Datum des Eingangs: 14.04.2016 / Ausgegeben: 19.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3902 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1536 der Abgeordneten Christina Schade AfD-Fraktion Drucksache 6/3734 Nachfrage zur Kleinen Anfrage TTIP-Einblicke Nr. 1430 Wortlaut der Kleinen Anfrage: Auf die Kleine Anfrage Nr. 1430 teilte die Landesregierung als Antwort mit, dass noch kein Mitglied der Landesregierung in die TTIP-Texte Einblick genommen hat. Zumindest einen Termin möchte Herr Minister Dr. Markov am 16.03.2016 wahrnehmen . Die Inhalte der Dokumente dürfen nicht mit „unbefugten“ Dritten geteilt werden. D. h. dass die interessierte Öffentlichkeit nicht informiert werden darf. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet es die Landesregierung, dass generell alle Inhalte der Dokumente nicht mit der interessierten Öffentlichkeit geteilt werden dürfen? 2. Wie bewertet es die Landesregierung, dass die Mitnahme handschriftlicher Notizen und Kopien nicht erlaubt ist? 3. Wie lange hat es von der Terminanfrage bis zum Termin der Einsichtnahme gedauert ? 4. Sieht es die Landesregierung als ausreichend an, dass nur ein Mitglied oder Mitarbeiter der Landesregierung Einsicht nimmt? 5. Wer hat für Brandenburg außer Regierungsmitglieder und Mitarbeiter noch Einsichtsrecht ? 6. Hat sich die Sichtweise der Landesregierung auf TTIP durch die Einsichtnahme von Herrn Minister Dr. Markov geändert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet es die Landesregierung, dass generell alle Inhalte der Dokumente nicht mit der interessierten Öffentlichkeit geteilt werden dürfen? zu Frage 1: Im Rahmen ihrer Transparenzoffensive veröffentlicht die EU-Kommission umfangreiche Verhandlungsdokumente zum Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) für jedermann zugänglich im Internet. Hierzu gehören u.a. auch Verhandlungspositionen sowie Textvorschläge der EU, welche von der EU- Kommission im Internet veröffentlicht werden, sobald sie den USA vorgelegt wurden. Lediglich die konsolidierten Verhandlungsdokumente, also jene Dokumente, welche auch US-Verhandlungspositionen enthalten, können auf nationaler Ebene in Deutschland nur von Vertretern der Bundesregierung sowie Mitgliedern des Bundestags und Bundesrates in einem Lesesaal beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingesehen werden. Die Geheimhaltungsvorschriften sind ein Ergebnis von Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA. Die USA nehmen für sich das Recht in Anspruch, die Verhandlungen zu TTIP nicht vollständig in der Öffentlichkeit zu führen. Frage 2: Wie bewertet es die Landesregierung, dass die Mitnahme handschriftlicher Notizen und Kopien nicht erlaubt ist? zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie lange hat es von der Terminanfrage bis zum Termin der Einsichtnahme gedauert? zu Frage 3: Die Terminanfrage zur Einsichtnahme durch Minister Dr. Markov wurde bereits gestellt, bevor die Einsichtnahmemöglichkeit für Bundesratsmitglieder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet war. Im Übrigen war die Einsichtnahme nach Einrichtung der Zugangsmöglichkeit kurzfristig möglich. Frage 4: Sieht es die Landesregierung als ausreichend an, dass nur ein Mitglied oder Mitarbeiter der Landesregierung Einsicht nimmt? zu Frage 4: Die Einsichtnahme in die konsolidierten Fachverhandlungsdokumente ist eine von mehreren Möglichkeiten, um Informationen zum TTIP-Verhandlungsstand zu gewinnen. Daneben werden – vgl. Antwort zu Frage 5 – zahlreiche weitere TTIP- Dokumente durch die EU-Kommission und die Bundesregierung im Internet veröffentlicht . Diese Dokumente wurden und werden gemäß der jeweiligen Zuständigkeit von den Mitgliedern der Landesregierung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der entsprechenden Ministerien in die Meinungsbildung einbezogen. Frage 5: Wer hat für Brandenburg außer Regierungsmitglieder und Mitarbeiter noch Einsichtsrecht? zu Frage 5: Für das Land Brandenburg haben derzeit die Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder des Bundesrates ein Einsichtsrecht in die konsolidierten Verhandlungsdokumente . Die umfangreichen im Internet veröffentlichten Verhandlungspositionen und Vertragsdokumente der EU-Kommission können von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Frage 6: Hat sich die Sichtweise der Landesregierung auf TTIP durch die Einsichtnahme von Herrn Minister Dr. Markov geändert? zu Frage 6: Nein.