Datum des Eingangs: 30.03.2016 / Ausgegeben: 04.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3801 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1499 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3589 Flüchtlingskinder in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1499 vom 29.02.2016: Unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder sind besonders schutzbedürftig. In den Medien gab es immer wieder Informationen, dass es Unregelmäßigkeiten nach den Zugangszahlen gibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige befinden sich am 31.01.2016 in Brandenburg ? 2. Welche Zugangszahlen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren ab Oktober 2015 zu verzeichnen (Bitte nach Monat und in Obhut nehmenden örtlichen Träger der Jugendhilfe aufschlüsseln)? 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben Brandenburg seit Januar 2015 amtlich dokumentiert verlassen (Bitte in Monate und Landkreise/kreisfreie Städte untergliedern)? 4. Wie viele Minderjährige haben Brandenburg undokumentiert verlassen? 5. Ist es richtig, dass unbegleitete minderjährige Kinder einfach die zuständige Einrichtung , in der sie untergebracht sind, verlassen und keine Informationen hinterlassen , wohin ihr Weg führt? 6. Welche Gründe geben Minderjährige für die unbegleitete Weiterreise an? 7. Welche Änderungen in den Verwaltungsabläufen wurden ergriffen, um diese Entwicklung zu bremsen? (Bitte alle erläutern!) 8. In der KA 1168 ist jeweils die Hilfeart in den einzelnen LK/kreisfreien Städten erläutert . Wie hoch sind diese Ausgaben insgesamt bei den einzelnen Trägern der Jugendhilfe (Bitte auf Träger aufschlüsseln)? 9. Wieviel Geld wird den örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt? 10. Ist die finanzielle Unterstützung jeweils ausreichend, wenn nicht, woher werden die Differenzen finanziert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich am 31.01.2016 in Brandenburg? Zu Frage 1: Zum Stichtag 31.01.2016 (bzw. 29.01.2016, da die Erfassung werktäglich erfolgt) befanden sich 1.396 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Land Brandenburg. Frage 2: Welche Zugangszahlen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren ab Oktober 2015 zu verzeichnen (Bitte nach Monat und in Obhut nehmenden örtlichen Träger der Jugendhilfe aufschlüsseln)? Zu Frage 2: Die Zugangszahlen sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich: Tabelle 1: Zugangszahlen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit November 2015 Landkreis/ kreisfreie Stadt Bestand 4.Nov. 2015 Zugang November 2015 Bestand 4.Dez. 2015 Zugang Dezember 2015 Bestand 23.Dez. 2015 Gesamt Zugang 11/15 und 12/15 Zugang Januar 2016 Bestand 29.Jan. 2016 Zugang Februar 2016 Bestand 29.Feb. 2016 Gesamt Zugang ab 11/15 bis 02/16 BAR 3 47 50 5 55 52 13 68 16 84 81 BRB 1 24 25 -1 24 23 1 25 0 25 24 CB 34 28 62 8 70 36 3 73 2 75 41 LDS 33 9 42 15 57 24 5 62 -1 61 28 EE 3 36 39 0 39 36 10 49 4 53 50 FF 20 23 43 6 49 29 -17 32 -1 31 11 HVL 8 15 23 14 37 29 39 76 8 84 76 MOL 59 18 77 4 81 22 14 95 37 132 73 OHV 26 13 39 3 42 16 22 64 14 78 52 OSL 1 40 41 0 41 40 -3 38 0 38 37 LOS 376 -85 291 -7 284 -92 14 298 0 298 -78 OPR 17 21 38 22 60 43 -6 54 27 81 64 P 39 5 44 18 62 23 30 92 7 99 60 PM 17 22 39 2 41 24 27 68 2 70 53 PR 72 -1 71 5 76 4 6 82 3 85 13 SPN 12 1 13 37 50 38 -5 45 12 57 45 TF 16 21 37 22 59 43 35 94 12 106 90 UM 77 -4 73 24 97 20 -16 81 -3 78 1 Gesamt 814 233 1.047 177 1.224 410 172 1.396 139 1.535 721 Quelle: eigene Darstellung MBJS (Datengrundlage: werktägliche Meldungen Bundesverwaltungsamt) Frage 3: Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben Brandenburg seit Januar 2015 amtlich dokumentiert verlassen (Bitte in Monate und Landkreise /kreisfreie Städte untergliedern)? Zu Frage 3: Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Daten dazu vor, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Brandenburg seit Januar 2015 amtlich dokumentiert verlassen haben. Frage 4: Wie viele Minderjährige haben Brandenburg undokumentiert verlassen? Zu Frage 4: Über undokumentierte Abgängigkeiten besteht im Ministerium für Bildung , Jugend und Sport keine Kenntnis. Frage 5: Ist es richtig, dass unbegleitete minderjährige Kinder einfach die zuständige Einrichtung, in der sie untergebracht sind, verlassen und keine Informationen hinterlassen , wohin ihr Weg führt? Zu Frage 5: Vor dem Hintergrund, dass die jungen Flüchtlinge zumeist bestimmte Ziele mit ihrer Flucht verfolgen, kommt es vor, dass sie die Verwirklichung dieser Ziele an ihrem Ankunftsort nicht sehen und sich entschließen, andere Wege zu gehen. Frage 6: Welche Gründe geben Minderjährige für ihre unbegleitete Weiterreise an? Zu Frage 6: Die Gründe sind so individuell wie die einzelnen Geschichten eines jeden Flüchtlings. Eine Erhebung diesbezüglich ist nicht erfolgt. Das Jugendministerium hat von Einzelfällen Kenntnis. Dazu zählen Kinder und Jugendliche, die selbstständig abgereist sind, weil die kurzfristige Familienzusammenführung nach § 42b Absatz 4 Ziffer 3 SGB VIII im abgebenden Bundesland in dem für die Verteilung vorgesehenen Zeitraum nicht erfolgen konnte. Frage 7: Welche Änderungen in den Verwaltungsabläufen wurden ergriffen, um diese Entwicklungen zu bremsen? Zu Frage 7: Es ist nur in geringem Maße möglich, dieses Verhalten durch Änderungen der Verwaltungsabläufe zu steuern. Beispielsweise sind die in der Antwort zu Frage 6 beschriebenen Fälle der Familienzusammenführung schwer zu verhindern, denn die abgebenden Bundesländer sind angehalten, die bundesgesetzlich vorgegebene Frist für die Verteilung einzuhalten. Die Durchführung der Verteilung ist ausgeschlossen , wenn die Durchführung des Verteilungsverfahrens nicht innerhalb von einem Monat nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme erfolgt. Es ist umso notwendiger , den Verteilungsprozess den jungen Flüchtlingen verständlich zu machen. Das stellt alle Beteiligten zuweilen vor große Herausforderungen, auch weil dies zumeist Dolmetscher erfordert und diese nicht immer ausreichend zur Verfügung stehen . Die zuständigen Kollegen der Landesverteilstelle im Jugendministerium stehen im engen Kontakt zu den Jugendämtern und sind gemeinsam bemüht, auf der Grundlage von vorliegenden Daten (wie Herkunftsland, Geschlecht, Flucht- und Familiengemeinschaften oder andere individuelle Angaben) eine bedarfsgerechte Verteilung zu gewährleisten, die auch die Vorstellungen und Wünsche der jungen Flüchtlinge, soweit sie bekannt sind, berücksichtigt. Frage 8: In der KA 1168 ist jeweils die Hilfeart in den einzelnen LK/kreisfreien Städten erläutert. Wie hoch sind diese Ausgaben insgesamt bei den einzelnen Trägern der Jugendhilfe (Bitte auf Träger aufschlüsseln)? Zu Frage 8: Dem Jugendministerium liegen noch nicht die vollständigen Daten aus den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Monate November und Dezember 2015 vor und die Fristen dafür sind auch noch nicht abgelaufen. Deshalb ist eine Zusammenstellung der Ausgaben für die Erstattungsbeträge an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gegenwärtig noch nicht möglich. Frage 9: Wieviel Geld wird den örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt ? Zu Frage 9: Im Haushaltsjahr 2016 sind für Erstattungen im Zusammenhang mit unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen 75 Mio. € im Haushalt eingestellt . Frage 10: Ist die finanzielle Unterstützung jeweils ausreichend, wenn nicht, woher werden die Differenzen finanziert? Zu Frage 10: Die bisherigen Erfahrungen bieten zurzeit keine hinreichende Grundlage für eine solide Kalkulation der erforderlichen Ausgaben. Es wird davon ausgegangen , dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind.