Datum des Eingangs: 22.04.2016 / Ausgegeben: 27.04.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3980 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1563 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann CDU-Fraktion Drucksache 6/3786 Baulicher Zustand der Landesstraße 15 im Bereich Linow Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die L 15 ist eine wichtige Verbindungsstraße von Rheinsberg nach Wittstock, zur Autobahn 24 und zum Holzverarbeiter Kronotex in Heiligengrabe. Die Landesstraße ist insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt Linow in einem desolaten Zustand, obwohl sich seit vielen Jahren Anwohner und kommunale Vertreter für eine grundhafte Sanierung engagieren. Neben der schlechten Straßenentwässerung und dem hohen Geräuschpegel durch eine Vielzahl von Schlaglöchern und schwere Unebenheiten im Straßenverlauf klagen die Anwohner entlang der Straße auch über Schäden an ihren Häusern aufgrund von schweren Erschütterungen durch den vorhandenen Schwerlastverkehr. Für die Landesgartenschau in Wittstock im Jahr 2019 wird die L 15 eine der zentralen Zufahrtsstraßen sein. Auch angesichts dessen ist eine zeitnahe Verbesserung des baulichen Zustands dringend erforderlich. Frage 1: Wie ist die Zustandsnote der L 15 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und –bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? zu Frage 1: Die L 15 weist gemäß der ZEB 2014 im Bereich der Ortsdurchfahrt Linow fast durchgehend die Zustandsnote 5,0 (sehr schlecht) auf. Bereits bei der Ersterfassung im Jahr 2006 wies die L 15 fast ausschließlich die Zustandsnote 5,0 auf. Frage 2: Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (z.B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.)? Frage 3: Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils entstanden? zu Frage 2 und 3: Ja. In der Vergangenheit wurden im Rahmen der Straßenunterhaltung Reparaturarbeiten durch die zuständige Straßenmeisterei durchgeführt. Insbe- sondere die Winterschäden wurden regelmäßig in Form von einzelnen Flickungen behoben. Dafür werden durchschnittlich 10 – 15 T€ pro Jahr benötigt. Frage 4: Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Falls ja, was wurde dahingehend konkret unternommen? zu Frage 4: Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine konkreten Planungen zum grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt. Frage 5: Wird bis zur Landesgartenschau 2019 in Wittstock eine grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrt der L15 in Linow erfolgen? zu Frage 5: Nein. Frage 6: Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung dieses Abschnitts anfallen? zu Frage 6: Gemäß einer Kostenschätzung würden für eine grundhafte Sanierung ca. 1,8 Mio. € anfallen. Frage 7: Weshalb wurde eine solche Sanierung bisher nicht umgesetzt? Frage 8: Sind der Landesregierung die Schäden an den Häusern der Anwohner durch Feuchtigkeit und Erschütterung bekannt? Wie können derartige Schäden in Zukunft verhindert werden? zu Fragen 7 und 8: Grundlegende Voraussetzung für einen Straßenausbau ist die Veränderung der Situation des abfließenden Regenwassers aus den Nebenbereichen sowohl von privaten Flächen (z. B. Autowerkstatt) als auch von kommunalen Flächen und Straßen. Hierzu fanden bereits mehrfach Termine mit der Stadtverwaltung Rheinsberg statt, bei denen Maßnahmen besprochen wurden, die bisher keine Umsetzung gefunden haben. Ohne diese Vorleistung der Kommune kann keine qualifizierte Planung zum Ausbau der L 15 erstellt und somit die unbefriedigende Entwässerungssituation nicht grundlegend verbessert werden. Frage 9: Gibt es nach Einschätzung der Landesregierung einen LKW- Mautausweichverkehr im Bereich der L15? Falls ja, in welchem Umfang? zu Frage 9: Nein. Ein erhöhter LKW-Ausweichverkehr ist nicht zu verzeichnen. Gemäß der Straßenverkehrszählung (SVZ) 2010 wurde ein ortsüblicher Schwerverkehrsanteil von 116 Kfz/24h ermittelt. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung den Pflegezustand der straßenbegleitenden Gräben, insbesondere im Bereich der Ortsausfahrt in Richtung Flecken Zechlin ? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Situation bei starkem Regen zu verbessern? zu Frage 10: Die Pflege der vorhandenen straßenbegleitenden Bankette erfolgt turnusmäßig drei bis vier Mal im Jahr. Die Pflege der Gräben erfolgt einmal jährlich. Um die Situation bei Starkregen zu verbessern, muss die Kommune dafür sorgen, dass das anfallende Oberflächenwasser der Grundstücke, die nicht zur L 15 gehören, nicht auf die Landesstraße geleitet wird (siehe auch Antwort zu den Fragen 7 und 8). Frage 11: Wie bewertet die Landesregierung die Verkehrssicherheit der L15 angesichts der schwerwiegenden baulichen Mängel der Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Linow? zu Frage 11: Unfallhäufungen in der Ortsdurchfahrt Linow sind nicht bekannt. Frage 12: Wie bewertet die Landesregierung insbesondere die Verkehrssicherheit im Umfeld der Bushaltestelle an der L15 in Linow? Gibt es konkrete Planungen, diese Bushaltestelle zu verlegen oder die Situation im Hinblick auf die Verkehrssicherheit durch andere Maßnahmen zu verbessern? zu Frage 12: Die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und die Unterhaltung von Bushaltestellen liegt bei der Stadt Rheinsberg.