Datum des Eingangs: 19.04.2016 / Ausgegeben: 25.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3940 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1551 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/3766 Freigelassene Islamisten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der islamistische Gefährder und Asylbewerber M. Z. (22) aus Oranienburg wollte sich dem Islamischen Staat anschließen und wurde festgenommen. Am 11.02.2016 wurde er vom Potsdamer Landgericht freigesprochen . Frage 1: Ist sein Aufenthaltsort bekannt? Frage 2: Wird M. Z. von den Sicherheitskräften überwacht? Frage 3: Wie viele Beamte und Sprachmittler sind dafür notwendig? Frage 4: Mit welchem Kostensatz ist der tägliche Aufwand der Überwachung zu beziffern ? Frage 5: Ist M. Z. mittlerweile in ein anderes Bundesland bzw. EU-Land ausgereist? Frage 6: Welche Gründe sprechen gegen eine Abschiebung? zu den Fragen 1 bis 6: Der Beantwortung der Fragen stehen neben polizeitaktischen Gründen insbesondere Belange des Datenschutzes entgegen. Zum einen wären mit der Veröffentlichung der Antwort die Bekanntgabe möglicherweise durchgeführter Überwachungsmaßnahmen und Beeinträchtigungen der effektiven Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden verbunden. Zum anderen wären die Antwort und damit personenbezogene Daten gemäß § 58 Abs. 4 Satz 1 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg elektronisch zu veröffentlichen. Dem Informationsinteresse der Abgeordneten kann indessen durch Akteneinsichts- und Auskunftsrechte nach Maßgabe des Artikels 56 Abs. 3 Verfassung des Landes Brandenburg nachgekommen werden.