Datum des Eingangs: 31.03.2016 / Ausgegeben: 05.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3807 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1506 der Abgeordneten Diana Bader Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3614 Gremien, Arbeitskreise, Runde Tische und andere Zusammenschlüsse im Bereich Inklusion Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1506 vom 02.03.2016: Im Bericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg vom 30.09.2014 lobt die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention den positiven Ansatz, unter dem Arbeitstitel „Brandenburger Bündnis für Inklusion“ sämtliche Akteurinnen und Akteure zu verzahnen, sie miteinander in Austausch treten zu lassen, für das Thema zu sensibilisieren sowie zu eigenen Umsetzungsaktivitäten zu motivieren. Die Empfehlung lautet, es „sollte der unter dem Arbeitstitel „Brandenburger Bündnis für Inklusion“ begonnene Diskussionsprozess konstruktiv weitergeführt werden.“ Des Weiteren lud das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu einer Sitzung des „Runden Tisches Inklusive Bildung“ am 15.02.2016 ein. Laut Bericht der Monitoringstelle bestehen zusätzlich weitere „Runde Tische“ in einzelnen Ressorts, die ebenfalls mit Umsetzungsfragen befasst sind. Neben dem verweist der Landesbehindertenbeirat Brandenburg in seinem Jahresbericht 2015 mitunter auf seine aktive Teilnahme im Bad Saarower Kreis und führt weiter eine Liste zahlreicher Ausschüsse und Arbeitskreise auf, in welchen er sich ebenso einbrachte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gremien, Arbeitskreise, Runde Tische und sonstige Zusammenschlüsse befassen sich derzeit auf Landesebene mit dem Thema Inklusion? 2. Wo sind diese angesiedelt und unter wessen Leitung werden diese koordiniert bzw. vernetzt? 3. Welche prägnanten Ergebnisse wurden in den jeweiligen Zusammenschlüssen erzielt und auf welchem Wege wurde darüber informiert? 4. Wer sind die jeweiligen Teilnehmer der Zusammenschlüsse bzw. können alle Behinderungsarten jeweils abgebildet werden? 5. Ist es außenstehenden Interessierten möglich, Teilnehmer der jeweiligen Zusammenschlüsse zu werden bzw. in welchen ist es aus welchem Grunde nicht möglich? 6. Ist es Gästen möglich, an den jeweiligen Sitzungen der Zusammenschlüsse teilzunehmen und in welchen ist es aus welchem Grunde nicht möglich? 7. Wie wird über anstehende Treffen der jeweiligen Zusammenschlüsse informiert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gremien, Arbeitskreise, Runde Tische und sonstige Zusammenschlüsse befassen sich derzeit auf Landesebene mit dem Thema Inklusion? zu Frage 1: Neben verschiedenen gesetzlich institutionalisierten Gremien wie dem Landesbehindertenbeirat (§§ 15, 16 Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz ), dem Beratenden Ausschuss beim Integrationsamt (§ 103 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch ) sowie dem Beratenden Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 105 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) arbeiten verschiedene fachliche Zusammenschlüsse auf Ebene der Landesregierung, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Inklusion zu verbessern. Auf die Letztgenannten stellt der Bericht der Monitoring-Stelle zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket ab. Eine Reihe von Ressorts richteten Kommunikationsforen ein, die der gegenseitigen Beratung und der besseren Vernetzung von an der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beteiligten Akteuren zu wesentlichen behindertenpolitischen Fragen dienen. In der Regel werden diese durch Ressorts der Landesregierung koordiniert und einberufen. Neben den gesetzlich verankerten Gremien arbeiten regelmäßig sechs Zusammenschlüsse innerhalb der Landesregierung. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 2: Wo sind diese angesiedelt und unter wessen Leitung werden diese koordiniert bzw. vernetzt? zu Frage 2: MASGF Der Landesbehindertenbeirat ist das zentrale Gremium für die Verständigung für behindertenpolitische Belange auf Landesebene. Das MASGF begleitet die quartalsmäßigen Sitzungen des Landesbehindertenbeirates und berichtet zu den jeweils aktuellen Fragestellungen und Vorhaben. Das Ministerium agiert hier auch als koordinierendes Ressort und bezieht bei fachspezifischen Fragen die zuständigen anderen Ministerien ein. Im MASGF sind mehrere Zusammenschlüsse im Sinne der Kleinen Anfrage eingerichtet. Seit 2009 lädt das MASGF jährlich zum Runden Tisch „Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen“ ein und leitet diesen. Darin wird beraten , wie die Zugänge zu Werkstätten im Sinne einer Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verändert und die Durchlässigkeit aus Werkstätten in alternative Beschäftigungsmöglichkeiten befördert werden können. Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen richtete im Erarbeitungsprozess zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2010 den „Bad Saarower Kreis“ ein, welcher durch ihn geleitet wird. Dieser ist mittlerweile drei Mal zusammengetroffen. Zudem beruft der Beauftragte seit 1992 die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten mehrmals jährlich ein, um die Verzahnung von kommunaler und Landesbehindertenpolitik zu befördern. Daneben werden mit Vertretenden des Landesbehindertenbeirates zu verschiedenen Fragen der Behindertenpolitik im Land anlassbezogene Beratungen durch Fachabteilungen und Beauftragten durchgeführt. MBJS Der Runde Tisch „Inklusive Bildung“, der bislang halbjährlich stattgefunden hat, wurde im September 2011 eingerichtet, um einen Rahmen für einen offenen Meinungs- austausch zu schaffen, der gesetzlich bestimmte Mitwirkungsrechte allerdings nicht ersetzt. Er wird durch den/die jeweils amtierende/n Minister/Ministerin geleitet. MWFK Im MWFK finden Treffen der Behindertenbeauftragten der brandenburgischen Hochschulen statt, die sich mit dem Thema Inklusion im Bereich der Hochschulen befassen . MIL Das MIL trifft etwa zwei Mal im Jahr zu einem Arbeitsgespräch mit dem Landesbehindertenbeirat zusammen, um aktuelle Fragestellungen und Vorhaben im Bereich der Infrastruktur und Landesplanung des Landes auf Augenhöhe zu erörtern. Frage 3: Welche prägnanten Ergebnisse wurden in den jeweiligen Zusammenschlüssen erzielt und auf welchem Wege wurde darüber informiert? zu Frage 3: Über die jeweiligen Ergebnisse wird in der Regel durch Protokollführung der einheitliche Informations- und Vereinbarungsstand mit den Teilnehmenden sichergestellt . MASGF Die Beratungen des Landesbehindertenbeirates in Begleitung durch das MASGF sind thematisch breit gefächert, ebenso die Ergebnisse. In ihrer Summe sind diese in die Entwicklung, Umsetzung und Dokumentation des 2011 beschlossenen Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes sowie einzelner Maßnahmen eingeflossen. Im Runden Tisch „Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen“ werden Fragestellungen zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf erörtert. Die eingebrachten Informationen und Argumente fließen in die fachpolitische Strategie zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ein. Wesentliche Elemente waren die Entwicklung und beabsichtigte Verstetigung des vertiefenden Berufsorientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung nach § 38 a SGB IX, ein Modellprojekt sowie eine Studie zum Übergang aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der „Bad Saarower Kreis“ dient der Zusammenarbeit und dem Erfahrungsaustausch und hat 2011 dazu beigetragen, neue Maßnahmen zur Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention partizipativ zu entwickeln, die als inhaltsreiche Anregungen in den weiteren Prozess flossen. 2014 wurde der Kreis der Teilnehmenden erneut eingeladen . Bei dem Treffen wurden vorwiegend strukturelle Fragen zur Arbeit des Gremiums diskutiert. Dazu gehörte eine Begrenzung des Kreises der Teilnehmenden – anlassbezogen sollten Gäste hinzugeladen werden können. Der Arbeitstitel „Brandenburger Bündnis für Inklusion“ wurde im Ergebnis dieses Treffens abgelehnt. Eine erneute Einberufung fand im März 2016 auf Einladung des Beauftragten statt. Ziel war, die Ergebnisse der zuvor vom MASGF durchgeführten „Inklusionsforen“ nachzubereiten und Empfehlungen an die Landesregierung bezüglich des weiterzuentwickelnden Maßnahmenpaketes zu erarbeiten. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten tauscht sich mit dem Beauftragten zu allen relevanten behindertenpolitischen und -rechtlichen Fragestellungen aus. Die Ergebnisse fließen wechselseitig in die Arbeit der Beauftragten ein. MBJS Ziel des Runden Tisches „Inklusive Bildung“ war und ist es, verschiedenste Akteure und Interessenvertretungen am Diskussionsprozess zur inklusiven Bildung zu beteiligen und gemeinsam tragfähige Positionen abzustimmen, herauszuarbeiten und die Entwicklungslinien auf dem Weg zur inklusiven Schule gemeinsam zu erörtern. Seit- dem sind neun Beratungen durchgeführt worden. In der letzten Beratung des Runden Tisches „Inklusive Bildung“ am 15.02.2016 wurde unter Leitung von Herrn Minister Baaske der Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Begleitforschung des Pilotprojektes „Inklusive Grundschule“ durch die Universität Potsdam und das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg vorgestellt, die weitere Entwicklung und Umsetzung der Inklusiven Bildung im Land Brandenburg dargestellt und eine Verständigung über die weitere Zusammenarbeit erzielt. MWFK Das Treffen der Behindertenbeauftragten der brandenburgischen Hochschulen dient dem unmittelbaren Informations- und Erfahrungsaustausch mit den Behindertenbeauftragten zu allen Themen, die in Bezug zur Inklusion im Bereich Hochschule stehen . Es schafft insbesondere Voraussetzungen dafür, dass die Behindertenbeauftragten der einzelnen Hochschulen untereinander verstärkt Kontakte pflegen und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. MIL Im regelmäßigen Arbeitsgespräch mit dem Landesbehindertenbeirat findet eine Verständigung zu für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wesentlichen Fragen und Vorhaben im Geschäftsbereich statt. Im Ergebnis können wichtige Aspekte der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in den politischadministrativen Raum eingebracht werden, wie zum Beispiel zu Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit sowie bauordnungsrechtliche Angelegenheiten . Zudem befördern die Gespräche die wechselseitige Transparenz und den Austausch von Expertise. Frage 4: Wer sind die jeweiligen Teilnehmer der Zusammenschlüsse bzw. können alle Behinderungsarten jeweils abgebildet werden? zu Frage 4: Der Landesbehindertenbeirat wurde im Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) 2003 mit dem Ziel verankert, die verschiedenen Behindertenverbände zu vernetzen, die unterschiedlichen Interessen der Verbände zusammenzuführen und die Landesregierung zu für Menschen mit Behinderungen wesentlichen Belangen zu beraten. Der Beirat ist nach § 15 BbgBGG berechtigt, der Landesregierung Empfehlungen zu geben und soll bei Einbringen von Gesetzentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, angehört werden. Ebenso ist seine Zusammensetzung geregelt. Insofern bezieht die Landesregierung im Rahmen von Gremien und Arbeitskreisen zum Thema Inklusion den Landesbehindertenbeirat regelhaft ein. Über die Stimme des Beirates wird auch sichergestellt, dass die Aspekte der verschiedenen Landesbehindertenverbände Berücksichtigung finden. MASGF Der Runde Tisch „Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen“ besteht aus Vertretenden der beteiligten Rehabilitationsträger, Leistungserbringer und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen des Bad Saarower- Kreises arbeiten Vertretende des Landesbehindertenbeirates und der kommunalen Behindertenbeauftragten zusammen. Die vom Beauftragten der Landesregierung geleitete Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten setzt sich aus den von Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden und Ämtern berufenen Behindertenbeauftragten zusammen. MBJS Der Runde Tisch „Inklusive Bildung“ setzt sich aus einem großen Kreis von Vertretenden der zuständigen Behörden, Verbände, Fraktionen des Landtages, Zivilgesell- schaft und insbesondere von Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen zusammen. Über Aufgabe und Zusammensetzung informiert auch die Internetseite des MBJS: http://www.inklusion-brandenburg.de/runder_tisch_inklusive_bildung.html MWFK Teilnehmende des Treffens der Behindertenbeauftragten der brandenburgischen Hochschulen sind die Behindertenbeauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen gemäß § 69 Brandenburgisches Hochschulgesetz. MIL Die Teilnehmenden setzen sich aus Vertretenden des MIL und des Landesbehindertenbeirates zusammen. Frage 5: Ist es außenstehenden Interessierten möglich, Teilnehmer der jeweiligen Zusammenschlüsse zu werden bzw. in welchen ist es aus welchem Grunde nicht möglich? Frage 6: Ist es Gästen möglich, an den jeweiligen Sitzungen der Zusammenschlüsse teilzunehmen und in welchen ist es aus welchem Grunde nicht möglich? zu den Fragen 5 und 6: Die Fragen werden zusammen beantwortet. Für die Arbeitsfähigkeit der verschiedenen Foren ist es wesentlich, dass mit der Zusammensetzung der Teilnehmenden zahlenmäßig und inhaltlich ein ausgewogener und intensiver Austausch möglich ist. Daher ist die Teilnahmekapazität begrenzt. Bei den bestehenden Zusammenschlüssen wird je nach Funktion und Zielstellung dieser im Einzelfall geprüft, ob weitere verbandlich organisierte Interessengruppen aufzunehmen sind. Ebenso wird mit der Teilnahme von Gästen verfahren. Wird für die Erörterung spezifischer Fragen eine besondere Expertise benötigt, kann dies durch die Hinzuziehung von Gästen erfolgen. Für die Treffen der Behindertenbeauftragten der Hochschulen (zuständig MWFK) sowie der Kommunalen Behindertenbeauftragten kommt aufgrund ihrer besonderen Ausrichtung eine Teilnahme von außenstehenden Interessierten nicht in Betracht. Ständige Gäste des Treffens der Behindertenbeauftragten der brandenburgischen Hochschulen sind der Beauftragte der Landesregierung und der Landesbehindertenbeirat. Die von den Hochschulen bestellten Behindertenbeauftragten vertreten die Belange der Hochschulmitglieder mit Behinderungen an den jeweiligen Hochschulen. Die Behindertenbeauftragten der brandenburgischen Hochschulen sowie der Landesbehindertenbeauftragte und der Landesbehindertenbeirat als ständige Gäste, werden vom MWFK zu den Treffen der Behindertenbeauftragten eingeladen. Eine Teilnahme weiterer Gäste kommt daher nicht in Betracht. Frage 7: Wie wird über anstehende Treffen der jeweiligen Zusammenschlüsse informiert ? zu Frage 7: Das jeweilige Fachressort lädt zu den Treffen mit zeitlichem Vorlauf ein. Durch die regelhafte Einbeziehung des Landesbehindertenbeirates in die verschiedenen Gremien sind die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen informiert und in den Erörterungsprozess kontinuierlich miteinbezogen.