Datum des Eingangs: 22.04.2016 / Ausgegeben: 27.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3977 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr.1555 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/3770 Übergriffe gegen christliche Flüchtlinge Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Lutherischer Pfarrer Gottfried Martens aus Berlin beklagt Christenmobbing im „Landesamt für Gesundheit und Soziales“ (LaGeSo). Ein Gemeindemitglied der evangelisch-lutherischen Dreieinigigkeitsgemeinde in Berlin- Steglitz war in seinem Asylbewerberheim wegen seines christlichen Bekenntnisses tätlich angegangen worden. „15 muslimische Bewohner seines Heimes hatten ihn und ein weiteres Gemeindeglied angegriffen und geschlagen, ihm das Kreuz vom Hals gerissen und die beiden als ‚Abtrünnige‘ und ‚Unreine‘ und als „Kuffar“ beschimpft “ Frage 1: Wie bewertet es die Landesregierung, dass die Christenverfolgung in Deutschland fortgesetzt wird? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass eine Verfolgung von Christen in Deutschland stattfindet. Frage 2: Wenn das Problem nunmehr bekannt ist, welche Maßnahmen sind zum Schutz der Christen in den Asylbewerberheimen getroffen? Frage 4: Wie versucht die Landesregierung die Christen und andere Religiöse Minderheiten vor religionsfeindlichen Übergriffen in den Heimen zu schützen? zu den Fragen 2 und 4: Die Landesregierung hat sich frühzeitig mit der Thematik „Asyl/Flüchtlinge“ befasst und u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt. Die Polizei des Landes Brandenburg trifft die erforderlichen strafprozessualen, polizeirechtlichen sowie auch präventiven Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Aufklärung von Straftaten im allgemeinen Themenzusammenhang. Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) hat ab dem 01. Februar 2016 für die Erstaufnahmeeinrichtung ein neues Wachschutzunternehmen und einen neuen Wohnheimbetreiber beauftragt. Die mit der Beauftragung formulierten Anforderungen schließen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor religionsfeindlichen Übergriffen ein. Bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sollen die Landkreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit den nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten der aufzunehmenden Personen Rechnung tragen. Vor Inbetriebnahme vorgenannter Unterkünfte ist durch den Betreiber und die örtlich zuständige Polizeidienststelle ein verbindliches Sicherheitskonzept zu erstellen. Das von der Landesregierung vorbereitete Projekt „Mobile Heimberatung“ beinhaltet u. a. abgestimmte Fortbildungen im Bereich Gewaltschutz und Konfliktmanagement. Frage 3: Wie viele christenfeindliche Übergriffe wurden in Brandenburger Asylbewerberheimen in Jahren 2014 – 02.2016 registriert, jeweils aufgegliedert nach Jahr, Monat und Asylunterkunft in den jeweiligen Landkreisen? zu Frage 3: Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 01.01.2014 bis 29.02.2016 (mit Stand vom 30.03.2016) vier politisch motivierte Straftaten zum Nachteil von Asylbewerbern/Flüchtlingen mit christlichem Glauben mit Tatort innerhalb einer Asylbewerberunterkunft registriert. Eine Aufstellung zu den einzelnen Punkten der Fragestellung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. lfd. Nr. Jahr Monat Delikt (§§) Tatort Landkreis 1 2014 Juli 223 Garzau-Garzin Märkisch-Oderland 2 2014 Oktober 241 Letschin Märkisch-Oderland 3 2015 Juli 223 Fürstenwalde/Spree Oder-Spree 4 2015 Dezember 241 Guben Spree-Neiße