Datum des Eingangs: 29.03.2016 / Ausgegeben: 04.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3799 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1505 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/3613 Abschiebung des Flüchtlingsteam-Trainers Z. H. J. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1505 vom 02.03.2016: In der Presse wird momentan die Geschichte des Flüchtlingsteam-Trainers begleitet, die sehr bemerkenswerte Gegebenheiten aufweist. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann ist Herr J. in die Bundesrepublik eingereist, wann und wo hat er in Brandenburg seinen Asylantrag gestellt? 2. Ist er allein eingereist? 3. Wenn nein, wann wurde ein Antrag auf Familiennachzug gestellt? 4. Welche Angaben zu seiner Herkunft, bzw. seinem Hintergrund hat Herr J. in seinem Asylantrag gemacht? 5. Laut MAZ vom 01.03.2016 hat Herr J. im Verfahren falsche Angaben gemacht. Welche waren das und welche Folgen hatten dies? 6. Wie lange dauerte die Bearbeitung seines Asylantrages und mit welchem Ergebnis wurde dieser abgeschlossen? 7. Welcher Aufenthaltsstatus wurde gewährt, gab es schon hier einen Zusammenhang mit der ausgeübten Trainertätigkeit? Wie wird die Trainertätigkeit vergütet, erhält Herr J. eine Aufwandsentschädigung? 8. Seit wann übt Herr J. die Trainertätigkeit beim Team „Welcome United“ aus? Welcher Tätigkeit geht er sonst noch nach? 9. Wie verhält es sich mit dem in der Presse geäußerten Vorwurf des Diebstahls? 10. Welches Ergebnis hatte der Termin bei der Härtefallkommission und wie wurde die entsprechende Entscheidung begründet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann ist Herr J. in die Bundesrepublik eingereist, wann und wo hat er in Brandenburg seinen Asylantrag gestellt? Frage 2: Ist er allein eingereist? Frage 3: Wenn nein, wann wurde ein Antrag auf Familiennachzug gestellt? Frage 4: Welche Angaben zu seiner Herkunft, bzw. seinem Hintergrund hat Herr J. in seinem Asylantrag gemacht? Frage 5: Laut MAZ vom 01.03.2016 hat Herr J. im Verfahren falsche Angaben gemacht . Welche waren das und welche Folgen hatten dies? Frage 6: Wie lange dauerte die Bearbeitung seines Asylantrages und mit welchem Ergebnis wurde dieser abgeschlossen? Frage 7: Welcher Aufenthaltsstatus wurde gewährt, gab es schon hier einen Zusammenhang mit der ausgeübten Trainertätigkeit? Wie wird die Trainertätigkeit vergütet , erhält Herr J. eine Aufwandsentschädigung? Frage 8: Seit wann übt Herr J. die Trainertätigkeit beim Team „Welcome United“ aus? Welcher Tätigkeit geht er sonst noch nach? Frage 9: Wie verhält es sich mit dem in der Presse geäußerten Vorwurf des Diebstahls ? zu den Fragen 1 bis 9: Der Beantwortung der Fragen stehen Belange des Datenschutzes entgegen. Insbesondere steht der Beantwortung und der damit verbundenen Mitteilung von personenbezogenen Daten die in § 58 Absatz 4 GO LT vorgesehene elektronische Veröffentlichung entgegen. Dem Informationsinteresse der Abgeordneten kann durch Akteneinsichts- und Auskunftsrechte nach Maßgabe des Artikels 56 Absatz 3 LV nachgekommen werden. Frage 10: Welches Ergebnis hatte der Termin bei der Härtefallkommission und wie wurde die entsprechende Entscheidung begründet? zu Frage 10: Wie bereits durch Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, ist in dem in Rede stehenden Einzelfall ein Härtefallverfahren vor der Härtefallkommission des Landes Brandenburg anhängig. Die Befassung der Kommission mit dem Einzelfall ist noch nicht terminiert.