Datum des Eingangs: 08.01.2015 / Ausgegeben: 13.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/378 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 84 der Abgeordneten Marie Luise von Halem Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/182 Baulicher Zustand der Hochschulgebäude Wortlaut der Kleinen Anfrage 84 vom 28.11.2014 Nach einer Studie einer Expertengruppe aus Universitätskanzlern und der HIS Hochschulentwicklung vom Juni 2014 benötigen die Hochschulen zusätzliche Mittel für die Bestandssicherung der Gebäude. Die Studie beklagt bundesweit einen Sanierungsrückstand, der mittelfristig zu einem Qualitätsverlust bei Studium und Lehre führen wird, sollten nicht notwendige Investitionen getätigt werden. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gelder sind in den letzten 5 Jahren in Neubau bzw. Sanierung der Gebäude Brandenburg Hochschulen geflossen (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? Zu Frage 1: Die jährlichen Ausgaben 2009 bis 2014 für Investitionen an Gebäuden der Hochschulen (nur Ausgaben der HGr 7) sind in folgender Tabelle dargestellt (in Euro). Jahr Universität Potsdam Filmuniversität Babelsberg, Potsdam BTU Cottbus- Senftenberg Stiftung Europa- Universität Frankfurt/Oder FH Brandenburg TH Wildau HNE Eberswalde FH Potsdam 2009 7.746.370,70 428.139,46 4.583.811,02 167.344,19 39.896,42 2.949.820,87 2.396.786,51 4.001.592,65 2010 10.654.047,00 221.709,08 7.225.636,45 878.005,84 175.914,79 13.927.279,40 3.714.667,00 2.335.955,96 2011 13.908.808,27 936.940,97 11.046.954,69 1.864.588,00 1.510.771,83 5.097.346,25 3.675.470,83 4.904.608,90 2012 16.488.642,02 1.071.974,43 16.338.233,93 3.214.774,80 469.285,43 10.375.432,10 3.676.258,43 4.771.729,49 2013 16.382.312,17 601.039,60 11.782.439,29 2.585.489,60 359.117,12 10.338.578,45 5.040.325,48 1.625.877,58 2014* 8.300.903,49 503.000,00 4.014.797,23 668.127,00 79.500,00 4.206.890,00 2.193.742,50 6.735.392,01 Gesamt 73.481.083,65 3.762.803,54 54.991.872,61 10.704.329,43 2.634.485,59 46.895.347,07 20.697.250,75 24.375.156,59 *Prognose Frage 2: Welchen Bedarf an Sanierung bzw. Neubau sieht die Landesregierung in den kommenden Jahren? Zu Frage 2: a) Sanierung Reinvestitionsbedarf in den Gebäudebestand besteht für drei Bereiche: die laufende Instandhaltung, die Grundsanierung und die energetische Modernisierung. Er stellt sich für die Hochschulen des Landes Brandenburg - u.a. laut dem Abschlussbericht der Hochschulstrukturkommission des Landes vom 08. Juni 2012, S. 73 - wie folgt dar: „Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) hat auf der Grundlage von Kennwerten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Modellrechnungen angestellt, die für die Instandhaltung im jetzigen Gebäudebestand einen Mittelbedarf von jahresdurch- schnittlich knapp 20,6 Mio. Euro ergeben würden. Zwar schätzt der BLB die tatsächlichen Kosten gerin- ger ein, aber die den Hochschulen für den sogenannten Kleinen und Großen Bauunterhalt 2011 insge- samt zur Verfügung stehenden etwa 4,4 Mio. Euro können keine geeignete Referenzgröße für die kommenden Jahre sein. Zusätzlich zur laufenden Instandhaltung ist nach einem längeren Nutzungszeitraum eine Grundsanie- rung erforderlich, die mit dem Abschreibungszeitraum korrespondiert. Aufgrund der Einzelgebäude- Betrachtung des BLB beläuft sich der Mittelbedarf im Zeitraum 2012 – 2024 auf jährlich 18 Mio. Euro.“ Dazu kommen Bedarfe für die energetische Modernisierung im Bestand. b) Neubau Dem Neubaubedarf an Hochschulstandorten in Brandenburg gemäß der vom Kabinett im Jahr 2001 beschlossenen Ausbauziele wurde mit umfangreichen Bauinvestitionen begegnet, einige Bauvorhaben befinden sich noch in der Planung bzw. Durchführung (s. Antwort zu Fragen 1 bzw. 3). Zwischenzeitlich sind allerdings sowohl die Studienplatzkapazitäten als auch die Zahl der Studierenden wesentlich ange- stiegen. Die Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025 vom März 2013 legt dazu fest, dass das flächenbezogene Ausbauziel sich an der erreichten Studienplatzkapazität zu orien- tieren hat. Dementsprechend werden derzeit die Gesamtflächenrahmen der Hochschulen aktualisiert, um anschließend ggf. weiteren Neubaubedarf bemessen zu können. Frage 3: Welche Maßnahmen an Sanierung bzw. Neubau von Gebäuden der Hochschulen in Brandenburg sind in den kommenden Jahren bereits geplant (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? Zu Frage 3: Die Planung von Baumaßnahmen an Hochschulgebäuden in Brandenburg erfolgt entsprechend dem Haushaltsplan 2013/14 (s. vorhabenscharfe Erläuterungen im Nachtrag zum Haushaltsplan 2013/2014, Beilage Einzelplan 12, Ministerium der Finanzen). Aufgrund des fortschreitenden Ausbaus verlagert sich der Schwerpunkt der Vorhaben zunehmend auf Modernisierung- und Sanierungsmaßnahmen. Neu- baumaßnahmen sind derzeit insbesondere noch für die Universität Potsdam, die BTU Cottbus- Senftenberg und die FH Potsdam vorgesehen. Die wichtigsten Vorhaben der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 des o.g. Haushaltsplans sind nach- folgend auszugsweise und mit ihrem voraussichtlichen Zeitraum der Umsetzung dargestellt. Universität Potsdam  Umbau und Sanierung Haus 12 , Golm 2017-2018  Umbau Haus 9 als Seminargebäude in Golm 2014-2016  Neubau Geräteturnhalle 2015-2018  Neubau der Philosophischen Fakultät Am Neuen Palais, 1. BA 2016-2019  Herrichtung des Nordtorgebäudes einschl. Orangerie für das Abraham Geiger Kolleg und Institut für Jüdische Wissenschaften 2016-2019 Filmuniversität Babelsberg (ehem. Hochschule für Film und Fernsehen)  Neubau Lehrgebäude Haus 6 2014-2018 BTU Cottbus – Senftenberg (ehem. BTU Cottbus und Hochschule Lausitz)  Grundsanierung Lehrgebäude 2 D 2015-2018  Grundsanierung Lehrgebäude 3 B 2015-2018  Sanierung Mensa Senftenberg 2. BA 2015-2016  Brandschutz/Datentechnik Geb. 14 Senftenberg 2015-2016  Versuchshalle Umweltwiss. Zentralcampus 2017-2019  Sanierung Mensa Zentralcampus 2017-2019 Stiftung Europa Universität Viadrina  Umbau u, Sanierung Logenstr. 2 zum Büro-und Konferenzzentrum 2016-2020 Technische Hochschule Wildau  Sanierung Halle 19 Drittmittel und familienfreundliche HS 2015-2017 Fachhochschule Potsdam  verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Freizugs der Friedrich-Ebert-Straße 2013-2017 Zusätzlich sind zahlreiche sog. Kleine Baumaßnahmen (Investitionsvolumen bis 1 Mio €) veranschlagt. Frage 4: Welche dieser Maßnahmen sind aufgrund von Lärmschutz, Wärmedämmung oder behindertengerech- ten Zugangs notwendig und welche aufgrund des baulichen bzw. brandschutztechnischen Zustandes des Gebäudes? Zu Frage 4: Anlass für die Sanierungsmaßnahmen sind in den meisten Fällen verschiedene Gründe in unterschied- licher Gewichtung. Dazu gehören neben allgemeinem Reinvestitionsbedarf aufgrund von Baualter und – zustand der Gebäude insbesondere Energieeffizienzsteigerung, Erneuerung haustechnischer Systeme, Barrierefreiheit sowie Brandschutzanforderungen. Letztere überwiegen z. B. bei den Vorhaben: Univer- sität Potsdam – Griebnitzsee Haus 3, Filmuniversität Babelsberg – Modernisierung Kommunikations- technik, Barrierefreiheit, Brandschutz, BTU Cottbus-Senftenberg – Lehrgebäude 2 D und 3 B Zentral- campus sowie Gebäude 14 Senftenberg. Im Zuge dieser Maßnahmen werden die bauordnungsrechtli- chen Anforderungen beachtet. Frage 5: Inwiefern gibt es nach Auffassung der Landesregierung derzeit Gebäude oder Gebäudeteile von Hoch- schulen in Brandenburg, deren Nutzung aufgrund des Zustandes kaum noch oder nicht mehr möglich ist (bitte nach Hochschulen und Standorten aufschlüsseln)? Zu Frage 5: Am Standort Griebnitzsee der Universität Potsdam wird zurzeit das Gebäude 3 aufgrund nicht ausrei- chender brandschutztechnischer Belange nicht genutzt. Die Herstellung des Brandschutzes und der Barrierefreiheit sind in der Haushaltsplanung für die Jahre 2015 bis 2017 vorgesehen. Frage 6: Inwiefern beeinträchtigt nach Kenntnis der Landesregierung der Zustand von Gebäuden oder Gebäude- teilen von Hochschulen in Brandenburg derzeit die Lehre oder die Forschung bzw. die Verwaltung? Zu Frage 6: Eine wesentliche Beeinträchtigung bei Gebäuden von Hochschulen ist der Landesregierung nicht be- kannt. Gemäß RLBau werden die Gebäude zur Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten jährlich durch den BLB gemeinsam mit der Hochschulverwaltung begangen und die Dringlichkeitsstu- fen, insbesondere auch im Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Belange, für die Arbeiten gemein- sam festgelegt. Die Bauunterhaltungsarbeiten werden der Dringlichkeit nach im Rahmen der verfügba- ren Haushaltsmittel ausgeführt.