Datum des Eingangs: 31.03.2016 / Ausgegeben: 05.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3809 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1512 des Abgeordneten Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3629 Fahrsicherheitstraining für Rettungsdienste Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1512 vom 03.03.2016: Einsatzfahrten von Rettungsdiensten stellen ein hohes Unfallrisiko dar und belasten die Einsatzkräfte erheblich. Die Gefahr unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn mit einem Rettungswagen in einen Unfall verwickelt zu werden, ist um ein vielfaches höher als bei Normalfahrten. Daher ist es wichtig die Rettungsdienste für diese Gefahren zu sensibilisieren und sie auf die gefährlichen Situationen vorzubereiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rettungsdienste sind in den vergangenen fünf Jahren während der Einsatz- oder Dienstfahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen (bitte wenn möglich getrennt nach Landkreisen angeben) und wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr von Unfällen durch Rettungsdienste im Straßenverkehr? 2. Bei wie vielen dieser Unfälle kam es zu Personenschäden? 3. Bei wie vielen Einsätzen kam der Rettungsdienst auf Grund des Verkehrsunfalls zu spät um Einsatzort? 4. Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Rettungsdienste bzw. setzt sich die Landesregierung für eine solche gesetzliche Pflicht ein? 5. Wie bewertet die Landesregierung den Nutzen solcher Fahrsicherheitstrainings? 6. Welche Angebote für Fahrsicherheitstrainings für Rettungsdienste gibt es in Brandenburg? 7. Wie viele Fahrsicherheitstrainings wurden in den vergangenen drei Jahren für Rettungsdienste durchgeführt (bitte wenn möglich nach Landkreisen und Organisation aufschlüsseln) und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt? 8. Wer ist für die Kosten der Fahrsicherheitstrainings verantwortlich? 9. Beteiligt sich das Land Brandenburg an den Kosten, wenn nein, ist dies zukünftig geplant? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese können die Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahrnehmen oder entsprechend delegieren. Das Ministerium des Innern und für Kommunales übt die Rechtsaufsicht im Bereich des Rettungsdienstes aus. Frage 1: Wie viele Rettungsdienste sind in den vergangenen fünf Jahren während der Einsatz- oder Dienstfahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen (bitte wenn möglich getrennt nach Landkreisen angeben) und wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr von Unfällen durch Rettungsdienste im Straßenverkehr? zu Frage 1: Das Ministerium des Innern und für Kommunales lässt sich von den Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz über besonders wichtige Ereignisse informieren. Hierzu gehören auch die Einsätze, bei denen Einsatzkräfte verletzt werden. Zu Verkehrsunfällen mit Sachschäden und Beteiligung des Rettungsdienstes besteht keine Meldepflicht. Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Sachschäden, bei denen die Rettungsdienste beteiligt waren, liegen somit nicht vor. Generell gilt auch bei Einsatzfahrten: „Sicherheit vor Schnelligkeit “. Die Einsatzkräfte sind daher auf die Nutzung von Sonder- und Wegerechten entsprechend vorzubereiten. Frage 2: Bei wie vielen dieser Unfälle kam es zu Personenschäden? zu Frage 2: Für das Jahr 2015 liegen dem Ministerium des Innern und für Kommunales zwei Meldungen zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden vor. Hierbei wurden drei Einsatzkräfte des Rettungsdienstes verletzt. Weitere Personen waren nicht betroffen . Für das Jahr 2014 liegen keine derartigen Meldungen vor. Für die Zeit vor 2014 werden die Einsatzmeldungen im Ministerium des Innern und für Kommunales nicht mehr vorgehalten. Frage 3: Bei wie vielen Einsätzen kam der Rettungsdienst auf Grund des Verkehrsunfalls zu spät um Einsatzort? zu Frage 3: Eine Verspätung kann für einen einzelnen Rettungseinsatz nicht festgestellt werden, da Hilfsfristen nur für die Gesamtheit der Einsätze und nicht für Einzelfälle als statistische Größe erfasst werden. Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) sind durch die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Rettungswachen so einzurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in 95 % aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreicht wird (Hilfsfrist). Eintreffzeiten für Einsätze mit Beteiligung von Rettungsdiensten an Verkehrsunfällen werden nicht gesondert ausgewertet . Frage 4: Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Rettungsdienste bzw. setzt sich die Landesregierung für eine solche gesetzliche Pflicht ein? zu Frage 4: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Rettungsdienste. Entsprechende Planungen der Landesregierung bestehen derzeit auch nicht. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung den Nutzen solcher Fahrsicherheitstrainings ? zu Frage 5: Die Landesregierung hält derartige Trainings grundsätzlich für sinnvoll. Eine Entscheidung über konkrete Angebote obliegt allerdings den jeweiligen Trägern des Rettungsdienstes bzw. den jeweiligen Dienstherren oder Arbeitgebern. Frage 6: Welche Angebote für Fahrsicherheitstrainings für Rettungsdienste gibt es in Brandenburg? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 7: Wie viele Fahrsicherheitstrainings wurden in den vergangenen drei Jahren für Rettungsdienste durchgeführt (bitte wenn möglich nach Landkreisen und Organisation aufschlüsseln) und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt? zu Frage 7: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 8: Wer ist für die Kosten der Fahrsicherheitstrainings verantwortlich? zu Frage 8: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 9: Beteiligt sich das Land Brandenburg an den Kosten, wenn nein, ist dies zukünftig geplant? zu Frage 9: Nein, siehe Antworten zu den Fragen 5 und 8. Auch zukünftig ist eine Beteiligung nicht geplant.