Datum des Eingangs: 21.04.2016 / Ausgegeben: 26.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3954 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1549 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Galau AfD-Fraktion Drucksache 6/3764 Kindergeld an EU-Bürger Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Einigung mit Großbritannien ermöglicht weitere Maßnahmen, denen bisher EU-Recht entgegenstand. So kann Deutschland das Kindergeld für EU-Bürger künftig an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes anpassen. Brandenburg zahlt derzeit Kindergeld in voller deutscher Höhe aus. Frage 1: Wie viel EU-Bürger beziehen derzeit Kindergeld in Brandenburg? zu Frage 1: Hierzu stehen der Landesregierung keine Daten zur Verfügung, da sie für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nicht zuständig ist. Dies obliegt der jeweils zuständigen Familienkasse (§§ 70 und 72 Einkommensteuergesetz). Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden unter der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt, § 5 Absatz 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz). Frage 2: Aus welchen EU-Ländern stammen sie? zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Kosten sind es im Monat pro Kind? zu Frage 3: Ab dem Jahr 2016 werden monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 190 €, für dritte Kinder 196 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 € gewährt (§ 66 Einkommensteuergesetz). Weitere Angaben können nicht getroffen werden; siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Wie viel Kindergeld zahlt Brandenburg monatlich auch schon innerhalb der ersten drei Monate an die EU-Bürger? Frage 5: Wie hoch sind die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Anträge? zu den Fragen 4 und 5: Siehe Antwort zu Frage 1.