Datum des Eingangs: 08.01.2015 / Ausgegeben: 13.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/387 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 104 der Abgeordneten Rainer Genilke und Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/221 Wortlaut der Kleinen Anfrage 104 vom 04.12.2014 Arbeit des Flughafen-Beratungszentrums Das kürzlich nach Schönefeld umgezogene Flughafen-Beratungszentrum berät An- wohnerinnen und Anwohner des Flughafens Berlin-Brandenburg zu Themen rund um den Bau und Betrieb des Flughafens. Dabei informiert es insbesondere zu Fragen des Lärmschutzes und berät Betroffene zum Schallschutzprogramm. Durch die in den Anspruchsermittlungen, welche den Anwohnern zugeschickt werden, verwende- te juristische Fachsprache sind viele der Betroffenen überfordert und haben einen hohen Beratungsbedarf. In einem Zeitungsartikel der MAZ (vom 29. Oktober 2014) wird berichtet, dass „viele der vom Flughafen verschickten Bescheide [...] voller Feh- ler“ seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des FlughafenBeratungszentrums ? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um die Information der Be- troffenen durch das Flughafen-Beratungszentrum zu verbessern? 3. Wie viel Personal arbeitet im Flughafen-Beratungszentrum? Wie viele Bera- tungsgespräche wurden im Beratungszentrum durchgeführt? 4. Wie viele Anträge wurden im Rahmen des Schallschutzprogramms bisher gestellt? Wie viele werden noch erwartet? Wie viele Bescheide wurden bisher erteilt? 5. Gegen wie viele Bescheide wurde bisher Widerspruch eingelegt? 6. In welcher Höhe wurden bisher Gelder für Leistungen nach Schallschutzpro- gramm ausgezahlt? 7. Zu welchem Termin wird nach Einschätzung der Landesregierung ein voll- ständiger Schutz vor Fluglärm für die Anwohner gegeben sein? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des Flughafen-Beratungszentrums? Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um die Information der Betroffenen durch das Flughafen-Beratungszentrum zu verbessern? Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass seit Mitte 2014 in Verantwortung der Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald im Bürgerberatungszentrum (BBZ) in Schönefeld ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürger in der Flughafenregion geschaffen wurde. Für die Umsetzung des Schallschutzprogramms durch den Flug- hafen ist es wichtig, dass die Bürger eine unabhängige Beratungsleistung angeboten bekommen und nutzen können. Das Bürgerberatungszentrum leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Das Beratungsangebot wird durch Förderung des Landes Bran- denburg finanziell unterstützt. Es ist gegenwärtig ausreichend, kann jedoch bedarfs- gerecht in 2015 und 2016 erweitert werden. Die Landesregierung unterstützt den Beschluss des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg, das Angebot im BBZ in 2015 zu erweitern, u.a. durch Projekte zur Förderung von Dialog und Kommunikati- on, um die Akzeptanz des Flughafens in der Region zu stärken. Frage 3: Wie viel Personal arbeitet im Flughafen-Beratungszentrum? Wie viele Beratungsge- spräche wurden im Beratungszentrum durchgeführt? Zu Frage 3: Im Bürgerberatungszentrum Schönefeld arbeiten derzeit vier Personen des Landkreises Teltow-Fläming, davon sind zwei Personen in der allgemeinen Schallschutzberatung tätig, und eine Person des Landkreises Dahme-Spreewald. In der allgemeinen Schallschutzberatung in Schönefeld gab es bei den Mitarbeitern beider Landkreise seit 1. Juli bis heute ca. 680 Bürgeranfragen rund um den Schallschutz zum BER. Frage 4: Wie viele Anträge wurden im Rahmen des Schallschutzprogramms bisher gestellt? Wie viele werden noch erwartet? Wie viele Bescheide wurden bisher erteilt? Zu Frage 4: Laut Auskunft der FBB wurden mit Stand 30.11.2014 für 19.393 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen gestellt. Die FBB geht von insgesamt ca. 25.500 anspruchsberechtigten Wohneinheiten aus. Laut Auskunft der FBB wurden für 10.699 Wohneinheiten Kostenerstattungsvereinbarungen bzw. Anspruchsermittlungen an die Anspruchsberechtigten versandt. Darüber hinaus wurde für 586 Wohneinheiten festgestellt, dass keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen sind. Zusätzlich wurden bei der FBB für 4.887 Objekte Anträge auf Entschädigung für Nutzungsbeeinträchtigungen im Außenwohnbereich sowie für 42 Objekte Anträge auf Schallschutz an besonderen Einrichtungen gestellt. Frage 5: Gegen wie viele Bescheide wurde bisher Widerspruch eingelegt? Zu Frage 5: Laut Auskunft der FBB liegen dort aktuell 517 Beschwerden vor. Frage 6: In welcher Höhe wurden bisher Gelder für Leistungen nach Schallschutzprogramm ausgezahlt? Zu Frage 6: Laut Auskunft der FBB wurden bislang ca. 52,8 Millionen Euro für Leistungen nach dem Schallschutzprogramm ausgezahlt. Frage 7: Zu welchem Termin wird nach Einschätzung der Landesregierung ein vollständiger Schutz vor Fluglärm für die Anwohner gegeben sein? Zu Frage 7: Laut Auskunft der FBB soll die Versendung der Anspruchsermittlungen, soweit Anträge vorliegen und rechtzeitig eingereicht wurden, bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Da Anträge auf Schallschutz bis fünf Jahre nach Inbetriebnahme des BER gestellt werden können, ist eine Aussage über den endgültigen Abschluss des Schallschutzprogramms nicht möglich.