Datum des Eingangs: 14.04.2016 / Ausgegeben: 19.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3901 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1514 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3640 Goldener Plan Ost und Förderung für Sportvereine Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1514 vom 07.03.2016 Die Berliner Morgenpost berichtet, dass aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 15 Mio. € an die Sportvereine ausgeschüttet werden sollen, um die Bedingungen für die Vereine zu verbessern. Der Präsident des Landessportbundes mahnt an, die Kommunen in die Pflicht zu nehmen. Der ländliche Raum soll mit jährlich 2 Millionen € als „Goldener Plan Brandenburg“ gefördert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Die Förderung für den ländlichen Raum erfolgt über das LEADER- Programm, die zur Verfügung stehenden Mittel werden als nicht auskömmlich eingeschätzt, das Antragsprozedere erstreckt sich inzwischen über 1 Jahr, die Prioritätensetzung erfolgte in Abstimmung mit dem Landessportbund. Wie viele Projekte mit welcher Antragssumme wurden seit 2015 beantragt und wie viele Projekte wurden bisher bewilligt? (Bitte nach einzelnen Landkreisen auflisten!) 2. Wie viele Fälle sind bekannt, bei denen die Eigenmittel der Vereine/bzw. Kommunen nicht zur Verfügung gestellt werden können?(Bitte auflisten!) 3. Welche Aktivitäten entwickelt das Land, um den finanzschwachen Antragstellern zu helfen? (Bitte Beispiele erläutern!) 4. Da das Antragsvolumen die geplanten Mittel für den Goldenen Plan Brandenburg bis 2020 weit überschreitet ist offensichtlich ein hoher Nachholbedarf/ Reparaturstau abzuarbeiten, welche Strategie und welche konkreten Vorhaben gibt es dazu ? 5. Wie viele Anträge und für welche Investitionshöhe liegen bisher für das geplante KIP- Teil: Förderung für Sportvereine- vor? 6. Die Förderung der Sportvereine gilt als freiwillige Aufgabe in den Kommunen. Wie viele Kommunen müssen die Hilfsanträge der Sportvereine abweisen, da sie sich in der Haushaltssicherung befinden und die Kommunen den Überragenden Sparwillen den genehmigenden Kommunalaufsichten nicht nachweisen können? 7. Welche Kommunen sind das und wie hoch sind die in Rede stehenden Summen? 8. Die Zeitung berichtet über einen enormen Andrang in die Sportvereine. Die Gestaltung der Freizeit in dieser Form ist unbedingt zu unterstützen. Die Förderung für den Goldenen Plan erliegt fast gänzlich der vorgegebenen Bürokratie, die Antragsbearbeitung ist zudem unverhältnismäßig lang. Gleiches stellt sich beim Stadt-Umlandwettbewerb (in diesem Programm sollen auch Sport und Freizeitanlagen von Mittelzentren und deren Umland gefördert werden) dar, es fehlen die Bewilligungsrichtlinien. Was plant die Landesregierung, um dafür zu sorgen, das politisch angekündigte Fördermittel zeitnah den Antragstellern, nach der Antragstellung , zur Verfügung gestellt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Förderung für den ländlichen Raum erfolgt über das LEADER- Programm , die zur Verfügung stehenden Mittel werden als nicht auskömmlich eingeschätzt , das Antragsprozedere erstreckt sich inzwischen über 1 Jahr, die Prioritätensetzung erfolgte in Abstimmung mit dem Landessportbund. Wie viele Projekte mit welcher Antragssumme wurden seit 2015 beantragt und wie viele Projekte wurden bisher bewilligt? (Bitte nach einzelnen Landkreisen auflisten!) Zu Frage 1: Grundlage für die Förderung von Sportvereinen im Rahmen von LEA- DER ist die Vereinbarung zwischen dem Landessportbund und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 08. Juli 2014 zur Unterstützung von Investitionen für Vereine des Breitensports auf dem Lande. Die Vereinbarung wurde für den Umsetzungszeitraum bis 2020 abgeschlossen. Bisher wurden durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAG’ en) 45 Vorhaben von Sportvereinen positiv bevotet. Bis Ende Februar 2016 lagen der Bewilligungsbehörde 12 Förderanträge vor, davon konnten bisher zwei Vorhaben bewilligt werden. Frage 2: Wie viele Fälle sind bekannt, bei denen die Eigenmittel der Vereine/bzw. Kommunen nicht zur Verfügung gestellt werden können?(Bitte auflisten!) Zu Frage 2: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen die erforderlichen Eigenmittel nicht erbracht werden können. Frage 3: Welche Aktivitäten entwickelt das Land, um den finanzschwachen Antragstellern zu helfen? (Bitte Beispiele erläutern!) Zu Frage 3: Die Umsetzung der in Antwort auf Frage 1 genannten Vereinbarung stellt eine ganz erhebliche Unterstützung der Vereinstätigkeit auf dem Lande dar. Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Vorhaben, die im Ergebnis der Projektauswahl eingereicht werden, die erforderliche finanzielle Ausstattung haben. Frage 4: Da das Antragsvolumen die geplanten Mittel für den Goldenen Plan Brandenburg bis 2020 weit überschreitet ist offensichtlich ein hoher Nachholbedarf/ Reparaturstau abzuarbeiten, welche Strategie und welche konkreten Vorhaben gibt es dazu? Zu Frage 4: Mit dem Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) gibt es Konsens zur Gesamtfinanzierung im vereinbarten Umfang. Auf die Beantwortung der KA 1316 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Das Kommunale-Infrastrukturprogramm Teil: Sport des Landes Brandenburg sieht zusätzlich Sportstättenbauförderungen in Höhe von 15 Mio. € im Zeitraum 2016 bis 2019 vor. Weiterhin konnte die Landesregierung 2 Projekte des Sportstättenbaus neben weiteren Projekten der Infrastruktur bei Bundesprogrammen, wie z. B. im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur platzieren. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (insgesamt 107,947 Mio. für Infrastrukturen) besteht für finanzschwache Kommunen die Möglichkeit der Förderung von Sportstätten im Schwerpunktbereich Infrastruktur. Frage 5: Wie viele Anträge und für welche Investitionshöhe liegen bisher für das geplante KIP- Teil: Förderung für Sportvereine- vor? Zu Frage 5: Nach Abstimmung zwischen dem LSB und dem MBJS, wird für die im kommunalen Infrastrukturprogramm geplanten Maßnahmen der Freizeit- und Sportinfrastruktur (KIP- Sport) grundsätzlich der LSB Zuwendungsempfänger sein. Die Weitergabe der Fördermittel erfolgt durch den LSB per Vertrag an die Vereine. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt mit Hilfe von Projektvorschlägen nach Prioritäten der Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) und des LSB. Die Verfahrensregelung des LSB sieht vor, dass die Projekte in 2 Antragsphasen realisiert werden. Für die Interessenbekundung sind bis zum 01.04.2016 bzw. 01.09.2017 entsprechende Voranträge an die KSB/SSB zu stellen. Eine erste Aussage zu der Anzahl der Anträge wird insofern seitens des LSB frühestens nach dem 01.05.2016 möglich sein. Frage 6: Die Förderung der Sportvereine gilt als freiwillige Aufgabe in den Kommunen . Wie viele Kommunen müssen die Hilfsanträge der Sportvereine abweisen, da sie sich in der Haushaltssicherung befinden und die Kommunen den Überragenden Sparwillen den genehmigenden Kommunalaufsichten nicht nachweisen können? Frage 7: Welche Kommunen sind das und wie hoch sind die in Rede stehenden Summen? Zu den Fragen 6 und 7: Der Landesregierung liegen aus der Kommunalaufsicht keine Hinweise zu diesem Fragebereich vor. Hinsichtlich der Bedeutung der Sportförderung jedoch wird auf § 2 (1) und § 7 (1) des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz-SportFGBbg) verwiesen. Danach ist die Sportförderung dem Grunde nach als pflichtige Aufgabe des Landes und der Kommunen anzusehen. Frage 8: Die Zeitung berichtet über einen enormen Andrang in die Sportvereine. Die Gestaltung der Freizeit in dieser Form ist unbedingt zu unterstützen. Die Förderung für den Goldenen Plan erliegt fast gänzlich der vorgegebenen Bürokratie, die Antragsbearbeitung ist zudem unverhältnismäßig lang. Gleiches stellt sich beim Stadt- Umlandwettbewerb (in diesem Programm sollen auch Sport und Freizeitanlagen von Mittelzentren und deren Umland gefördert werden) dar, es fehlen die Bewilligungsrichtlinien . Was plant die Landesregierung, um dafür zu sorgen, das politisch angekündigte Fördermittel zeitnah den Antragstellern, nach der Antragstellung, zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 8: Eine Förderung von Sport- und Freizeitanlagen aus dem sich an den Stadt-Umland-Wettbewerb anschließenden Verfahren wird nur über das LEADER- Programm möglich sein. Nach der abschließenden Entscheidung des Stadt-Umland- Wettbewerbs am 17. und 18. März 2016 zu den ausgewählten Kooperationen, können sich nun die Antragsteller an die örtliche Lokale Aktionsgruppe des LEADER- Programms zur Vorbereitung und Umsetzung der angemeldeten Maßnahmen (unter Maßgabe der Förderfähigkeit sowie des einschlägigen Projektauswahlverfahrens) wenden.