Datum des Eingangs: 21.04.2016 / Ausgegeben: 26.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3952 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1535 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3220 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Vergabepraxis für Fischereirechte in Brandenburg“ (Drucksache 6/3220) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1535 vom 16.03.2016: Die Antworten der Landesregierung auf die oben genannte Anfrage (Drucksache 6/3220) lassen die Schlussfolgerung zu, dass eine unzureichende Datenlage der zu bewirtschaftenden landeseigenen Gewässer vorliegt (Frage 14). Des Weiteren ist aus den Antworten nicht zu erkennen, dass ausreichende Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Management der Gewässer vorliegen und ein nachhaltiges Management in der Praxis in Brandenburg umgesetzt wird (Frage 5 und 12). Um diese Schlussfolgerungen zu verifizieren bzw. zu falsifizieren und gemäß des Beschlusses (5/3929) die Konzepte und Umsetzung zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht als bedeutenden Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum Brandenburgs umfassend zu verstehen, frage ich die Landesregierung: 1. Zu Frage 1: Anhand welcher Parameter & Indikatoren bewertet die Landesregierung , ob die genannten Maßnahmen (stabile Pachtbedingungen, finanzielle Förderung, Fischereiabgabe und Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden) die Fischerei gemäß Beschluss 5/3929 gestärkt haben? Wie haben sich diese Parameter & Indikatoren seit Beschlussfassung entwickelt (bitte jährliche Aufschlüsselung)? Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Parameter/Indikatoren und somit die Wirksamkeit der realisierten Maßnahmen? 2. Zu Frage 2: Wer ist mit der Kontrolle der beschränkenden Regelungen im Fischereirecht beauftragt? Wie viele Personen üben diese Kontrolle in Brandenburg aus? Wie häufig wurden diese Kontrollen im Jahr 2015 durchgeführt? Wie oft wurden Mängel in der Beachtung der beschränkenden Regelungen des Fischereirechtes im Jahr 2015 festgestellt? 3. Zu Frage 2: Zu welchen Ergebnissen kam das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow bei der Einschätzung des fischereilichen Ertragspotenzials in landeseigenen Gewässern? Wie oft wurden die Stichproben zur Evaluierung der guten fachlichen Praxis in den Jahren 2010 – 2015 (bitte jährlich auflisten) durchgeführt? Zu welchen Ergebnissen kamen die stichprobenhaften Überprüfungen, bitte gegliedert nach Bewirtschaftungsart angeben? 4. Zu Frage 3: Wie ist die Pachtempfehlungskommission nach Sitzen strukturiert? Mit welchem Verfahren wird in der Pachtempfehlungskommission ausgeschlossen, dass stimmberechtigte Organisationsvertreter kein eigenes Pachtinteresse an zu entscheidenden Pachten haben? Wie oft wurde das Verfahren von 2010 bis 2015 angewandt? 5. Zu Frage 4: Wie schätzt die Landesregierung das Instrument der Aufstellung und des Monitorings von Hegeplänen hinsichtlich seiner Wirksamkeit zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischereigewässern in Brandenburg ein? Sind die regelmäßige Erstellung von Hegeplänen und der Nachweis über der Einhaltung eine Bedingung bei der Pachtvergabe? 6. Zu Frage 5: Wer ist von der Landesregierung mit der Schulung und Kontrolle von Pächtern zur Einhaltung von Naturschutzbelangen beauftragt? Wie viele Mitarbeiter sind mit der Einhaltung der Naturschutzbelange bei verpachteten, landeseigenen Gewässern beauftragt? Wie oft fanden Kontrollen zur Einhaltung der Naturschutzbelange von 2010 – 2015 (bitte jährlich auflisten) statt? Wie oft kam es in den Jahren 2010 – 2015 (bitte jährlich auflisten) zu Verstößen gegen Naturschutzbelange? 7. Zu Frage 7: Erfolgt eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von Fischereirechten? Wenn nicht, wie stellt die Landesregierung sicher, dass im Sinne der Gleichbehandlung die Interessierten von den zur Vergabe stehenden Fischereirechten erfährt? 8. Zu Frage 8: Welche Daten (bitte auflisten) werden statistisch vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hinsichtlich verpachteter Gewässerflächen erhoben? Wie begründet die Landesregierung, dass die anteiligen Koppelfischerei- bzw. Naturschutzflächen statistisch nicht erfasst werden? Welche Gründe sprechen für und gegen eine statistische Erfassung dieser Daten? 9. Zu Frage 9: Welche Daten (bitte auflisten) werden statistisch von den Unteren Fischereibehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte hinsichtlich der verpachteten Gewässer, welche nicht im Eigentum des Landes Brandenburgs sind, erfasst? 10. Zu Frage 11: Auf welcher Grundlage schlussfolgert die Landesregierung, dass der angefragte Sachverhalt aus Frage 11 „eine seltene Ausnahme darstellt“, da eine entsprechende Statistik von der Landesverwaltung nicht geführt wird? 11. Zu Frage 8, 9, 11, 14, 16 und 17: Aus den Antworten der Landeregierung zu den Fragen 8, 9, 11, 14, 16 und 17 geht hervor, dass keine statistischen Daten zu folgenden Kriterien / Charakteristika der Fischerei und Fischzucht in Brandenburg erfolgt: I. Koppelfischereiflächen und Naturschutzflächen (Frage 8) II. Jährliche Erfassung von Anzahl, Größe und Verteilung der Gewässerflächen, welche im Eigentum des Landes Brandenburgs sind und von Erwerbsfischern, Landesanglerverband oder anderen gemeinnützigen Vereinigungen zur Förderung der Ausübung des Angelns (Frage 8) III. Anzahl, Größe und Verteilung der Gewässerflächen, welche nicht im Eigentum des Landes Brandenburgs sind und von Erwerbsfischern, Landesanglerverband oder anderen gemeinnützigen Vereinigungen zur Förderung der Ausübung des Angelns (Frage 9) IV. Jährliche Erfassung der verpachteten Gewässerflächen an den Landesangler-verband Brandenburg e.V. (Frage 11) V. Anzahl und Gesamtfläche der Gewässer, welche sich derzeit (z.B. Jahr 2015) im Eigentum des Landes Brandenburg (Frage 14) befinden VI. Anzahl der Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb im Land Brandenburg (Frage 16) VII. Anzahl der Arbeitsplätze in der Erwerbsfischerei (Frage 17) Wie schätzt die Landesregierung die vorliegende statistische Datenlage als Grundlage zu Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht als bedeutenden Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum Brandenburgs ein? Wie schätzt die Landesregierung die fehlende Datenlage zu den Gewässern, welche nicht im Eigentum des Landes sind, hinsichtlich der Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht in Brandenburg ein? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Der Beschluss des Landtages 5/3929 zur Stärkung der nachhaltigen Fischerei und Fischzucht und der Nutzung der Potentiale des Fischereiwesens ist auch heute noch Grundlage für das Handeln der Landesregierung. Mit der Beantwortung der KA 1331 erfolgte eine komprimierte Bilanzierung zur Entwicklung der entsprechenden Rahmenbedingungen . Am 13.04.2016 wurde eine Anhörung zum Thema „Aktuelle Situation der Fischereiwirtschaft in Brandenburg“ im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (ALUL) durchgeführt. Frage 1: Zu Frage 1: Anhand welcher Parameter & Indikatoren bewertet die Landesregierung , ob die genannten Maßnahmen (stabile Pachtbedingungen, finanzielle Förderung, Fischereiabgabe und Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden) die Fischerei gemäß Beschluss 5/3929 gestärkt haben? Wie haben sich diese Parameter & Indikatoren seit Beschlussfassung entwickelt (bitte jährliche Aufschlüsselung )? Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Parameter /Indikatoren und somit die Wirksamkeit der realisierten Maßnahmen? Frage 11: Zu Frage 8, 9, 11, 14, 16 und 17: Aus den Antworten der Landeregierung zu den Fragen 8, 9, 11, 14, 16 und 17 geht hervor, dass keine statistischen Daten zu folgenden Kriterien / Charakteristika der Fischerei und Fischzucht in Brandenburg erfolgt: I. Koppelfischereiflächen und Naturschutzflächen (Frage 8) II. Jährliche Erfassung von Anzahl, Größe und Verteilung der Gewässerflächen, welche im Eigentum des Landes Brandenburgs sind und von Erwerbsfischern, Landesanglerverband oder anderen gemeinnützigen Vereinigungen zur Förderung der Ausübung des Angelns (Frage 8) III. Anzahl, Größe und Verteilung der Gewässerflächen, welche nicht im Eigentum des Landes Brandenburgs sind und von Erwerbsfischern, Landesanglerverband oder anderen gemeinnützigen Vereinigungen zur Förderung der Ausübung des Angelns (Frage 9) IV. Jährliche Erfassung der verpachteten Gewässerflächen an den Landesanglerverband Brandenburg e.V. (Frage 11) V. Anzahl und Gesamtfläche der Gewässer, welche sich derzeit (z.B. Jahr 2015) im Eigentum des Landes Brandenburg (Frage 14) befinden VI. Anzahl der Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb im Land Brandenburg (Frage 16) VII. Anzahl der Arbeitsplätze in der Erwerbsfischerei (Frage 17) Wie schätzt die Landesregierung die vorliegende statistische Datenlage als Grundlage zu Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht als bedeutenden Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum Brandenburgs ein? Wie schätzt die Landesregierung die fehlende Datenlage zu den Gewässern, welche nicht im Eigentum des Landes sind, hinsichtlich der Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht in Brandenburg ein? Zu den Fragen 1 und 11: Die Landesregierung bewertet die Wirksamkeit der Maßnahmen anhand der mit den Jahresberichten zur Deutschen Binnenfischerei und den jährlichen Aquakulturstatistikerhebungen veröffentlichten Daten und Schätzungen verschiedener Branchen-Kennzahlen. Diese lassen die Einschätzung zu, dass anhand der genannten, teils langjährigen Maßnahmen ein weiterer Rückgang an Betrieben , Fangerträgen und Aquakulturproduktion gebremst werden konnte und eine Stabilisierung zu verzeichnen ist. Aus dieser Entwicklung leitet die Landesregierung auch die Notwendigkeit zur Fortsetzung der bisher durchgeführten Maßnahmen ab. Sie sieht den Beschluss des Landtages 5/3929 als langfristige Aufgabe zur Stärkung des ländlichen Raumes an. Die gegebene Datenlage sieht die Landesregierung als Grundlage für die Förderung der Fischerei und Fischzucht als hinreichend an. Frage 2: Zu Frage 2: Wer ist mit der Kontrolle der beschränkenden Regelungen im Fischereirecht beauftragt? Wie viele Personen üben diese Kontrolle in Brandenburg aus? Wie häufig wurden diese Kontrollen im Jahr 2015 durchgeführt? Wie oft wurden Mängel in der Beachtung der beschränkenden Regelungen des Fischereirechtes im Jahr 2015 festgestellt? Zu Frage 2: Die Kontrolle erfolgt durch die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Ihnen obliegt die Wahrnehmung der Fischereiaufsicht. Diese Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Außerdem wird zur näheren Erläuterung auf die Landtagsdrucksachen 5/6880 und 6/332 verwiesen. Frage 3: Zu Frage 2: Zu welchen Ergebnissen kam das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow bei der Einschätzung des fischereilichen Ertragspotenzials in landeseigenen Gewässern? Wie oft wurden die Stichproben zur Evaluierung der guten fachlichen Praxis in den Jahren 2010 – 2015 (bitte jährlich auflisten) durchgeführt? Zu welchen Ergebnissen kamen die stichprobenhaften Überprüfungen, bitte gegliedert nach Bewirtschaftungsart angeben? Zu Frage 3: Die genannte Studie ist noch nicht veröffentlicht. Hinweise auf nicht nachhaltige Bestandsbewirtschaftungen liegen den Fischereibehörden nicht vor. Frage 4: Zu Frage 3: Wie ist die Pachtempfehlungskommission nach Sitzen strukturiert ? Mit welchem Verfahren wird in der Pachtempfehlungskommission ausgeschlossen , dass stimmberechtigte Organisationsvertreter kein eigenes Pachtinteresse an zu entscheidenden Pachten haben? Wie oft wurde das Verfahren von 2010 bis 2015 angewandt? Zu Frage 4: Die Fischereipachtempfehlungskommission setzt sich wie folgt zusammen: a) ein Vertreter des LELF als Vorsitzender, b) ein Vertreter der unteren Fischereibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu verpachtenden Fischereirecht befindet, c) ein Vertreter des Fischereiverbandes „Land Brandenburg“ e. V., d) ein Vertreter des Zweckverbandes der Berufsfischer der Seen- und Flussfischerei im Land Brandenburg e. V., e) ein Vertreter des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V., f) ein Vertreter des Landesverbandes Deutscher Sportfischer Berlin-Brandenburg e. V. Im Übrigen wird auf die Landtagsdrucksache 3/7912 verwiesen. Im Zeitraum 2010 – 2015 erfolgten 3 Sitzungen der Fischereipachtempfehlungskommission. Dabei wurden Empfehlungen zur Verpachtung von Fischereiausübungsrechten für 4 Gewässer, bzw. Gewässerabschnitte ausgesprochen. Frage 5: Zu Frage 4: Wie schätzt die Landesregierung das Instrument der Aufstellung und des Monitorings von Hegeplänen hinsichtlich seiner Wirksamkeit zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischereigewässern in Brandenburg ein? Sind die regelmäßige Erstellung von Hegeplänen und der Nachweis über der Einhaltung eine Bedingung bei der Pachtvergabe? Zu Frage 5: Die Regelungen zu den Hegeplänen ergeben sich aus § 24 BbgFischG. Die Pflicht zu Aufstellung von Hegeplänen ist demnach an Fischereibezirke gebunden. Da nur eine partielle gesetzliche Pflicht zur Bildung von Fischereibezirken besteht, können Hegepläne und deren Einhaltung nicht zur Bedingung bei der Pachtvergabe gemacht werden. Frage 6: Zu Frage 5: Wer ist von der Landesregierung mit der Schulung und Kontrolle von Pächtern zur Einhaltung von Naturschutzbelangen beauftragt? Wie viele Mitarbeiter sind mit der Einhaltung der Naturschutzbelange bei verpachteten, landeseigenen Gewässern beauftragt? Wie oft fanden Kontrollen zur Einhaltung der Naturschutzbelange von 2010 – 2015 (bitte jährlich auflisten) statt? Wie oft kam es in den Jahren 2010 – 2015 (bitte jährlich auflisten) zu Verstößen gegen Naturschutzbelange? Zu Frage 6: Für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Zu möglichen Rechtsverstößen und Kontrollen an landeseigenen Gewässern liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 7: Zu Frage 7: Erfolgt eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von Fischereirechten? Wenn nicht, wie stellt die Landesregierung sicher, dass im Sinne der Gleichbehandlung die Interessierten von den zur Vergabe stehenden Fischereirechten erfährt? Zu Frage 7: Es erfolgt keine öffentliche Ausschreibung der zur Verpachtung anstehenden Fischereiausübungsrechte. Alle potenziellen Interessenten haben die gleichen Möglichkeiten, sich über die Vergabeabsichten bei Fischereirechten, wie in der Antwort zu Frage 7 der KA 1331 beschrieben, zu informieren. Ergänzend wird auf die Landtagsdrucksache 3/7912 verwiesen. Frage 8: Zu Frage 8: Welche Daten (bitte auflisten) werden statistisch vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hinsichtlich verpachteter Gewässerflächen erhoben? Wie begründet die Landesregierung, dass die anteiligen Koppelfischerei- bzw. Naturschutzflächen statistisch nicht erfasst werden? Welche Gründe sprechen für und gegen eine statistische Erfassung dieser Daten? Zu Frage 8: Im Rahmen der Verpachtung von Fischereiausübungsrechten werden folgende Daten statistisch erhoben: Vertragsnummern, Pächterangaben, Vertragslaufzeiten , Gewässernamen und -flächen, Pachthöhen, Zahlungsdaten, Besatz- und Ertragsangaben. Die Erhebung von Daten zur Koppelfischerei- bzw. Naturschutzflächen ist nicht Gegenstand des Verpachtungsverfahrens. Für derartige Flächenverschneidungen besteht keine gesetzliche Grundlage. Frage 9: Zu Frage 9: Welche Daten (bitte auflisten) werden statistisch von den Unteren Fischereibehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte hinsichtlich der verpachteten Gewässer, welche nicht im Eigentum des Landes Brandenburgs sind, erfasst? Zu Frage 9: Es wird auf die Regelung nach § 12 BbgFischG verwiesen (Anzeige des Abschlusses und der Änderung von Fischereipachtverträgen). Zur Datenerhebung aus den bei den zuständigen unteren Fischereibehörden angezeigten Fischereipachtverträgen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 10: Zu Frage 11: Auf welcher Grundlage schlussfolgert die Landesregierung, dass der angefragte Sachverhalt aus Frage 11 „eine seltene Ausnahme darstellt“, da eine entsprechende Statistik von der Landesverwaltung nicht geführt wird? Zu Frage 10: Diese Einschätzung stützt sich auf Angaben des zuständigen Landesamtes.