Datum des Eingangs: 12.04.2016 / Ausgegeben: 18.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3881 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1533 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann CDU-Fraktion Drucksache 6/3729 Maroder Zustand der Landesstraße 22 im Bereich Keller Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Die Landesstraße 22 ist eine der wichtigsten Zufahrtsstraßen zum Barockschloss Meseberg, dem Gästehaus der Bundesregierung. Die Straße ist jedoch insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt Keller in einem desolaten Zustand und wenig repräsentativ . Trotz jahrelangem Engagement der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolgt keine grundhafte Sanierung, weshalb sich der Zustand der Straße zusehends verschlechtert. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie ist die Zustandsnote der L 22 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und –bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? Vorbemerkung: In Verkehrskonzepten zur Anbindung des Schlosses Meseberg wurde grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Anbindung vorrangig über die B 96 erfolgt. Auf Grund dessen wurde auch der Knotenpunkt Meseberg an der B 96 im Jahr 2007 ausgebaut. zu Frage 1: Die L22 weist im Bereich der Ortsdurchfahrt Keller nach der ZEB 2014 fast durchgehend die Zustandsnote 5,0 (sehr schlecht) auf. Im Rahmen der Ersterfassung im Jahr 2006 der L 22 im Bereich Keller wurden bereits Zustandsbereiche mit der Note 3,5 (Warnwert überschritten und mit schlechterem Zustand ermittelt. Der Zustand der L 22 im Bereich Keller hat sich demzufolge weiter verschlechtert. Frage 2: Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (z.B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.)? Frage 3: Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? zu Fragen 2 und 3: Ja. Im Rahmen der Unterhaltung der Straße erfolgten regelmäßig Reparaturarbeiten. Insbesondere zur Behebung von Winterschäden wurden notwendige Reparaturarbeiten in Form von einzelnen Flickungen durchgeführt. Hierfür werden durchschnittlich ca. 10-15 T€ pro Jahr aufgewandt. Frage 4: Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung dieses Abschnitts anfallen? Welche Planungs- und Prüfvorgänge erfolgten dahingehend durch wen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ergebnissen? Frage 5: Weshalb wurde die Sanierung des Abschnitts bisher nicht umgesetzt? zu Fragen 4 und 5: Eine dauerhafte Verbesserung des Straßenzustandes des genannten Bereiches der L 22 erfordert eine grundhafte Instandsetzung des Abschnittes . Gemäß der aktuellen Straßenverkehrszählung 2010 weist die L 22 zwischen Lindow und Schönermark eine vergleichsweise geringe Verkehrsbelastung von ca. 2.000 Kfz/24h auf. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden daher zunächst für die prioritäre Umsetzung von höher bewerteten Maßnahmen, insbesondere an Straßenabschnitten mit einer viel höheren Verkehrsbelastung, eingesetzt. Eine Aussage zu anfallenden Kosten für eine grundhafte Instandsetzung ist nicht möglich, da entsprechende Planungen nicht vorliegen.