Datum des Eingangs: 31.03.2016 / Ausgegeben: 05.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3806 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1504 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/3612 Traumatisierte Flüchtlinge Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1504 vom 02.03.2016: Seit einiger Zeit ist verschiedenen Presseberichten zu entnehmen, dass ein Großteil der Flüchtlinge, gerade aus Kriegsgebieten, traumatisiert ist. Die FAZ beschreibt am 16.09.2015 eine Zahl von über 50% mit angenommenen psychischen Schäden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele, der in den Jahren 2014 und 2015 eingereisten Flüchtlinge in Brandenburg waren traumatisiert? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. 2. Welche Quote ergibt sich im Vergleich zu der Gesamtzahl der in den angegebenen zwei Jahren Eingereisten? 3. Auf welche Art und Weise und durch wen wurde der beschriebene Zustand jeweils attestiert? 4. Welche Behandlungen sind erfolgt, wie viele konnten positiv abgeschlossen werden, wie viele sind noch offen? 5. Wie oft sind staatliche Stellen in die Behandlung involviert, wie oft wird auf andere Netzwerke zurück gegriffen und welche sind das im Land Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele, der in den Jahren 2014 und 2015 eingereisten Flüchtlinge in Brandenburg waren traumatisiert? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Frage 2: Welche Quote ergibt sich im Vergleich zu der Gesamtzahl der in den angegebenen zwei Jahren Eingereisten? Frage 3: Auf welche Art und Weise und durch wen wurde der beschriebene Zustand jeweils attestiert? Frage 4: Welche Behandlungen sind erfolgt, wie viele konnten positiv abgeschlossen werden, wie viele sind noch offen? Frage 5: Wie oft sind staatliche Stellen in die Behandlung involviert, wie oft wird auf andere Netzwerke zurück gegriffen und welche sind das im Land Brandenburg? zu den Fragen 1 bis 5: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele der in den Jahren 2014 und 2015 eingereisten Flüchtlinge in Brandenburg traumatisiert waren. Da hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, ist auch die Beantwortung der weiteren Fragen nach Alter, Geschlecht, Diagnostik etc. nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass die in der Fragestellung verwendeten Begriffe „psychische Schäden“ und „traumatisierte Flüchtlinge“ nicht eindeutig definiert sind. In der Psychiatrie und Psychologie ist bekannt, dass Menschen extreme, aversive Erfahrungen (z.B. Folter, Misshandlung, Zeugenschaft schwerer Verbrechen, Kampfsituationen im Krieg) unterschiedlich verarbeiten. Angesichts der unterschiedlichen traumatischen Belastungen, der Resilienz (Robustheit) der Personen und anderer Einflüsse gibt es kein gesichertes Wissen darüber, wie häufig psychische Störungen auf traumatische Erfahrungen zurückgehen. Selbst schwere negative Erfahrungen führen nicht automatisch zu psychischen Störungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörung PTBS, ICD-10, F43.11), aus denen sich ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf ergibt. Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) werden Gesundheitsuntersuchungen (Erstuntersuchungen) auf übertragbare Krankheiten durchgeführt. Wenn im Zusammenhang mit der Untersuchung psychische Auffälligkeiten registriert werden, wird bei Bedarf eine weitere Diagnostik und Behandlung veranlasst. Abgesehen von gesetzlich festgelegten Verfahren zum Umgang mit dem Verdacht oder dem Vorliegen einer meldepflichtigen Krankheit unterliegen die Untersuchungsergebnisse der ärztlichen Schweigepflicht. Daher gibt es von dieser Seite ebenfalls keine Zahlen zu "Traumatisierungen" oder generell psychischen Störungen. Die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) der psychiatrischen Krankenhäuser stehen zur Versorgung von Flüchtlingen mit psychischen Krankheiten bzw. in psychischen Krisen zur Verfügung. Bislang haben sie die entsprechenden Anforderungen bedienen können. Über das Land verteilt gibt es 18 Institutsambulanzen, die eine sofortige Versorgung von Notfällen leisten und darüber hinaus weiter beraten und vermitteln können.