Datum des Eingangs: 12.04.2016 / Ausgegeben: 18.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3882 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1540 des Abgeordneten Raik Nowka CDU-Fraktion Drucksache 6/3743 Kofinanzierung für den Strukturfonds des Krankenhaus-Strukturgesetzes Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1540 vom 18.03.2016: In dem Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG vom 01. Januar 2016) ist ein Strukturfonds vorgesehen, der finanzielle Mittel für Krankenhäuser in Höhe von 500 Mio. EUR zur Verfügung stellt. Brandenburg kann daraus Fördermittel in Höhe von 15,3 Mio. EUR beantragen, sofern die selbige Summe durch das Land kofinanziert wird. Diese Mittel sind im Nachtragshaushalt nicht abgebildet. Auf Nachfrage hat die zuständige Ministerin im Ausschuss für Haushalt und Finanzen ausgeführt, dass die Kofinanzierungsmittel mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 stückweise bereitgestellt werden sollen. Sie hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mittel nicht bis zum 31.07.2016 verbraucht werden müssen, sondern über die Jahre verteilt werden könnten . Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen konkreten Plan hat das Land Brandenburg für die Kofinanzierung der Fördermittel aus dem aus dem KHSG (2016)? Wir bitten um Darstellung eingestellten Mittel in Jahresscheiben. 2. Warum wurden die 15,3 Mio. EUR nicht vollständig in den Nachtragshaushalt 2015/2016 eingestellt, um den Krankenhäusern einen belastbare Grundlage für zu stellende Fördermittelanträge nach dem KHSG zu bieten? 3. Wie begründet die Landesregierung dieses Vorgehen, insbesondere bei einem Haushaltsüberschuss von 204 Mio. EUR aus dem Jahr 2015? 4. Wie viele Kliniken haben bereits ihr Interesse bekundet und werden aller Voraussicht nach einen entsprechenden Antrag stellen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen konkreten Plan hat das Land Brandenburg für die Kofinanzierung der Fördermittel aus dem aus dem KHSG (2016)? Wir bitten um Darstellung eingestellten Mittel in Jahresscheiben. Frage 2: Warum wurden die 15,3 Mio. EUR nicht vollständig in den Nachtragshaushalt 2015/2016 eingestellt, um den Krankenhäusern einen belastbare Grundlage für zu stellende Fördermittelanträge nach dem KHSG zu bieten? Frage 3: Wie begründet die Landesregierung dieses Vorgehen, insbesondere bei einem Haushaltsüberschuss von 204 Mio. EUR aus dem Jahr 2015? Frage 4: Wie viele Kliniken haben bereits ihr Interesse bekundet und werden aller Voraussicht nach einen entsprechenden Antrag stellen? zu Fragen 1 bis 4: Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des gegebenen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemäß § 4 Absatz 1 der am 24. Dezember 2015 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) können die Länder an das Bundesversicherungsamt bis zum 31. Juli 2017 Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds stellen. Für die Inanspruchnahme der Mittel ist ein Zeitraum bis 2020 vorgesehen. Die einzelnen auf die Länder entfallenden Anteile hat das Bundesversicherungsamt nach § 3 Absätze 1 und 2 KHSFV auf seiner Internetseite veröffentlicht: Auf Brandenburg entfällt ein Förderbetrag von 15.158.805 €. Gemäß § 12 Absatz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz ist Voraussetzung für die Zuteilung dieser Fördermittel u.a., dass das antragstellende Land mindestens 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens trägt. Die Entscheidung über die haushaltsmäßige Absicherung dieser Kofinanzierung ab dem Jahr 2017 wird der Haushaltsgesetzgeber treffen; derzeit befindet sich der Doppelhaushalt 2017/2018 noch im Aufstellungsverfahren. Das Ministerium für Arbeit, Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie hat alle Krankenhäuser schriftlich über die Sachlage informiert und die Krankenhäuser im Hinblick auf eine mögliche Antragstellung zur Abgabe von Interessensbekundungen bis 30. April 2016 aufgefordert.