Datum des Eingangs: 20.04.2016 / Ausgegeben: 25.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3946 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1553 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/3768 Waffeneinsatz an der Grenze Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Laut der kleinen Anfrage der PDS vom 17.10.1996 ist von 1950 bis 1996 in 103 Fällen der Gebrauch von Schusswaffen im bundesdeutschen Grenzgebiet dokumentiert worden. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in dem oben genannten Zeitraum bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Staatsanwaltschaft Cottbus und Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen dem Einsatz der Dienstwaffe? zu Frage 1: Die Fragestellung kann sich nur auf den Zeitraum ab dem 1. Dezember 1993 beziehen, da die Staatsanwaltschaften Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Gerichtsneuordnungsgesetzes vom 14. Juni 1993 (GVBl. I Nr. 14 S. 198) ihre Arbeit aufgenommen haben. Für den Zeitraum vom 1. Dezember 1993 bis zum 31. Dezember 1996 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zur Anzahl von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Dienstwaffe vor, da solche Verfahren in keiner selbstständigen Kategorie statistisch erfasst werden. Das angefragte Kriterium lässt sich auch keinem eigenständigen Straftatbestand zuordnen. Frage 2: Wie viele Personen wurden im Grenzbereich bzw. an der Grenze zu Polen durch Dienstwaffen verwundet? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen dazu mangels spezifischer statistischer Erfassung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wie viele Todesfälle sind im Grenzbereich bzw. an der Grenze zu Polen aufgetreten? zu Frage 3: Todesfälle im Grenzgebiet zu Polen werden nicht gesondert statistisch erfasst, sodass auch diesbezüglich keine Angaben gemacht werden können. Frage 4: Wie viele von den oben genannten Fällen sind durch Dienstwaffen verursacht worden? zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5: Sind Fälle von Waffengebrauch durch private Personen im Grenzgebiet bzw. an der Grenze zu Polen aufgetreten (z. B. durch Jäger, Schmuggler usw.)? zu Frage 5: Eine statistische Erfassung von Waffengebrauch durch Privatpersonen im Grenzgebiet erfolgt nicht. Soweit in der Antwort der Bundesregierung vom 17. Oktober 1996 (BT-Drs. 13/5845) auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS vom 2. Oktober 1996 (BT-Drs. 13/5702) mitgeteilt worden ist, dass am 5. September 1996 im Bereich Ratzdorf ein Jäger zwei armenische Staatsangehörige nach unerlaubtem Grenzübertritt verletzt haben soll, konnte dieser Vorfall durch eine Recherche in den Verfahrensregistern nicht (mehr) verifiziert werden.