Datum des Eingangs: 04.04.2016 / Ausgegeben: 11.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3823 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1516 der Abgeordneten Roswitha Schier und Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/3642 Medienausstattung zur Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1516 vom 07.03.2016: Zum Schuljahr 2017/2018 wird an Brandenburger Schulen durch den neuen Rahmenlehrplan Medienbildung zum fachübergreifenden Basiscurriculum. Einige Schulen stehen nun vor der Frage, inwieweit sich diese pädagogischen Ziele mit der vorhandenen Medienausstattung umsetzen lassen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Medienausstattung hält die Landesregierung für notwendig, um das Basiscurriculum umsetzen zu können? 2. Wer trägt die Kosten a) für eventuell nötig werdende zusätzliche Medienausstattung sowie b) für das notwendige Wartungs- und Servicepersonal? 3. Welche Möglichkeiten haben Schulträger, Förderung für Medienausstattung aus Landes-, Bundes- bzw. europäischen Quellen zu erhalten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Medienausstattung hält die Landesregierung für notwendig, um das Basiscurriculum umsetzen zu können? Zu Frage 1: Das Basiscurriculum Medienbildung ist so aufgebaut und in der Umsetzung skalierbar, dass für alle Schulen im Land Brandenburg eine Implementierung ab dem Schuljahr 2017/2018 mit den vorhandenen Ausstattungsstandards möglich ist. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Schulträger den mit der Digitalisierung einhergehenden Entwicklungsprozess im Dialog mit den Schulen aktiv aufnehmen und ausgestalten. Die Anpassungen für die sachgemäße pädagogische Nutzung neuer digitaler Medienausstattungen an Schulen im Land Brandenburg wird schulaufsichtlich begleitet. Eine bestimmte Medienausstattung wird nicht als erforderlich bestimmt oder vorausgesetzt. Frage 2: Wer trägt die Kosten a) für eventuell nötig werdende zusätzliche Medienausstattung sowie b) für das notwendige Wartungs- und Servicepersonal? Zu Frage 2 a und b: Sofern aus dem neuen Rahmenlehrplan 1-10 keine allgemein vorauszusetzenden Standards der jeweiligen Medienausstattung abzuleiten sind, obliegt es der jeweiligen Schule in enger Abstimmung mit dem Schulträger im Rahmen von dessen Kostenverantwortung eine zusätzliche Medienausstattung als sachgerecht zu bestimmen. Gemäß § 99 i.V.m. § 110 Absatz 2 Nummer 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes trägt grundsätzlich der jeweilige Schulträger die Aufwendungen für den entsprechenden Sachbedarf einschließlich der möglichen Wartungsoder Serviceerfordernisse. Frage 3: Welche Möglichkeiten haben Schulträger, Förderung für Medienausstattung aus Landes-, Bundes- bzw. europäischen Quellen zu erhalten? Zu Frage 3: Zu den Möglichkeiten, Förderung für Medienausstattung aus Bundesbzw . europäischen Quellen zu erhalten, liegen der Landesregierung aktuell keine Informationen vor.