgeführt worden. Frage 11: Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, damit Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg effektiv verfolgt werden? Zu Frage 11: Auf die Beantwortung der Fragen 9 und 10 wird Bezug genommen. Die polizeilichen Maßnahmen entsprechen sowohl in ihrem Umfang, als auch jeweils im Einzelfall der festgestellten polizeilichen Lagen. Die enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteure sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsangeboten gewährleistet überdies bereits heute eine effektive Verfolgung gegen Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes. Weitere darüber hinausgehende Maßnahmen der Landesregierung sind nicht veranlasst. Verstoßkategorie Rinder ausgenommen Kälber Schafe Ziegen Hausvögel (Geflügel Spezies Gallus gallus mit Ausnah-me Legehen-nen) Laufvögel Enten Gänse Pelztiere Truthühner Legehenne Kälber Schweine Anlage 1 Summe alle Tierarten Personal 9 2 1 0 0 0 0 0 0 0 5 7 24 Kontrollen 45 24 3 0 1 1 0 0 1 0 50 32 157 Aufzeichnungen 39 25 9 4 3 3 0 0 0 2 36 22 143 Bewegungsfreiheit 15 3 5 7 1 0 0 1 1 1 21 14 69 Besatzdichte 4 9 25 38 Gebäude und Unterbringung 130 32 3 23 2 2 1 2 8 4 125 127 459 Mindestbeleuchtung 0 22 104 126 Böden (für Schweine) 0 0 69 69 Einstreu 2 4 80 86 Automatische und mechanische Anlagen 8 1 0 2 0 0 0 2 5 6 18 42 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 96 35 6 5 0 0 3 0 0 1 80 70 296 Hämoglobinwert (Kälber) 0 0 0 Faserhaltiges Raufutter (Kälber und Sauen) 0 20 2 22 Verstümmelungen 4 2 2 0 0 0 0 0 0 0 4 13 25 Zuchtmethoden 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4 7 Verstoß A 224 71 19 27 7 4 4 3 10 18 257 246 890 Verstoß B 117 50 9 17 2 2 0 0 0 1 116 312 626 Verstoß C 16 2 1 4 0 0 0 0 0 0 10 9 42 Diese Verstoßart wird bei der betreffenden Tierat nicht erfasst. Verstoß A: Aufforderung, den Verstoß/die Verstöße binnen einer Frist von weniger als drei Monaten zu beseitigen. Keine sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens Verstoß B: Aufforderung, den Verstoß/die Verstöße binnen einer Frist von mehr als drei Monaten zu beseitigen. Keine sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens. Verstoß C: Sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens Anlage 2 Seite 1 von 1 Straftaten gegen das Tierschutzrecht Straftaten und Aufklärungsquote für die Landkreise des Landes Brandenburg in den Jahren 2011 bis 2015 Schlüssel Kurzbezeichnung Schlüssel 2011 2012 2013 2014 2015 erf. Fälle insges. _ AQ in % erf, Fälle insges. AQ in % erf. Fälle insges. AQ in % erf. Fälle insges. AQ in % erf. Fälle insges. AQ in % 12000000000 Bundesland Brandenburg 785 73,9 770 74,5 666 75,2 801 74,8 748 73,5 12051000000 Brandenburg an der Havel 42 92,9 35 91,4 40 95,0 26 88,5 46 80,4 12052000000 Cottbus 4 50,0 14 78,6 6 50,0 9 66,7 11 36,4 12053000000 Frankfurt (Oder) 12 91,7 3 66,7 5 80,0 2 100,0 4 100,0 12054000000 Potsdam 9 66,7 10 30,0 18 66,7 18 83,3 24 87,5 12060000000 Landkreis Barnim 51 58,8 56 66,1 39 71,8 37 70,3 40 45,0 12061000000 Landkreis Dahme-Spreewald 74 83,8 95 81,1 64 85,9 79 88,6 68 86,8 12062000000 Landkreis Elbe-Elster 33 60,6 21 47,6 19 31,6 50 76,0 25 68,0 12063000000 Landkreis Havelland 44 75,0 36 58,3 42 66,7 30 73,3 34 58,8 12064000000 Landkreis Märkisch-Oderland 51 70,6 53 71,7 49 73,5 64 75,0 57 70,2 12065000000 Landkreis Oberhavel 62 67,7 66 74,2 64 64,1 67 61,2 60 61,7 12066000000 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 17 58,8 19 84,2 16 75,0 35 77,1 29 75,9 12067000000 Landkreis Oder-Spree 73 86,3 83 88,0 47 83,0 78 79,5 91 85,7 12068000000 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 120 87,5 97 88,7 95 92,6 99 80,8 78 83,3 12069000000 Landkreis Potsdam-Mittelmark 48 47,9 54 64,8 38 68,4 40 52,5 50 72,0 12070000000 Landkreis Prignitz 37 64,9 25 84,0 30 76,7 42 81,0 37 86,5 12071000000 Landkreis Spree-Neiße 28 67,9 24 58,3 28 64,3 42 73,8 29 55,2 12072000000 Landkreis Teltow-Fläming 30 50,0 25 68,0 21 57,1 29 58,6 29 65,5 12073000000 Landkreis Uckermark 50 80,0 54 59,3 44 70,5 54 66,7 34 73,5 Anlage 3 Seite 1 von 1 Straftaten gegen das Tierschutzrecht Schlüssel Kurzbezeichnung Schlüssel 2011 2012 2013 2014 2015 erf. Fälle insges. Anteil an ST insgesamt erf. Fälle insges. Anteil an ST insgesamt erf. Fälle insges. Anteil an ST insgesamt erf. Fälle insges. Anteil an ST insgesamt erf. Fälle insges. Anteil an ST insgesamt Straftaten insgesamt 785 770 666 801 748 662001 Fischwilderei 336 42,8 368 47,8 261 39,2 379 47,3 351 46,9 662100 Jagdwilderei 82 10,4 75 9,7 72 10,8 86 10,7 72 9,6 743020 Tierschutzgesetz 356 45,4 321 41,7 323 48,5 326 40,7 314 42,0 743030 Bundesjagdgesetz 11 1,4 6 0,8 10 1,5 10 1,2 11 1,5 Page 1 Page 1 Page 1