Datum des Eingangs: 08.01.2015 / Ausgegeben:13.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/382 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 92 der Abgeordneten Dr. Ulrike Liedtke der SPD-Fraktion Drucksache 6/193 Musische Bildung für alle Wortlaut der Kleinen Anfrage 92 vom 02.12. 2014 Mit dem Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ unterstützt das Land Brandenburg die musikali- sche Bildung von Kinder und Jugendlichen im Land. Dieses Programm setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen und wird aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) finanziert. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ wird nicht aus dem Vermögen der Parteien und Mas- senorganisation der DDR (PMO-Mittel) finanziert. Das Förderprogramm hat einen Umfang von 1,3 Mio. EUR jährlich und wird mit einem eigenen Titel 77 im Kapitel 06 810 des Haushaltsplanes der Landesre- gierung, EP 6, ausgewiesen. Frage 1: Welches Gremium entscheidet über die Fördergeldvergabe aus dem Programm „Musische Bildung für alle“? zu Frage 1: Der VdMK wurde bisher vom MWFK mit der Durchführung des Bewilligungsverfahrens aus dem Pro- gramm beliehen und nimmt damit in seiner Funktion als Beliehener hoheitliche Aufgaben wahr. Im Rahmen der Beleihung übt das MWFK die Fachaufsicht über den VdMK aus. Die Beleihung setzt mit dem MWFK abgestimmte und veröffentlichte Förderleitlinien für alle Teilbereiche des Förderprogramms voraus. In diesem vorbestimmten Rahmen wird das Programm vom VdMK im Auftrag des MWFK um- gesetzt. Für den Projektbereich der sog. „Projekte dritter Antragsteller“ findet regelmäßig zweimal jährlich eine Abstimmung über die Förderung der eingereichten Projektanträge von Antragstellern aus allen musi- schen und künstlerischen Bereichen mit dem MWFK statt. Der VdMK handelt hier nach Maßgabe des MWFK. Frage 2: Wie ist dieses Gremium zusammengesetzt? zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1 Frage 3: Auf welche Weise ist die Unabhängigkeit dieses Gremiums gewahrt? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1