Datum des Eingangs: 07.04.2016 / Ausgegeben: 12.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3853 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1531 der/des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3726 Planungen zum Energieexport aus Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1531 vom 15:03.16: Im Land Brandenburg kann bei entsprechenden Windgeschwindigkeiten mit den bisher errichteten WEA erheblich mehr Energie produziert werden, als die Länder Brandenburg und Berlin in Summe benötigen. Die Landesregierung plant keine nennenswerten Speichermöglichkeiten für Elektroenergie und sieht auch keine technische Möglichkeit hierzu (siehe Antwort auf Kleine Anfrage 412; Drucksache 6/1144). Hierdurch und in Kombination mit dem geplanten weiteren Ausbau entstehen erhebliche Abnahme- und Absatzprobleme für die mittels Windkraft erzeugte Energie. Es bestehen Kapazitäten bei kontinuierlich arbeitenden Laufwasser- und Biomassekraftwerken . Zudem bestehen auch in anderen Bundesländern Kapazitäten an Windkraftanlagen sowie Ausbaupläne für die nächsten Jahre. Es ist dadurch ab ca. 2020 deutschlandweit selbst in Zeiten mit Spitzenverbrauch regelmäßig eine Überproduktion bei Erneuerbaren Energien abzusehen. Diese wird immer dann auftreten, wenn deutschlandweit in Folge durchziehender Tiefdruckgebiete hohe Windgeschwindigkeiten herrschen. Folglich wird auch der Netzausbau keine Verbraucher für die zu erwartenden Überkapazitäten Brandenburgs im Jahr 2030 erschließen. Daher besteht die Befürchtung, dass ein großer Teil der Jahresleistung der geplanten Anlagen in Brandenburg mangels Bedarfs abgeregelt werden wird. Im Energiekonzept 2030 der Landesregierung sind hierzu jedoch keine Überlegungen zu finden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo geht das Energiekonzept 2030 der Landesregierung auf den Umfang der absehbaren , periodisch auftretenden Überproduktion (= mehr Leistung eingespeist, als in Berlin und Brandenburg benötigt wird) von Windenergie ein? Bitte den zu erwarteten Umfang in TWh nach Jahren gegliedert ausweisen. 2. Mit welchem Umfang an (periodischen) Exporten von Windkraft-Überproduktion rechnet die Landesregierung bis 2030? (Bitte maximale Leistung und Jahresumfang in TWh nach Jahren aufgeschlüsselt angeben.) 3. Sind die geplanten Exporte von Windenergie in windreichen Zeiten mit den Energiekonzepten der anderen Bundesländer abgestimmt? 4. Mit welcher Windenergieleistung (in MW) rechnen die einzelnen Bundesländer bei hohen Windgeschwindigkeiten gemäß ihrer Windkraftplanung in den kommenden Jahren? Bitte tabellarisch nach Jahren und Bundesland aufgliedern. 5. Wie hoch ist der durchschnittliche Leistungsbedarf (in MW) an Elektroenergie in Deutschland in Spitzenzeiten (z.B. mittags im Winter) und in Zeiten niedrigen Verbrauchs (z.B. nachts im Sommer)? 6. Welche Schlussfolgerungen zu den Exportmöglichkeiten von Windstrom zieht die Landesregierung aus den in Frage 4 und Frage 5 ermittelten Daten zur potentiellen Leistung der Windkraftanlagen und dem deutschlandweiten Leistungsbedarf? 7. Falls es keine Abstimmung mit den Energiekonzepten anderer Bundesländer gibt: Wie kann die Landesregierung in ihrem Energiekonzept davon ausgehen, die Energieüberschüsse in andere Bundesländer exportieren zu können? 8. Mit welchem Umfang an Abregelungen rechnet die Landesregierung 2030 für Brandenburg? Welche Kosten gemäß § 15 EEG sind hierfür zu erwarten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 412 (Drucksache 6/1144) dargelegt, welche Speichermöglichkeiten derzeit im Land bestehen (Antwort zu Frage 10), an welchen Speichertechnologien aktuell geforscht wird (Antwort zu Frage 8) und vor allem welchen Zweck diese Speicher im Energieversorgungssystem erfüllen (Antworten zu Frage 13-15). Frage 1: Wo geht das Energiekonzept 2030 der Landesregierung auf den Umfang der absehbaren, periodisch auftretenden Überproduktion (= mehr Leistung eingespeist , als in Berlin und Brandenburg benötigt wird) von Windenergie ein? Bitte den zu erwarteten Umfang in TWh nach Jahren gegliedert ausweisen. Frage 2: Mit welchem Umfang an (periodischen) Exporten von Windkraft- Überproduktion rechnet die Landesregierung bis 2030? (Bitte maximale Leistung und Jahresumfang in TWh nach Jahren aufgeschlüsselt angeben.) Frage 3: Sind die geplanten Exporte von Windenergie in windreichen Zeiten mit den Energiekonzepten der anderen Bundesländer abgestimmt? zu den Fragen 1 bis 3: Die Energiestrategie 2030 ist ein Konzept, das die einzelnen Aspekte der brandenburgischen Energieversorgungssysteme (u.a. erneuerbare und konventionelle Erzeugung, Strom- und Gasnetze, Versorgungssicherheit) in ihrem komplexen Zusammenspiel betrachtet. Die Landesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass das Stromversorgungssystem ein nationales und europäisches Verbundsystem ist und daher nicht auf eine sich „autonom“ versorgende Einheit Brandenburg oder Berlin-Brandenburg reduziert werden kann (vgl. Antworten zu den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage 412, Drucksache 6/1144). Brandenburg ist seit jeher ein Stromexportland und leistet damit wichtige Beträge zur nationalen Versorgungssicherheit. In ihrer Energiestrategie 2030 geht die Landesregierung davon aus, dass im Jahr 2030 Strom im Umfang rund 41,7 TWh exportiert wird. Auf die Rolle von Brandenburg als Stromexportland wird u.a. in den Kapiteln 3.2, 3.3 und 4.1.1 der Energiestrategie 2030 eingegangen. Zur Rolle der Windenergieeinspeisung: Strom ist im heute existierenden Stromversorgungssystem technisch nicht in einzelne Sparten (Wind, Sonne, Atom etc.) trennbar , sondern nur bilanziell. Auch ist eine prognostizierte Auflistung von periodisch auftretenden Überproduktionen durch Windenergieeinspeisung nicht möglich, da nach derzeitigem technischem Standard keine Szenarienanalysen möglich sind, die die zukünftig auftretenden unterjährigen Windbedingungen hinreichend berücksichtigen können. Frage 4: Mit welcher Windenergieleistung (in MW) rechnen die einzelnen Bundesländer bei hohen Windgeschwindigkeiten gemäß ihrer Windkraftplanung in den kommenden Jahren? Bitte tabellarisch nach Jahren und Bundesland aufgliedern. zu Frage 4: Zu dieser Frage, die sich nicht auf eine Zuständigkeit der Landesregierung bezieht, liegen der Landeregierung keine belastbaren Daten vor. Frage 5: Wie hoch ist der durchschnittliche Leistungsbedarf (in MW) an Elektroenergie in Deutschland in Spitzenzeiten (z.B. mittags im Winter) und in Zeiten niedrigen Verbrauchs (z.B. nachts im Sommer)? zu Frage 5: Diese Frage bezieht sich nicht auf eine Zuständigkeit der Landesregierung . Der Landesregierung liegen jedoch Angaben dahingehend vor, dass der Bruttostromverbrauch im Jahr 2015 in Deutschland bei insgesamt 597 TWh (=597.000.000 MWh) lag. Eine maximale Last von 83.200 MW wurde am 15. April 2015 um 13:00 Uhr erreicht. Eine minimale Last von 36.000 MW wurde am 26. Dezember 2016 um 3:00 Uhr abgerufen. Frage 6: Welche Schlussfolgerungen zu den Exportmöglichkeiten von Windstrom zieht die Landesregierung aus den in Frage 4 und Frage 5 ermittelten Daten zur potentiellen Leistung der Windkraftanlagen und dem deutschlandweiten Leistungsbedarf ? Frage 7: Falls es keine Abstimmung mit den Energiekonzepten anderer Bundesländer gibt: Wie kann die Landesregierung in ihrem Energiekonzept davon ausgehen, die Energieüberschüsse in andere Bundesländer exportieren zu können? zu den Fragen 6 und 7: Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3. Darüber hinaus bedient der Stromexport aus Brandenburg einen entsprechenden Bedarf in anderen Regionen Deutschlands. Das Angebot und die Nachfrage von Elektroenergie werden über den Strommarkt reguliert. Frage 8: Mit welchem Umfang an Abregelungen rechnet die Landesregierung 2030 für Brandenburg? Welche Kosten gemäß § 15 EEG sind hierfür zu erwarten? zu Frage 8: In der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wurde bereits dargelegt, dass die Energiestrategie 2030 ein Gesamtkonzept ist, welches alle erforderlichen Handlungsfelder im Energiebereich miteinander verknüpft. In welchem Umfang mit Abregelungen und damit verbunden Kosten im Jahr 2030 zu rechnen ist, hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Systemintegration der erneuerbaren Energien, Umsetzung des notwendigen Netzausbaus, Entwicklungstand der Speichertechnologien und der Sektorenkopplung ). Seriöse Abschätzungen sind daher nicht möglich. Es fällt auch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung, den Umfang an Abregelungen im Jahr 2030 zu prognostizieren.