Datum des Eingangs: 21.04.2016 / Ausgegeben: 26.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3955 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1559 der Abgeordneten Andreas Kalbitz und Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/3782 Ankauf von Steuersünder-CDs Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Von deutschen Behörden wurden erstmals im Januar 2006 Datenträger mit gestohlenen Bankdaten angekauft. Frage 1: Hat sich die Landesregierung am Kauf sogenannter Steuersünder-CDs beteiligt ? zu Frage 1: Brandenburg hat sich bis zum Jahre 2010 an dem Ankauf von zwei Steuerdatenträgern beteiligt. Die Beteiligung an den Kosten war verbunden mit der Forderung, klare gesetzliche Regelungen zur Anschaffung solchen Datenmaterials - unabhängig von der höchstrichterlich entschiedenen rechtmäßigen Verwertbarkeit der Daten - zu schaffen. Diese stand bis Ende des vergangenen Jahres aus. Daher erfolgte keine weitere Kostenbeteiligung. Frage 2: Plant die Landesregierung sich am Kauf sogenannter Steuersünder-CDs zu beteiligen? zu Frage 2: Aufgrund der zum 18. Dezember 2015 bewirkten Legitimierung der Datenankäufe durch Amtsträger in § 202d Absatz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde die von Brandenburg geforderte Rechtmäßigkeit und damit Rechtssicherheit bei der Anschaffung und der Verwertung der Steuerdatenträger umgesetzt. Brandenburg wird zukünftig dem jeweils ankaufenden Land seinen Kostenanteil erstatten. Frage 3: Erachtet die Landesregierung den Kauf sogenannter Steuersünder-CDs als sinnvoll? zu Frage 3: Der Ankauf sogenannter „Steuersünder-CDs“ ist ein Beitrag zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung. Zum rechtlichen Rahmen verweise ich auf die Antworten zu Fragen 1 und 2. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung den Kauf sogenannter Steuersünder-CDs vor dem Hintergrund, dass der Diebstahl von Kundendaten in Ländern wie der Schweiz oder Lichtenstein wegen Verletzung des Bankgeheimnisses unter Strafandrohung steht? zu Frage 4: Brandenburg forderte die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Anschaffung und der Verwertung solchen Datenmaterials . Ich verweise dazu auch auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2.