Datum des Eingangs: 08.01.2015 / Ausgegeben: 13.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/388 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 114 des Abgeordneten Ingo Senftleben der CDU-Fraktion Drucksache 6/270 Wortlaut der Kleinen Anfrage 114 vom 10.12.2014: Grubenteichsiedlung in Lauchhammer Die Bewohner der Grubenteichsiedlung in Lauchhammer wurden vor wenigen Monaten mit der Nachricht konfrontiert, dass sich ihr Wohnstandort auf einem Altbergbaugelände befindet und nicht standsicher ist. Damit ist eine Umsiedlung der betroffenen Familien notwendig, denen jetzt dringend geholfen werden muss. Nach der erfolgten Erstsicherung mittels der Errichtung von Horizontalfilterbrunnen durch die LMBV werden jetzt wöchentlich die Wasserstände überwacht. Zudem sollen vor der Umsiedlung die betroffenen Grundstücke durch einen Sachverständigen wertmäßig bewertet werden. Ein erstelltes Grundsatzgutachten zur Standortverlagerung der Grubenteichsiedlung in Lauchhammer erörtert die bergrechtliche Verantwortung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht die praktische Lösung für die Umsiedlung der betroffenen Bürger der Grubenteichsiedlung aus? 2. Welche zeitliche Planung liegt dafür bisher vor? 3. Welche Entscheidungen haben der Regionale Sanierungsbeirat und Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) bisher zur Standortverlagerung der Bewohner der Grubenteichsiedlung getroffen bzw. wann sollen dazu Entscheidungen getroffen werden? 4. Was hat die Errichtung der Horizontalfilterbrunnen gekostet und auf welcher Grundlage erfolgte deren Finanzierung? 5. Sind weitere Grundstücke in Lauchhammer aufgrund von Altbergbauen gefährdet und müssen deshalb entsprechend gesichert werden? Wenn ja, um welche Grundstücke handelt es sich konkret. 6. Wie wird die Stadt Lauchhammer bei der Bewältigung der Folgen von Altbergbauen konkret in Zukunft unterstützt? (Bitte detaillierte Auflistung.) 7. Kann die Stadt Lauchhammer im Falle eines umsiedlungsbedingten neuen Wohnstandortes Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sieht die praktische Lösung für die Umsiedlung der betroffenen Bürger der Grubenteichsiedlung aus? Zu Frage 1: Die notwendige Aufgabe des Siedlungsstandortes Grubenteichsiedlung ist eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers. Der Bund und das Land Brandenburg sind sich vom Grundsatz her einig, dass diese Gesamtmaßnahme entsprechend den gesetzlichen Regeln und den Grundsätzen der Braunkohlesanierung aus dem laufenden Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA V 2013 – 2017) finanziert werden soll. Zurzeit ermittelt ein öffentlich bestellter Sachverständiger im Auftrag der LMBV die Verkehrswerte der einzelnen Liegenschaften. Auf dieser Grundlage wird die LMBV ein Finanzkonzept erarbeiten, das dann sowohl innerhalb des Landes als auch mit dem Bund abzustimmen sein wird. Dieses Konzept wird dann auch in die Festlegungen zum weiteren Verfahren und Vorgehen und auch in die Frage einer weitergehenden Unterstützung durch das Land Brandenburg einfließen. Frage 2: Welche zeitliche Planung liegt dafür bisher vor? Zu Frage 2: Die Verkehrswertgutachten werden voraussichtlich im Januar/Februar 2015 vorliegen. Erst dann kann eine konkrete zeitliche Planung mit allen Beteiligten abgestimmt und festgelegt werden. Frage 3: Welche Entscheidungen haben der Regionale Sanierungsbeirat und Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) bisher zur Standortverlagerung der Bewohner der Grubenteichsiedlung getroffen bzw. wann sollen dazu Entscheidungen getroffen werden? Zu Frage 3: Die LMBV wird auf der Grundlage der Verkehrswertgutachten ein Finanzierungskonzept erstellen und daraus nach Abstimmung mit den Beteiligten ein VA V-konformes Projekt zur Entscheidungsfindung durch den Regionalen Sanierungsbeirat und den Bund-Länder Steuerungs- und Budgetausschuss erarbeiten . Beide Gremien sind durch die LMBV informiert worden. Frage 4: Was hat die Errichtung der Horizontalfilterbrunnen gekostet und auf welcher Grundlage erfolgte deren Finanzierung? Zu Frage 4: Die Finanzierung der drei durch die LMBV errichteten Vertikalfilterbrunnen (nicht Horizentalfilterbrunnen ) zur zeitlich begrenzten Niedrigwasserhaltung wird im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung vorgenommen. Die Höhe der bisher entstandenen Kosten beläuft sich auf ca. 400.000 Euro. Frage 5: Sind weitere Grundstücke in Lauchhammer aufgrund von Altbergbauen gefährdet und müssen deshalb entsprechend gesichert werden? Wenn ja, um welche Grundstücke handelt es sich konkret. Zu Frage 5 In Lauchhammer existieren 19 bebaute Kippenbereiche (vgl. Tabelle). Diese wurden nach 2009/2010 durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) einer Bewertung bzw. geotechnischen Untersuchung unterzogen. Für die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Kippenbereiche Ki 1.1, Ki 1.2, Ki 5.1 bis 5.3, Ki 6.1, Ki 7.2 und Ki 7.3 ergab sich aus der Erstbewertung weiterer Untersuchungs- bzw. Erkundungsbedarf. Aufgrund der Ergebnisse der Erkundungsleistungen bzw. geotechnischen Gutachten wurden neben der Grubenteichsiedlung (Ki 1.1) Sicherungs- und Sanierungserfordernisse im Gewerbegebiet Ortrander Straße (Ki 3.1), an der Zufahrt Wilhelm-Klütz-Straße zum Gewerbegebiet (Ki 5.1), im Pappelweg (Ki 5.2), in Lauchammer Ost (Ki 5.3), in Lauchhammer Nord (Ki 7.2 und 7.3) und in der Tieflage südlich des Autohauses Bathow abgeleitet. Die erforderlichen Sicherungs - und Sanierungsarbeiten wurden bzw. werden bereits durchgeführt. Darüber hinausgehende weitere geotechnische Gefahren für erfolgte Bebauungen auf Kippenflächen in Lauchhammer sind gegenwärtig nicht erkennbar. Weitere Schäden an bestehenden Bauwerken im Zusammenhang mit dem aufgehenden Grundwasser können nicht ausgeschlossen werden. Tabelle: Bebaute Kippenflächen in Lauchhammer Ki ehemalige Grube Name 1.1 M ill y Wohnbebauung Grubenteichsiedlung 1.2 Gewerbeobjekt Bockwitzer Straße (EMS, ehem. Bfk. 66) 2 Heizwerk Grundhofstraße (ehem. Bfk. 64) 3.1 E m an ue l Gewerbegebiet Ortrander Straße (westl. RL 35) 3.2 Wohnbebauung Ortrander Straße/Nauendorfer Straße (nördl. RL 35) 3.3 Wohnbebauung Windmühlenstraße/ Nauendorfer Straße (nordöstl. RL 35) 4.1 Wohnbebauung nördliche Lutherstraße 4.2 Wohnbebauung südliche Lutherstraße/Wolschinkaweg 4.3 Wohnbebauung östlicher Teil Wolschinkaweg (RL 36) 4.4 Wohnbebauung Sallgaster Straße (nördl. RL 36) 5.1 La uc hh am -m er III Wohn- u. Gewerbeobjekt W.-Külz-Straße 5.2 Wohnbebauung Pappelweg 5.3 Industriegebiet südl. Bahnhofstraße (Takraf) 6.1 Wohnbebauung östliche W.-Külz-Straße (südl. Hammergraben) 6.2 Straße Industriegebiet L-Süd – L-Ost 7.1 M a- rie - A nn e Wohnbebauung nördl. Butterberg/östl. Weinbergstraße 7.2 Kleingartenanlage östl. Weinbergstraße L-Nord 7.3 Wohnbebauung Weinbergstraße L-Nord (östl. RL 103) 7.4 Gewerbegebiet Lichterfelder Straße (Fa. Rubin) Frage 6: Wie wird die Stadt Lauchhammer bei der Bewältigung der Folgen von Altbergbauen konkret in Zukunft unterstützt? (Bitte detaillierte Auflistung.) Zu Frage 6: Die Stadt Lauchhammer wird auch künftig als wichtiger Sanierungsschwerpunkt bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr als Folgen des Altbergbaus und des Grundwasserwiederanstiegs vom Land Brandenburg und dem Bund über das Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA V) unterstützt. Frage 7: Kann die Stadt Lauchhammer im Falle eines umsiedlungsbedingten neuen Wohnstandortes Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen? Zu Frage 7: Diese Frage lässt sich erst im Rahmen einer möglichen flankierenden Unterstützung des VA V- Finanzierungsprojektes durch das Land Brandenburg abschließend beantworten. Grundsätzlich ist eine flankierende Unterstützung durch die Städtebauförderung zu den üblichen Konditionen denkbar, sofern die Stadt Lauchhammer die Fördervoraussetzungen schafft (u. a. einschlägiges INSEK und Stadtumbaustrategie ).