Datum des Eingangs: 25.04.2016 / Ausgegeben: 02.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3982 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1560 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/3783 Aussagen des Staatssekretärs zur Zukunft von Inklusion Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 22. März 2016 über einen Besuch von Staatssekretär Dr. Thomas Drescher in der Fehrbelliner Grundschule. („Inklusion wird für alle verbindlich“, Reyk Grunow, S. 24). Der Staatssekretär habe dort aus einem Konzept zur Inklusion berichtet , das in seinem Haus vorbereitet und mit Beginn des Schuljahres 2017/18 verbindlich werde. Dem Bericht zufolge sollen Eltern aber weiterhin die Freiheit behalten , zwischen Regelschule und Förderschule zu wählen. Frage 1: Trifft der Bericht über das Konzept des Bildungsministeriums zur Inklusion zu? zu Frage 1: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurde mit Landtagsbeschluss vom 17. Dezember 2015 beauftragt, ein Konzept zum gemeinsamen Lernen vorzulegen. In dem Konzept sollen nach Schulstufen die Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ ausdifferenziert aufgezeigt sowie Vorschläge für eine weitere Entwicklung zum Ausbau des gemeinsamen Lernens in der Primarstufe und in den weiterführenden Schulen dargestellt werden . Des Weiteren sollen Möglichkeiten von unterrichtsunterstützenden Maßnahmen sowie personellen, baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie zur Fachkräftegewinnung dargelegt werden. Frage 2: Sofern der Bericht nicht zutrifft, warum ist die Darstellung der Aussagen des Staatssekretärs nicht dementiert worden? Frage 10: Warum werden derart weitreichende Pläne auf einer Lehrerversammlung in Fehrbellin – offenkundig im Beisein der Presse – vorgestellt, ohne dass die Pläne zuvor im Landtag oder im Bildungsausschuss vorgestellt und beraten wurden? zu den Fragen 2 und 10: Der Artikel erschien rund eine Woche nachdem Bildungsstaatssekretär Herr Dr. Thomas Drescher am 16. März 2016 an einer Gesprächsrunde zur Integration von Flüchtlingskindern im Schulamtsbezirk Neuruppin teilgenom- men hatte. Am Rande informierte er auf Nachfrage über ein Konzept zur Umsetzung der Inklusion an Schulen, das derzeit – einem Landtags-Beschluss folgend – im Bildungsministerium erarbeitet wird. Der MAZ-Autor hat diese Veranstaltung offenbar besucht. Er hat weder mit dem Bildungsstaatssekretär selbst noch mit der Pressestelle des Ministeriums gesprochen, sonst hätte sich die unklare Darstellung vermeiden lassen. Einen Zeitungsbericht nach der Veröffentlichung zu dementieren, ist meist sehr langwierig und wenig effektiv. Daher wurde darauf verzichtet. Frage 3: Sofern der Bericht zutrifft: Wie hoch kalkuliert das Bildungsministerium die nötigen zusätzlichen personellen Ressourcen? Frage 4: Woher werden die personellen Ressourcen zur Umsetzung des neuen Inklusionskonzepts kommen? zu den Fragen 3 und 4: Eine Aussage zur Höhe der notwendigen personellen Ressourcen erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Landeskonzeption. Frage 5: Inwieweit berücksichtigt das neue Konzept des Bildungsministeriums die Erkenntnisse der Begleitforschung zum Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“? Frage 8: Worin besteht der Unterschied zwischen dem vom Staatssekretär umrissenen Konzept und dem derzeit praktizierten Vorrang des gemeinsamen Unterrichtes? zu den Fragen 5 und 8: Aus dem Abschlussbericht des Pilotprojekts „Inklusive Grundschule“ konnten Erkenntnisse abgeleitet werden, die im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zur Landeskonzeption berücksichtigt werden. Ohne bereits auf detaillierte inhaltliche Konzeptschwerpunkte einzugehen, werden im Landeskonzept insbesondere Erfahrungen zu inhaltlichen, personellen und organisatorischen Umsetzungsmaßnahmen zum gemeinsamen Lernen aus dem Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ bedacht. Frage 6: Wenn Eltern weiterhin Wahlfreiheit genießen sollen, wie soll die Anwahl von Förderschulen funktionieren? zu Frage 6: Es ist beabsichtigt, auch weiterhin ein Elternwahlrecht über den Lernort von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderklasse /Förderschule/GU) zu gewährleisten. Allerdings müssen hier immer die konkrete regionale Nachfrage und die Erreichbarkeit von überregionalen Angeboten berücksichtigt werden. Das Recht zur Wahl besteht – wie schon jetzt – im Rahmen des bestehenden Schulangebotes. Es unterliegt damit der demografischen Entwicklung, die für das Vorhalten eines entsprechenden Angebotes bestimmend ist. Frage 7: Wie werden die Förderschulen künftig mit personellen Ressourcen ausgestattet ? zu Frage 7: Eine Abstimmung erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Landeskonzeption . Frage 9: Ist für die Umsetzung der Pläne eine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vorgesehen? zu Frage 9: Der Landtag wird über die Umsetzung der Landeskonzeption und daraus ggf. notwendige Anpassungen von schulgesetzlichen Regelungen entscheiden.