Datum des Eingangs: 29.03.2016 / Ausgegeben: 04.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3797 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1498 der Abgeordneten Sven Schröder und Christina Schade AfD-Fraktion Drucksache 6/3587 Stadtwerke vor der Pleite Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1498 vom 26.02.2016: Kürzlich titelte eine Tageszeitung, dass die Energiewende kommunale Energieversorger extrem belastet. In 23 von 93 Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern sei die Haushaltslage der Stadtwerke und der jeweiligen Kommune angespannt. Konventionelle Kraftwerke verlieren mit der Privilegierung von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ihre Wirtschaftlichkeit, da sie nicht mehr Volllast laufen können. Mit einer Welle von Insolvenzen sei zu rechnen. Viele Kommunen haben hohe Kassenkredite , sind stark verschuldet und finanzschwach. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass die sogenannte Energiewende kommunale Energieversorger in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt? 2. Wie viele Stadtwerke und kommunale Energieversorger gibt es in Brandenburg? 3. Welche Stadtwerke und kommunale Energieversorger sind in Brandenburg in wirtschaftlichen Schwierigkeiten? 4. Welche Unterstützung kann das Land finanzschwachen Kommunen bei der Finanzierung und Sanierung von wirtschaftlich angeschlagenen Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern geben? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass die sogenannte Energiewende kommunale Energieversorger in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt? zu Frage 1: Der Landesregierung ist bewusst, dass die Energiewende durch die Dezentralisierung der Stromversorgung und den Ausbau und die Systemintegration der erneuerbaren Energien an kommunale Energieversorger besondere Herausforderungen stellt. Auch stehen kommunale Energieversorger z. B. im Strommarkt im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Die Landesregierung ist aber davon überzeugt, dass kommunale Energieversorger auch in Zukunft durch ihre Nähe zu den Bürgern und Kunden gut aufgestellt sind, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern, z. B. indem auf dem Feld der Digitalisierung der Energiewirtschaft neue Geschäftsfelder erschlossen oder Kooperationen mit anderen Energieversorgern eingegangen werden. Frage 2: Wie viele Stadtwerke und kommunale Energieversorger gibt es in Brandenburg ? zu Frage 2: Als Stadtwerk bezeichnen dürfen sich lediglich Unternehmen, die mehrheitlich von kommunalen Gesellschaftern getragen werden. Eine zwingende Betätigung im Bereich der Energieversorgung ist damit jedoch nicht verbunden. Im Ergebnis stellt sich die kommunale Energieversorgungslandschaft bezüglich der Unternehmensbezeichnung als so heterogen dar, dass der Begriff „Stadtwerke“ nicht immer darauf schließen lässt, dass das entsprechende Unternehmen auch tatsächlich Energieversorgung betreibt. Insgesamt sind der Landesregierung 43 Unternehmen im Land Brandenburg bekannt, die auf dem Gebiet der Energieversorgung im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG tätig sind und an denen Kommunen oder kommunale Unternehmen Anteile halten. Frage 3: Welche Stadtwerke und kommunale Energieversorger sind in Brandenburg in wirtschaftlichen Schwierigkeiten? zu Frage 3: Da unter Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung und Selbstverantwortung eine gesetzlich geregelte Berichtspflicht der kommunalen Stadtwerke bzw. ihrer kommunalen Träger gegenüber der Kommunalaufsicht nicht besteht, liegen der Landesregierung keine Informationen hierzu vor. Frage 4: Welche Unterstützung kann das Land finanzschwachen Kommunen bei der Finanzierung und Sanierung von wirtschaftlich angeschlagenen Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern geben? zu Frage 4: Zur nachhaltigen Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, die sich vorübergehend in existenzbedrohenden Schwierigkeiten befinden, gewährt das Land Brandenburg gemäß der „Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Gewährung von Zuwendungen zur Konsolidierung und Standortsicherung für kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg“ (Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm – KoSta – Amtsblatt für Brandenburg Nr. 41 vom 21.10.2015) Hilfen in Form von Konsolidierungs - und Massedarlehen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie alle kleineren staatlichen Unternehmen in Schwierigkeiten unter der Bedingung, dass es sich um Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft handelt, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben, in der nicht nur geringfügige Geschäftstätigkeit entfaltet wird.